Impressumspflicht für Vereine
Vereinswebsites unterliegen der Impressumspflicht nach dem DDG. Das gehört rein.
Auf den Punkt
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Nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und dem Medienstaatsvertrag (MStV) ist ein Impressum für die Vereinswebsite Pflicht.
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Ein Disclaimer ist keine Pflicht, kann jedoch als Mittel genutzt werden, um rechtliche Bedingungen zu regeln und auf bestimmte Risiken hinzuweisen.
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Neben dem Impressum ist auch eine Datenschutzerklärung notwendig, die über die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten informiert.
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Das Impressum sollte leicht erreichbar sein, am besten durch eine direkte Verlinkung im Hauptmenü oder im Footer der Webseite.
Impressum für Vereine laut Digitale-Dienste-Gesetz
Bei all der gestalterischen Freiheit Ihrer Vereins-Webseite ist das Impressum durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) klar geregelt. Eine Vereins-Homepage betreiben Sie nicht für private Zwecke, sondern um für Ihren Verein zu werben und neue Mitglieder zu gewinnen. Da dies einen geschäftsmäßigen Hintergrund hat, verlangen das DDG und der Medienstaatsvertrag (MStV), dass Sie sich und Ihre Mitstreiter zu erkennen geben und ansprechbar sind. Dafür ist das Impressum vorgesehen.
Nutzerinnen und Nutzer sollten das Impressum auf Anhieb finden und als solches identifizieren können. Nennen Sie es beim Namen: Impressum. Sorgen Sie dafür, dass es von jedem Besucher Ihrer Seite am besten mit einem Klick zu erreichen ist. Platzieren Sie deshalb den Link ganz unten im sogenannten Footer oder im Hauptmenü Ihrer Website.
Pflichtangaben in Ihrem Impressum laut DDG
Das Impressum für Ihren Verein beinhaltet alles, was auch jede Privatperson berücksichtigen muss, sofern deren Beiträge von mehr Menschen als nur dem engsten Familien- und Freundeskreis gelesen werden können. Geschäftlich geführte Webseiten bedürfen einiger Angaben mehr, wie Sie in dem Beitrag „Impressumspflicht“ nachlesen können.
Sie als Webseitenbetreiber eines Vereins sind nach § 5 des DDG verpflichtet, folgende Informationen zu liefern:
- Vereinsname samt Rechtsform
Geben Sie den vollständigen Namen Ihres Vereins an, so wie er im Vereinsregister geführt wird. - Anschrift
Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort – ein Postfach reicht nicht. - E-Mail und Telefonnummer
Die E-Mail-Adresse allein genügt nicht. Es muss eine weitere Angabe für eine unmittelbare Kommunikation vorhanden sein, z. B. eine Telefon- oder Faxnummer. - Vorstand nach § 26 BGB
Hier müssen Sie die vollständigen Namen der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sowie sowie ihre Funktionen aufführen. - Registergericht
- Vereinsregisternummer
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz
- Verantwortliche für redaktionelle Inhalte im Sinne des Medienstaatsvertrags (MStV)
Was, wenn der Verein keine Räume hat?
Grundsätzlich müssen Sie in der Satzung einen Sitz des Vereins angeben. Wo dieser liegen soll, steht Ihnen frei. Dies können die Vereinsräume sein, Büro und Geschäftsstelle oder bei gerade neu gegründeten Vereinen der private Wohnsitz. Wird jedoch kein Sitz festgelegt oder ist die Regelung in der Satzung unwirksam, gilt laut § 24 BGB der Ort als Sitz, an dem die Vereinsverwaltung tatsächlich geführt wird.
Muster-Impressum für Ihre Vereins-Webseite
Um Ihnen das Impressum zu veranschaulichen, hier ein Muster-Impressum für einen eingetragenen Fußballverein:
Fußball ist unser Leben e.V.
Kickerstr. 12
12345 Stollenhausen
Telefon: +49 (0)815/1234567
E-Mail: spass@fussball.de
Gemeinschaftlich vertretungsberechtigt:
- Vorsitzender: Felix Fußballmann
- Vorsitzender: Frauke Fußballfrau
Registergericht: Amtsgericht Stollenhausen
Registernummer: VR 12345
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE456789
Verantwortlich im Sinne des § 18 Abs. 2 MStV
Felix Fußballmann
Kickerstr. 12
12345 Stollenhausen
Ist ein Disclaimer-Text im Impressum Pflicht?
Disclaimer sind keine Pflicht, aber sie werden oft in E-Mails oder auf Webseiten eingefügt, um sich von externen Inhalten zu distanzieren. So wollen die Schreiber bzw. Betreiber eine Haftung für möglicherweise strafbare (verlinkte) Inhalte ausschließen. "To disclaim" bedeutet so viel wie abstreiten.
Fakt aber ist, dass Sie ein pauschaler Disclaimer nicht von einer Haftung für strafbare Inhalte befreit. Sie können den Disclaimer jedoch als Mittel nutzen, um Rechtliches zu regeln und um auf bestimmte Risiken hinzuweisen. Ergänzen Sie Ihr Impressum um die folgenden Hinweise:
1. Haftungsbeschränkung
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2. Externe Links
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3. Urheber- und Leistungsschutzrechte
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Datenschutzerklärung für Vereine
Neben dem Impressum muss Ihre Internetseite auch eine Datenschutzerklärung enthalten. Besucher hinterlassen Informationen wie etwa ihre IP-Adresse oder die Verweildauer. Damit erheben Sie personenbezogene Daten, die laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützenswert sind und über deren Verarbeitung Sie die Nutzer der Webseite informieren müssen.
Die Datenschutzerklärung sollte mit einem Klick erreichbar sein. Daher empfiehlt es sich, sie ebenso wie das Impressum in den Fußbereich Ihrer Webseiten einzubauen oder im stets verfügbaren Navigationsmenü zu hinterlegen.
Inhaltlich müssen Sie erklären, welche Daten Sie für welchen Zweck erheben und speichern und wie Sie mit den Daten umgehen. Verwenden Sie zum Beispiel Google Analytics, um Besucherzahlen zu erheben, verpflichtet Sie auch Google zu einer Erklärung. Gleiches gilt für Soziale Netzwerke wie Facebook und Co.
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Alle ArtikelIch studierte von 1999 bis 2003 Sportwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum und arbeitete dort von 2000 bis 2006 am Lehrstuhl für Sportmedizin und Sporternährung, wo ich mich mit dem Themenkomplex Sportunfallforschung und Sportunfallprävention beschäftigte.
Seit 2006 leite ich die Auswertungsstelle für Sportunfälle in der Sportversicherung der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG.", "autorBioTeaser":"Ich engagiere mich seit vielen Jahren, damit Sporttreibende möglichst ohne Verletzungen fit und gesund in Bewegung bleiben können. Die meisten Sportverletzungen sind nämlich kein Pech, sondern haben Gründe, die beeinflussbar sind – z. B. durch Prävention. Dafür setze ich mich leidenschaftlich ein. Sie erreichen mich bei Fragen rund um einen sicheren Sport unter ", "autorEmail":"schulz@sicherheit.sport", "autorTelefon":"0234 3226094", "autorDiroKoop":"", "autorWebsite1":"https://www.sicherheit.sport/", "autorWebsite2":"", "autorWebsite3":"", "autorWebsite4":"", "autorWebsite5":"", "autorFacebook":"https://www.facebook.com/Sicherheitimsport/", "autorFacebookUsername":"", "autorLinkedIn":"https://de.linkedin.com/in/david-schulz-8552b241", "autorTwitter":"https://twitter.com/SportSicherheit", "autorInstagram":"", "autorXing":"https://www.xing.com/profile/David_Schulz8", "autorYoutube":"", "autorQuelleName1":"Expertenartikel Stiftung Sicherheit im Sport", "autorQuelleUrl1":"https://www.sicherheit.sport/author/david-schulz/", "autorQuelleName2":"", "autorQuelleUrl2":"", "autorQuelleName3":"", "autorQuelleUrl3":"", "autorQuelleName4":"", "autorQuelleUrl4":"", "autorQuelleName5":"", "autorQuelleUrl5":"", "autorQuelleName6":"", "autorQuelleUrl6":"", "autorQuelleName7":"", "autorQuelleUrl7":"", "sd_escoTermcode":"", "sd_escoName":"", "sd_escoUrl":"", "sd_Type":"", "sd_Url":"" }, "status":"ok" }