
Krankenversicherung
für Beamte
Mit unserer Beihilfeversicherung sichern Sie finanzielle Risiken ab – und genießen den Vorzug, als Privatpatient behandelt zu werden.
Jetzt persönlich beraten lassenWir stärken Sie als Patient. Auch rechtlich.
Die letzten Gesundheitsreformen sorgen auch in der Beihilfe für Kürzungen und Streichungen bei den medizinischen Leistungen. Das Wort Beihilfe macht deutlich, dass es sich lediglich um eine Unterstützung handelt. Für die Restkosten müssen Beamte selbst aufkommen. Die „zumutbare Eigenbeteiligung“ steigt durch die leerer werdenden öffentlichen Kassen sogar noch weiter. Die so entstehende Lücke schließen Sie optimal mit unserer Krankenversicherung für Beamte.
Leistungen* |
Leistungsdetails |
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Ambulante Heilbehandlung |
100 % Erstattung bei freier Arztwahl; Arztwechsel jederzeit ohne Überweisung möglich |
Behandlung durch Heilpraktiker | 100 % Erstattung für Behandlungen, Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie durch den Heilpraktiker veranlasste Laboruntersuchungen |
Sehhilfen Leistungsanspruch für Gläser und Kontaktlinsen alle 24 Monate bzw. bei Sehstärkenänderung um mindestens 0,5 Dioptrien |
100 % Erstattung für Brillengläser und Kontaktlinsen; bis zu 105 € Erstattung für Brillenfassungen. Leistungsanspruch für Gläser und Kontaktlinsen alle 24 Monate bzw. bei Sehstärkenänderung um mindestens 0,5 Dioptrien |
Vorsorgeuntersuchungen | 100 % Erstattung für Untersuchungen zur Vorsorge oder Früherkennung von Krankheiten ohne Alters- oder Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung |
Schutzimpfungen Ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch Reiseimpfungen |
100 % Erstattung für Schutzimpfungen, auch als Prophylaxe für Reisen in tropische Länder, ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme. |
Medikamente und Hilfsmittel | 100 % Erstattung für vom Arzt verordnete Arzneimittel sowie Verband-, Heil- und Hilfsmittel |
Ambulante Psychotherapie Bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr |
100 % Erstattung für ambulante Psychotherapie; maximal 50 Behandlungsstunden pro Jahr |
Stationäre Behandlung im Krankenhaus Freie Wahl des Krankenhauses, Ein- oder Zweibettzimmer einschließlich Chefarztbehandlung |
100 % Erstattung bei stationärer Heilbehandlung im Ein-, Zwei oder Mehrbettzimmer (je nach gewählter Absicherung) einschließlich Entbindung – dies gilt auch für Belegärzte und Beleghebammen sowie für Chefarztbehandlung; Kosten für teure Apparatemedizin (z.B. Herz-Lungen-Maschine) werden erstattet. |
Zahnbehandlung z.B. Zahnprophylaxe, Füllungen |
Bis zu 100% Leistung (inklusive der Leistung der Beihilfe) für prophylaktische und konservierende Zahnbehandlungen, auch für chirurgische und kieferorthopädische Leistungen |
Zahnersatz z.B. große Brücken, Kronen, Onlays, Implantate, Prothesen |
100 % Erstattung |
Inlays | 100 % Erstattung |
Kieferorthopädie | 100 % Erstattung |
Rundum gut behandelt
ARAG Card
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