
Impressumspflicht – Das müssen Webseitenbetreiber wissen
So erstellen und platzieren Sie ein rechtssicheres Impressum! Praktische Tipps für Privatleute und Gewerbetreibende.
14.08.2014
Lästig, aber schnell erfüllt: Die Impressumspflicht trifft fast jeden. Wir sagen Ihnen, wie die unterschiedlichen Anforderungen für private und geschäftliche Auftritte sind und was Sie in sozialen Netzwerken beachten müssen.
Es trifft fast jeden: Ein Impressum brauchen alle geschäftlich genutzten Seiten im Internet und Auftritte in Social Media Netzwerken. Private Internetseiten sind nicht betroffen, wenn sie ausschließlich persönlichen Zwecken dienen. Zum Beispiel, um Urlaubsfotos zu zeigen.
Setzen Sie aber ein Werbe-Banner ein oder nehmen an einem Affiliate-Programm teil, agieren Sie bereits kommerziell und müssen ein Impressum haben. So will es das Telemediengesetz. Bei Verstößen gegen die Impressumspflicht kann ein Internet-Rechtsschutz helfen
So erfüllen Sie die Impressumspflicht
Beim Impressum haben es Privatleute leicht: vollständiger Name, Anschrift und E-Mail-Adresse müssen gut auffindbar sein. Achtung: Ein Postfach reicht nicht aus.
Von geschäftlichen Websites oder Profilseiten bei Facebook oder anderen sozialen Netzwerken wird weit mehr verlangt.
Das Impressum sollte auf der Homepage nicht mehr als zwei Klicks von jeder Unterseite entfernt sein. Am besten setzen Sie den Link auf jede Seite. Sie müssen übrigens nicht unbedingt den Begriff „Impressum“ verwenden. Testen Sie, ob Ihr Impressum auch auf mobilen Endgeräten erscheint. Checken Sie überhaupt Ihr Impressum regelmäßig – so erreichen Sie, dass es bei Updates der Netzwerke noch da ist.
Das Einhalten der Informationspflichten lohnt sich. Verstöße gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht können nach dem Telemediengesetz bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Daneben können Unterlassungsansprüche bestehen.
Übrigens: Hier geht’s zum Impressum der ARAG
Facebook-Impressum muss sein
Vor dem Landgericht Aschaffenburg ging es um einen Streit zwischen zwei Betreibern von Stadtinfoportalen, die beide auch einen Facebook-Auftritt hatten. Ein Unternehmen gab dort aber nur die reinen Kontaktdaten mit Adresse und Telefonnummer, nicht aber die Daten über die Gesellschaftsform preis. Dies wurde vom Gericht als wettbewerbsrechtlicher Verstoß gewertet.
Impressumspflicht für Online-Händler
Auch wenn Sie eine Online-Plattform nutzen, müssen Sie für Ihr Angebot ein Impressum haben. Und die Betreiber der Plattformen müssen es ihren gewerblichen Anbietern ermöglichen, dieses auf einfachem Wege einzurichten, um die gesetzlich notwendigen Angaben zu machen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Rechtsstreit einen Online-Markt dazu verurteilt. Der Anbieter hatte im Anmeldeformular für seine Kunden keine entsprechenden Felder vorgesehen.
Facebook verlangt von seinen Nutzern bei der Registrierung die Angabe ihrer wahren Daten und sperrt die Konten von Nutzern, die nicht ihren korrekten Namen angegeben haben. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) hatte unter Verweis auf das deutsche Datenschutz- und Telemedienrecht Facebook USA und Facebook Irland aufgegeben, Nutzern die Angabe eines Pseudonyms zu ermöglichen. Vor Gericht gewann Facebook, weil irisches Datenschutzrecht anzuwenden ist.
Integration von Social Plugins
Damit Sie spannende Inhalte schnell und einfach mit anderen teilen können, binden wir auf unseren Seiten zeitweise Social Plugins von Facebook und Twitter ein. In der Regel führt der Aufruf einer Seite mit einem solchen Plugin in Ihrem Browser zum Aufbauen einer direkten, kurzen Verbindung mit dessen Servern. Dies dient in erster Linie dazu, den Inhalt des Plugins darzustellen. In diesem Fall erfährt der Anbieter des Sozialen Netzwerks Ihre IP-Adresse. In der Praxis ist Ihnen diese IP-Adresse namentlich nicht ohne weiteres zuzuordnen. Sind Sie aber gleichzeitig bei einem der Anbieter angemeldet, kann dieser ein Surfprofil von Ihnen erstellen. Unter bestimmten Umständen kann der Plattformanbieter hierbei ein Cookie auf Ihrem Rechner speichern. Ob Sie diese Cookies zulassen wollen, entscheiden Sie über die Einstellungen Ihres Internetbrowsers.
Zwei Clicks für mehr Datenschutz
Daher schützen wir Ihre Privatsphäre durch ein zweistufiges Verfahren, das eine Übermittlung persönlicher Daten nur durch Ihre explizite Zustimmung zulässt. Somit werden beim normalen Seitenaufruf keine Daten an Facebook und Co. übermittelt.
Und so funktioniert es
Erst durch Aktivierung des ausgewählten Buttons wird eine Verbindung mit den Betreibern der entsprechenden Sozialen Netzwerke hergestellt. Eine Empfehlung kann dann durch den zweiten Click an Facebook oder Twitter übermittelt werden. Dies geschieht bei Facebook direkt, bei Twitter dagegen kann die Empfehlung in einem Popup-Fenster noch bearbeitet werden. Die Zustimmung gilt immer nur für die aktuell aufgerufene Seite.