Nichtmitgliederversicherung für Probetrainings
Sicherheit für alle,
die mitmachen.
Erleichtern Sie Nichtmitgliedern den Einstieg in den Verein.
Jetzt konfigurieren Zur Beratung
Ermöglichen Sie den unbeschwerten Einstieg in die Vereinsmitgliedschaft
Ob Schnuppertraining, Übungsstunden auf Probe, Kursangebote oder Lauftreffs – unsere Zusatzversicherung bietet Nichtmitgliedern Schutz während der aktiven Teilnahme an allen Sportangeboten des Vereins und seiner Abteilungen.
- Ihr Verein sorgt für einen unbeschwerten Einstieg in den Sport, indem er Nichtmitglieder mit unserer Zusatzversicherung versichert.
- Nichtmitglieder sind während der aktiven Teilnahme an Sportveranstaltungen genauso abgesichert wie Vereinsmitglieder.
- Der Beitrag ist nach der Vereinsgröße gestaffelt und gilt jeweils für ein Jahr, so dass der Versicherungsschutz für alle Nichtmitglieder langfristig günstig bleibt.
- Der Versicherungsschutz bietet als Jahresvertrag eine pauschale Absicherung für alle Nichtmitglieder, die aktiv an sämtlichen sportlichen Angeboten des Vereins teilnehmen.
Die Leistungen der Nichtmitgliederversicherung im Detail
Nichtmitglieder sind während der aktiven Teilnahme an Sportveranstaltungen genauso abgesichert wie Vereinsmitglieder. Dies gilt für folgende Versicherungsbereiche:
So umfangreich versichern wir Nichtmitglieder
|
Welche Personen sind versichert? |
|
|---|---|
|
Nichtmitglieder = Personen, die kein Mitglied in ihrem Sportverein sind. Im Rahmen der für den Verein gültigen Sportversicherung
|
|
|
Wann besteht Versicherungsschutz? |
|
|
bei der aktiven Sportausübung im Verein (zum Beispiel: Übungsstunden auf Probe, Kursprogramme, Lauftreffs) Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Betreten der für die Sportveranstaltung vorgesehenen Veranstaltungsstätte zum Zwecke der aktiven Teilnahme und endet mit deren Verlassen, spätestens jedoch mit Beendigung der Veranstaltung.
|
|
|
auf dem Rückweg Versicherungsfälle auf dem direkten Weg von der versicherten Sportveranstaltung nach Hause (=Rückweg) sind mitversichert.
|
|
Welcher Versicherungsumfang gilt?
Versicherungsschutz besteht im Rahmen des Leistungs- und Deckungsumfangs des zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Sportversicherungsvertrags mit dem Landessportbund/Landessportverband (LSB/LSV), in dem ihr Verband/Verein Mitglied ist. Es gilt das jeweilige Merkblatt „Informationen zur Sportversicherung”.
Ansprechpartner finden oder zum Sportversicherungsvertrag informieren
Sie möchten wissen, wie Ihr Verband, Ihr Verein und Sie als Mitglied versichert sind? Oder wollen das für Ihren Verein gültige Merkblatt "Informationen zur Sportversicherung" einsehen oder herunterladen?
Unsere Sportversicherungsbüros stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Kontakt und Schadensmeldung
Sie haben Fragen oder möchten sich beraten lassen?
Unsere Ansprechpartner in den Sportversicherungsbüros bei den Landessportbünden stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Berater vor OrtErstkontakt im Schadensfall
Wenn etwas passiert, sollten Sie sich unverzüglich bei Ihrem Sportversicherungsbüro melden und uns den Schaden mitteilen. Wir helfen Ihnen dann schnell und unkompliziert.
Noch Fragen zur Nichtmitgliederversicherung?
Während der aktiven Teilnahme hat das Nichtmitglied den gleichen Versicherungsschutz wie die Vereinsmitglieder. Es gelten die Leistungen des jeweils durch die Mitgliedschaft im Landessportbund/Landessportverband (LSB/LSV) gültigen Sportversicherungsvertrages. Hierzu zählt eine Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Einige LSB/LSV haben zudem einen Krankenschutz vereinbart.
Während der aktiven Teilnahme hat das Nichtmitglied den gleichen Versicherungsschutz wie die Vereinsmitglieder. Es gelten die Leistungen des jeweils durch die Mitgliedschaft im Landessportbund/Landessportverband (LSB/LSV) gültigen Sportversicherungsvertrages. Hierzu zählt eine Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Einige LSB/LSV haben zudem einen Krankenschutz vereinbart.
Nein, der Verein muss keine Anmeldung der Nichtmitglieder vornehmen. Die Nichtmitgliederversicherung unterstützt den Verein bei der Absicherung seiner potenziellen Mitglieder von morgen - neue Mitgliedschaften werden dann dem LSB/LSV gemeldet.
Der Beitrag wird in Abhängigkeit der Vereinsgröße erhoben. Grundlage ist die Anzahl der Mitglieder des Vereins.
Der Verein kann mit einem "sicheren" Einstieg in den Vereinssport werben. Zudem hat der Verein die Sicherheit, dass bei einem von einem Nichtmitglied verursachten Schaden (z. B. an der gemieteten Sporthalle) auch Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Nur rund 2/3 der Bundesbürger haben eine Privathaftpflicht.
Das Angebot ist pauschal und somit kostengünstig ausgelegt. Eine Absicherung einzelner Personen ist nicht vorgesehen.
Der Schutz umfasst grundsätzlich das Sportangebot des Vereins, losgelöst vom Austragungsort.
Kein Versicherungsschutz besteht für teilnehmende Nichtmitglieder bei Maßnahmen im Rehabilitations-Sport und Funktionstraining auf Grundlage des § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX (Verordnung 56). Der Versicherungsschutz kann gesondert abgeschlossen werden.
Überzeugt von der Nichtmitgliederversicherung für Probetrainings?
Jeder Verein ist besonders. Daher gestalten wir unseren Versicherungsschutz auch ganz flexibel und schneiden ihn exakt auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Sportvereins zu.
Auf der Suche nach anderen Vereinsversicherungen?
Aus Tradition ausgezeichnet

TÜV Saarland „Sehr gut“
6/2025
Das Ergebnis unserer Befragung spricht für sich: 87 Prozent unserer Kunden sind mit den ARAG Service-Leistungen zufrieden. Für diese hohe Gesamtzufriedenheit wurde der ARAG Schaden-Service vom TÜV Saarland mit der Note „Sehr gut“ ausgezeichnet.