
Nichtmitgliederversicherung für Probetrainings
Ob Schnuppertraining, Übungsstunden auf Probe, Kursangebote oder Lauftreffs - unsere Zusatzversicherung bietet Nichtmitgliedern Schutz während der aktiven Teilnahme an allen Sportangeboten des Vereins und seiner Abteilungen.
Die Leistungen der Nichtmitgliederversicherung im Detail
Nichtmitglieder sind während der aktiven Teilnahme an Sportveranstaltungen genauso abgesichert wie Vereinsmitglieder. Dies gilt für folgende Versicherungsbereiche:
Wir schützen Verbände und Vereine sowie Sportler vor Schadenersatzansprüchen.
Schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge.
Wir schützen Ihr Recht als Verein oder Verband
So umfangreich versichern wir Nichtmitglieder
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Versicherungsschutz für Nichtmitglieder* Bei der aktiven Teilnahme – inklusive Rückweg – im Rahmen der für den Verein gültigen Sportversicherung * Die Leistungen richten sich nach dem jeweils gültigen Rahmenvertrag des Landessportverbandes. |
Leistungen der Unfallversicherung |
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Invaliditätsleistung Einmalleistung im Invaliditätsfall |
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Todesfallleistung Bei Unfall-Tod oder plötzlichem Zusammenbruch auf der Sportstätte |
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Unfall-Zusatzleistungen Wie zum Beispiel Reha-Management für Schwerverletzte |
Leistungen der Haftpflichtversicherung |
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Haftpflicht-Schutz bei Personen- und Sachschäden Stellt die Nichtmitglieder von Schadenersatzansprüchen frei durch Befriedigung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Ansprüche. |
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Haftpflicht-Schutz bei Mietsachschäden Gilt insbesondere für die fahrlässige Beschädigung der Sporthalle |
Rechtsschutzversicherung |
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Schadenersatz-Rechtsschutz Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der Nichtmitglieder wegen erlittener Personen-, Sach- und Vermögensschäden |
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Straf-Rechtsschutz Für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfes der Verletzung einer nicht-verkehrsrechtlichen Vorschrift des Ordnungswidrigkeitenrechts sowie der fahrlässigen Verletzung einer nicht-verkehrsrechtlichen Vorschrift des Strafrechtes |
Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag konkret zugrunde gelegten Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nichtmitgliederversicherung
- Bei welchen Aktivitäten gilt die Nichtmitgliederversicherung? Während der aktiven Teilnahme hat das Nichtmitglied den gleichen Versicherungsschutz wie die Vereinsmitglieder. Es gelten die Leistungen des jeweils durch die Mitgliedschaft im Landessportbund/Landessportverband (LSB/LSV) gültigen Sportversicherungsvertrages. Hierzu zählt eine Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Einige LSB/LSV haben zudem einen Krankenschutz vereinbart.
- Welche Leistungen gelten in der Nichtmitgliederversicherung? Während der aktiven Teilnahme hat das Nichtmitglied den gleichen Versicherungsschutz wie die Vereinsmitglieder. Es gelten die Leistungen des jeweils durch die Mitgliedschaft im Landessportbund/Landessportverband (LSB/LSV) gültigen Sportversicherungsvertrages. Hierzu zählt eine Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Einige LSB/LSV haben zudem einen Krankenschutz vereinbart.
- Müssen die Veranstaltungen und die Nichtmitglieder bei der ARAG angemeldet werden? Nein, der Verein muss keine Anmeldung der Nichtmitglieder vornehmen. Die Nichtmitgliederversicherung unterstützt den Verein bei der Absicherung seiner potenziellen Mitglieder von morgen - neue Mitgliedschaften werden dann dem LSB/LSV gemeldet.
- Wie berechnet sich der Beitrag? Der Beitrag wird in Abhängigkeit der Vereinsgröße erhoben. Grundlage ist die Anzahl der Mitglieder des Vereins.
- Ist ein Verein verpflichtet, sporttreibende Nichtmitglieder zu versichern? Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht.
- Welche Vorteile bietet die Nichtmitgliederversicherung dem Verein? Der Verein kann mit einem "sicheren" Einstieg in den Vereinssport werben. Zudem hat der Verein die Sicherheit, dass bei einem von einem Nichtmitglied verursachten Schaden (z. B. an der gemieteten Sporthalle) auch Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Nur rund 2/3 der Bundesbürger haben eine Privathaftpflicht.
- Können Kurse auch einzeln versichert werden? Das Angebot ist pauschal und somit kostengünstig ausgelegt. Eine Absicherung einzelner Personen ist nicht vorgesehen.
- Ist der Versicherungsschutz noch gegeben, wenn das Sportangebot nicht auf dem Vereinsgelände erfolgt? Der Schutz umfasst grundsätzlich das Sportangebot des Vereins, losgelöst vom Austragungsort.
- Sind auch Sportaktivitäten ausgenommen? Kein Versicherungsschutz besteht für teilnehmende Nichtmitglieder bei Maßnahmen im Rehabilitations-Sport und Funktionstraining auf Grundlage des § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX (Verordnung 56). Der Versicherungsschutz kann gesondert abgeschlossen werden.

So können Sie die Nichtmitgliederversicherung abschließen




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