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Private Krankenversicherung für Angestellte

 

Upgrade für Ihre Gesundheit

Sichern Sie sich die beste medizinische Versorgung.

 
Jetzt persönliche Beratung anfragen
 
 
Schneller zum passenden Spezialisten, beim Arzt oder im Krankenhaus
Rückerstattung von Beiträgen, wenn Versicherung nicht genutzt wird
Selbstbeteiligung jederzeit ändern und so Beitragshöhe einfach anpassen
Familienfreundlich: keine Beiträge während Sie Elterngeld beziehen

(Tarife MedExtra & MedBest)

Einfach & schnell: digitale Kostenerstattung mit der ARAG GesundheitsApp
 
Sind Sie selbstständig tätig?
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Kurz & knapp

Warum eine private Krankenversicherung bei der ARAG?

 

Mehr als eine gesunde Portion Leistung

Als Angestellter mit einem Einkommen über der Versicherungs­pflichtgrenze können Sie sich privat kranken­versichern. Unsere Tarife bieten dafür einen erstklassigen Gesundheitsschutz, mit insgesamt deutlich besseren Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung – und zum Teil sogar günstigeren Beiträgen.

 

Wir sind Ihr Gesundheitspartner

Sichern Sie sich mit unserer privaten Krankenversicherung eine erstklassige medizinische Versorgung – mit umfassenden Top-Leistungen in der Vorsorge, der Zahnmedizin sowie bei ambulanten Behandlungen und Aufenthalt im Krankenhaus.

 
 

Leistungsübersicht unserer Tarife

Das leisten unsere Tarife
KomfortKlasse

Krankenschutz zum attraktiven Tarif

MedExtra

Krankenschutz mit exzellentem Preis-Leistungs-Verhältnis

MedBest

Krankenschutz für höchste Ansprüche

Erstattungsfähige Gebührensätze bis Höchstsatz der GOÄ* / GOZ** (ambulant und Zahn) über Höchstsatz der GOÄ* (stationär) bis Höchstsatz der GOÄ* / GOZ** (ambulant und Zahn) über Höchstsatz der GOÄ* (stationär) über Höchstsatz der GOÄ* / GOZ**
Ambulante Heil­behandlung beim Hausarzt 100 % 100 % 100 %
Ambulante Heil­behandlung beim Facharzt 100 %, falls eine Überweisung vom Hausarzt vorliegt, sonst 80 % (Primärarztprinzip) 100 % 100%
Behandlung durch Heilpraktiker
(Behandlungen, Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie Labor­untersuchungen)
80 %, bis 500 € pro Kalenderjahr, bis Mindestsatz der GebüH*** 100 %, bis 1.000 € pro Kalenderjahr, bis Höchstsatz der GebüH*** 100 %, bis 2.000 € pro Kalenderjahr, bis Höchstsatz der GebüH***
Sehhilfen
(Brillengläser, Brillenfassungen und Kontaktlinsen)
100 %, bis 150 € alle 3 Jahre 100 %, bis 300 € alle 2 Jahre oder bei Änderung um mindestens 0,5 Dioptrien 100 %, bis 600 € alle 2 Jahre oder bei Änderung um mindestens 0,5 Dioptrien
Augenoperation zur Korrektur optischer Fehlsichtigkeit
(brechkraftverändernde Operation), z. B. LASIK
--- bis 2.000 € alle 5 Jahre für beide Augen zusammen bis 4.000 € alle 5 Jahre für beide Augen zusammen
Vorsorgeuntersuchungen
(z. B. für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebsvorsorge)
100 % 100 % 100 %
Schutzimpfungen
(z. B. Impfungen gegen Diphterie, Hepatitis A und B, Zeckenschutz)
100 %, ausgenommen sind Reiseimpfungen 100 %, auch Reiseimpfungen 100 %, auch Reiseimpfungen
Medikamente und Verbandmittel 80 % für verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie Heilmittel (gemäß Verzeichnis), Verband- und Hilfsmittel (ab 1.000 € Zusage erforderlich), insgesamt bis 2.500 € pro Kalenderjahr, darüber hinaus: 100 % 100 %, auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente 100 %, auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente
Heilmittel
(z. B. Ergotherapie und Krankengymnastik)
s.o. 80 % für Heilmittel bis 2.500 € pro Kalenderjahr, darüber hinaus: 100 % 100 %
Hilfsmittel
(z. B. Hörgeräte)
s.o. 100 %
(ab 1.000 € Zusage erforderlich)
100 %
(ab 1.000 € Zusage erforderlich)
Ambulante Psychotherapie 80 %, bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr 100 % ab 31. Sitzung pro Kalenderjahr, davor 80 % 100 %
Kur/Reha
(erstmalig nach 2 Jahren, danach alle 3 Jahre)
--- – ambulante Kur/Reha: 80 %
– stationäre Kur/Reha: 100 % bis 30 € pro Tag, maximal 28 Tage
– ambulante Kur/Reha: 100 %
– stationäre Kur/Reha: 100 % bis 50 € pro Tag, maximal 28 Tage
Stationäre Behandlung im Krankenhaus
Chefarztbehandlung
Ein- oder Zweibettzimmer
Zahnärztliche Versorgung
(Begrenzung der Erstattung in den ersten Vertragsjahren)
1. Versicherungsjahr 1.000 €
2. Versicherungsjahr 2.000 €
3. Versicherungsjahr 3.000 €
4. Versicherungsjahr 4.000 €
5. Versicherungsjahr 5.000 €
Keine Begrenzung ab dem 6. Versicherungsjahr oder nach einem Unfall.
1. Kalenderjahr 1.000 €
2. Kalenderjahr 2.000 €
3. Kalenderjahr 3.000 €
Keine Begrenzung ab dem 4. Kalenderjahr oder nach einem Unfall.
1. Kalenderjahr 1.000 €
2. Kalenderjahr 2.000 €
3. Kalenderjahr 3.000 €
Keine Begrenzung ab dem 4. Kalenderjahr oder nach einem Unfall.
Zahnbehandlung
(Zahnprophylaxe, Füllungen und Inlays)
100 % 100 % 100 %
Zahnersatz
(Brücken, Kronen, Onlays, Implantate, Prothesen)
80 %
maximal 4 Implantate je Kiefer
80 %
unbegrenzte Anzahl der Implantate
90 %
unbegrenzte Anzahl der Implantate
Kieferorthopädie 80 % 80 % 90 %
Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug
(bis zu 6 Monate)
---
Pauschalerstattung
(je nach gewählter Selbstbeteiligung)
bei 0 € und 300 € Selbstbeteiligung bei 0 € und 300 € Selbstbeteiligung bei 0 €, 300 € und 600 € Selbstbeteiligung
Präventionskurse --- ---

* Gebührenordnung für Ärzte | ** Gebührenordnung für Zahnärzte | *** Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
Maßgeblich für den Leistungsumfang sind unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Gut zu wissen:

Das Versicherungsjahr fängt mit dem Beginn der Versicherung an und dauert dann 12 Monate. Das Kalenderjahr ist die Zeit zwischen dem 1. Januar bis zum 31. Dezember.

 

Unsere Leistungen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung

 
ARAG Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenkasse
Kostenübernahme privatärztlicher Behandlung
---
Heilpraktikerleistungen
Eingeschränkt
Brillengläser und Kontaktlinsen
Eingeschränkt
Vorsorgeuntersuchungen
In MedBest inklusive Präventionskurse

Eingeschränkt und altersabhängig
Schutzimpfungen
Inklusive Reiseimpfungen

Eingeschränkt
Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente

(In MedExtra und MedBest)

Eingeschränkt
Kur/Reha
Eingeschränkt
Chefarztbehandlung im Krankenhaus ---
1- oder 2-Bettzimmer im Krankenhaus ---
Zahnbehandlung

Hochwertige Versorgung

Einfache Versorgung
Zahnersatz
Hohe Erstattungen auch bei hochwertiger Versorgung

Nur Festzuschüsse zur Grundversorgung
Kieferorthopädie
I.d.R. nur bei Kindern und mit Einschränkungen
Schutz im Ausland und Rücktransport
Eingeschränkt
Beitragsrückerstattung
Wenn Sie ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nehmen, können Sie Geld zurückbekommen.

Eingeschränkt
Leistungen lebenslang garantiert
In der Gesetzlichen Krankenversicherung werden Leistungen in vielen Bereichen immer wieder gekürzt. Unsere Leistungen sind garantiert, solange Sie bei uns versichert sind.
---

Maßgeblich für den Leistungsumfang sind unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

 
Beratung zur privaten Krankenversicherung
 

Sie haben Fragen oder möchten sich beraten lassen?

Unsere Experten sind für Sie da – digital per Videochat oder persönlich vor Ort.

 
 

oder telefonisch unter 089 4124-9566

 

Exklusive Services unserer privaten Krankenversicherung

 
Exklusive Services – in unserer privaten Krankenversicherung inklusive
 

Schnelle psychologische Unterstützung schon bei ersten Anzeichen einer psychischen Belastung:

 
  • Online-Programme für die Hilfe zur Selbsthilfe bei Depressionen, Angst- und Panikstörungen.
  • Videogestützte Online-Therapie: Schnelle Hilfe durch erfahrene Psychotherapeuten in wöchentlichen videobasierten Online-Sitzungen.
  • Vermittlung ambulanter Psychotherapieplätze :Besonders schneller Zugang zu einem Therapieplatz – bevorzugte Terminvergabe innerhalb von 10 Tagen
 
 

Rund um Schwangerschaft und Baby unterstützen wir werdende Mütter und Eltern von Babys mit nützlichen digitalen Angeboten:

 

Dazu gehören Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse, zum Beispiel ein 12-Wochen-Programm für gezieltes Training der Beckenbodenmuskulatur. Auch für Männer gibt es spezielle Kurse zur Geburtsvorbereitung. So wird Papa zum Baby-Profi.

Services rund um Schwangerschaft und Baby
 
Ihr Arzt auf dem Handy
Ihr Arzt auf dem Handy

Keine vollen Wartezimmer mehr: Dank Fernbehandlung können Sie Ärzte telefonisch und online per Video oder Chat kontaktieren, auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten. Die Kosten der Behandlung erstatten wir gemäß Ihrem versicherten Tarif. Bei Bedarf erhalten Sie ein digitales Rezept oder eine Überweisung.

 
Unterstützung rund um Ihre Zahngesundheit
Unterstützung rund um Ihre Zahngesundheit

Kompetente Beratung durch unsere Experten, Zahnarztsuche online oder die ARAG GesundheitsApp, zur Verwaltung Ihrer persönlichen Gesundheitsakte - beim Thema Zahngesundheit sind wir Ihr erster Ansprechpartner.

Gesundheits-Coaching
Gesundheits-Coaching

Ein persönlicher Coach begleitet Sie bei Diabetes oder Herzerkrankungen durch intensive Gespräche. Sie erhalten wertvolle Unterstützung für den richtigen Umgang mit der Erkrankung und bei der Umsetzung von gesundheitsfördernden Maßnahmen.

Dieses Angebot gilt bis auf Widerruf: Die genannten Services beruhen auf Kooperationen mit externen Partnern, die nicht für die Dauer Ihres Versicherungsschutzes garantiert sind.

Patienten-Rechtsschutz & Rechtsberatung

Sie wurden von Ärzten falsch behandelt oder nur unzureichend aufgeklärt? Unsere private Krankenversicherung beinhaltet auch eine Patienten-Rechtsschutzversicherung, die Sie rund um die Uhr kontaktieren können!

Sie sind bereits Kunde? Hier geht es zu den Services im Überblick

 
 

Persönlichen Tarif gestalten: Sie haben es in der Hand

Einfach Leistungsvariante wechseln

Sie möchten Ihren Krankenversicherungsschutz verbessern, zum Beispiel von MedExtra zu MedBest? Das ist nach fünf Jahren problemlos möglich – ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeit. Mit unserem Optionstarif FlexiPro steht Ihnen diese Möglichkeit zum Wechsel ohne Gesundheitsprüfung sogar schon früher und bis zu 10 Jahre lang offen.

 
Beitragsentlastung – weniger zahlen im Ruhestand

Sie möchten später mal genug Geld für die schönen Dinge des Lebens haben? Wählen Sie bei Abschluss unserer privaten Krankenversicherung einfach die Option Beitragsentlastung hinzu. Damit stellen Sie sicher, dass Sie ab dem 63. oder 67. Lebensjahr nur noch einen reduzierten Beitrag zahlen – den Zeitpunkt und die Höhe dieser Entlastung bestimmen Sie.

 
Krankentagegeld – solange wie Sie es brauchen

Ihr Arbeitgeber zahlt nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit kein Gehalt mehr, Sie beziehen nur noch das gesetzliche Krankengeld? Mit unserem zusätzlichen Krankentagegeld (Tarif KTV) kompensieren wir Ihren Verdienstausfall und sichern so Ihre Existenz – solange bis Sie wieder fit sind.

 
Top Highlight

Und wenn Sie nicht arbeiten können, weil Ihr Kind krank zu Hause liegt? Keine Sorge: Unser Krankentagegeld zahlen wir Ihnen auch dann, wenn Ihr ebenfalls bei uns vollversichertes Kind (jünger als 12 Jahre) erkrankt – ab dem ersten Tag. Insgesamt bis zu 15 Tage pro Jahr, unabhängig davon, wie viele Kinder Sie haben.

 
Extrageld für Krankenhaustage

Ein Aufenthalt im Krankenhaus kann mit zusätzlichen finanziellen Belastungen einhergehen. Zum Beispiel wenn Sie kurzfristig eine Betreuung für Ihr Kind organisieren müssen. Schützen Sie sich mit unserem Krankenhaustagegeld vor den finanziellen Risiken!

Beratung zur privaten Krankenversicherung
 

Sie haben Fragen oder möchten sich beraten lassen?

Unsere Experten sind für Sie da – digital per Videochat oder persönlich vor Ort.

 
 

oder telefonisch unter 089 4124-9566

Absicherung gegen steigende Beiträge

 
So bleiben Ihre Beiträge im Alter bezahlbar

In der Regel werden mit zunehmendem Alter mehr medizinische Leistungen in Anspruch genommen. Um dem entgegenzuwirken, legen wir einen Teil Ihrer Beiträge für später zurück. Im Alter wird das angesparte Geld dann eingesetzt, um die höheren Kosten zu decken. Ihr Beitrag erhöht sich durch das Älterwerden also nicht.

Unser Tipp: Setzen Sie auf unsere optionale Beitragsentlastung.
Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Beiträge im Alter sinken.

 
Versicherung nicht genutzt? Dann gibt’s Geld zurück!

Sie haben ein Kalenderjahr lang keine Leistungen von uns in Anspruch genommen? Dann erhalten Sie je nach gewählter Selbstbeteiligung von uns jährlich bis zu 900 Euro zurück (Pauschalerstattung). Zusätzlich gibt es bei Leistungsfreiheit eine Beitragsrückerstattung von aktuell 2,5 Monatsbeiträgen pro Jahr – über alle Selbstbeteiligungsstufen hinweg. (Die Höhe der Beitragsrückerstattung kann jedes Jahr variieren.)

 

So nehmen Sie unsere private Krankenversicherung in Anspruch

ARAG GesundheitsApp
 

ARAG GesundheitsApp: Belege einfach online einreichen

 

Ganz gleich, ob Rechnungen, Rezepte oder Heil- und Kostenpläne: Schicken Sie uns Ihre Belege einfach per App. So haben Sie den Bearbeitungsstatus immer im Blick, sparen Porto und Zeit.

 
 
 
Beratung zur privaten Krankenversicherung
 

Sie haben Fragen oder möchten sich beraten lassen?

Unsere Experten sind für Sie da – digital per Videochat oder persönlich vor Ort.

 
 

oder telefonisch unter 089 4124-9566

 

Ihr Beitrag für einen besseren Gesundheitsschutz

 
Progress

Hi, ich bin Anna.
Sie möchten den passenden Tarif für Ihre private Krankenversicherung finden? Dabei helfe ich Ihnen gerne!

Verraten Sie mir Ihren Vornamen? Dann kann ich Sie persönlich ansprechen.

Hallo !
In welchem Jahr sind Sie geboren?

Ich benötige Ihr Geburtsjahr, um den passenden Beitrag berechnen zu können.

Bitte geben Sie Ihr Alter an, wir benötigen diese Information da sie die Kosten der privaten Krankenversicherung beeinflusst.

Leider kann ich Ihnen keinen Tarif empfehlen.
Aber ich vermittle Sie gerne an einen Experten in Ihrer Nähe, der Sie individuell berät.

Bitte prüfen Sie Ihr eingegebenes Geburtsjahr

Hi . Weiter geht´s!

Sind Sie angestellt oder selbstständig?

Liegt Ihr Bruttojahresgehalt über 66.000 Euro?

Der Gesetzgeber hat eine Einkommensgrenze in Höhe von aktuell 66.000 Euro festgelegt. So viel müssen Sie mindestens verdienen, um sich als Angestellter privat versichern zu können.

Es tut uns leid: Sie können eine private Krankenversicherung erst ab einem Bruttoeinkommen von 66.000 Euro im Jahr abschließen.

Prima
,
!
Ich empfehle Ihnen diesen Tarif:

MedExtra
mit 0 Euro Selbstbeteiligung

Highlights

100% Kostenerstattung beim Arzt
Chefarztbehandlung, 1- oder 2-Bett-Zimmer im Krankenhaus
100% für Zahnbehandlung, 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
Heilpraktiker: 100%, max. 1.000 Euro pro Kalenderjahr
Brille: 100%, max. 300 Euro alle 2 Jahre
Inklusive Pflege-Pflichtversicherung
Das zahlen Sie:

Bis zu 50 % des Beitrags (bis max. 363,28 Euro monatlich) übernimmt Ihr Arbeitgeber. An der Pflegepflichtversicherung beteiligt sich ebenfalls der Arbeitgeber mit 50 % (bis max. 71,48 Euro im Monat).

monatlich
Gesamtbeitrag:

Der Gesamtbeitrag beinhaltet den Beitrag für den Tarif MedExtra, den gesetzlichen Zuschlag von 10% und den Beitrag für die Pflegepflichtversicherung.

monatlich

Mein Tipp

Ergänzen Sie Ihren Gesundheitsschutz mit einem Krankentagegeld.
Damit sichern Sie bei längeren Verdienstausfällen auf Grund einer Krankheit Ihre Existenz.

Interessiert? Das freut uns!

Ich empfehle Ihnen, vor dem Abschluss unsere persönliche Beratung zu nutzen. Hierzu können Sie unsere Online Beratung via Chat verwenden oder über das Kontaktformular Ihre Daten direkt an einen Spezialisten vor Ort übermitteln. Alternativ steht Ihnen der Online-Tarifrechner zur Verfügung.

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unserer privaten Krankenversicherung

 

Wann kann ich als Angestellter eine private Krankenversicherung abschließen?

  • Sie beginnen ein neues Arbeitnehmerverhältnis oder wechseln den Arbeitgeber – Ihr Brutto-Einkommen wird in den nächsten 12 Monaten voraussichtlich über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze von 66.000 Euro liegen? Dann haben Sie sofort bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
  • Sie erhalten eine Gehaltserhöhung? Wenn Ihr Jahreseinkommen dadurch in den kommenden 12 Monaten voraussichtlich mindestens 66.000 Euro brutto beträgt, können Sie zum 1. Januar des nächsten Jahres in die private Krankenversicherung wechseln. Außerdem ist es erforderlich, dass Ihr Einkommen auch die Versicherungspflichtgrenze des dann beginnenden Jahres übersteigt.
 

Beteiligt sich mein Arbeitgeber an den Beiträgen?

Ja, Ihr Arbeitgeber übernimmt 50 % des monatlichen Beitrages für Ihre private Krankenversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt jedoch maximal die Hälfte des durchschnittlichen Beitrages der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Sind die Beiträge abhängig vom Einkommen?

Nein. Die Beiträge unserer privaten Krankenversicherung sind abhängig von Ihrem Eintrittsalter und Ihrem Gesundheitszustand. Das bedeutet: Wenn Ihr Einkommen zum Beispiel wegen einer Beförderung steigt, zahlen Sie deshalb nicht mehr Beitrag.

 

Ist meine Familie automatisch mitversichert?

Nein. In der privaten Krankenversicherung muss sich jedes Familienmitglied separat versichern. Für Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr sind die Beiträge relativ niedrig.

 

Bleiben meine Beiträge im Alter stabil?

Wir setzen alles daran, dass Ihr Gesundheitsschutz für Sie bezahlbar bleibt – auch im Ruhestand, wenn in der Regel mehr medizinische Leistungen beansprucht werden. Damit Ihr Beitrag später nicht gravierend steigt, liegt er in jungen Jahren etwas höher. Diese sogenannten Alterungsrückstellungen sollen bewirken, dass sich Ihre finanziellen monatlichen Belastungen nicht durch das Älterwerden erhöhen. Zusätzlich sorgt der gesetzlich vorgeschriebene Zuschlag in Höhe von 10 Prozent dafür, dass Beitragsanpassungen im Alter abgemildert werden können.

Unser Tipp: Sorgen Sie mit unserer Option Beitragsentlastung schon heute dafür, dass sich Ihre Beiträge im Ruhestand deutlich reduzieren. So funktioniert’s: Neben Ihrem Beitrag zur Hauptversicherung zahlen Sie mit Versicherungsbeginn zusätzlich einen Beitrag für die Beitragsentlastung. Das lohnt sich: Ihr Gesamtbeitrag reduziert sich dann später.

 

Kann ich meinen jetzt gewählten Krankenversicherungsschutz später noch ändern?

Sie möchten in einen höherwertigen Tarif wechseln, zum Beispiel von MedExtra zu MedBest? Nach 5 Jahren ist das ganz unkompliziert möglich – ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeit. Unsere Empfehlung: Mit unserer Option FlexiPro haben Sie diese Möglichkeit zum Wechsel ohne Gesundheitsprüfung sogar bereits früher und bis zu 10 Jahre lang – einfach bei Vertragsabschluss hinzuwählen!

 

Kann ich gegebenenfalls wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Jedenfalls dann, wenn Sie nicht älter als 55 Jahre sind und eine Versicherungspflicht eintritt. Und falls Sie bereits ein höheres Lebensalter erreicht haben sollten oder wegen plötzlicher Hilfebedürftigkeit nicht mehr bezahlen können, als die gesetzliche Krankenversicherung kostet? Für solche Fälle hat der Gesetzgeber den sogenannten Basistarif eingeführt. Dessen Leistungen sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Kassen.

 
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    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

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