Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Der Schutz für verantwortungsvolle Tätigkeiten im Verein
Jetzt Beitrag berechnen Zur BeratungEhrenamt braucht Rückendeckung
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt neben Vorstand und Geschäftsführer alle Vereinsmitglieder, die haupt- oder ehrenamtlich im Verein in satzungsgemäßem Auftrag tätig sind. Auch Abteilungsleiter, Jugendwarte und Trainer. Sie tritt ein, wenn durch deren Versäumnisse oder Fehlentscheidungen ein Vermögensschaden entsteht.
- Eigenschaden Der Abteilungsleiter Breitensport organisiert einen Volkslauf. Für das Rahmenprogramm engagiert er eine Band. Er versäumt, das Ordnungsamt zu informieren, die Veranstaltung wird untersagt. Die Künstlergage muss trotzdem vom Verein überwiesen werden. Wir übernehmen die Kosten.
- Drittschaden Ein Sportverein macht für Angestellte versehentlich falsche Angaben zur Sozialversicherung. Als ein Mitarbeiter in Rente geht, bekommt er dadurch 135 Euro weniger monatliche Rente. Er macht den Verein haftbar. Wir übernehmen die Kosten.
- Steuern Ein Verein führt lange Zeit zu wenig Steuern ab. Nach 5 Jahren fordert das Finanzamt 15.000 Euro Nachzahlung. Der Verein ist gezwungen, einen Kredit aufzunehmen. Durch die Zinsen entsteht ihm ein Schaden. Wir übernehmen die Kosten.
- Schlüsselverlust Ein Mitglied wohnt am städtischen Sportpark und fungiert für den Verein als Hausmeister. Den Zentralschlüssel für die Schließanlage des Sportparks verliert er trotz großer Sorgfalt. Der Austausch der Schließanlage kostet 8.000 Euro. Wir übernehmen die Kosten.
Versicherter Bereich |
Leistung |
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Versicherungsleistung im Schadenfall |
Wahlweise 125.000 €, 250.000 € oder 500.000 €, maximal 2-fach im Versicherungsjahr |
Versicherter Umfang Versicherungsschutz besteht bei der Ausübung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes |
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Versicherte Personen Versicherungsschutz besteht für den Verein, seine Organe, alle Mitarbeitern und Angestellten, die haupt-, neben- oder ehrenamtlich für den Verein tätig sind |
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Drittschäden Versicherungsschutz besteht, wenn eine versicherte Person wegen eines von ihm begangenen Verstoßes von einem Dritten für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht wird |
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Eigenschäden Versicherungsschutz besteht auch für Vermögensschäden, die der Verein von den bezeichneten Organen und Personen infolge eines bei Ausübung satzungsgemäßer Tätigkeit fahrlässig begangenen Verstoßes unmittelbar erlitten hat |
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Zusatzleistung Schlüsselverlust Kosten für die Erneuerung der Schließanlage als Folge des Abhandenkommens von Schlüsseln sind bis 20.000 € pro Versicherungsjahr mitversichert. Dies Leistung gilt auch für vereinseigene Sportstätten! |
bis 20.000 € pro Versicherungsjahr |
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Unsere Ansprechpartner der Sportversicherungsbüros bei den Landessportbünden stehen Ihnen gern zur Verfügung
Erstkontakt im Schadensfall
Wenn etwas passiert, sollten Sie sich unverzüglich bei uns melden und uns den Schaden mitteilen. Wir helfen Ihnen dann schnell und unkompliziert.
Unsere Rufnummer
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt das Vermögen des Vereins. Die D&O-Deckung hingegen ist der zusätzliche, persönliche Schutz für Vorstand, Geschäftsführer und andere Funktionsträger. Diesen speziellen Schutz können Sie in Kombination mit der Vermögensschaden-Haftpflicht abschließen.
Vorteile von Vermögensschaden-Haftpflicht mit D&O-Schutz
- Vorstand und Geschäftsführer sind persönlich gegen Schadenersatzansprüche geschützt
- Alle Funktionsträger sind versichert, vom Vorstand über Abteilungsleiter bis zum Hausmeister
- Fehler in der Vereinsarbeit werden finanziell für den Verein/Verband und den Verantwortlichen aufgefangen
- Besonderer Preisvorteil bei Kombination beider Produkte