Rechtsschutz Scheidung
Gerichtskosten, Anwaltsrechnungen, notarielle Gebühren: Eine Scheidung ist oft nicht nur schmerzhaft, sondern auch teuer. Unser Ehe-Rechtsschutz sichert sie ab.
Rechtlicher Rückhalt für schwierige Zeiten
mit dem ARAG Ehe-Rechtsschutz
Sei es das eigene Vermögen, der Versorgungsausgleich oder der Hausrat: Bei einer Scheidung, egal ob einvernehmlich oder nicht, gibt es immer eine Reihe von Reizthemen – und reichlich Potenzial für rechtliche Auseinandersetzungen. Mit unserem Ehe-Rechtsschutz können wir Sie zwar nicht vor einer Trennung schützen, wohl aber vor den hohen Kosten, die im Scheidungsfall durch Anwaltsberatung und Gerichtsverfahren entstehen – und das bis zu 30.000 Euro. Sichern Sie sich umfassenden Versicherungsschutz für schwierige Zeiten und schließen Sie jetzt Ihren privaten Rechtsschutz inkl. Ehe-Rechtsschutz ab.
Für den Ehe-Rechtsschutz gilt eine Wartezeit von drei Jahren. Sie können ihn nur als Anbindung an unseren Privat-Rechtsschutz abschließen.
Gilt für beide Ehepartner
Der Ehe-Rechtsschutz gilt für beide Ehepartner und ist in dieser Form nur bei uns erhältlich.
Inkl. Scheidungsfolgesachen
Wir treten in familienrechtlichen Angelegenheiten wegen Getrenntlebens, Scheidung oder Scheidungsfolgesachen für Sie ein.
Bis zu 30.000 Euro
Wir übernehmen die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten im Falle einer Scheidung – bis zu 30.000 € je Rechtsschutzfall.
Was Sie über die Rechtsschutzversicherung Scheidung wissen sollten
Grundsätzlich ist bei den im Zuge einer Scheidung entstehenden Kosten zwischen Anwaltskosten und Gerichtskosten zu unterscheiden. Geht es um die Anwaltskosten, dann ist maßgeblich, wie viele Anwälte eingeschaltet werden. Beauftragen beide Parteien einen Anwalt, dann zahlen sie jeweils den von ihnen beauftragten Rechtsbeistand. Handelt es sich derweil um eine einvernehmliche Scheidung, wird in der Regel nur ein Anwalt hinzugezogen. Dieser muss von einer der Parteien beauftragt und bezahlt werden und vertritt dementsprechend auch nur diese Partei. Nachträglich können die Ehepartner die Kosten für den Anwalt natürlich aufteilen, indem sie sich einen Teilbetrag erstatten. Hierzu gibt es allerdings keine gesetzliche Regelung. Das heißt: Eine solche Vereinbarung sollte im Vornherein schriftlich fixiert werden.
Die Gerichtskosten muss derweil die Partei bezahlen, die die Scheidung eingereicht hat – und zwar im Voraus. Entscheidet das Gericht später, dass die Ehepartner sich die Gerichtskosten untereinander aufteilen müssen, dann kann derjenige, der sie vorausgezahlt hat, eine vom Gericht festgesetzte Erstattung verlangen.
Der Ehe-Rechtsschutz der ARAG gilt für beide Ehepartner und deckt im Falle einer Scheidung Rechtsanwalts- und Gerichtskosten von bis zu insgesamt 30.000 Euro. Das gilt übrigens auch für eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner. Eine Selbstbeteiligung fällt dabei nicht an. Als Rechtsschutzfall gilt hier jedes Ereignis, das eine Änderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers und seines mitversicherten Ehepartners zur Folge hat.
Ein Anspruch auf Rechtsschutz bei Scheidung besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles während der Laufzeit des Versicherungsvertrages. Allerdings ist zu beachten, dass hier zur Vermeidung von Zweckabschlüssen eine Wartezeit von 3 Jahren gilt. Das heißt: Eine Eintrittspflicht besteht für die Versicherung für Rechtsschutzfälle, die erstmals frühestens nach Ablauf von 3 Jahren nach Versicherungsbeginn eintreten.
Grundsätzlich kann der Ehe-Rechtsschutz nicht ohne Wartezeit in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie aber bereits vor einer Scheidung stehen und rechtlichen Rückhalt benötigen, helfen wir Ihnen mit unserer rückwirkenden Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit:
Mit dem ARAG Rechtsschutz mit Soforthilfe sichern Sie sich unsere sofortige Unterstützung für einen zurückliegenden Rechtsschutzfall.
Ja, der ARAG Rechtsschutz Scheidung gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.
Nein, für einen umfassenden Rechtsschutz in Sorgerechtsfragen können Sie Ihren privaten Versicherungsschutz allerdings ganz einfach mit dem ARAG Unterhaltsrechtsschutz ergänzen. Haben Sie diese Zusatz-Komponente abgeschlossen, dann übernehmen wir Ihre Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bei Unterhaltsstreitigkeiten mit bis zu 30.000 Euro Versicherungssumme je Rechtsschutzfall.
Ihren Ehe-Rechtsschutz können Sie sowohl bequem per Online-Formular als auch bei Ihrem ARAG Berater vor Ort oder telefonisch abschließen (siehe unten). Zu beachten ist hierbei, dass der Rechtsschutz in Ehesachen ein Zusatzbaustein zur Privatrechtsschutzversicherung ist und nicht separat abgeschlossen werden kann.
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