Gemeinsam ans Ziel: Fahrgemeinschaften im Verein
Sie sparen Kosten und schonen die Umwelt: Fahrgemeinschaften. Welche Vorteile sie noch haben, wie man sie organisiert und welche rechtlichen und versicherungsrelevanten Dinge man beachten muss.
23.05.2024
In Zeiten teuren Benzins macht es viel Sinn, Fahrten zum Training, zu Wettkämpfen oder Sportveranstaltungen zu bündeln. Hat man nicht das große Glück eines eigenen Vereinsbusses samt Fahrer, kann man auf Privatautos zurückgreifen. Wenn nicht jeder mit dem eigenen Fahrzeug anreist, freut sich auch die Umwelt.
So organisieren Sie Mitfahrten
Wenn Sie als Verein umweltschonend unterwegs sein möchten, können Sie Informationen darüber veröffentlichen, wie diese im Verein zusammenfinden. Hilfreich sind Einträge am „Schwarzen Brett“ im Vereinsheim. Fahrerinnen und Fahrer sowie Mitfahrende können sich über Messenger-Dienste organisieren und ihre Treffpunkte, Routen und freie Plätze veröffentlichen.
Posten Sie in den sozialen Medien, in Ihrem Newsletter und auf Ihrer Website, dass Sie das Thema Mitfahrgelegenheit unterstützen und fördern. So punkten Sie als nachhaltig denkender Verein.
Die Vorteile von Fahrgemeinschaften
- Kosten sparen
- Teamgeist stärken durch gemeinsames Unterwegssein
- Verkehrsaufkommen reduzieren
- Zeit sparen, indem man sich beim Kinder-Bringdienst abwechselt
- Umwelt entlasten
Kinder: Ab ins Auto und bitte anschnallen!
Es ist super praktisch, wenn sich Eltern beim Fahren zum Training und zu Veranstaltungen bei der Beförderung abwechseln können. Doch gerade, wenn Kinder transportiert werden, sollte man besonders vorausschauend und souverän agieren: Stichwort Aufsichtspflicht. Wussten Sie, dass diese zwar für die gesamte Länge des Trainings oder einer Sportveranstaltung beim Verein liegt, aber nicht für den Hin- und Rückweg gilt? Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem ausführlichen Artikel Aufsichtspflicht im Verein.
Je nach Alter, Größe und Gewicht der Kinder müssen entsprechende Kindersitze oder Rückhaltesysteme verwendet werden. Stellen Sie sicher, dass diese auch für Ihre „Gastkinder“ vorhanden sind. Klar, dass die Kinder immer ordnungsgemäß angeschnallt sind. Achten Sie darauf, dass Kinder auf dem Beifahrersitz in nach vorne gerichteten Kindersitzen nicht zu nah am Frontairbag sitzen. Schieben Sie den Beifahrersitz in die hinterste Position.
Ablenkungen können gefährlich sein. Konzentrieren Sie sich vollständig auf das Fahren und vermeiden Ablenkungen wie das Bedienen von Handys während der Fahrt, was ja ohnehin nicht erlaubt ist. Machen Sie bei längeren Fahrten regelmäßige Pausen, um den Kindern Bewegung zu ermöglichen.
Wie man sich Benzingeld gerecht teilt
Bei Fahrgemeinschaften zum Beispiel zu einem Turnier können sich Fahrerinnen und Fahrer das Benzingeld mit Mitfahrenden teilen. Oder sie wechseln sich reihum ab. Wird eine Kostenteilung vereinbart, dürfen die Kosten nicht kostendeckend oder höher sein, sonst gerät man in den gewerblichen Bereich. Das vermeidet man, wenn die Fahrerin oder der Fahrer für den eigenen Anteil selbst aufkommt.
Zur Ermittlung des Preises sollten die auf sechs Jahre zu verteilende Abschreibung, Spritverbrauch, Wartungskosten und Versicherung zusammengerechnet und durch die Jahresfahrleistung geteilt werden. Der so ermittelte Kilometerpreis wird dann durch die Personenzahl der Fahrgemeinschaft inkl. Fahrerin oder Fahrer geteilt.
Im folgenden Beispiel belaufen sich die Kosten auf 7.960 Euro. Geteilt durch die Jahreslaufleistung ergeben sich 39,8 Cent/km. Bei einer Vierer-Fahrgemeinschaft muss jeder ein Viertel, also etwa 10 Cent/km pro km zahlen.
Beispielrechnung |
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Fahrzeugwert | 24.000 Euro geteilt durch 6 Jahre: 4.000 Euro |
Jährliche Wartungskosten | 500 Euro |
Jährliche Versicherungskosten | 800 Euro |
Kosten für Kraftstoff: Verbrauch 7 Liter Super E10 auf 100 km; Preis 1,90 Euro pro Liter, Jahreslaufleistung 20.000 km | 2.660 Euro |
Gut versichert unterwegs
Besonders bei Fahrgemeinschaften ist es wichtig, gut versichert zu sein, um bei einem Unfall oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen geschützt zu sein. Vereine, die unsere Kfz-Zusatzversicherung für Vereine und Verbände abgeschlossen haben, sichern ihre Mitglieder für den Fall des Falles bestens ab. Versichert sind Unfallschäden an Fahrzeugen, die im Auftrag des Vereins eingesetzt werden – in ganz Europa und allen Anliegerstaaten des Mittelmeers. Je nach gewählter Variante gibt es Extras wie Rechtsschutz, eine Insassen-Unfallversicherung oder die Erstattung eines eventuellen Rabattverlustes in der Kfz-Haftpflicht.
Diese Dinge sollten Sie auch im privaten Bereich wissen, wenn Sie fremde Personen mitnehmen:
Wenn Sie als Fahrer einen Unfall verursachen, kommt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für die Schäden der Mitfahrenden auf. Ihr eigener Schaden wird nicht erstattet. Werden Sie allerdings als Beifahrer im eigenen Auto bei einem Unfall verletzt, können Sie ebenfalls Schadenersatz von Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung fordern.
Braucht eine Fahrgemeinschaft Regeln?
Mitfahren auf Zuruf oder feste Regeln? Das muss jeder selbst entscheiden. Manche fühlen sich wohler, wenn alles verlässlich geregelt ist. So werden potenzielle Konflikte vermieden. Festlegen können Sie, wer wann fährt, wie die Kosten geteilt werden und was passieren soll, wenn Fahrerin oder Fahrer ausfallen oder sich verspäten.