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22.04.2024

Als Verein können Sie Ihre Mitglieder und deren Familien dabei unterstützen, dass sie gerne und vor allem sicher mit dem Rad zum Training zum Sportplatz oder zur Halle kommen.

Bieten Sie eine E-Bike-Ladestation und eine Reparaturstation inklusive Luftpumpe an. Hier können kleinere Probleme direkt gelöst werden. Zum Beispiel beim Fahrrad-Check vor einer gemeinsamen Radtour mit Ihren Mitgliedern. So ein Check inklusive Reparatur-Service könnte ein regelmäßiges Vereinsevent zum Start in die Fahrradsaison werden. Laden Sie die örtliche Polizei zum Kodieren der Räder gleich mit ein. Oder organisieren Sie eine Fahrradbörse: Eltern werden begeistert sein.

Beziehen Sie einen klaren Standpunkt zum Thema Verkehrssicherheit und veröffentlichen Sie unsere Sicherheitstipps und Listen auf Ihrer Website.

 

Gute Vorbereitung ist alles: Das verkehrssichere Fahrrad

Darüber sollten Fahrräder verfügen:

  • Zwei unabhängig funktionierende Bremsen (Vorderbremse und Hinterradbremse)
  • Eine laute Klingel
  • Ein weißer Frontscheinwerfer mit weißem Reflektor
  • Ein roter Großflächenrückstrahler mit Buchstabe „Z“ und ein rotes Rücklicht
  • Je zwei gelbe Speichenreflektoren pro Rad oder alternativ Reflektorstreifen
  • Pedale mit je zwei gelben Rückstrahlern, die nach vorne und hinten reflektieren
  • Zwei kräftige Bremsen, je eine für das Vorder- und Hinterrad

Eine wichtige Komponente, die leider oft vernachlässigt wird, ist eine funktionierende Beleuchtung. Die Fahrradbeleuchtung muss fest am Rad angebracht sein und auch bei Sonnenschein funktionieren! Batterielampen brauchen zehn Lux Mindestbeleuchtungsstärke und eine Kontrollleuchte für den Batteriezustand.

 

Sichtbar sein

Machen Sie sich selbst sichtbar – auch am Tag. Tragen Sie helle oder signalfarbige Kleidung. Ideal sind Leuchtwesten oder Reflektor-Jacken, die im Dunklen weiß leuchten, wenn sie angestrahlt wird. Zusätzliche Lichtquellen dürfen Sie am Fahrrad montieren oder am Körper tragen, z. B. an den Armen, an Taschen oder am Rucksack. Schalten Sie Ihr Licht schon während der Dämmerung und bei Regen oder Nebel ein.

 

Helm tragen

Bestehen Sie darauf, dass beim Radfahren im Vereinssport oder bei Vereinsveranstaltungen Fahrradhelme getragen werden. Der Helm dämpft bei einem Unfall die einwirkenden Stöße und schützt vor schweren Kopfverletzungen und bleibenden Schäden. Beachten Sie Alter und Abnutzung Ihres Helms. Gemäß den Hinweisen des Herstellers oder nach einem starken Schlag müssen Helme ausgetauscht werden.

Grundsätzlich gilt: Tragen Sie einen Helm, der gut sitzt. Bei geöffnetem Kinnband darf er nicht drücken oder wackeln. Die Bänder sollten leicht verstellbar sein. Bei Kindern darf es selbstverständlich bunt und lustig sein: Was gefällt, wird auch getragen – auch im Fahrradanhänger oder im Kindersitz. Seien Sie ein Vorbild für ihre eigenen Kinder und deren Mannschaftskameradinnen und -kameraden.

Mehr zum Thema „Helm“ steht in unserem Artikel „Gut behütet: Ein Plädoyer für den Helm beim Sport“.

 

Mit dem Fahrrad sicher zum Verein kommen

Fahren Sie vorausschauend und eher defensiv, denn ein Fahrrad hat keine Knautschzone. Das korrekte Verhalten im Verkehr ist ebenso wesentlich. Dazu gehören:

  • Beim Abbiegen: Schulterblick und Handzeichen nicht vergessen.
  • Vorbeifahren: Immer im Sichtfeld anderer Fahrzeuge bleiben. Überholen nur nach einem Blick zurück und mit Handzeichen.
  • Achtung toter Winkel! An Kreuzungen oder Ampeln immer hinter stehenden Lastwagen warten, nie daneben.
  • Vortritt beachten: Besser auf eigenen Vortritt verzichten, wenn dadurch ein Unfall verhindert wird.
  • Hintereinanderfahren: Nicht zu nahe aufschließen.
  • Bremsen: Notbremsungen durch vorausschauendes Fahren möglichst verhindern.
  • Im Kreisverkehr in der Mitte der Fahrbahn fahren.

Selbstverständlich sollten Sie die aktuellen Verkehrsregeln kennen. Weil sich da hin und wieder etwas ändert, haben wir auf der Seite StVO und Fahrrad: Regeln & Bußgelder für Radfahrer die wichtigsten Regeln der Straßenverkehrsordnung für Radfahrer zusammengefasst. Ihre Rechte und Pflichten als Radler erklärt Ihnen Fachanwalt Jan Kemperdiek anschaulich im Video.

 

Sie suchen weitere rechtliche Infos?
In unserer Playlist sammeln wir informative und hilfreiche Videos zu verschiedenen Themen rund um den Straßenverkehr mit Fachanwalt Jan Kemperdiek.

 

Wenn Eltern ihre Kinder transportieren

Ein Lastenrad kann eine gute Alternative zum Auto bilden, wenn es darum geht, den Nachwuchs von A nach B, also auch zum Training im Verein zu transportieren. Eine gute Idee wäre ein vereinseigenes Lastenrad für Kleintransporte. Das ließe sich auch an die Mitglieder verleihen. Ein attraktives Angebot, dass Sie von anderen Vereinen absetzt!

Egal, ob privat oder im Verein, wichtige Infos, ob und wie man Menschen mit einem Lastenrad transportieren darf, steht in unserem ausführlichen Artikel „Anschaffung, Verkehrsregeln, Versicherung: Rechtliches rund ums Lastenrad “. Und auf unserer Ratgeber-Seite „Fahrradanhänger: Darauf kommt es an“ informieren wir, worauf Sie beim Kauf eines Hängers achten sollten und welche Inhalte der Straßenverkehrsordnung Sie kennen sollten.

 

Fahrradanhänger oder Kindersitz: Welcher Transport ist sicherer?

Studien haben belegt und Crashtests bestätigen, dass die sicherste Variante, den Nachwuchs mit dem Rad zu befördern, der Fahrradanhänger ist, weil der Rahmen des Anhängers einen stabilen Käfig um das Kind bildet. Außerdem verhindern die Gurte das Herausschleudern der Kinder im Falle einer Kollision wirkungsvoll. Auch bei einem seitlichen Zusammenstoß (z.B. mit einem Pkw bei 20 km/h) ist ein Kind in einem Anhänger sicherer aufgehoben, weil der Fahrradanhänger in der Regel nicht überrollt, sondern nur weggeschoben wird.

Besonders bei schlechtem Wetter ist der Platz im Anhänger weit komfortabler. Bei entsprechender Ausstattung bieten die Anhänger einen guten Wind- und Wetterschutz für die Kleinen, während sie im offenen Fahrrad-Kindersitz schnell frieren und nass werden würden.

 

Wie sind Radlerinnen, Radler und Räder auf dem Weg zum Verein versichert?

Die Besitzerinnen und Besitzer sind für ihre Räder verantwortlich und müssen dafür sorgen, dass sie verkehrstüchtig und – wenn abgestellt – ausreichend vor Diebstahl gesichert sind. Am besten schließen Sie für Ihr Rad eine Fahrradversicherung ab. Sie gilt rund um die Uhr und reicht viel weiter als der eingeschränkte Schutz Ihrer Hausratversicherung.

ARAG Sportversicherung

Wir sind der Sportversicherer Nr. 1 in Europa! Erfahren Sie mehr über unseren leistungsstarken Schutz für Sportorganisationen und Sportler.

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Ratgeber Vereinsrecht

Hier ist unsere Fundgrube an rechtssicherem Wissen für Vereine und Menschen auf dem Weg zur Vereinsgründung – von Datenschutz bis Veranstaltungsplanung, von Mitgliederversammlung bis Vereinssatzung.

Unsere Fahrradversicherung mit Rund-um-die-Uhr-Schutz

Mit unserer Fahrraddiebstahlversicherung schützen wir Sie vor den Kosten einer
Neuanschaffung, wenn Ihr Fahrrad gestohlen wird. Was unser Angebot so einzigartig macht:
Sie haben rund um die Uhr Versicherungsschutz!

 

Verursachen Sie auf dem Weg zum Training einen Schaden, etwa wenn Sie ohne Absicht ein Auto mit Ihrem Rad zerkratzen, hilft Ihnen die Haftpflichtversicherung der ARAG Sportversicherung. Sie prüft die Haftungsfrage, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und erfüllt berechtigte Ansprüche. Die ARAG Sportversicherung schützt Vereinsmitglieder nicht nur beim Training oder Wettkampf, sondern auch auf dem Weg hin und zurück. Wir empfehlen zur optimalen Vorsorge den Abschluss einer privaten Unfallversicherung, die Freizeitunfälle abdeckt.

 

Was müssen Vereine beachten, wenn sie Abstellplätze für Räder anbieten?

Um mehr Mitglieder zu motivieren, vom Auto aufs Rad umzusteigen, können Sie wasserdichte abschließbare Fahrradstellplätze für Räder und Lastenräder anbieten. Eine E-Bike-Ladestation erfreut Pedelec- und E-Bike-Fahrer, die ihr Rad während des Trainings laden können. Vielleicht lässt sich diese in Kooperation mit Stadt oder Gemeinde einrichten und öffentlich zugänglich anbieten. Ein echter Pluspunkt für Ihren Verein.

 

Was muss man über Übungsflächen zum Radfahren wissen?

Wer Fahrradmobilität fördern möchte, sollte bei den Kleinsten anfangen und einen Miniparcours zum Üben auf dem Vereinsgelände anbieten. Die kleinen Radler wachsen dann ganz natürlich in anspruchsvollere Trainingsstrecken für Mountainbikes und Dirtbikes und lernen Pumptracks kennen. Und für die ältere Generation sowie ungeübte Radler darf ein Platz zum E-Bike-Training nicht fehlen.

 

Gemeinsam on tour mit dem Rad

Herrlich, so ein Tagesausflug als Alternative zum Training – am liebsten mit einem gemeinsamen Picknick. Haben Sie alle Kinder und Jugendlichen stets im Blick, wenn Sie gemeinsam unterwegs sind. Oft halten sie zu wenig Abstand zur vorderen Person, biegen unüberlegt ab oder fahren unvorsichtig in Kreisverkehren. Gewährleisten Sie eine kompetente Aufsicht. Nehmen Sie bei Bedarf eine Begleitperson mit. Und übernehmen vor Abfahrt einen Check der Räder und der Schutzausrüstung.

Wussten Sie, dass laut Paragraf 27 der Straßenverkehrsordnung mehr als 15 Radfahrende einen geschlossenen Verband bilden dürfen? Als solcher dürfen Sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren, sogar wenn es einen Radweg gibt. Dieser Verband muss dann auch geschlossen fahren. Das heißt für Ampeln: Fahren die ersten bei Grün los, müssen besonders beim Umspringen der Ampel auf Rot die restlichen Radler folgen.

 

Der passende Praxisfall

Es ist Juli, Halbzeit der Sommerferien und strahlend sonniges Wetter: die perfekte Mischung für eine gemeinsame Fahrradtour. Ein Münsteraner Sportverein hatte alle Vereinsmitglieder eingeladen und einen Grillplatz reserviert. Für versierte und Langstreckenradler war eine Strecke von 25 km geplant; Familien sollten eine Kurzdistanz von zehn km bis zum Grillplatz radeln. Kurz vor dem Ziel kreuzte eine Straße den Radweg. Von links kam ein Pkw gefahren, dessen Fahrer den von rechts kommenden Radfahrer Martin E. zu spät sah. Der Autofahrer bremste zwar, jedoch kollidierte er mit dem Fahrradanhänger an der Seite.
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