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Auf den Punkt

 
  • Das Telefonieren im Auto ist nur per Freisprechanlage erlaubt.
  • Werden Sie mit einem Handy am Ohr angehalten, dann drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und je nach Schwere des Vergehens auch ein Fahrverbot.
  • Die Nutzung eines Smartphones für Navigationszwecke ist erlaubt, solange das Handy nicht in der Hand gehalten wird.
  • Wollen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen tun.
 
 
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Telefonieren am Steuer – das sagt das Gesetz

Mit dem Handy am Ohr Auto zu fahren ist kein Kavaliersdelikt. Im Gegenteil: Wer am Steuer telefoniert, der verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Festgehalten ist das Handyverbot in § 23 der StVO, der die Nutzung eines elektronischen Geräts beim Führen eines Fahrzeugs nur dann erlaubt, „wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird“. Im Klartext heißt das: Das Telefonieren im Auto ist nur dann rechtens, wenn Sie eine Freisprechanlage oder anderweitige Sprachfunktion nutzen, die keine direkte Bedienung des Geräts erfordern.

Vorsicht ist übrigens nicht nur im Auto, sondern auch auf dem Rad geboten. Das Telefonieren auf dem Fahrrad wird zwar im Regelfall deutlich milder geahndet als das Telefonieren im Auto, gilt jedoch ebenfalls als Ordnungswidrigkeit.

 

Welches Bußgeld droht beim Telefonieren am Steuer?

Wie hoch die Strafe für die Nutzung eines Mobiltelefons im Auto ausfällt, hängt davon ab, ob neben dem eigentlichen Vergehen noch erschwerende Begleitumstände hinzukommen. Sind Sie lediglich beim Telefonieren erwischt worden, dann müssen Sie mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen. Haben Sie darüber hinaus jedoch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, etwa durch einen Abstandsverstoß durch zu nahes Auffahren oder durch die Missachtung der Vorfahrtsregel, dann werden bereits 150 Euro fällig. Und kommt dazu noch ein handfester Unfall mit Sachschaden, sind es 200 Euro. Für Fahrradfahrer fällt das Bußgeld im Normalfall deutlich geringer aus: Sie werden mit 55 Euro zur Kasse gebeten.

 

Drohen Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot?

Neben Bußgeldern können die Behörden eine Missachtung des Handyverbots auch mit Punkten in Flensburg oder gar mit einem Fahrverbot ahnden. Für ein einfaches Vergehen, ohne erschwerende Umstände, müssen Sie mit einem Punkt rechnen. Noch empfindlichere Strafen sind zu erwarten, wenn Sie darüber hinaus weitere Ordnungswidrigkeiten begangen oder gar einen Unfall verursacht haben. In diesem Fall drohen neben einer empfindlichen Geldstrafe gleich zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.

 
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Mit Handy in der Hand geblitzt?

Sind Sie mit dem Telefon am Ohr in eine Geschwindigkeitskontrolle geraten, dann kommt auf Sie gleich doppelter Ärger zu. Denn natürlich belangen Sie die Behörden in diesem Fall nicht nur für die Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern auch für das Telefonieren am Steuer. In der Regel gilt dabei, dass Sie die höhere der beiden Strafen zahlen müssen, die niedrigere Blitzer-Strafe zur Hälfte zu entrichten haben und Nebenstrafen wie Punkte und Fahrverbote addiert werden. Wurden Sie also beispielsweise innerorts mit 24 km/h zu viel auf dem Tacho (80 Euro und ein Punkt) geblitzt und hatten Sie dabei ein Handy am Ohr (100 Euro und ein Punkt), ergibt das eine Geldstrafe von insgesamt 140 Euro und zwei Punkte in Flensburg.

 

Geblitzt mit Handy am Steuer – lohnt sich der Einspruch?

Grundsätzlich haben Sie das Recht gegen Bußgeldbescheide aller Art Einspruch einzulegen. Nach Erhalt des Bußgeldbescheids muss dies innerhalb von 14 Tagen geschehen. Sie sollten sich jedoch sicher sein, dass gute Gründe für einen Einspruch bestehen. Denn kommt es zu einem Verfahren, in dem Ihr Einspruch abgelehnt wird, dann müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen. Ohnehin sollten Sie sich überlegen, ob sich der Aufwand eines Verfahrens angesichts der üblichen Bußgelder für Verstöße gegen das Handyverbot wirklich lohnt. Liegen gravierende Fehler im Bußgeldbescheid vor, etwa die Nennung eines falschen Kennzeichens, oder sind Sie nachweislich nicht der beschuldigte Fahrer, dann sollten Sie unbedingt Einspruch einlegen. Doch mutmaßen Sie nur, dass bei der Messung ein Fehler vorgelegen hat und haben Sie nur ein geringes Bußgeld erhalten, dann übersteigt der Aufwand für ein Verfahren womöglich die Kosten des Bußgeldbescheids.

 

Unfall durch Handy am Steuer

Wer im Auto telefoniert und dabei einen Unfall mit Sachschaden verursacht, der muss nicht nur mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen, sondern auch davon ausgehen, dass ihm die Schuld für den Unfall gegeben wird. Wie eine ganze Reihe von Gerichtsurteilen belegen, wird Unfallbeteiligten, die das Handyverbot missachtet haben, in den meisten Fällen, mindestens eine Teilschuld zugesprochen. Zudem kann die Handynutzung von einer Kasko-Versicherung auch als Grund herangezogen werden, um eine Zahlung abzulehnen.

Niederlande: Smartphone-Blitzer im Einsatz

Jeder dritte Unfall in den Niederlanden passiert, weil Autofahrer am Steuer mit ihrem Handy hantieren. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 240 Euro rechnen. Dazu setzen die Niederländer neuerdings Smartphone-Blitzer ein – zum Beispiel von einer Autobahnbrücke aus auf der A28 zwischen Utrecht und Amersfoort. Die Radarfallenkamera erkennt Smartphones, Tablets und Navigationsgeräte. Identifiziert sie auch eine Hand, macht sie ein Foto. Die Polizei sichtet dann das Material. In Deutschland sind Handy-Blitzer zurzeit nicht erlaubt.

 
 

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Darf ich mein Handy als Navi benutzen?

Grundsätzlich ist es Ihnen erlaubt, Ihr Handy im Auto für Navigationszwecke zu nutzen. Genau wie beim Telefonieren gilt jedoch auch hier die Regel, dass Sie Ihr Smartphone dabei unter keinen Umständen in die Hand nehmen dürfen. Dies bedeutet auch, dass Sie während der Fahrt keine manuellen Einstellungen an Ihrem Handy vornehmen können. Geben Sie die Route deshalb bereits vor Beginn Ihrer Fahrt ein oder legen Sie einen Zwischenstopp ein, wenn Sie ein neues Ziel eingeben wollen. Damit Sie bei einem kurzen Blick auf das Navi nicht komplett die Straße aus den Augen verlieren, ist es zudem empfehlenswert, eine Smartphone-Halterung für Ihr Fahrzeug zu kaufen. Diese kann üblicherweise an der Windschutzscheibe oder auf der Ablagekonsole installiert werden.

 

Jan Lukas Kemperdiek, LL.M.

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, advomano Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwalt & Verkehrsrechts-Experte
  • Seit 2015 zugelassener Rechtsanwalt

Es ist mir eine Freude, mich durch komplizierte Zusammenhänge zu arbeiten und die aktuelle Rechtsprechung verständlich aufzuarbeiten. Übrigens, ich beantworte gerne Fragen - mich kann man erreichen unter:

kemperdiek@advomano.de

 

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