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Autofahren im Ausland – Verkehrsregeln, Bußgelder und Versicherungsschutz

Andere Länder, andere Regeln: Was deutsche Autofahrer im Ausland über Verkehrsvorschriften, Bußgelder und Versicherungsschutz wissen sollten.

Auf den Punkt

  • Je nach Land unterscheiden sich die Verkehrsregeln teils deutlich, daher sollte man sich vor Fahrtantritt über die örtlichen Vorgaben informieren.

  • Bußgelder aus vielen EU-Ländern und der Schweiz können in Deutschland vollstreckt werden.

  • Besonders häufig teuer werden Tempo-, Alkohol-, Handy-, Park- und Mautverstöße.

  • Vor der Reise sollten Versicherungsschutz, Pflichtausstattung und Dokumente geprüft werden.

  • Bei Mietwagen entstehen Probleme oft erst bei Rückgabe oder bei Versicherungsschäden.

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Tempo, Promille, Handy am Steuer: Diese Verkehrsregeln im Ausland sind besonders wichtig

Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte gut vorbereitet starten, um sich unnötigen Stress, hohe Bußgelder und Diskussionen mit Behörden oder Mietwagenfirmen zu ersparen. Denn selbst innerhalb Europas unterscheiden sich Tempolimits, Promillegrenzen, Lichtpflichten und Vorschriften zur Pflichtausstattung teilweise deutlich.

Tempolimits im Ausland

Während auf deutschen Autobahnen streckenweise keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, gibt es in vielen anderen Ländern klare Limits, die oft mit strengeren Kontrollen und höheren Bußgeldern verbunden sind.

Besondere Vorsicht gilt bei:

  • Autobahnbaustellen,
  • Tunneln,
  • Umweltzonen,
  • dynamischen Verkehrszeichen und
  • sogenannten Section-Control-Strecken.

Bei der Section Control wird nicht die Geschwindigkeit an einem einzelnen Blitzer gemessen, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über mehrere Kilometer hinweg berechnet. Vor allem in Österreich, Italien, den Niederlanden und zunehmend auch in anderen europäischen Ländern wird dieses System häufig eingesetzt.

Außerdem gelten in einigen Ländern:

  • niedrigere Tempolimits bei Regen oder schlechter Sicht,
  • strengere Regeln für Fahranfänger und Fahranfängerinnen und
  • gesonderte Limits für Wohnmobile oder Gespanne.

Wer sich ausschließlich auf das Navi verlässt, riskiert schnell Verstöße. Maßgeblich bleiben immer die örtlichen Verkehrsschilder.

Lichtpflicht und Tagfahrlicht

In vielen europäischen Ländern gilt auch tagsüber eine Lichtpflicht – teilweise ganzjährig, teilweise nur außerhalb geschlossener Ortschaften oder in bestimmten Jahreszeiten.

Pflicht zum Fahren mit Licht besteht unter anderem in:

  • Nordeuropa,
  • Osteuropa,
  • Italien außerhalb geschlossener Ortschaften und in
  • Österreich auf bestimmten Straßen oder bei schlechter Sicht.

Außerdem gelten in fast allen Ländern besondere Regeln für:

  • Tunnel,
  • schlechte Sicht und
  • Regen oder Nebel.

Wichtig: Tagfahrlicht ersetzt in manchen Ländern nicht automatisch das Abblendlicht, zum Beispiel dann, wenn zusätzlich Rückleuchten eingeschaltet sein müssen. Wer sich ausschließlich auf die Automatik des Fahrzeugs verlässt, riskiert deshalb ein Bußgeld.

Handy am Steuer

Auch in anderen Ländern gibt es strenge Regeln zur Handynutzung am Steuer. Bereits das Aufnehmen oder Entsperren des Smartphones kann je nach Land ein Bußgeld auslösen – selbst dann, wenn gar nicht telefoniert wird.

Erlaubt ist die Nutzung meist nur über eine Freisprecheinrichtung, per Sprachsteuerung und ohne das Gerät in die Hand zu nehmen.

Besonders teuer werden Verstöße unter anderem in:

  • den Niederlanden,
  • Italien,
  • Spanien und
  • Frankreich.

Wird man mit Handy am Steuer erwischt, drohen zum Teil auch zusätzlich Punkte, Fahrverbote oder weitere Sanktionen.

Übrigens: Auch im Stau oder an roten Ampeln ist die Handynutzung in vielen Ländern nur eingeschränkt oder gar nicht erlaubt.

Warnwesten und Pflichtausstattung

Welche Pflichtausstattung im Auto mitzuführen ist, unterscheidet sich je nach Land. Fehlende Ausrüstung kann bereits bei Verkehrskontrollen zu Bußgeldern führen, und das auch ohne Unfall oder Panne.

Besonders häufig wird die Warnwestenpflicht unterschätzt. In einigen Ländern muss nicht nur eine Warnweste im Fahrzeug liegen, sondern für jede mitfahrende Person eine eigene.

Auch die Vorschriften dazu, wo die Warnwesten aufbewahrt werden müssen, unterscheiden sich. Teilweise müssen sie vom Fahrersitz aus griffbereit sein und dürfen nicht im Kofferraum liegen.

Winterreifenpflicht und Schneeketten

Die Winterreifenpflicht ist in Europa nicht überall gleich. Während einige Länder feste Zeiträume vorgeben, gilt in anderen Ländern eine situative Winterreifenpflicht. Das heißt, Winterreifen müssen immer dann verwendet werden, wenn Schnee, Eis oder Glätte herrschen.

Besonders streng sind die Regeln häufig in Österreich, in Teilen Italiens, in alpinen Regionen sowie in Skandinavien. In bestimmten Gebieten können zusätzlich Schneeketten vorgeschrieben sein und spezielle Winterreifenkennzeichnungen verlangt werden.

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne die passende Bereifung unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgelder. Kommt es zu einem Unfall oder einer Verkehrsbehinderung, können auch Haftungsprobleme mit der Versicherung entstehen.

Promillegrenzen im Ausland

In Deutschland liegt die allgemeine Promillegrenze für Autofahrer bei 0,5 Promille. In einigen Ländern gelten jedoch weit strengere Regeln. Besonders restriktiv sind Ungarn und Tschechien mit einer 0,0-Promille-Grenze.

Promillegrenzen in Europa
Europakarte mit farbiger Markierung der Promillegrenzen im Straßenverkehr: In Ländern wie Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien liegt der Grenzwert bei 0,5 ‰. In Großbritannien sind 0,8 ‰ erlaubt, allerdings in Schottland nur 0,5 ‰. In vielen osteuropäischen Ländern wie Slowakei oder Tschechien gilt 0,0 ‰. Skandinavische Länder wie Norwegen und Schweden erlauben 0,2 ‰. Ebenso Polen.
Promillegrenzen in Europa
Europakarte mit farbiger Markierung der Promillegrenzen im Straßenverkehr: In Ländern wie Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien liegt der Grenzwert bei 0,5 ‰. In Großbritannien sind 0,8 ‰ erlaubt. In vielen osteuropäischen Ländern wie Polen oder Tschechien gilt 0,0 ‰. Skandinavische Länder wie Norwegen und Schweden erlauben 0,2 ‰. Kroatien und Serbien markieren mit 0,3 ‰ eine Ausnahme.

Promillegrenzen in Europa: 0,5 ‰ ist der Standard – in Osteuropa gilt oft Null-Toleranz.

Diese Promillegrenzen gelten im Ausland

  • Belgien: 0,5 ‰

  • Dänemark: 0,5 ‰

  • Deutschland: 0,5 ‰

  • Finnland: 0,5 ‰

  • Frankreich: 0,5 ‰

  • Griechenland: 0,5 ‰

  • Großbritannien (außer Schottland mit 0,5 ‰): 0,8 ‰

  • Italien: 0,5 ‰

  • Kroatien: 0,5 ‰

  • Niederlande: 0,5 ‰

  • Österreich: 0,5 ‰

  • Polen: 0,2 ‰

  • Portugal: 0,5 ‰

  • Schweden: 0,2 ‰

  • Schweiz: 0,5 ‰

  • Spanien: 0,5 ‰

  • Tschechien: 0,0 ‰

  • Türkei: 0,5 ‰ (mit Anhänger 0,0 ‰)

  • Ungarn: 0,0 ‰

Strengere Vorschriften gelten in vielen Ländern für Fahranfänger, Fahrer in der Probezeit und Berufsfahrer. Wer im Ausland mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss häufig nicht nur hohe Geldstrafen zahlen. Je nach Land drohen auch Fahrverbote, Fahrzeugbeschlagnahmungen, Punkte oder strafrechtliche Konsequenzen.

Diese Bußgelder werden im Ausland besonders schnell teuer

Wer im Ausland gegen Verkehrsregeln verstößt, erlebt oft eine unangenehme Überraschung: Die Bußgelder liegen in vielen Ländern deutlich höher als in Deutschland – und werden konsequenter durchgesetzt. Besonders teuer kann es werden bei:

  • Tempoverstößen
  • Alkohol am Steuer
  • Handyverstößen
  • Falschparken
  • Mautverstößen
  • in Umweltzonen

Bußgelder aus dem Ausland werden in Deutschland vollstreckt

Rechtskräftige Bußgelder aus EU-Ländern können ab 70 € in Deutschland eingetrieben werden. Verwaltungsgebühren zählen dabei mit (EU-Rahmenbeschluss 2005/214/JI). Seit dem 1. Mai 2024 gilt das auch für die Schweiz: Der deutsch-schweizerische Polizeivertrag erlaubt die Vollstreckung ab 70 € bzw. 80 CHF. Zuständig ist das Bundesamt für Justiz. Einen Strafzettel aus dem Ausland zu ignorieren, ist also keine Option.

Tempolimits in beliebten Urlaubsländern im Überblick

Auf ausländischen Autobahnen ist besondere Aufmerksamkeit geboten, denn die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten unterscheiden sich von Land zu Land.

EU-Land

Autobahn

Schnellstraße

Außerorts

Innerorts

Belgien

120 km/h

120 km/h

90 km/h* (70 km/h in Flandern)

50 km/h

Bulgarien

130 km/h

90 km/h

50 km/h

Dänemark

130 km/h

80 km/h

80 km/h

50 km/h

Estland

90 km/h* (im Sommer 110 km/h)

90 km/h* (im Sommer 110 km/h)

90 km/h

50 km/h

Finnland

80 – 120 km/h*

80 – 100 km/h*

50 km/h

Frankreich

130 km/h*

110 km/h*

80 km/h*

50 km/h

Griechenland

130 km/h

90 – 110 km/h*

50 km/h

Irland

120 km/h

100 km/h

80 km/h

50 km/h

Italien

130 km/h

110 km/h

90 km/h

50 km/h

Kroatien

130 km/h

110 km/h

90 km/h

50 km/h

Lettland

90 km/h*

90 km/h

50 km/h

Litauen

110 km/h (im Sommer 130 km/h)

110 km/h (im Sommer 120 km/h)

90 km/h*

50 km/h

Luxemburg

130 km/h

90 km/h

50 km/h

Malta

80 km/h

80 km/h

50 km/h

Niederlande

100 km/h*

100 km/h

80 km/h

50 km/h

Österreich

130 km/h

100 km/h

100 km/h

50 km/h

Polen

140 km/h

120 km/h

90 km/h

50 km/h

Portugal

120 km/h

100 km/h

90 km/h

50 km/h

Rumänien

130 km/h

100 km/h

90 km/h

50 km/h

Schweden

110 km/h

90 km/h

70 km/h

50 km/h

Slowakei

130 km/h*

90 km/h

50 km/h

Slowenien

130 km/h

110 km/h

90 km/h

50 km/h

Spanien

120 km/h

100 km/h

90 km/h

50 km/h

Tschechien

130 km/h

110 km/h

90 km/h

50 km/h

Ungarn

130 km/h

110 km/h

90 km/h

50 km/h

Zypern

100 km/h

100 km/h

80 km/h

50 km/h

  • Tabelle zu Geschwindigkeitsbegrenzungen im EU-Ausland. Die Angaben gelten für Pkw und Lieferwagen unter 3,5 t.

*Abweichungen wegen Straßenbeschaffenheit, Tageszeit oder Wetterlage. Auch können die Werte anders sein, wenn explizit eine andere Höchstgeschwindigkeit ausgeschildert ist und wenn es sich bei dem Pkw-Fahrenden um einen Anfänger in der Probezeit handelt.

Die verhängten Bußgelder für Tempoüberschreitungen variieren. Wer mit 20 Stundenkilometern zu viel auf dem Tacho unterwegs ist, zahlt in Polen mindestens 50 € und in Norwegen mindestens 375 €. Keine Gnade hat man mit Temposündern in Frankreich. Hier kann es bis zu 1.500 € teuer werden, wenn man die Höchstgeschwindigkeit missachtet. Übrigens: Die Eidgenossen in der Schweiz verhängen für Temposünder sogar Haftstrafen.

Internationale Bußgelder

Die Schweiz ist bekannt für ihre strikten Verkehrsregeln und die hohen Bußgelder, die sie für Verstöße verhängt. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden besonders streng geahndet. Die Bußgelder in der Schweiz variieren je nach Überschreitungshöhe und Art der Straße. Beispielsweise wird eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h auf einer Autobahn mit einem Bußgeld von mindestens 180 CHF bestraft. Auf Landstraßen und in Ortschaften fallen die Strafen mit 240 CHF höher aus. Seit Mai 2024 werden diese Bußgelder auch in Deutschland vollstreckt.

Besonders strenge Regelungen gelten für Fahranfänger und Berufsfahrer. Bei diesen Gruppen werden schon geringere Geschwindigkeitsüberschreitungen härter bestraft, um die allgemeine Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen.

Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitung Schweiz

Überschreitung

Innerorts

Außerorts (inkl. Autostraßen)

Autobahn

um 1 – 5 km/h

40 CHF

40 CHF

20 CHF

um 6 – 10 km/h

120 CHF

100 CHF

60 CHF

um 11 – 15 km/h

250 CHF

160 CHF

120 CHF

um 16 – 20 km/h

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240 CHF

180 CHF

um 21 – 25 km/h

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260 CHF

über 25 km/h

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Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein sogenannter Sicherheitsabzug abgezogen, dessen Höhe von der Art der Messung und der Geschwindigkeit abhängt.

Bei schweren Verkehrsverstößen sind die Bußgelder in der Schweiz einkommensabhängig. Bußgelder für erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkoholeinfluss und andere gefährliche Verhaltensweisen im Straßenverkehr werden auf der Grundlage des Tageseinkommens des Verkehrssünders berechnet.

In Österreich wird zwischen Organstraftaten und Anonymverfügungen unterschieden. Die Organstraftat wird bei geringfügigen Verkehrsdelikten von der Polizei direkt vor Ort ausgestellt. Die Strafe muss entweder sofort oder innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden. Die Anonymverfügung ist das Pendant zu unserem Bußgeldbescheid. Sie wird an den Fahrzeughalter zugestellt und muss innerhalb von vier Wochen bezahlt werden.

Um Geschwindigkeitsübertretungen in Österreich zu vermeiden, sollte man die Augen besonders offenhalten, denn es gibt auch temporäre Geschwindigkeitsbegrenzungen, zum Beispiel bei erhöhter Feinstaubbelastung. Auch hier werden bei Nichtbeachtung Bußgelder verhängt. Erhalten Sie als ausländischer Fahrer einen Bußgeldbescheid aus Österreich, sollten Sie fristgerecht zahlen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Bußgeld für Geschwindigkeitsübertretung in Österreich

Geschwindigkeits­überschreitung innerorts

Organmandat

Anonymverfügung

... bis 20 km/h

30 €

29 – 60 €

... bis 30 km/h

50 €

56 – 72 €

... bis 40 km/h

ab 150 €

ab 150 €

... bis 60 km/h

ab 300 € + 1 Monat Fahrverbot

ab 300 € + 1 Monat Fahrverbot

... bis 80 km/h

ab 300 € + min. 3 Monate Fahrverbot

ab 300 € + min. 3 Monate Fahrverbot

... über 80 km/h

ab 300 € + min. 6 Monate Führerscheinentzug + Nachschulung

ab 300 € + min. 6 Monate Führerscheinentzug + Nachschulung

Geschwindigkeits­überschreitung außerorts bzw. auf der Autobahn

Organmandat

Anonymverfügung

... bis 20 km/h

30 €

29 – 50 €

... bis 20 km/h (Autobahn)

30 €

45 €

... bis 30 km/h

50 €

56 – 90 €

... bis 30 km/h (Autobahn)

50 €

60 €

... bis 50 km/h

ab 150 €

ab 150 €

... bis 70 km/h

ab 300 € + 1 Monat Fahrverbot

ab 300 € + 1 Monat Fahrverbot

... bis 90 km/h

ab 300 € + min. 3 Monate Fahrverbot

ab 300 € + min. 3 Monate Fahrverbot

... über 90 km/h

ab 300 € + min. 6 Monate Führerscheinentzug + Nachschulung

ab 300 € + min. 6 Monate Führerscheinentzug + Nachschulung

In den Niederlanden droht eine Strafanzeige, wenn man innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit mehr als 30 km/h bzw. auf der Autobahn mit mehr als 40 km/h zu viel unterwegs ist. In diesem Fall entscheidet die Staatsanwaltschaft über die Höhe des Bußgeldes.

Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitung in den Niederlanden

Geschwindigkeits­überschreitung

Innerorts

Außerorts

Autobahn

5 km/h

46 €

42 €

34 €

10 km/h

95 €

89 €

84 €

15 km/h

179 €

172 €

159 €

20 km/h

255 €

243 €

229 €

25 km/h

345 €

326 €

304 €

30 km/h

336 €

424 €

389 €

In Frankreich geblitzt – was nun? Zahlen Sie am besten schnell, denn begleichen Sie das Bußgeld innerhalb einer bestimmten Frist, so bekommen Sie einen Rabatt. Außerdem gibt es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich, ähnlich wie in der Schweiz, einen Toleranzabzug von bis zu 6 km/h.

Gleichzeitig hat Frankreich die Sanktionen für extreme Geschwindigkeitsverstöße in 2026 aber auch deutlich verschärft: Überschreitungen von 50 km/h und mehr gelten seitdem als Straftat und werden mit bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe und einem Bußgeld von bis zu 3.750 Euro geahndet. Außerdem droht in diesem Fall ein Entzug des Führerscheins bis zu drei Jahren und eine Beschlagnahme des Fahrzeugs.

Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitung Frankreich

Geschwindigkeits­überschreitung

Bußgeld und weitere Sanktionen

bis 20 km/h innerorts

135 €

bis 20 km/h außerorts

68 €

20 bis 29 km/h

135 €

30 bis 39 km/h

135 € + Entziehung der Fahrerlaubnis bis zu 3 Jahre möglich

40 bis 49 km/h

135 € + Entziehung der Fahrerlaubnis bis zu 3 Jahre möglich

Wenn Sie in Italien einen Strafzettel erhalten, kann die Höhe des Bußgeldes je nach Ort, an dem Sie zu schnell gefahren sind, der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung und Ihren bisherigen Verkehrsvergehen variieren. Wie weiter oben bereits erwähnt, gibt es in Italien die Möglichkeit, das Bußgeld zu reduzieren, wenn man es schnell bezahlt (innerhalb von fünf Tagen).

Wer in Italien geblitzt wurde, muss mit den folgenden Bußgeldern rechnen. Für Verstöße, die von 22 bis 7 Uhr stattfinden, sind die Bußgelder um ca. 1/3 höher.

Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitung Italien

Geschwindigkeits­überschreitung

Bußgeld und weitere Sanktionen

bis 10 km/h

41 – 168 €

10 – 40 km/h

168 – 674 €

40 – 60 km/h

527 – 2.108 € + Fahrverbot bis 3 Monate*

über 60 km/h

821 – 3.287 € + Fahrverbot zwischen 6 und 12 Monaten*

  • * Das Fahrverbot gibt es in der Regel nur dann, wenn es innerhalb von 12 Monaten zweimal zum Verstoß kommt.

Generell sind die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Spanien recht hoch, insbesondere bei deutlichen Überschreitungen des Tempolimits. In einigen Regionen Spaniens, insbesondere in städtischen Gebieten, gibt es verstärkte Geschwindigkeitskontrollen. Auch die Nutzung von Radarkontrollen ist weit verbreitet. Im Bußgeldkatalog von Spanien wird nicht zwischen der Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und außerorts unterschieden.

Bußgeld für zu schnelles Fahren Spanien

Geschwindigkeits­überschreitung

Bußgeld innerorts und außerorts

bis 20 km/h

100 – 200 €

21 – 30 km/h

300 – 400 €

31 – 40 km/h

400 – 500 €

41 – 50 km/h

500 – 600 €

über 50 km/h

ab 600 €

Innerhalb jeder Überschreitung gibt es einen Ermessensspielraum, um das Bußgeld je nach den genauen Umständen des Verstoßes anzupassen. In Spanien gibt es außerdem, ähnlich wie in anderen Ländern, oft die Möglichkeit, bei schneller Zahlung des Bußgeldes einen Rabatt zu erhalten. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid aus Spanien erhalten haben, sollten Sie also fristgerecht reagieren.

Auch im Ausland auf rechtlichen Rückhalt vertrauen können

Mit dem ARAG Verkehrsrechtsschutz sind Sie weltweit gelassen unterwegs. Egal, ob Auto, Bahn, Fähre oder Fahrrad: Wir halten Ihnen den Rücken frei und tragen die Kosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen, zum Beispiel nach einem Unfall oder bei Streit mit dem Mietwagenanbieter.

Was vor der Fahrt ins Ausland wichtig ist

Fehlende Dokumente, ungültige Vignetten oder eine lückenhafte Fahrzeugausstattung können schnell den lang ersehnten Urlaub vermiesen. Die folgenden Punkte sollten vor jeder Auslandsfahrt auf der Checkliste stehen:

Führerschein und wichtige Dokumente

  • Führerschein
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • ggf. Vollmacht bei Firmenwagen/Leasing

Tipp: Alle Dokumente zusätzlich digital speichern (als Foto in der Cloud oder per E-Mail an sich selbst).

Grüne Versicherungskarte

Die Grüne Versicherungskarte – offiziell „Internationales Kraftfahrzeugversicherungszertifikat" – ist ein international anerkannter Nachweis über den Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz. Sie ist zwar innerhalb der EU nicht grundsätzlich vorgeschrieben, kann aber trotzdem sehr nützlich sein, zum Beispiel nach einem Unfall. Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grüne Karte auch digital anerkannt. Als PDF auf dem Smartphone reicht sie bei Kontrollen aus. Sie erhalten die Grüne Versicherungskarte bei Ihrer Versicherung.

Umweltzonen, Vignetten und Mautsysteme

Mautpflicht, Umweltzonen und Einfahrtsbeschränkungen werden in Europa immer lückenloser per Kamera und Kennzeichenerfassung erfasst. Und Bußgelder sind deutlich teurer als die ursprüngliche Gebühr.

Länder wie Österreich, Slowenien, Ungarn oder Tschechien erheben Maut über digitale Vignetten, die vor der Einreise online gekauft werden müssen.

In Städten wie London oder Stockholm gibt es Bereiche, für die eine Einfahrtsgebühr fällig wird. Diese wird automatisch per Kennzeichenerfassung ermittelt. Wer nicht innerhalb der Zahlungsfrist reagiert, erhält ein Bußgeld – in London können das mehrere Hundert Pfund sein.

Frankreich, Spanien, Portugal und Italien erheben auf vielen Autobahnen Streckenmaut, die an Mautstationen oder per Transponder bezahlt wird. Auch hier gilt: Wer versehentlich eine Mautspur ohne gültiges Zahlungsmittel passiert, riskiert ein Bußgeld per Post.

Neu in Holland: Wer nach Rotterdam fährt und dabei die neu gebaute A24 nutzt, muss seit Dezember 2025 eine Autobahn-Maut bezahlen. Pro Fahrt und Pkw, Wohnmobil, Lieferwagen oder Motorrad werden 1,57 Euro fällig. Das Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm (kg) darf nicht überschritten werden. Lkw, Busse und andere Fahrzeuge über 3.500 kg zahlen 9,49 Euro pro Fahrt. Gezahlt wird über das elektronische Mautsystem e-Tol.

Parken im Ausland

Deutsche Parkscheiben sind in Österreich ungültig! Während die meisten Länder der europäischen Union sich auf eine einheitliche Parkscheibe geeinigt haben, fallen sie in Österreich unter eine eigene nationale Verordnung. Hier wird nicht, wie bei uns, im Halbstundentakt skaliert, sondern es darf nur auf die nächste Viertelstunde aufgerundet werden.

Wer also beispielsweise um 10.10 Uhr parkt, darf die Parkscheibe in Österreich nur auf 10.15 Uhr stellen; in Deutschland darf das Ziffernblatt bis 10.30 Uhr vorgestellt werden. Falschparker müssen mit einem Bußgeld von 20 bis mehr als 700 Euro rechnen. Feste Bußgeldsätze gibt es nicht, die Höhe wird durch die jeweils zuständige Behörde nach eigenem Ermessen festgelegt.

Da nicht bezahlte Bußgelder aus Österreich auch in Deutschland vollstreckt werden können, sollten Sie österreichische Knöllchen nicht ignorieren. Österreichische Parkscheiben sind in den meisten Tankstellen oder auch online erhältlich. Übrigens: Auch eine digitale Parkscheibe, wie sie hierzulande mittlerweile weit verbreitet ist, ist in Österreich nicht anerkannt.

Diese Pflichtausstattung gehört ins Auto

Warnwesten, Warndreieck und Verbandkasten sind bei Auslandsreisen die absoluten Grundlagen. Je nach Reiseland können außerdem vorgeschrieben sein:

  • Ersatzlampen
  • Schneeketten
  • Feuerlöscher
  • Ersatzreifen / Reifenpannenset
  • Abschleppseil

Darf ich mit deutschem Führerschein im Ausland fahren?

Ja. In der gesamten EU gilt der deutsche Führerschein (egal ob im alten Papierformat oder als Scheckkarte). Aber Vorsicht beim Ablaufdatum. Seit 2013 ausgestellte Scheckkartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Läuft das Dokument ab, bleibt die Fahrerlaubnis zwar bestehen – bei einer Kontrolle im Ausland interessiert das die Polizei aber nicht. Ausländische Behörden prüfen das Dokument, nicht den deutschen Rechtsstatus dahinter. Ein abgelaufener Führerschein wird behandelt wie kein Führerschein. Wer nur einen vorläufigen Führerschein besitzt, darf grundsätzlich nicht im Ausland fahren.

Internationaler Führerschein fürs Ausland

Außerhalb der EU kann ein internationaler Führerschein erforderlich sein – etwa in vielen Ländern Südamerikas, Afrikas, Asiens oder in Neuseeland. Er kostet zwischen 15 und 20 €, ist beim Bürgeramt oder Straßenverkehrsamt erhältlich und wird – je nach Zielland – für ein oder drei Jahre ausgestellt. Ohne ihn kann im Schadensfall der Versicherungsschutz gefährdet sein.

Wann greift die Kfz-Versicherung im Ausland?

Die gute Nachricht zuerst: Die deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung gilt automatisch in allen EU-Ländern sowie in vielen weiteren europäischen Staaten. Wer darüber hinaus ins Ausland fährt, sollte jedoch genauer hinschauen, denn Schutzumfang, Deckungssummen und Leistungen können je nach Vertrag und Reiseziel erheblich variieren.

Kfz-Haftpflicht

Innerhalb der EU greift sie automatisch. Allerdings liegen die gesetzlichen Mindestdeckungssummen in manchen Ländern deutlich unter dem deutschen Niveau – hier kann ein erweiterter Auslandsschadenschutz sinnvoll sein.

Vollkasko und Teilkasko

Voll- und Teilkasko gelten in der Regel auch im Ausland, jedoch oft nur für die im Vertrag genannten Länder. Wer weiter entfernte Ziele ansteuert, sollte den genauen Geltungsbereich vorher prüfen. Die übliche Selbstbeteiligung gilt dabei wie im Inland.

Schutzbrief und Pannenhilfe

Ein Kfz-Schutzbrief übernimmt im Ausland je nach Vertrag Abschleppkosten, Fahrzeugrücktransport, Mietwagenkosten und Hotelübernachtungen bei längeren Reparaturen. Nicht jede Kfz-Versicherung schließt einen Schutzbrief automatisch ein. Das sollte vor der Reise geprüft werden.

Auslandsschadenschutz

In vielen Ländern sind die gesetzlichen Mindestdeckungssummen für Kfz-Haftpflicht niedriger als in Deutschland. Der Auslandsschadenschutz gleicht diese Differenz im Schadenfall aus. Besonders sinnvoll ist das bei Reisen in Länder mit niedrigen Deckungssummen.

Mietwagen im Ausland – worauf Sie achten sollten

Die Freiheit auf vier Rädern endet spätestens bei der Rückgabe. Nachträgliche Abbuchungen für angebliche Kratzer, überteuerte Tankpauschalen, Versicherungslücken – die Probleme sind immer dieselben. Wer drei Dinge im Griff hat, fährt entspannt: Versicherung, Dokumentation, Rückgabe.

Versicherung und "Mallorca-Police"

Im Mietpreis steckt nur eine Basis-Haftpflicht nach Mindeststandard des jeweiligen Landes. Diese reicht bei einem Auffahrunfall vielleicht aus. Bei einem schweren Personenschaden aber sicher nicht. Die Vollkasko, sofern hinzugebucht, klingt nach Rundum-Schutz. Tatsächlich schließen die meisten Mietwagenanbieter genau diese Schäden aus, die im Urlaub am häufigsten passieren: Reifen, Felgen, Unterboden, Dach und Glas. Wer über eine Schotterpiste fährt oder im Parkhaus an einer Säule hängen bleibt, zahlt aus eigener Tasche.

Die "Mallorca-Police" ist kein separater Vertrag für den Mietwagen, sondern ein Baustein der eigenen deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie stockt die Deckungssumme auf deutsches Niveau auf, wenn die lokale Mietwagen-Haftpflicht nicht reicht. Wichtig: Die "Mallorca-Police" schützt den Geschädigten, nicht das Mietfahrzeug selbst. Viele deutsche Kfz-Versicherungen enthalten sie bereits. Prüfen Sie also einmal Ihre Police, wenn Sie bald mit dem Mietwagen im Ausland unterwegs sind.

Selbstbeteiligung reduzieren geht auf 2 Wege

Entweder direkt beim Anbieter am Schalter (bequem, aber teuer) oder über eine externe Selbstbehalt-Versicherung, die vorab online abgeschlossen wird (günstiger, aber Sie gehen in Vorleistung und holen sich das Geld zurück). Manche Kreditkarten decken die Selbstbeteiligung ebenfalls ab.

Zusatzfahrer, Alter und Kaution

  • Zusatzfahrer
    Wer nicht im Mietvertrag eingetragen ist und trotzdem fährt, riskiert bei einem Unfall den kompletten Versicherungsschutz. Melden Sie deswegen jeden Fahrer vor Abfahrt am Schalter an – auch wenn es pro Tag 10 bis 15 € extra kostet. Nachträglich eingetragene Fahrer nach einem Schaden akzeptiert kein Anbieter.
  • Junge Fahrer
    Unter 25 Jahren verlangen die meisten Vermieter eine Jungfahrergebühr. Manche vermieten Fahrzeuge erst ab 21, einige Fahrzeugklassen gibt es unter 25 gar nicht. Prüfen Sie das unbedingt vorher bzw. geben Sie Ihr Alter korrekt bei der Mietwagenbuchung im Internet an.
  • Kaution
    Wird auf der Kreditkarte blockiert, oft zwischen 500 und 2.500 Euro. Debitkarten werden von vielen Anbietern abgelehnt – und wer keine echte Kreditkarte dabei hat, steht unter Umständen ohne Auto da. Die Freigabe nach Rückgabe dauert je nach Anbieter bis zu vier Wochen.

Tankregelung und Kilometerbegrenzung

Die häufigste Regelung ist Full-to-Full: Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übernommen und muss voll zurückgegeben werden. Wer das vergisst, zahlt überteuerte Tankpreise des Anbieters. Bei Kilometerbegrenzungen im Vertrag unbedingt auf Zusatzkosten pro Mehrkilometer achten. Anbieter berechnen zwischen 20 und 50 Cent pro Mehrkilometer. Wer mehr als ein paar Tagesausflüge plant, bucht besser eine Kilometer-Flatrate.

So dokumentieren Sie die Fahrzeugübernahme und Rückgabe richtig

Fast jeder Mietwagen-Streit dreht sich um Schäden, die bei der Rückgabe „plötzlich“ aufgetaucht sind. Der Grund ist fast immer derselbe: Bei der Übernahme wurde nicht dokumentiert. Drei Minuten Aufwand verhindern das:

  • Fotos und Videos von allen Seiten, Felgen, Dach und Unterboden – mit sichtbarem Zeitstempel
  • Tankstand und Kilometerstand fotografieren, direkt nach Schlüsselübergabe und unmittelbar vor Rückgabe
  • Übergabeprotokoll gemeinsam mit einem Mitarbeitenden ausfüllen und jeden vorhandenen Kratzer eintragen lassen
  • Rückgabe nie unbeaufsichtigt oder nachts, wenn kein Mitarbeiter anwesend ist – sonst gibt es keinen Zeugen für den Zustand des Fahrzeugs

Grenzübertritte und Auslandsfahrten mit dem Mietwagen

Ob ein Mietwagen über die Grenze darf, steht im Mietvertrag. In den meisten Fällen sind EU-Länder freigegeben. Nicht-EU-Staaten wie Albanien, Ukraine oder die Türkei erfordern eine gesonderte Genehmigung – fehlt sie, erlischt der Versicherungsschutz komplett. Das ist kein theoretisches Risiko: Bei einem Unfall ohne Genehmigung haften Sie persönlich für den gesamten Schaden. Vor der Buchung schriftlich bestätigen lassen, welche Länder erlaubt sind.

Jan Lukas Kemperdiek – ARAG Partneranwalt & Verkehrsrechts-Experte

{-TRANSLATE(Autor)-}

Jan Lukas Kemperdiek, LL.M.

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht

Es ist mir eine Freude, mich durch komplizierte Zusammenhänge zu arbeiten und die aktuelle Rechtsprechung verständlich aufzuarbeiten. Übrigens, ich beantworte gerne Fragen - mich kann man erreichen unter:
  • ARAG Partneranwalt & Verkehrsrechts-Experte
  • Rechtsanwalt und Partner, advomano Rechtsanwälte

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