
Vom Blitzer erwischt – Geschwindigkeitsüberschreitungen und die Folgen
Sie sind zu schnell gefahren und geblitzt worden? Wir zeigen Ihnen, mit welchen Strafen Sie rechnen müssen.
28.01.2021 • 5 min Lesezeit
Hinweis zum aktuellen Bußgeldkatalog
Wegen eines Formfehlers im Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind wahrscheinlich alle Änderungen des Bußgeldkatalogs vom April 2020 unwirksam. Einige Bundesländer haben ihre Behörden angewiesen, den alten Bußgeldkatalog auf offene Verfahren anzuwenden.
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Sei es auf der Autobahn, auf der Landstraße oder in der 30er-Zone: Fast jeder deutsche Autofahrer ist schon mal geblitzt worden. Dabei ist zu schnelles Fahren eine ernstzunehmende Ordnungswidrigkeit und kann nicht nur mit empfindlichen Geldstrafen, sondern im schlimmsten Fall auch mit Punkten in Flensburg oder gar Fahrverboten geahndet werden. Doch wie schnell ist eigentlich zu schnell? Welche Strafen drohen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in Ortschaften und außerorts? Und wann kann es sich lohnen gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen? In unserem Ratgeber haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Erfasst vom Blitzer: Strafen, mit denen Sie rechnen müssen
Wie hoch die Strafen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung ausfällt hängt von mehreren Faktoren ab: Wurden Sie innerorts oder außerorts geblitzt, das heißt, waren Sie auf einer Landstraße, einer Autobahn oder einer Straße innerhalb einer Ortschaft unterwegs? Was war das dort zulässige Tempolimit? Und mit wie viel km/h haben Sie es überschritten, als Sie geblitzt wurden?
Der Bußgeldkatalog sieht für Geschwindigkeitsüberschreitungen je nach Schwere des Verstoßes sehr unterschiedliche Strafmaße vor. Einige Faustregeln können Sie sich jedoch merken: So werden Fahrverbote in der Regel nur dann erteilt, wenn ein Verkehrsteilnehmer innerorts mindestens 21 km/h oder außerorts mindestens 26 km/h zu schnell gefahren ist. Weniger schwere Verstöße gegen das Tempolimit werden nur dann mit einem Fahrverbot geahndet, wenn es sich um sogenannte Folgeverstöße handelt. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten gleich zweimal geblitzt wurden. Bei Folgeverstößen kann schon eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h zu einem vorübergehenden Führerscheinentzug führen.
Und auch hinsichtlich des Punktesystems des Kraftfahrtbundesamts, also den „Punkten in Flensburg“, gilt eine grobe Regel: Mit wie vielen Punkten ein Verkehrsteilnehmer für zu schnelles Fahren rechnen muss ist eng mit der Höhe des Bußgelds verknüpft. Liegt das Bußgeld unter 60 Euro, dann gibt es im Normalfall auch keine Punkte.
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Wer außerorts geblitzt wurde – also etwa auf einer Landstraße – der sollte wissen, dass in diesem Fall andere Regeln gelten als bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.
Für Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 20 km/h sieht der Bußgeldkatalog außerorts lediglich Geldstrafen vor. Diese können bis zu 60 Euro betragen. Ist ein Verkehrsteilnehmer noch schneller unterwegs, dann drohen neben empfindlichen Bußgeldern allerdings auch Punkte in Flensburg. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist dies der Fall, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr vorliegt. Wer mit 26 km/h zu viel auf dem Tacho geblitzt wurde, dem droht sogar ein vorübergehender Führerscheinentzug.
Strafen für PKW bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Verstoß |
Strafe |
Punkte |
Fahrverbot |
---|---|---|---|
Bis 10 km/h | 20 € | ||
11 bis 15 km/h | 40 € | ||
16 bis 20 km/h | 60 € | ||
21 bis 25 km/h | 70 € | 1 | |
26 bis 30 km/h | 80 € | 1 | (1 Monat)* |
31 bis 40 km/h | 120 € | 1 | (1 Monat)* |
41 bis 50 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 km/h | 240 € | 2 | 1 Monat |
61 bis 70 km/h | 440 € | 2 | 2 Monate |
Über 70 km/h | 600 € | 2 | 3 Monate |
Die im Bußgeldkatalog vorgesehenen Strafmaße für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften gelten auch für Fahrzeuge, die auf der Autobahn unterwegs sind. Anders als auf Landstraßen gilt hier aber im Regelfall ein höheres Tempolimit. Während für Lkw auf der Autobahn eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vorgeschrieben ist, ist für Pkw und Motorräder eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h vorgesehen. Da die Richtgeschwindigkeit allerdings nur eine empfohlene Maximalgeschwindigkeit ist, können Verkehrsteilnehmer, die sie überschreiten, nicht strafrechtlich belangt werden. Trotzdem gibt es natürlich auch auf der Autobahn Streckenabschnitte, in denen durch Verkehrsschilder eine abweichende Maximalgeschwindigkeit vorgegeben ist. Überschreiten Sie das Tempolimit dort, kann Ihnen je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld, ein Eintrag ins Punkteregister oder sogar ein Fahrverbot drohen.
Wer mit bis zu 20 km/h zu viel auf der Autobahn geblitzt wird, für den sieht der Bußgeldkatalog Geldstrafen von bis zu 60 Euro vor. Ist ein Verkehrsteilnehmer noch schneller unterwegs, dann drohen neben empfindlichen Bußgeldern allerdings auch Punkte in Flensburg. Wie auf Landstraßen, ist dies auf der Autobahn dann der Fall, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr vorliegt. Wer mit 26 km/h zu viel auf dem Tacho geblitzt wurde, dem droht sogar ein vorübergehender Führerscheinentzug.
Wer innerorts zu schnell fährt, der muss sich zum Teil auf empfindliche Bußgelder einstellen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass der Gesetzgeber die Gefährdung durch zu schnelles Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften als noch höher einstuft als die Gefährdung durch Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Landstraßen oder Autobahnen.
Wird diese Höchstgeschwindigkeit überschritten, dann greifen je nach Schwere des Verstoßes unterschiedliche Strafmaße. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 20 km/h wird in der Regel ein Bußgeld zwischen 30 und 70 Euro fällig. Ist ein Verkehrsteilnehmer noch schneller unterwegs, dann drohen neben empfindlichen Bußgeldern allerdings auch Punkte in Flensburg. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist dies der Fall, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr vorliegt. Wer mit 21 km/h zu viel auf dem Tacho geblitzt wurde, dem droht sogar ein vorübergehendem Führerscheinentzug.
Strafen für PKW bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Verstoß |
Strafe |
Punkte |
Fahrverbot |
---|---|---|---|
Bis 10 km/h | 30 € | ||
11 bis 15 km/h | 50 € | ||
16 bis 20 km/h | 70 € | ||
21 bis 25 km/h | 80 € | 1 | 1 Monat |
26 bis 30 km/h | 100 € | 1 | (1 Monat)* |
31 bis 40 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat |
41 bis 50 km/h | 200 € | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 km/h | 280 € | 2 | 2 Monate |
61 bis 70 km/h | 480 € | 2 | 3 Monate |
Über 70 km/h | 680 € | 2 | 3 Monate |
Lässt sich ein Fahranfänger innerhalb seiner Probezeit entweder einen „A-Verstoß“ oder zwei „B-Verstöße“ zuschulden kommen, dann führt dies zu einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre und der Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars. Wer dieses Seminar ablehnt, dem droht der Führerscheinentzug.
Als A-Verstoß gilt in der Regel jede Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h. Einen B-Verstoß lässt sich derweil jemand zuschulden kommen, der zwar zu schnell, aber nicht mit mehr als 20 km/h über dem Tempolimit unterwegs ist.
Unterläuft einem Fahranfänger innerhalb seiner bereits verlängerten Probezeit ein weiterer A-Verstoß, dann wird eine kostenpflichtige Verwarnung ausgesprochen. Bei einem zweiten A-Verstoß kann ihm dann ebenfalls die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Da bei der Geschwindigkeitsmessung durch Blitz-, Laser und Videosysteme nie davon ausgegangen werden kann, dass jede Anlage ähnlich genau misst, wird bei Tempoüberschreitungen eine Toleranz abgezogen. Bei gemessenen Geschwindigkeiten von unter 100 km/h gilt im Regelfall, dass 3 km/h abgezogen werden. Wer im Moment der Aufzeichnung mit mehr als 100 km/h unterwegs war, der kann wiederum davon ausgehen, dass 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit als Toleranz abgezogen werden.
Ob sich ein Verkehrsteilnehmer zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsmessung auf einer Autobahn, einer Landstraße oder in einer geschlossenen Ortschaft befunden hat, ist für den Toleranzabzug irrelevant. Je ungenauer ein Messsystem ist, desto höher kann jedoch der Toleranzabzug ausfallen. So wird in der Regel etwa davon ausgegangen, dass stationäre Blitzer genauer messen als Videosysteme. Bei diesen kann der Toleranzabzug in Ausnahmefällen also auch noch höher liegen als bei 3 km/h, beziehungsweise 3 Prozent der ursprünglich gemessenen Geschwindigkeit.
Verjährung und Blitzer: Wann ist es zu spät für einen Bußgeldbescheid?
Da für Ordnungswidrigkeiten in der Regel eine Verjährungsfrist gilt, können auch Bußgeldbescheide, die in Folge einer Geschwindigkeitsüberschreitung ausgestellt worden sind, verjähren.
Dabei ist für eine Verjährung immer der Zeitpunkt der ordnungswidrigen Handlung relevant: Sind Sie etwa am 24. April geblitzt worden, dann verjährt sich diese Ordnungswidrigkeit, wenn der Bußgeldbescheid nicht bis zum 23. Juli ausgestellt worden ist.
Die Verjährungsfrist kann jedoch auch unterbrochen werden. Dies ist dann der Fall, wenn eine Vernehmung des Betroffenen stattfindet, ein Anhörungsbogen eintrifft, ein Verfahren vorläufig eingestellt wird, die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft übergeben wird oder beim Amtsgericht eintrifft – oder wenn eine Hauptverhandlung angesetzt wird. In jedem Fall verjährt eine Ordnungswidrigkeit jedoch nach spätestens zwei Jahren.
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