
Rotlichtverstoß – Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot bei roter Ampel
Rote Ampel überfahren und geblitzt worden? Jetzt informieren und nicht auf die Post warten. Wir erklären Ampelblitzer und den Bußgeldkatalog.
28.01.2021 • 5 min Lesezeit

Bußgeldrechner und Erste Hilfe bei Bußgeldbescheid
Rote Ampel überfahren und geblitzt
Kontrolliertes Anhalten, Vollbremsung oder weiterfahren? Wenn die Ampel von Grün auf Gelb springt, dann bleibt Autofahrern je nach Abstand zur Haltelinie und der Fahrtgeschwindigkeit oft nur wenig Zeit für die richtige Entscheidung. Nicht zuletzt deshalb gilt beim Anfahren eines Stopplichts erhöhte Vorsicht. Was aber, wenn Sie die falsche Entscheidung getroffen und die Ampel bei Rot überfahren haben – sei es aus Unachtsamkeit oder einer Fehleinschätzung der Gelbphase? Wie hoch sind die Bußgelder mit denen Autofahrer rechnen müssen, die bei einem sogenannten Rotlichtverstoß geblitzt wurden? Und welche anderen Konsequenzen sieht das Gesetz für das Überfahren einer roten Ampel vor? In unserem Ratgeber haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Bußgeldkatalog für rote Ampeln – wann gibt es Fahrverbot oder Punkte?
Mit einer Eintragung in das Punkteregister, also „Punkten in Flensburg“, müssen Sie schon bei einem sogenannten einfachen Rotlichtverstoß rechnen. Ein Fahrverbot droht Ihnen grundsätzlich erst, wenn Sie einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen haben. Eine Ausnahme von dieser Regel ergibt sich, wenn Sie durch das Überfahren der roten Ampel einen Unfall verursacht oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. In diesem Fall kann auch schon ein einfacher Rotlichtverstoß zu einem Führerscheinentzug führen.
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn die Ampel zum Zeitpunkt der Überquerung der Haltelinie erst weniger als eine Sekunde auf Rot stand und der Betroffene bis in den Gefahrenbereich hinter der Ampel weiterfährt. Für diese Ordnungswidrigkeit sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg vor. Wurde beim Überfahren der roten Ampel ein anderer Verkehrsteilnehmer unmittelbar gefährdet, dann erhöht sich auch das Bußgeld. In diesem Fall sind, anstatt 90 ganze 200 Euro zu zahlen. Dazu kommen 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Kommt es darüber hinaus noch zu einer Sachbeschädigung, steigt das Bußgeld sogar auf 240 Euro an.
Eine Ausnahme ergibt sich dann, wenn ein Autofahrer zwar während einer Rotphase die Haltelinie überfahren hat, jedoch noch vor dem Gefahrenbereich hinter der Ampel zum Stehen gekommen ist. In diesem Fall handelt es sich nicht um einem Rotlichtverstoß, sondern um einen sogenannten Haltelinienverstoß, für den in der Regel nicht mehr als 10 Euro Bußgeld fällig werden.
Qualifizierter Rotlichtverstoß oder Rotlichtverstoß mit Gefährdung
Schwerwiegender als der einfache Rotlichtverstoß ist derweil der sogenannte qualifizierte Rotlichtverstoß. Dieser liegt dann vor, wenn die Ampel zum Zeitpunkt der Überquerung der Haltelinie bereits länger als eine Sekunde auf Rot stand und der Betroffene bis in den Gefahrenbereich hinter der Ampel weiterfährt. Im Vergleich zu einem einfachen Rotlichtverstoß müssen Autofahrer bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß mit höheren Bußgeldern und schärferen Sanktionen rechnen.
Wurde bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß niemand unmittelbar gefährdet und resultierte aus dem Überfahren des Stopplichts kein Unfall, beziehungsweise eine Sachbeschädigung, dann sieht der Bußgeldkatalog eine Geldstrafe von 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot vor. Kommt es wiederum zu einer unmittelbaren Gefährdung von Dritten – also etwa Fußgängern, Fahrradfahrern oder anderen Autofahrern –, dann erhöht sich das Bußgeld von 200 auf 320 Euro. Im Falle einer, aus dem Rotlichtverstoß entstandenen, Sachbeschädigung sind es sogar 360 Euro.
Bei Rot über die Ampel gefahren – wann kommt Post?
Das passende Gerichtsurteil: Rote Ampel überfahren bleibt ohne Geldbuße
Normalerweise wird es richtig teuer, wenn Verkehrsteilnehmer eine rote Ampel ignorieren. Zumindest für rollende Teilnehmer. So kostet es Radler mindestens 60 Euro und unter Umständen einen Punkt in Flensburg und Autofahrer zahlen mindestens 100 Euro und kassieren den Punkt garantiert. Doch nicht immer muss es mit einem Bußgeld enden. In einem konkreten Fall wartete eine Radlerin an einer roten Ampel eine gefühlte Ewigkeit, bevor sie losfuhr. Dabei wurde sie erwischt und sollte prompt ein Bußgeld von 100 Euro zahlen, weil sie die rote Ampel vorsätzlich missachtet hatte. Die Radlerin legte jedoch Einspruch ein. Da sie nach mehr als fünf Minuten Wartezeit davon ausging, dass die Ampel defekt sei, hatte sie weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt. Und so sahen es auch die Richter in zweiter Instanz. Denn bei der Urteilsfindung stellte sich heraus, dass die Ampel, die erst bei Bedarf auf Grün schaltet, sobald ein Fahrzeug sich nähert, tatsächlich gestört war. Daher wurde die Kontaktschleife durch das Rad nicht aktiviert. Von Vorsatz und Fahrlässigkeit konnte also nicht die Rede sein (Oberlandesgericht Hamburg, Az.: 5 Orbs 25/23).
Was passiert, wenn man in der Probezeit über Rot fährt?
Fahranfänger, die in ihrer Probezeit beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt wurden, müssen damit rechnen, dass ihre Probezeit verlängert wird.
Dabei gelten sowohl ein qualifizierter Rotlichtverstoß als auch ein einfacher Rotlichtverstoß als sogenannter A-Verstoß. Lässt sich ein Fahranfänger innerhalb seiner Probezeit einen solchen A-Verstoß zuschulden kommen, dann führt dies zu einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre und der Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars. Wer dieses Seminar ablehnt, dem droht der Führerscheinentzug.
Unterläuft einem Fahranfänger innerhalb seiner bereits verlängerten Probezeit ein weiterer A-Verstoß – überfährt er also etwa erneut eine rote Ampel –, wird eine schriftliche Verwarnung durch die Führerscheinbehörde ausgesprochen. Bei einem zweiten A-Verstoß kann ihm dann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Bei Gelb über die Ampel und geblitzt – was jetzt?
Auch Autofahrer, die bei Gelb über eine Ampel gefahren und dabei geblitzt worden sind, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Im Vergleich zu den Geldstrafen bei Rotlichtverstößen wird das Überfahren einer gelben Ampel allerdings vergleichsweise milde geahndet und kostet laut Bußgeldkatalog „nur“ 10 Euro.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen, in denen das Überfahren einer gelben Ampel nicht strafbar ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn es dem Betroffenen nicht möglich ist, vor dem Stopplicht anzuhalten, ohne einen Auffahrunfall zu verursachen. Und auch wenn der Abstand zur Haltelinie schon so gering ist, dass ein mittelstarkes Bremsen nicht mehr genügt, um rechtzeitig zum Stehen zu kommen, darf bei Gelb weitergefahren werden.
Wer sich an Tempolimits hält und vorausschauend fährt, sollte allerdings nur selten in entsprechende Situationen geraten. In der Regel richtet sich die Länge der Gelbphase einer Ampel nämlich nach der geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung. Liegt das Tempolimit etwa bei 50 km/h, dann ist die Gelbphase auf drei Sekunden eingestellt, bei 60 km/h sind es vier Sekunden, bei 70 km/h fünf.
Rote Ampel überfahren – Anhörungsbogen, Einspruch und Verjährung
Da für Ordnungswidrigkeiten in der Regel eine Verjährungsfrist gilt, können auch Bußgeldbescheide, die in Folge eines Rotlichtverstoßes ausgestellt worden sind, verjähren.
Dabei ist für eine Verjährung immer der Zeitpunkt der ordnungswidrigen Handlung relevant: Sind Sie etwa am 24. April beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt worden, dann verjährt sich diese Ordnungswidrigkeit, wenn der Bußgeldbescheid nicht bis zum 23. Juli ausgestellt worden ist.
Die Verjährungsfrist kann jedoch auch unterbrochen werden. Dies ist dann der Fall, wenn eine Vernehmung des Betroffenen stattfindet, ein Anhörungsbogen eintrifft, ein Verfahren vorläufig eingestellt wird, die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft übergeben wird oder beim Amtsgericht eintrifft – oder wenn eine Hauptverhandlung angesetzt wird. In jedem Fall verjährt eine Ordnungswidrigkeit jedoch nach spätestens zwei Jahren.
Natürlich können Betroffene auch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben, um ein Fahrverbot oder eine hohe Geldstrafe abzuwenden. Dafür bleiben nach der Zustellung des Bußgeldbescheids genau 14 Tage Zeit. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen.
Wer sich für einen Einspruch entscheidet, sollte allerdings genau prüfen, ob sich dieser im Einzelfall auch wirklich lohnt. Dabei kann es ratsam sein, einen Anwalt einzuschalten. In der Regel kann ein Einspruch bei Rotlichtverstoß etwa dann Sinn ergeben, wenn die Gelbphase einer Ampelanlage zu kurz geschaltet war.
Ampelblitzer – Wo stehen sie und wie funktionieren sie?
Ampelblitzer, im offiziellen Sprachgebrauch auch „Rotlicht-Überwachungsanlagen“ genannt, stehen in der Regel an Kreuzungen, die als besonders gefährlich gelten.
„Rotblitzer“ funktionieren dabei anders als Blitzer, die ausschließlich zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzt werden. Denn missachtet ein Autofahrer eine rote Ampel, dann geht es nicht nur darum festzustellen, ob die Ampel bei der Überquerung der Haltelinie auf Rot stand. Es muss auch geklärt werden, ob der Betroffene einen einfachen Rotlichtverstoß oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen hat – und im Zweifelsfall auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hat.
Aus diesem Grund lösen Ampelblitzer in der Regel zweimal aus: einmal, wenn das Fahrzeug die Haltelinie überquert und einmal, wenn es in den von der Ampel geschützten Gefahrenbereich eindringt. Zu diesem Zweck sind unter der Fahrbahn zwei Induktionsschleifen installiert, die ein Signal an den Ampelblitzer senden sobald sie ein Fahrzeug registrieren. Durch das doppelte Auslösen des Blitzers liegen den Behörden zwei Beweisfotos vor, auf denen jeweils auch die verstrichene Dauer der Rotphase ausgewiesen ist.
Rotlichtverstöße können jedoch nicht nur durch Ampelblitzer aufgedeckt werden, sondern auch durch mobile Videoanlagen. In diesem Fall filmt eine der Polizeikameras die Ampel und eine zweite Kamera die entgegenkommenden Fahrzeuge. So können die Behörden sowohl die Identität des Fahrers feststellen als auch den Zeitpunkt, zu dem das Fahrzeug die Haltelinie überquert hat.
In diesen weiteren Situationen greift unser Verkehrsrechtsschutz auch