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Auf den Punkt

 
  • Untersuchungen belegen, dass sich das Unfallrisiko für alkoholisierte Menschen am Steuer bei 0,3 Promille bereits verdoppelt.
  • Für Fahranfänger und Autofahrer unter 21 Jahren gilt in Deutschland die Null-Promille-Grenze.
  • Für alle anderen Verkehrsteilnehmer gilt Alkohol am Steuer ab einer Grenze von 0,5 Promille als Verkehrsordnungswidrigkeit.
  • Wer einen Unfall unter Alkoholeinfluss verursacht, der kann wegen Gefährdung im Straßenverkehr angeklagt werden.
 
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Alkoholgrenze in Deutschland: Mit wie viel Promille Alkohol darf man Auto fahren?

Gemäß des Straßenverkehrsgesetzes gilt Alkohol am Steuer ab einer Grenze von 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit im Verkehr. Selbst ohne die Überschreitung dieses Schwellenwerts kann das Führen eines Fahrzeugs nach Alkoholkonsum jedoch Konsequenzen haben. Zum Beispiel dann, wenn sich ein Autofahrer auffällig verhält, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall verursacht. Wie hoch ein etwaiges Bußgeld ausfällt, mit wie vielen Punkten in Flensburg zu rechnen ist oder ob es gar zu einem Führerscheinentzug kommt, hängt im Einzelfall von der Schwere des Vergehens ab.

 

Wenn die Promillegrenze überschritten wurde: Diese Bußgelder drohen Ersttätern einer Trunkenheitsfahrt

Werden Sie mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) zwischen 0,5 und 1,09 Promille am Steuer angehalten, müssen Sie sich sowohl auf eine empfindliche Geldstrafe als auch auf Punkte in Flensburg einstellen. In der Regel erhalten Sie in diesem Fall ein Bußgeld von 500 Euro und zwei Punkte im Verkehrsregister. Zudem kann auch ein Fahrverbot auf Sie zukommen.

Gut zu wissen: Bei einer Wiederholungstat müssen Sie sich auf ein noch höheres Strafmaß einstellen. Und werden Sie mit mehr als 1,09 Promille am Steuer erwischt, dann wird dies nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat eingestuft, die vor Gericht verhandelt wird.

 

Trunkenheit am Steuer: Wann kommt der Bescheid?

In der Regel erhalten Sie nach einem Verstoß innerhalb von 4 bis 6 Wochen einen Bußgeldbescheid.

 

Alkohol am Steuer? Ganz sicher keine gute Idee!

Selbst nur leicht beschwipst, überschätzt man seine Fahrtüchtigkeit und das Reaktionsvermögen sehr schnell. Besser Sie bringen sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr und schonen Geldbörse und Punktekonto.

 

Ab wie viel Promille drohen Fahrverbot und Führerscheinentzug – und wie lange?

Ein Fahrverbot kann bereits bei einem erstmaligen Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze ausgesprochen werden. In der Regel dürfen Sie Ihr Fahrzeug in diesem Fall für einen Monat nicht führen. Ein Führerscheinentzug droht Ihnen insbesondere, wenn die Promillegrenze von 1,09 überschritten wurde, die als Schwelle zur Fahruntüchtigkeit gilt. Haben Sie mehr getrunken und ein Fahrzeug geführt, machen Sie sich keiner Ordnungswidrigkeit mehr schuldig, sondern begehen eine Straftat.

Wie lange Ihnen Ihre Fahrerlaubnis in diesem Fall entzogen wird, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern muss vor Gericht entschieden werden. In den häufigsten Fällen werden jedoch Verbote zwischen 6 und 12 Monaten verhängt.

 

Ab wie viel Promille droht eine MPU?

Haben Sie Ihren Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verloren, dann kann die Fahrerlaubnisbehörde im Zweifelsfall ein sogenanntes medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) von Ihnen verlangen. In der Vergangenheit pochte man in einigen deutschen Bundesländern bereits ab einem BAK-Wert von 1,1 Promille auf ein MPU-Gutachten.

2017 stellte das Bundesverwaltungsgericht jedoch fest, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis „kein eigener Sachgrund für die Anordnung einer MPU ist“. In der Praxis bedeutet das, dass die Behörden eine MPU bundesweit mittlerweile erst ab einer Schwelle von 1,6 Promille anordnen. Auch bei geringeren Werten ist der „Idiotentest“ noch immer möglich, hier müssen allerdings erschwerende Umstände wie zum Beispiel Anhaltspunkte für einen Alkoholmissbrauch hinzukommen.

Einen solchen Fall hatte das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 3 C 3.20) zu entscheiden. Es ging um 1,3 Promille; der Fahrer hatte aber keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen. Die Richter gingen aufgrund der hohen Blutalkoholkonzentration in Verbindung mit den fehlenden Ausfallerscheinungen von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung aus. Hier geht's zum Urteil.

 

Alkohol am Steuer: Ab wann ist man Wiederholungstäter?

Haben Sie sich im Straßenverkehr eines Alkohol- oder Drogendelikts schuldig gemacht, dann erfolgt eine Verjährung grundsätzlich frühestens nach sechs Monaten. Und bei einer Straftat, also etwa beim Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 1,09 Promille, haben Sie sogar erst nach drei Jahren wieder eine weiße Weste.

Als Wiederholungstäter müssen Sie zudem mit einer empfindlichen Erhöhung der üblichen Strafmaße rechnen. Werden Sie zum zweiten Mal mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von mehr als 0,5 Promille am Steuer angehalten, werden nicht mehr 500 Euro, sondern bereits 1.000 Euro fällig – und statt einem einmonatigen Fahrverbot drohen Ihnen bereits drei Monate. Bei einem dritten Verstoß erhöht sich das Bußgeld noch weiter: In diesem Fall zahlen Sie bereits 1.500 Euro.

 

Betrunken Auto gefahren und Unfall gebaut: Was passiert jetzt?

Haben Sie einen Unfall unter Alkoholeinfluss verursacht, dann gilt das als Straftat und Sie können wegen Gefährdung im Straßenverkehr angeklagt werden. Über das Strafmaß entscheidet hier also nicht der Bußgeldkatalog, sondern ein Richter. Klar ist, dass Ihnen in diesem Fall drei Punkte im Fahreignungsregister drohen und auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis möglich ist. Bei besonders schweren Vergehen kommt sogar eine Freiheitsstrafe in Betracht. Häufig wird nach einem Unfall unter Alkoholeinfluss auch ein MPU-Gutachten angeordnet.

 

Unfall unter Alkoholeinfluss: Wichtige Fakten

Auch wenn ein kleines Glas Wein oder ein Feierabendbier Sie nicht unbedingt fahrunfähig macht, können auch kleine Mengen von Alkohol im Straßenverkehr dramatische Konsequenzen haben. So hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Untersuchungen festgestellt, dass sich das Unfallrisiko für alkoholisierte Menschen am Steuer bei 0,3 Promille verdoppelt – und bei 0,8 Promille bereits mehr als vervierfacht.

Obwohl die Zahl der Verkehrstoten unter Alkoholeinfluss zuletzt rückläufig war, ist weiterhin jede 13. im Straßenverkehr getötete Person in einem Unfall zu Tode gekommen, der auf Alkohol zurückgeführt werden kann.

 

Passendes Gerichtsurteil: Anscheinsbeweis bei Trunkenheit am Steuer

Kommt es zu einem Unfall in einer Verkehrslage, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Trunkenheit für den Unfall ursächlich war. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. entschieden und einer schwer verletzten Fußgängerin 52.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen (Az.: 26 U 11/23).

 

Alkohol am Steuer unter 21 und in der Probezeit

Seit 2007 gilt in Deutschland für Fahranfänger und Autofahrer unter 21 Jahren die Null-Promille-Grenze. Werden Sie in Ihrer Probezeit unter Alkoholeinfluss am Steuer angehalten, dann müssen Sie mit einer Geldstrafe von mindestens 250 Euro und mindestens einem Punkt in Flensburg rechnen. Zudem wird Ihre Probezeit nach einem Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze in der Regel um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

 

Zahlt die Vollkasko bei Trunkenheit am Steuer?

Für gewöhnlich werden Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug von einer Vollkaskoversicherung übernommen. Haben Sie Ihr Auto jedoch unter Einfluss von Alkohol an die Leitplanke gesetzt oder waren alkoholisiert in einen Unfall verwickelt, ist die Versicherung unter Umständen von Ihrer Leistungspflicht befreit, denn: In den meisten Verträgen steht eine sogenannte Trunkenheitsklausel, die das Führen des Autos unter Alkohol- und Drogenkonsum untersagt.

Nach Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstags, einem Gremium aus Juristen und Verkehrsexperten, kann die Vollkaskoversicherung ihre Leistungen bei einem BAK-Wert von 0,5 bis 1,1 Promille um die Hälfte kürzen. Und war noch mehr Alkohol im Spiel, dann muss der Versicherte im Zweifelsfall sogar alle Kosten selbst tragen.

 

Darf der Beifahrer Alkohol trinken?

Ja. Es ist Beifahrerinnen und Beifahrern nicht verboten, Alkohol zu konsumieren. Trotzdem können Sie sich theoretisch auch als Beifahrer schuldig machen. Zum Beispiel dann, wenn Sie den Fahrer eines Fahrzeugs mit Ihrem Verhalten ablenken und so einen Unfall mitverursachen.

 

Jan Lukas Kemperdiek, LL.M.

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, advomano Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwalt & Verkehrsrechts-Experte
  • Seit 2015 zugelassener Rechtsanwalt

Es ist mir eine Freude, mich durch komplizierte Zusammenhänge zu arbeiten und die aktuelle Rechtsprechung verständlich aufzuarbeiten. Übrigens, ich beantworte gerne Fragen - mich kann man erreichen unter:

kemperdiek@advomano.de

 

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