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25.09.2023

Sind Funktionäre beim Arbeitstag im Verein abgesichert?

Mit einem Rundschreiben lud der Tennisverein alle seine tennisliebenden Mitglieder ein, an seinem ersten Aktionstag im August 2023 teilzunehmen. Die Vereinsmitglieder waren aufgerufen, sich an folgenden Aktionen zu beteiligen: neuer Anstrich der Außenwände und des Eingangsbereichs des Clubhauses sowie Ausräumen und Reinigen der Materialhütte.

Während der Arbeiten stürzte der Vereinsvorsitzende bei Malerarbeiten am Clubhaus aus drei Metern Höhe von einer Leiter. Er verletzte sich sehr schwer.

Die Vereinsmitglieder leisteten sofort erste Hilfe. Der Vereinsvorsitzende wurde mit einem Notarztwagen in das nächstgelegene Krankenhaus gebracht und dort stationär aufgenommen.

 

Wie half die ARAG?

Die Sportversicherungsverträge mit den jeweiligen LSB/LSV sehen Versicherungsschutz auch für dieses Unfallereignis vor, denn nicht nur Vereinsmitglieder, sondern auch Funktionäre sind bei den von ihren Vereinen und Verbänden angesetzten Arbeitseinsätzen unfallversichert.

Die ARAG erbrachte die im Sportversicherungsvertrag vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Vereinsvorsitzende erhielt wegen der Schwere seiner Verletzungen die im Sportversicherungsvertrag vereinbarte Invaliditäts-Höchstleistung.

 

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