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Auf den Punkt

 
  • Zur Senkung des Verletzungsrisikos ist eine regelmäßige Prüfung und Wartung von Sportstätten, Sportanlagen und Sportgeräten gesetzlich vorgeschrieben.
  • Etwaige Mängel müssen von Vereinen umgehend durch entsprechende Fachleute behoben werden.
  • Im Falle einer Sportverletzung sollten Sie sicherstellen können, dass Erste-Hilfe-Maßnahmen gewissenhaft durchgeführt werden. Das betrifft sowohl Material als auch Personal.
  • Je nachdem unter welchen Umständen die Sportverletzung auftritt, entscheidet sich, wer für die Haftung verantwortlich ist. In der Regel übernimmt aber die Krankenversicherung des Verletzten die Kosten der medizinischen Behandlung.
 
 

Sicherer Sport beginnt bei den Sportstätten

Sportstätten sind für nahezu alle Sportangebote zentraler Bestandteil und bilden die Basis für unfallfreien Sport. Um die Sicherheit von Sportstätten und Sportgeräten zu gewährleisten, sind regelmäßige Prüfungen und Wartungen unerlässlich und deshalb auch gesetzlich vorgeschrieben.

Folgende Inspektionen von Sportanlagen und -geräten sind Pflicht:

  • Sichtprüfung (wöchentlich)
  • Funktionsprüfung (monatlich)
  • Jahreshauptinspektion (jährlich)
  • Inspektion nach Installation (nach allen wesentlichen Veränderungen der Sportstätte)

Die Sicht- und Funktionsprüfungen können von Vereinen selbst durchgeführt werden – z. B. von Übungsleitenden, Hallenwarten oder Hausmeistern.

 

Zuständigkeiten bei der Prüfung & Wartung von Sportstätten

Trägt der Vereinsvorstand die Verkehrssicherungspflicht, kann er sich entweder selbst um die Beauftragung von Fachfirmen und das Sicherheitsmanagement kümmern oder delegiert diese Aufgaben an die zuständige Person im Verein. Das beauftragte Fachpersonal führt anschließend die Inspektion durch. Vergessen Sie auch Ingenieurbauwerke, Flutlichtmasten, Spielplätze, Bäume oder Elektrogeräte nicht. Weiterführende Informationen finden Sie im Sportstättenleitfaden der Stiftung Sicherheit im Sport.

Zum verantwortungsbewussten Sicherheitsmanagement von Sportstätten gehört eine Dokumentation aller sicherheitsbezogener Leistungen, die möglichst digital erfolgen sollte. Diese Dokumentation dient als Grundlage zur Planung von Arbeitsprozessen. Werden Mängel festgestellt, muss eine Fachfirma die Mängel beheben. Der Vereinsvorstand oder die zuständige Person des Vereins überprüft anschließend die Mängelbehebung.

 

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Sportverletzungen versorgen: Ohne Erste-Hilfe geht nichts

Im Ernstfall kann die richtige Erstversorgung von Sportverletzungen entscheidend sein. Aber auch bei kleineren Blessuren oder Beschwerden während des Trainings gehört Erste-Hilfe zum verantwortungsvollen Vereinsbetrieb. Folgende Punkte sollten Sie deswegen beachten.

  • Legen Sie Erste-Hilfe-Merklisten an

    Auch wenn viele Menschen schon mal einen Erste-Hilfe-Kurs gemacht haben, geht das dort angeeignete Grundwissen oft schnell wieder verloren. Erstellen Sie deshalb eine Merkliste mit den wichtigsten Soforthilfemaßnahmen und bringen Sie diese überall dort an, wo die Vereinsmitglieder Sport treiben. Informieren Sie die Mitglieder im nächsten Vereinsnewsletter über die Platzierung der Merklisten.
  • Erste-Hilfe-Kenntnisse prüfen und erweitern

    Gehen Sie aktiv auf Vereinsmitarbeiter und Mitglieder zu und arrangieren Sie Teilnahmen an Erste-Hilfe-Kursen. Machen Sie diesen Schritt beispielsweise zum Tagesordnungspunkt Ihrer nächsten Mitgliederversammlung, um das Thema vereinsweit in den Fokus zu rücken.
  • Garantieren Sie eine gute Erstversorgung

    Auf dem Vereinsgelände und in den Vereinsräumen sollte es immer die Möglichkeit geben, schnell an einen Erste-Hilfe-Kasten beziehungsweise eine Erste-Hilfe-Box zu kommen. Grundsätzlich wird mindestens ein kleiner Verbandskasten nach DIN 13157 benötigt.
  • Behalten Sie das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) im Auge

    Stellen Sie sicher, dass das Material noch nicht abgelaufen ist und verankern Sie die regelmäßige Überprüfung im Sicherheitsmanagementsystem.
  • Automatisierter Externer Defibrillator (AED)

    Ein AED-Gerät kann im Zweifel Leben retten. Entscheiden Sie sich für ein AED-Gerät, sind eine zentrale Platzierung im Gebäude, eine gut sichtbare Kennzeichnung und eine freie Zugänglichkeit erforderlich.
  • Setzen Sie auf eine gute Ausbildung

    Achten Sie darauf, dass es in Ihrem Verein nicht zu Verletzungen kommt, die durch falsches Training oder Überbelastung entstehen. Besetzen Sie die entsprechenden Positionen mit Menschen, die viel Wert auf die Gesundheit Ihrer Mitglieder legen und ihrer Aufsichtspflicht gewissenhaft nachkommen. Beschäftigen Sie nur qualifizierte Mitarbeiter mit gültigen Lizenzen und unterstützen Sie diese bei ihrer regelmäßigen Aus- und Fortbildung.
 

Sportverletzung im Verein: Wer zahlt?

Bei einem Sportunfall werden die Kosten für die medizinische Versorgung und die stationäre Behandlung in der Regel von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung des Verletzten übernommen. Wurde die Verletzung durch einen Dritten verursacht, wird unter Umständen auch dessen Haftpflichtversicherung herangezogen. Bei Gehaltsausfällen beziehungsweise einer durch eine Sportverletzung verursachte Berufsunfähigkeit springt zudem – falls vorhanden – auch eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung ein.
Übrigens: Auch Vereine können ihre Vereinsmitglieder schützen. Der Versicherungsschutz wird hierbei in der Regel über die Sportversicherung erworben, die vom jeweiligen Landessportbund/Landessportverband abgeschlossen wird. Der Versicherungsschutz für den Verein, seine Funktionäre und Helfer sowie für die Mitglieder besteht durch die Mitgliedschaft des Vereins im Landessportbund/Landessportverband oder im Landes-Fachverband.
Mehr zu diesem wichtigen Thema und warum wir eine zusätzliche private Unfallabsicherung empfehlen, steht in unserem ausführlichen Artikel zum Thema Sportunfall im Verein.

 
 

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