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Auf den Punkt

 
  • Leichtere Verletzungen wie Abschürfungen, Prellungen und Zerrungen sind häufig, aber auch Muskelfaser- oder Bänderrisse, Frakturen und Gehirnerschütterungen betreffen jedes Jahr viele Sportlerinnen und Sportler – egal, ob Profi oder Anfänger.
  • Die Erstversorgung vieler Sportverletzungen sollte nach der PECH-Regel erfolgen. Diese empfiehlt die Maßnahmen: Pause, Eis, Compression und Hochlagern.
  • Im Falle einer Sportverletzung sollten Sie sicherstellen können, dass Erste-Hilfe-Maßnahmen gewissenhaft durchgeführt werden. Das betrifft sowohl Material als auch Personal.
  • Je nachdem unter welchen Umständen die Sportverletzung auftritt, entscheidet sich, wer für die Haftung verantwortlich ist. In der Regel übernimmt aber die Krankenversicherung des Verletzten die Kosten der medizinischen Behandlung.
 
 

Das sind die häufigsten Sportverletzungen

Egal, ob im Einzel- oder im Mannschaftssport: Kleine Blessuren und größere Verletzungen bleiben nicht aus, wenn wir unseren Körper stark beanspruchen. Zu den häufigsten Sportverletzungen zählen dabei Schürf- und Platzwunden, Muskelzerrungen, Überdehnungen und Muskelfaser- sowie Bänderrisse. Zudem kommt es je nach Intensität der Sportart auch nicht selten zu typischen Sportverletzungen wie Prellungen oder Gelenkverletzungen. Gerade bei Kontaktsportarten wie Fußball, Hockey oder Rugby ziehen sich Sportlerinnen und Sportler darüber hinaus auch oft Kopfverletzungen und Gehirnerschütterungen zu.

Besonders häufig von Sportverletzungen betroffen sind laut Datenbank der Ruhr-Universität Bochum und der ARAG Sportversicherung die Sprunggelenke, die Schultergelenke, die Handgelenke, die Ellenbogen, die Leiste, die Knie, die Achillessehnen und die Oberschenkel. Weitere Körperregionen und zusätzliche Zahlen, Daten und Fakten zu Sportverletzungen erhalten Sie bei der Stiftung Sicherheit im Sport.

 

Erste Hilfe bei Sportverletzungen: Ohne geht nichts

Im Ernstfall kann die richtige Erstversorgung von Sportverletzungen entscheidend sein. Aber auch bei kleineren Blessuren oder Beschwerden während des Trainings gehört Erste-Hilfe zum verantwortungsvollen Vereinsbetrieb. Folgende Punkte sollten Sie deswegen beachten:

 
  • Legen Sie Erste-Hilfe-Merklisten an
    Auch wenn viele Menschen schon mal einen Erste-Hilfe-Kurs gemacht haben, geht das dort angeeignete Grundwissen oft schnell wieder verloren. Erstellen Sie deshalb eine Merkliste mit den wichtigsten Soforthilfemaßnahmen und bringen Sie diese überall dort an, wo die Vereinsmitglieder Sport treiben. Informieren Sie die Mitglieder im nächsten Vereinsnewsletter über die Platzierung der Merklisten.
  • Erste-Hilfe-Kenntnisse prüfen und erweitern
    Gehen Sie aktiv auf Vereinsmitarbeiter und Mitglieder zu und arrangieren Sie Teilnahmen an Erste-Hilfe-Kursen. Machen Sie diesen Schritt beispielsweise zum Tagesordnungspunkt Ihrer nächsten Mitgliederversammlung, um das Thema vereinsweit in den Fokus zu rücken.
  • Garantieren Sie eine gute Erstversorgung
    Auf dem Vereinsgelände und in den Vereinsräumen sollte es immer die Möglichkeit geben, schnell an einen Erste-Hilfe-Kasten beziehungsweise eine Erste-Hilfe-Box zu kommen. Grundsätzlich wird mindestens ein kleiner Verbandskasten nach DIN 13157 benötigt. Behalten Sie hier auch das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) im Auge und stellen Sie regelmäßig sicher, dass das Material nicht abgelaufen ist.
  • Automatisierter Externer Defibrillator (AED)
    Ein AED-Gerät kann im Zweifel Leben retten. Entscheiden Sie sich für ein AED-Gerät, sind eine zentrale Platzierung im Gebäude, eine gut sichtbare Kennzeichnung und eine freie Zugänglichkeit erforderlich.
  • Setzen Sie auf eine gute Ausbildung
    Achten Sie darauf, dass es in Ihrem Verein nicht zu Verletzungen kommt, die durch falsches Training oder Überbelastung entstehen. Besetzen Sie die entsprechenden Positionen mit Menschen, die viel Wert auf die Gesundheit Ihrer Mitglieder legen und ihrer Aufsichtspflicht gewissenhaft nachkommen. Beschäftigen Sie nur qualifizierte Mitarbeiter mit gültigen Lizenzen und unterstützen Sie diese bei ihrer regelmäßigen Aus- und Fortbildung.
 

Die PECH-Regel

Während im professionellen Sport oft medizinisches Fachpersonal vor Ort ist, müssen sich Sportlerinnen und Sportler im Breitensport bei einer Verletzung in der Regel zunächst selbst oder gegenseitig helfen. Die Erstversorgung vieler Sportverletzungen sollte nach der sogenannten PECH-Regel erfolgen, die unter anderem von der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und auch in vielen Erste-Hilfe-Kursen empfohlen wird. Die Abkürzung PECH steht dabei für die vier wichtigen Sofortmaßnahmen: Pause, Eis, Kompression (bzw. „Compression“) und Hochlegen.

(Pause) Sofort die Belastung unterbrechen

Ziehen Sie sich beim Sport eine Verletzung zu, dann empfiehlt die PECH-Regel im ersten Schritt jegliche weitere Belastung des verletzten Körperteils zu unterlassen. Halten Sie die betroffene Körperstelle also umgehend ruhig, um eine Verschlimmerung der Verletzung beziehungsweise der Schmerzen zu vermeiden, und legen oder setzen Sie sich am besten hin. Sind Sie selbst nicht verletzt, sondern helfen einem Verletzten, dann können Sie ihn im selben Schritt etwas beruhigen und sich die stillgelegte Verletzung genauer anschauen.

 

(Eis) Sportverletzung kühlen oder wärmen?

Im nächsten Schritt sollten Sie Eis, Kühlpads, Kühlspray oder Kühlakkus benutzen, um die verletzte Stelle zu kühlen. Das ist deshalb wichtig, weil eine frühzeitige Kühlung die betroffenen Blutgefäße verengen und so eine starke Schwellung des umliegenden Gewebes verhindern kann (etwa bei einer Verstauchung). Übertreiben Sie es mit der Kühlung jedoch nicht und legen Kühlpads im besten Fall nicht direkt auf die Haut. Wickeln Sie sie beispielsweise in ein Tuch ein und kühlen Sie die betroffene Stelle nicht durchgehend, sondern immer nur 10 bis 15 Minuten lang. Danach legen Sie eine zehnminütige Pause ein und beginnen wieder von vorn.

Übrigens: Nicht gekühlt werden sollten Muskelkrämpfe. Hier helfen nämlich in der Regel eher Wärmepads und die Dehnung des Muskels.

 

(Compression) Kompressionsverband anlegen

Ist die Verletzung erst einmal gekühlt, hilft in vielen Fällen das umgehende Anlegen eines Druckverbands. Dieser kann dabei helfen, Blutungen und Schwellungen zu minimieren. Zudem entlastet und stützt er das betroffene Gelenk. Genau wie bei der Kühlung ist es jedoch auch hier empfehlenswert, nicht zu übertreiben den Verband nicht zu stramm anzulegen. Eine Anleitung zur Ersten Hilfe, in der auch das Anlegen eines Druckverbands erklärt wird, finden Sie zum Beispiel bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

 

(Hochlagern) Hochlagern der verletzen Körperteile

Im letzten Schritt sollte das betroffene Körperteil nach der PECH-Regel hochgelagert werden. Dies soll garantieren, dass die Blutzufuhr verringert wird und Gewebeflüssigkeit besser abtransportiert werden kann. So lassen sich Schwellungen und Schmerzen deutlich reduzieren. Haben Sie sich am Arm verletzt, kann es bereits ausreichen, diesen – falls möglich – hochzuhalten. Und ist ein Bein betroffen, dann können Sie sich beispielsweise auf den Boden legen und das Bein auf einem Stuhl oder einer Bank ablegen oder von einem Helfer halten lassen. Die Füße sollten dabei mindestens auf Höhe des Herzens sein.

 

Welcher Arzt hilft bei Verstauchung, Zerrung und anderen Sportverletzungen?

Von welchem Arzt Sie sich behandeln lassen sollten, kommt ganz auf die Art Ihrer Verletzung an. Haben Sie sich beispielsweise eine leichtere Verletzung zugezogen, dann können Sie damit zunächst zu Ihrem Hausarzt gehen. Immerhin kann dieser in der Regel schon eine erste Einschätzung abgeben und Sie bei Bedarf an einen Fachkollegen überweisen. Bei schwereren Verletzungen können Sie, wenn Sie nicht ohnehin im Krankenhaus behandelt werden, auch direkt zu einem Spezialisten, wie etwa einem Sportmediziner, Orthopäden oder Chirurgen gehen. Oft schließt sich an die ärztliche Behandlung eine ambulante Physiotherapie an. Für komplizierte Sportverletzungen, die zum Beispiel Knie, Fuß, Hand, Sprunggelenk oder Schulter betreffen, lohnt es sich möglicherweise, einen auf diese Verletzungen spezialisierten Arzt zu wählen oder hinzuzuziehen.

 

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Sportverletzungen mit sicheren Sportstätten vorbeugen

Sportstätten sind für nahezu alle Sportangebote zentraler Bestandteil und bilden die Basis für unfallfreien Sport. Um die Sicherheit von Sportstätten und Sportgeräten zu gewährleisten, sind regelmäßige Prüfungen und Wartungen unerlässlich und deshalb auch gesetzlich vorgeschrieben.

Folgende Inspektionen von Sportanlagen und -geräten sind Pflicht:

  • Sichtprüfung (wöchentlich)
  • Funktionsprüfung (monatlich)
  • Jahreshauptinspektion (jährlich)
  • Inspektion nach Installation (nach allen wesentlichen Veränderungen der Sportstätte)

Die Sicht- und Funktionsprüfungen können von Vereinen selbst durchgeführt werden – z. B. von Übungsleitenden, Hallenwarten oder Hausmeistern.

 

Zuständigkeiten bei der Prüfung & Wartung von Sportstätten

Trägt der Vereinsvorstand die Verkehrssicherungspflicht, kann er sich entweder selbst um die Beauftragung von Fachfirmen und das Sicherheitsmanagement kümmern oder delegiert diese Aufgaben an die zuständige Person im Verein. Das beauftragte Fachpersonal führt anschließend die Inspektion durch. Vergessen Sie auch Ingenieurbauwerke, Flutlichtmasten, Spielplätze, Bäume oder Elektrogeräte nicht. Weiterführende Informationen finden Sie im Sportstättenleitfaden der Stiftung Sicherheit im Sport.

Zum verantwortungsbewussten Sicherheitsmanagement von Sportstätten gehört eine Dokumentation aller sicherheitsbezogener Leistungen, die möglichst digital erfolgen sollte. Diese Dokumentation dient als Grundlage zur Planung von Arbeitsprozessen. Werden Mängel festgestellt, muss eine Fachfirma die Mängel beheben. Der Vereinsvorstand oder die zuständige Person des Vereins überprüft anschließend die Mängelbehebung.

 

Diese allgemeinen Tipps helfen, Verletzungen beim Sport vorzubeugen

Das Risiko für die meisten Verletzungen bei Sport und Bewegung lässt sich deutlich verringern, wenn einige “Spielregeln” beachtet werden:

  • Der richtige Sportschuh: Bei allen Laufsportarten und vielen Mannschaftssportarten ist das richtige, gut passende Schuhwerk wichtig und kann helfen, Überlastungen vorzubeugen. Wichtig: Die Sportschuhe müssen zum jeweiligen Untergrund oder Bodenbelag passen. Lassen Sie sich dazu im Fachgeschäft oder von einem Spezialisten beraten.
  • Schutzausrüstung tragen: Üben Sie Ihren Sport nicht ohne die empfohlene persönliche Schutzausrüstung aus. Welche das ist, hängt von der Sportart ab. Beim Fußball gehören zum Beispiel Schienbeinschoner dazu, Mountainbiken und Skifahren sollten Sie immer mit Helm und beim Hockey sollte keinesfalls auf einen Zahn- bzw. Mundschutz verzichtet werden!
  • Wärmen Sie sich auf: Ein Warm-Up, das den Körper auf die folgende Belastung vorbereitet und auch für die entsprechende Wachheit und Aufmerksamkeit sorgt, senkt das Verletzungsrisiko. Zahlreiche wissenschaftliche Studien haben die Wirksamkeit von sportartspezifischen Aufwärmprogrammen belegt, die auf typische Verletzungen in verschiedenen Sportarten abzielen. Das Warm-Up richtet sich also nach der Sportart und der anstehenden Belastung – eine One-Size-Fits-All-Lösung gibt es hier nicht.
  • Vermeiden Sie Überlastungen: Oft geben verletzte Sportler als Grund für den Sportunfall an, dass sie sich überschätzt haben. Sie fühlen sich also nicht fit oder sind unsicher, ob Ihr Körper für das nächste Spiel bereit ist? Dann gehen Sie kein Risiko ein, sondern schonen Sie sich.
  • Ausheilen lassen: Das größte Risiko für eine Sportverletzung ist die sogenannte Vorverletzung. Lassen Sie Sportverletzungen also immer ausreichend ausheilen und lassen Sie sich beim Wiedereinstieg in die sportliche Aktivität genug Zeit.
 

Sportverletzung im Verein: Wer zahlt?

Bei einem Sportunfall werden die Kosten für die medizinische Versorgung und die stationäre Behandlung in der Regel von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung des Verletzten übernommen. Wurde die Verletzung durch einen Dritten verursacht, wird unter Umständen auch dessen Haftpflichtversicherung herangezogen. Bei Gehaltsausfällen beziehungsweise einer durch eine Sportverletzung verursachte Berufsunfähigkeit springt zudem – falls vorhanden – auch eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung ein.
Übrigens: Auch Vereine können ihre Vereinsmitglieder schützen. Der Versicherungsschutz wird hierbei in der Regel über die Sportversicherung erworben, die vom jeweiligen Landessportbund/Landessportverband abgeschlossen wird. Der Versicherungsschutz für den Verein, seine Funktionäre und Helfer sowie für die Mitglieder besteht durch die Mitgliedschaft des Vereins im Landessportbund/Landessportverband oder im Landes-Fachverband.

 

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