Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

Der Vereinsvorstand lenkt nicht nur die Geschicke des Vereins. Er ist oftmals auch verantwortlich, wenn etwas schiefläuft. Deshalb gehört es zu den Aufgaben eines jeden Vereins, seinen Vorstand zu schützen, falls unbeabsichtigt Fehler passieren. Erfahren Sie, wann Sie als Vereinsvorstand die Haftung übernehmen müssen und wie Sie sich gegen Haftungsrisiken erfolgreich absichern.

Art der Pflichtverletzung

Eingetragene Vereine (e.V.) sind juristische Personen (§21BGB). Dafür muss der Verein auch ins Vereinsregister eingetragen sein. Das bedeutet in der Folge auch, dass das Vereinsvermögen „verselbstständigt“ ist, also von den Mitgliedern losgelöst.

Ein Verein setzt sich aus seinen Mitgliedern und dem geschäftsführenden Vorstand zusammen. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Beiträge zu zahlen und haben das Recht, im Rahmen von Mitgliederversammlungen, Einfluss auf das Handeln des Vorstands zu nehmen. Der Vorstand führt die Entscheidungen der Mitglieder aus. Kommt es zu finanziellen Engpässen, sind die Mitglieder nicht verpflichtet, zusätzliche Zahlungen zu leisten (Nachschusspflicht). Dennoch kann die Satzung eine solche Sonderregelung enthalten. Das muss aber, inklusive der möglichen Höhe, aus der Satzung unmissverständlich hervorgehen, bevor die Mitglieder ihren Beitritt erklären.

Vorstandsmitglieder werden von den Vereinsmitgliedern gewählt und üben ihre Tätigkeit zumeist im Ehrenamt aus. Das bedeutet, dass sie freiwillig und ohne Gegenleistung Aufgaben übernehmen, von denen die Mitglieder oder auch die Gesellschaft profitieren. Vielen ist nicht bewusst, dass einige Pflichten buchstäblich verpflichtend sind und ihnen bei Regelverstößen Konsequenzen drohen. Zum Beispiel:

  • Fehler bei der Verwendung von Spenden (Rückzahlung)
  • Fehler beim Abschluss von Verträgen
  • Überschreiten von Kompetenzen
  • Aberkennung der Gemeinnützigkeit als Folge von Fehlern

Weitere Regelverstöße sind möglich. Oftmals fehlt den Betroffenen das Wissen um ihre Pflichten und Grenzen ihrer Rechte. Die Schäden liegen dann beim Verein, können aber auch Dritte betreffen. Rechtsstreitigkeiten und möglicherweise die Auflösung des Vereins können die Folge sein. Wurde der Verein gefördert und verliert er seine Gemeinnützigkeit, besteht insbesondere die Gefahr der Rückforderung der Steuervorteile der Spender. Es stellt sich dann die Frage, wer für die entstandenen Schäden aufkommen muss.

 
 
Icon Paragraphen Weiß Blau

Haftung gegenüber dem Verein

Die Haftung gegenüber dem Verein wird auch als Innenhaftung bezeichnet. Auch erfahrene Vereinsvorstände sollten sich immer wieder mit ihren Rechten und Pflichten befassen. Schließlich sind die betreffenden Gesetze Änderungen unterworfen, die den Handlungsspielraum der Vorstandsmitglieder beeinflussen. Sich auf das einmal Erlernte zu verlassen, kann also unangenehme Folgen haben. Der Vorstand ist laut Vereinsrecht verpflichtet, den Verein sorgfältig zu führen. Das bedeutet:

  • Information an die Mitglieder über wichtige Vorkommnisse
  • Abwendung von Schaden
  • Verfolgen der Vereinsziele gemäß Satzung
  • Sorgfalt bei der Delegation von Vorstandspflichten (Überwachung der Durchführung)

Der Vorstand haftet, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich Schaden anrichtet, oder Schaden durch Unterlassen entsteht. Der Vorstand kann dann auch nicht damit argumentieren, dass er mit der Situation überfordert war. Vorstandsmitglieder dürfen ein Amt nur annehmen, wenn sie der Aufgabe auch gewachsen sind. Sollten sich Situationen ergeben, die den Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder überfordern, müssen sie das dem Verein unverzüglich mitteilen. Es kann sich um eine generelle oder situationsbedingte Überforderung handeln.

Haftung nach außen

Vorstandsmitglieder haften persönlich gegenüber Dritten, wenn sie fahrlässig oder vorsätzlich im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit einen Schaden verursachen. Zwar gilt hier auch das Vereinsrecht § 31 BGB (der Verein haftet für seine Organe), dennoch haftet auch der Vorstand, ebenso wie der gesamte Verein. Das bedeutet: Gibt es Forderungen eines Dritten gegen den Verein, kann er seine Forderungen gegen den Verein richten. Unter gewissen Voraussetzungen ist auch eine Durchgriffshaftung auf den Vorstand möglich z. B. bei Insolvenzverschleppung. Dritte, die von der Außenhaftung betroffen sind, können Privatpersonen wie auch Förderer sein. Es kann sich aber auch um das Finanzamt handeln. Der Vorstand ist zum Beispiel verpflichtet, die Steuererklärung rechtzeitig abzugeben und die Liquidität des Vereins für Steuerforderungen sicherzustellen.

 
 

D&O-Versicherung

Mit der D&O-Versicherung für Funktionäre in Vereinen und Verbänden sichern wir Sie bei Schadenersatzforderungen ab.

Gegen Haftungsrisiken absichern

Natürlich sind Vereinsvorstände aufgefordert, mit größtmöglicher Sorgfalt zu entscheiden, da sie haftbar sind. Diese Haftung lässt sich auch weder im Innen-, noch im Außenverhältnis ausschließen. Es kann jedoch auch für gut informierte Vorstandsmitglieder schwierig werden, jeden Fehler in einem komplexen Vereinsbetrieb sicher zu vermeiden. In schwierigen Situationen sind die Betroffenen angehalten, das Problem mit der Mitgliederversammlung und dem Vorstand zu besprechen und Alternativen zu suchen. Mehr Sicherheit gibt es zum Beispiel durch externe Berater. Möglich ist auch, bestimmte Geschäftsbereiche an professionelle Unternehmen auszulagern.

Vereine, die nicht ins Vereinsregister eingetragen sind, sollten das möglichst nachholen, um die eingeschränkte gesetzliche Haftung sicherzustellen. Außerdem sollten die Vorstandsmitglieder für den Fall einer persönlichen Inanspruchnahme durch den Verein versichert werden. Das ist vor allem dann wichtig, wenn der Verein Entscheidungen zu größeren Summen tätigen muss. Die D&O-Versicherung bietet einen umfassenden Versicherungsschutz für Vereinsvorstände und deckt damit die typischen Risiken für Entscheidungsträger ab.

 
 

Könnte Sie auch interessieren

Vereinsförderung: Wie kommt der Verein an Zuschüsse und Sponsoren?

Tipps für eine erfolgreiche Vereinsförderung und die Beantragung von Zuschüssen und Fördermitteln. Hier bekommen Sie alle benötigten Informationen.

Die wichtigsten Funk­tionen und Positionen im Sportverein

Kein Verein ohne die entsprechenden Ämter und Rollen: Doch welche Funktionen sind in der Vereinsarbeit zentral? Eine Übersicht vom Greenkeeper bis zum Vorstand.

Kassenwart vs. Vereinsvorstand – Wer darf was?

Was, wenn der Vorstand sich in die Aufgaben des Kassenwarts einmischen will? Darf der Kassenwart das erlauben oder muss er es sogar unter bestimmten Bedingungen? Wir haben uns die Zuständigkeiten genauer angesehen.