Nikolausfeier im Verein: Wie sind Helfer und Mitglieder versichert?
25.11.2021
Die ARAG Sportversicherung wünscht Ihnen und Ihren Mitgliedern eine schöne und stimmungsvolle Nikolaus- und Weihnachtszeit. Traurig, wenn Sie schon geplante Feiern wegen der Corona-Vorschriften verlegen oder absagen müssten. Dennoch möchten wir gerne darüber informieren, wie wir Ihre Veranstaltung schützen würden. Denn das läuft im "Normalfall" so: Sie kümmern sich um leckere Zutaten und schöne Programmpunkte und wir uns um die Sicherheit der Feiernden und Helfer. Die ARAG versichert nämlich Vereine nicht nur bei Training und Wettkampf, sondern auch im so genannten „üblichen und satzungsgemäßen Vereinsleben“. Das bedeutet, dass auch nichtsportliche Events abgesichert sind. Der Verein als Gastgeber, Vereinsmitglieder und Helfer sind bei kulturellen und sozialen Aufgaben versichert – auch auf dem Hin- und Rückweg. Sind die Helfer keine Vereinsmitglieder, haben sie trotzdem Versicherungsschutz.
Was so alles zwischen Sankt Martin und Weihnachten passiert…
Wir haben Ihnen noch zwei interessante vorweihnachtliche Praxisfälle der letzten Jahre aus Sportvereinen zusammengestellt. In diesem Sinne: fröhliches und unfallfreies Feiern!
Sankt Martin Der gefallene NikolausARAG Sportversicherung
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