Sankt Martin: Wenn die Funken überspringen
01.11.2019
Alle Jahre wieder: Sankt Martin beim Sportverein in B.
Traditionell richtet der auch gesellschaftlich sehr aktive Turnverein am Martinstag eine Martinsfeier auf dem vereinseigenen Sportgelände aus. Mit dabei – natürlich mit selbst gebastelten Laternen – die Eltern-Kind-Turngruppe, die Kinderturngruppe, die Kindersportgruppe sowie alle Kinder samt Begleitpersonen der Familienturngruppe. Auch alle übrigen kleinen und großen Vereinsmitglieder sind selbstverständlich eingeladen, an der Martinsfeier teilzunehmen.
Am Martinstag, dem 11.11., zogen dann die Kinder mit ihren Laternen in Begleitung ihrer Übungsleiter und -leiterinnen rund um das Vereinsgelände. Der Martinszug endete am Vereinsheim, wo auch der gesellige Abschluss stattfand. Sankt Martin verteilte leckere Weckmänner, es gab Kinderpunsch zum Aufwärmen und mitten auf dem Sportplatz brannte das beliebte Martinsfeuer.
Um die stimmungsvolle Atmosphäre weiter aufrecht zu erhalten, legte der stellvertretende Vorsitzende des Vereins ein dickes Holzscheit nach. Dieser traf mitten in die Glut und entfachte einen tüchtigen Funkenflug. Leider stoben die Funken auch in Richtung eines Vaters aus der Familienturngruppe. Zum Glück blieb es bei ein paar Brandflecken auf der Jacke. Niemand wurde verletzt.
Jacke beschädigt, was tun?
Der Vereinsvorsitzende fotografierte noch an Ort und Stelle die Jacke und schickte das Foto mit der Schadenmeldung für Haftpflichtschäden direkt an unser Versicherungsbüro. Wie praktisch, dass Schadenmeldungen – rund um die Uhr – im Internet unter www.arag-sport.de möglich sind.
So half die ARAG
Unser Versicherungsbüro setzte sich direkt mit dem geschädigten Anspruchsteller in Verbindung. Der Vater reichte per Mail den Anschaffungsbeleg der Jacke ein. Die ARAG Sportversicherung ersetzte die neuwertige Jacke in voller Höhe. Ein Zeitwertabzug für das erst vor zwei Monaten angeschaffte Kleidungsstück entfiel. Den Geschädigten freute das und auch der Sportverein war glücklich über die schnelle und kundenfreundliche Abwicklung des Schadenfalls.
Planen Sie eine Sankt-Martins-Feier, fragen Sie in Ihrem Versicherungsbüro nach, ob zusätzlicher Versicherungsbedarf besteht. Besonders dann, wenn die Veranstaltung den Vereinsrahmen überschreitet und öffentlich ist, Schulklassen der örtlichen Grundschule, Gruppen des Kindergartens in Begleitung ihrer Eltern, Lehrer, Erzieherinnen teilnehmen und ein Pferd – mit dem reitenden heiligen Martin – den Umzug begleitet.