Lärmbelästigung durch den Sportplatz
Welche Ruhezeiten gelten für Sportplätze und was sagt die Sportanlagenlärmschutzverordnung? Wir informieren Sie über geltende Regeln.
Auf den Punkt
- Lärmbelästigung durch Sportplätze in Wohngebieten kann für Anwohner regelrecht zur Qual werden. Besonders bei Großveranstaltungen an Wochenenden.
- Daher sind in der Sportanlagenlärmschutzverordnung Immissionswerte und Ruhezeiten festgehalten, an die sich Sporttreibende halten müssen.
- Ruhezeiten während der Mittagszeit oder an Sonn- und Feiertagen gibt es in diesem Sinne nicht. Es darf lediglich weniger Lärm erzeugt werden.
- Bei seltenen Veranstaltungen dürfen diese Richtwerte jedoch auch um bis zu 10 Dezibel (dB) überschritten werden.
Lärm auf Sportplätzen im Wohngebiet
Was für den einen Lärm ist, kann für den anderen pure Freude sein. Das Fußballspiel am Sonntagmorgen, das Tennismatch in der Mittagszeit oder das Training am späten Abend. Bei Sportanlagen in Wohngebieten prallen die Interessen von Sporttreibenden und Anwohnern häufig aufeinander. Während die Sportlerinnen und Sportler lediglich Ihrer Freizeitbeschäftigung nachgehen wollen, möchten Anwohnerinnen und Anwohner von dem dabei entstehenden Lärm verschont bleiben.
Typische Probleme durch Sportlärm von Vereinen für Anwohner
- Ständige Geräuschkulisse durch Rufe der Spieler, Trainerpfiffe, Jubel, Musik und Lautsprecherdurchsagen
- Beeinträchtigte Erholung und Schlafstörungen, etwa weil Spiele oder Trainings in die Abend- oder Ruhezeiten hineinreichen
- Verstärkte Belastung durch Großereignisse, Turniere oder Heimspiele mit vielen Zuschauern, bei denen der Lärmpegel deutlich ansteigt
- Erhöhtes Verkehrsaufkommen an Spiel- und Trainingstagen, verstopfte Straßen, zugeparkte Einfahrten
- Konflikte und schlechtes Nachbarschaftsklima, weil Beschwerden, Polizei-Einsätze oder Klagen das Verhältnis zwischen Verein und Anwohnern belasten
- Gefühl der Verschlechterung der Wohnqualität, etwa wenn Anwohner den Sportplatz als Dauerbelastung erleben und ihren Garten oder Balkon kaum noch nutzen
Hinzu kommt, dass moderne Sportanlagen mit Klubhäusern oder Gaststätten auch attraktive Orte für Feiern sind und dafür vermietet werden können. Für die Vereine sind das wichtige Einnahmequellen angesichts fallender Zuschüsse und klammer Kassen. Für die Anwohner kann das der berühmte Tropfen sein, der das Fass zum Überlaufen bringt. Selbst erfolgreiche Vereine sind vor Nachbarstreitigkeiten nicht sicher.
Lärm auf dem Sportplatz & Sportanlagenlärmschutzverordnung
Die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BlmSchV) regelt, wie viel Lärm Sportanlagen je nach Gebietsart (z. B. Wohngebiet) und Tageszeit verursachen dürfen. Sie legt dafür verbindliche Immissionsrichtwerte fest, an denen sich Behörden und Gerichte orientieren.
Ob ein Sportplatz zu laut ist, wird immer im konkreten Einzelfall geprüft. Entscheidend sind dabei objektive Schallmessungen und der Vergleich mit den vorgeschriebenen Richt‑ und Grenzwerten. Gut für Vereine: Das persönliche Lärmempfinden der Anwohner allein reicht rechtlich nicht aus.
Von verschiedenen Sportanlagen gehen sehr unterschiedliche Geräusche aus. Bei Fußballplätzen sorgen oft weniger Trainingseinheiten als vielmehr Spiele mit lautstarken Zuschauern für hohe Pegel. Auf Tennisplätzen werden die gleichmäßigen Schlaggeräusche als störend empfunden, bei Skateranlagen das Dauerrattern der Rollen. Schießanlagen erzeugen kurze, impulsartige Knallgeräusche, die trotz kurzer Dauer als besonders belastend wahrgenommen werden können.
Was die Sportanlagenlärmschutzverordnung sagt
Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf den Lärm, der außerhalb der Sportanlage ankommt – also beispielsweise an der Grundstücksgrenze oder bei den nächstgelegenen Wohnhäusern. Im normalen Trainings- und Spielbetrieb sollten diese Werte nicht überschritten werden. Sie unterscheiden sich je nach Gebietstyp und Tageszeit:
|
Gebiet |
Morgens |
Tagsüber (sonstige Zeiten) |
Nachts |
|---|---|---|---|
|
Gewerbegebiete |
60 dB(A) |
65 dB(A) |
50 dB(A) |
|
Urbane Gebiete |
58 dB(A) |
63 dB(A) |
45 dB(A) |
|
Kern-, Dorf- und Mischgebiete |
55 dB(A) |
60 dB(A) |
45 dB(A) |
|
Allgemeine Wohngebiete |
50 dB(A) |
55 dB(A) |
40 dB(A) |
|
Reine Wohngebiete |
45 dB(A) |
50 dB(A) |
35 dB(A) |
|
Kurgebiete sowie Bereiche bei Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen |
45 dB(A) |
45 dB(A) |
35 dB(A) |
Ausnahmen für besondere Veranstaltungen
Für seltene Ereignisse, etwa Turniere, Vereinsfeste oder größere Wettkämpfe, dürfen die Richtwerte an höchstens 18 Tagen im Jahr um bis zu 10 dB(A) überschritten werden.
Dabei gelten jedoch absolute Obergrenzen:
- 70 dB(A) tagsüber außerhalb der Ruhezeiten
- 65 dB(A) innerhalb der Ruhezeiten
- 55 dB(A) nachts
Diese Höchstwerte dürfen auch bei besonderen Veranstaltungen nicht überschritten werden.
Zum Vergleich: Ein Geräuschpegel von etwa 60 dB(A) entspricht ungefähr der Lautstärke eines Rasenmähers aus rund zehn Metern Entfernung.
Sonntagsruhe und Ruhezeiten am Sportplatz
Die Sportanlagenlärmschutzverordnung kennt keine generellen Nutzungsverbote für Sportanlagen. Sie unterscheidet jedoch sogenannte Ruhezeiten, in denen strengere Immissionsrichtwerte gelten.
Ruhezeiten sind:
- Werktags von 6–8 Uhr und 20–22 Uhr
- Sonn- und Feiertags von 7–9 Uhr, 13–15 Uhr sowie 20–22 Uhr
Wichtig: Die Mittagsruhe von 13–15 Uhr an Sonn- und Feiertagen wird nur berücksichtigt, wenn die Anlage zwischen 9–20 Uhr insgesamt mindestens 4 Stunden genutzt wird.
Auch in diesem Zeitfenster darf Sport stattfinden. Allerdings gelten niedrigere Richtwerte für die zulässige Geräuschbelastung. Werden diese überschritten, können Anwohnerinnen und Anwohner Maßnahmen verlangen. Musik, Lautsprecherdurchsagen oder Veranstaltungsbetrieb sind nicht grundsätzlich untersagt, müssen sich jedoch an die zulässigen Immissionsrichtwerte halten.
Lärmbelästigung am Sportplatz: Das können Anwohner tun
Bei Lärmbeschwerden sollten Anwohner zunächst immer ein offenes Gespräch mit dem Verursacher anstreben. Vielleicht ist ihm das Ausmaß nicht bewusst und es findet sich eine gemeinsame gute Lösung. Am besten das Gelände an einem Spiel- oder Sporttag aufsuchen und den Kontakt suchen.
Hecken sind zwar ein ökologisch sinnvoller und schöner Sichtschutz, als Lärmschutz in Wohngebieten haben sie sich aber nicht bewährt. Anders ist das mit Lärmschutzwänden für Gärten. Allerdings sind sie nur eingeschränkt in direkter Nachbarschaft zum Fußballplatz zu empfehlen, denn das Risiko, dass der Ball vor die Wand prallt und dadurch zusätzlicher Lärm verursacht oder sogar Schäden entstehen, ist groß.
Anwohner sollten daher prüfen, ob sie vielleicht Räume innerhalb ihrer Wohnung tauschen können. Wer am Wochenende besonders ruhebedürftig ist, sollte überlegen, ob dafür ein Raum geeigneter ist, der vom Geschehen auf dem Sportplatz weiter entfernt liegt.
Bei Neubauvorhaben in der Nähe von Sportplätzen müssen Gemeinden die zu erwartende Lärmbelastung im Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigen. Dies kann zu planerischen Anpassungen oder Auflagen führen. Wer dennoch eine Genehmigung erhält, sollte sich nicht auf Ankündigungen oder Mutmaßungen verlassen, dass der Platz möglicherweise verlegt wird, wenn der Widerstand zunimmt.
Bei Bauvorhaben empfiehlt es sich unbedingt, mit dem Architekten die Besonderheiten zu besprechen und Haus und Räume so auszurichten, dass sensible Wohnbereiche möglichst nicht in Schallrichtung liegen. Aus rechtlicher Sicht wird ein Vorgehen besonders schwierig, wenn sich die Anlage bei ihrem Bau im Außenbereich befunden hat und aufgrund späterer Baumaßnahmen nun inmitten eines Wohngebietes liegt.
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Alle ArtikelIch studierte von 1999 bis 2003 Sportwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum und arbeitete dort von 2000 bis 2006 am Lehrstuhl für Sportmedizin und Sporternährung, wo ich mich mit dem Themenkomplex Sportunfallforschung und Sportunfallprävention beschäftigte.
Seit 2006 leite ich die Auswertungsstelle für Sportunfälle in der Sportversicherung der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG.", "autorBioTeaser":"Ich engagiere mich seit vielen Jahren, damit Sporttreibende möglichst ohne Verletzungen fit und gesund in Bewegung bleiben können. Die meisten Sportverletzungen sind nämlich kein Pech, sondern haben Gründe, die beeinflussbar sind – z. B. durch Prävention. Dafür setze ich mich leidenschaftlich ein. Sie erreichen mich bei Fragen rund um einen sicheren Sport.", "autorEmail":"schulz@sicherheit.sport", "autorTelefon":"0234 3226094", "autorDiroKoop":"", "autorWebsite1":"https://www.sicherheit.sport/", "autorWebsite2":"", "autorWebsite3":"", "autorWebsite4":"", "autorWebsite5":"", "autorFacebook":"https://www.facebook.com/Sicherheitimsport/", "autorFacebookUsername":"", "autorLinkedIn":"https://de.linkedin.com/in/david-schulz-8552b241", "autorTwitter":"https://twitter.com/SportSicherheit", "autorInstagram":"", "autorXing":"https://www.xing.com/profile/David_Schulz8", "autorYoutube":"", "autorQuelleName1":"Expertenartikel Stiftung Sicherheit im Sport", "autorQuelleUrl1":"https://www.sicherheit.sport/author/david-schulz/", "autorQuelleName2":"", "autorQuelleUrl2":"", "autorQuelleName3":"", "autorQuelleUrl3":"", "autorQuelleName4":"", "autorQuelleUrl4":"", "autorQuelleName5":"", "autorQuelleUrl5":"", "autorQuelleName6":"", "autorQuelleUrl6":"", "autorQuelleName7":"", "autorQuelleUrl7":"", "sd_escoTermcode":"", "sd_escoName":"", "sd_escoUrl":"", "sd_Type":"", "sd_Url":"" }, "status":"ok" }