Ihr Kassenwart hat Geld unterschlagen?
Jetzt hilft die Sportversicherung!
Die Vertrauensschadenversicherung deckt den wirtschaftlichen Schaden
Bei Untreue der versicherten Personen sind Schäden durch schuldhafte und vorsätzliche Taten versichert. Dies sind zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue oder Urkundenfälschung. Auch Schäden, die ohne Vorsatz eingetreten sind, fallen unter die Vertrauensschadenversicherung, beispielsweise wenn Versicherte beraubt, erpresst oder betrogen werden.
Diebstahl ist versichert, wenn das Geld in unmittelbarer Obhut der versicherten Person war. Verlieren, Diebstahl aus den Vereinsräumen oder Verbrennen von Geld oder Geldwerten ist unter bestimmten Umständen ebenfalls versichert.
Die Sportversicherung bietet eine Grundabsicherung. Eine Erweiterung kann individuell über das Versicherungsbüro beim LSB/LSV erfolgen.
Sie möchten mehr zur Vertrauensschadenversicherung wissen?
Informieren Sie sich über den genauen Umfang der Vertrauensschadenversicherung im Merkblatt zur Sportversicherung, das Sie auf der Seite Ihres Verbandes finden. Dort steht beispielsweise auch, bis zu welcher Summe Ihr Verein abgesichert ist.