
Kosten einer Zahnbehandlung minimieren
Den wenigsten Menschen gelingt es, die Zähne ihr Leben lang gesund zu erhalten. Aber es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Zahngesundheit zu verbessern.
Für die meisten Anwendungen und Verfahren ist der Patient selbst verantwortlich. Andere fallen in den Bereich des Zahnarztes.
Die Kosten für eine Zahnbehandlung werden durch folgende Faktoren reduziert:
- gesunde Ernährung
- fachgerechte Zahnpflege
- regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt
- einmal jährlich professionelle Zahnpflege
- frühzeitige Behandlung von Zahnerkrankungen
Zahnärzte sind darüber hinaus bemüht, ihre Patienten gut aufzuklären. Ein lückenlos gefülltes Bonusheft sorgt dafür, dass im Falle einer Behandlung die gesetzliche Krankenversicherung einen höheren Anteil der Kosten übernimmt als das bei Lücken in der Behandlungsempfehlung der Fall ist.
Folgende Maßnahmen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung:
- Zwei Kontrollbesuche beim Zahnarzt jährlich
- Beratung zum korrekten Zähneputzen
- Versiegelung von Fissuren einiger Seitenzähne bei Kindern und Jugendlichen
- Behandlung von Zahnschäden als Regelleistung
Je seltener Patienten den Zahnarzt aufsuchen, umso höher werden die Kosten bei einer späteren Zahnbehandlung. Das kann im Extremfall dazu führen, dass der Patient Zähne verliert, die nicht mehr ersetzt werden, weil er die hohen Zusatzkosten nicht aufbringen kann.
Das ist ein Heil- und Kostenplan
Steht eine größere Zahnbehandlung an, muss die Krankenkasse die Kostenübernahme zuerst genehmigen. Dazu füllt der Zahnarzt ein Formular aus, aus dem der Zahnschaden hervorgeht und die Maßnahmen dargelegt werden. Der Zahnarzt erklärt außerdem, welche Kosten er veranschlagt. Die Krankenkasse stimmt für gewöhnlich diesem Plan zu und erklärt, welchen Anteil sie davon übernimmt. Die Differenz muss der Patient selbst aufbringen.
Das beinhaltet der Heil- und Kostenplan
Posten |
Übernahme der gesetzlichen Krankenkasse |
Zuzahlung erforderlich |
---|---|---|
Befund | 100% | nein |
Aufstellung der Regelversorgung | anteilig | wahrscheinlich |
Laborkosten | bis 100% möglich | wahrscheinlich |
Honorar Zahnarzt | bis 100% möglich | wahrscheinlich |
Die professionelle Zahnreinigung (PZR)
Die PZR ist ein zusätzliches und freiwilliges Angebot der Zahnärzte und ist mit dem normalen Zähneputzen nicht zu vergleichen. Durchgeführt wird sie für gewöhnlich von einem zusätzlich geschulten Mitarbeiter, der dafür speziell hergestellte Instrumente und Substanzen verwendet. Dabei werden die Zähne von Zahnstein befreit und gründlich gereinigt. Anschließend erhalten sie eine Glasur, die sie schützt. Auch das Überprüfen der Zahntaschentiefe gehört zu einer professionellen Zahnreinigung.
Maßnahme |
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherung |
Muss selbst gezahlt werden |
---|---|---|
Zahnstein entfernen | 1x jährlich | ab dem 2. Mal pro Jahr |
Reinigen und Aufhellen der Zähne | nein | ja |
Zahntaschentiefe prüfen | 1x in zwei Jahren | ab dem 2. Mal pro Jahr |
Welche Kosten die gesetzliche Krankenversicherung trägt
Die Höhe der Kosten, die die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt, ist von mehreren Faktoren abhängig. Eine Zahnzusatzversicherung kann erhebliche Anteile mittragen - das ist jeweils abhängig vom abgeschlossenen Vertrag. Da gerade moderne Praxen über mehrere Möglichkeiten verfügen, lohnt sich ein solcher Abschluss mit dem Ziel der langjährigen Zahngesundheit. Die Experten der ARAG beraten gern und erstellen das zu Ihnen passende Angebot.
Zahnbehandlung mit Lachgas
Für Angstpatienten ist jeder Zahnarztbesuch ein Stressfaktor. Erschwerend kommt hinzu, dass die Angst im Laufe der Zeit zunehmen kann, ganz besonders, wenn Behandlungen anstehen, die mehrere Termine erfordern. Zahnärzte können dieser Angst auf verschiedene Weise begegnen, Lachgas ist eine davon. Das Gas verursacht bei sachgerechter Anwendung keine Nebenwirkungen und gilt als gut verträglich. Der Patient ist bei Bewusstsein, allerdings ist seine Wahrnehmung leicht getrübt. Lachgas reduziert Schmerzen und beruhigt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten allerdings nicht.
Anwendung |
Gesetzliche Krankenversicherung |
Zusatzversicherung |
Kosten für eine solche Behandlung |
---|---|---|---|
Lachgas | Keine Kostenübernahme möglich | Je nach Tarif möglich | 100 bis 150€ |
Zahnbehandlung mit Vollnarkose
Die Vollnarkose ist ebenfalls eine Option für Angstpatienten, ganz besonders, wenn eine mehrstündige Behandlung ansteht. Die Krankenkasse kann die Kosten übernehmen, wenn der Zahnarzt die Narkose für notwendig erklärt. Auch die Krankenkasse hat ein Mitspracherecht und kann den Medizinischen Dienst beauftragen, den Fall zu prüfen.
Maßnahme |
Gesetzliche Krankenversicherung |
Zusatzversicherung oder Eigenleistung |
---|---|---|
Vollnarkose | Patient hat anerkannte Phobie, Komplizierter Eingriff, Sehr junger oder geistig behinderter Patient, Allergie gegen Betäubungsmittel | Wunschnarkose |
Kostenübernahme | Ja | Möglich (Kosten bis etwa 300 Euro) |
Kosten einer professionellen Zahnreinigung
Eine professionelle Zahnreinigung wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Sie wird dennoch mindestens einmal jährlich von Experten empfohlen. Die Zusatzversicherung kann die Kosten vollständig oder anteilig übernehmen. Das ist abhängig vom abgeschlossenen Tarif.
Maßnahme |
Gesetzliche Krankenversicherung |
Freiwillige Zusatzversicherung |
Eigenleistung |
---|---|---|---|
Professionelle Zahnreinigung | Nein | Bis zu 100% | 40 bis etwa 120 € |
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