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Auf den Punkt

  • Zahnhygiene, Zahnästhetik, Prophylaxe: Zahnbehandlungen können aus ganz unterschiedlichen Gründen notwendig sein.
  • Ob die gesetzliche Krankenkasse für eine zahnärztliche Behandlung aufkommt, hängt vom Umfang der gewählten Leistungen ab.
  • Patienten, die Wert auf eine moderne und ästhetisch ansprechende Zahnbehandlung legen, müssen für alles, was über die Grundversorgung hinausgeht, zuzahlen.
  • Durch eine gute Zahnzusatzversicherung werden Kosten von hochwertigen Zahnbehandlungen abgefedert, sodass Ihr Eigenanteil tragbar ist und nicht dazu führt, dass Sie etwaige Abstriche bei Ihrer Zahngesundheit machen müssen.
 

Welche Zahnbehandlungen gibt es?

Eine professionelle Zahnbehandlung bei einem Zahnarzt kann aus ganz verschiedenen Gründen sinnvoll sein – etwa zur Vorbeugung von Zahnkrankheiten und zur Zahnhygiene, zur Identifizierung und Behandlung von Kiefererkrankungen oder zu ästhetischen Zwecken. Dementsprechend ist die Bandbreite der verfügbaren Zahnbehandlungen auch äußerst vielfältig:

Zwar werden oft gerade unangenehme Eingriffe wie Wurzelkanalbehandlungen und das Entfernen der Weisheitszähne unter Teil- oder Vollnarkose mit dem Schlagwort „Zahnbehandlung“ assoziiert. Diese sind im Vergleich zu den am häufigsten vorkommenden zahnärztlichen Eingriffen jedoch äußerst selten. Zu diesen zählen stattdessen viel eher professionelle Zahnsteinentfernungen, Füllungen und Versiegelungen.

Das zahlen Sie bei Zahnbehandlungen selbst
 

Der Heil- und Kostenplan beim Zahnarzt

Im sogenannten Heil- und Kostenplan trägt der behandelnde Zahnarzt seine Befunde und die dazugehörigen Kassenleistungen ein und vermerkt die geplante Versorgung des jeweiligen Patienten. Auf einer zweiten Seite, der sogenannten Anlage zum Heil- und Kostenplan können außerdem vom Patienten gewünschte Leistungen eingetragen werden, die über die Regelversorgung hinausgehen (und, bei denen dementsprechend ein privatzahnärztliches Honorar bzw. ein Eigenanteil fällig wird).

Den Heil- und Kostenplan nutzt die gesetzliche Krankenkasse, um zu prüfen, ob die geplante Zahnbehandlung die Voraussetzungen für einen Kassenzuschuss erfüllt. Auf Basis dieser Prüfung wird dann auch ein entsprechender Festzuschuss ermittelt. Zwar sind Heil- und Kostenpläne nicht als verbindliche Kostenberechnung für Zahnbehandlungen zu verstehen, sowohl Labor- als auch Materialkosten sollten jedoch nach bestem Wissen und Gewissen geschätzt und veranschlagt werden. Das bedeutet auch, dass der behandelnde Zahnarzt einen Patienten umgehend darüber informieren muss, wenn es bei einer Behandlung zu merklichen Mehrkosten kommt. So schreibt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vor, dass „eine Überschreitung der im Kostenvoranschlag genannten Kosten um mehr als 15 Prozent“ dem Patienten „unverzüglich“ mitgeteilt werden muss.

Wichtig zu wissen: Ein Heil- und Kostenplan ist für sechs Monate gültig. Die Gültigkeitsdauer kann bei Bedarf jedoch auf Antrag bei der Krankenkasse verlängert werden.

 

Ratenzahlung vereinbaren

Können Sie sich eine teure Zahnbehandlung nicht leisten oder wollen Sie wegen einem zahnärztlichen Notfall nicht gleich ihr Erspartes angreifen? Dann können Sie beim Zahnarzt in der Regel auch eine Ratenzahlung vereinbaren. So bieten mittlerweile viele Zahnarztpraxen monatliche Zahlungen an oder sogar Finanzierungsmodelle, bei denen Sie die Laufzeit der Ratenzahlung bzw. die Höhe der Raten selbst bestimmen können.

 

Welche Zahnbehandlungen übernimmt die Krankenkasse?

In Deutschland müssen Kassenpatienten nicht für alle Zahnbehandlungen selbst bezahlen. So übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel die Kosten für zwei Zahnarztbesuche im Jahr, während denen eine Kontrolluntersuchung stattfindet und zum korrekten Zähneputzen beraten wird. Zahnsteinentfernungen können in der Regel einmal im Jahr auf Kosten der Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Auch die Versiegelung von Fissuren einiger Seitenzähne bei Kindern und Jugendlichen wird übernommen. Parodontosebehandlungen hingegen müssen erst bei der GKV beantragt werden.

Zu der Behandlung von Zahnschäden als Regelleistung gehören neben dem Entfernen von Karies und dem Füllen von Löchern auch Wurzelkanalbehandlungen.
Das Ziehen von Zähnen wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn:

  • massive Entzündung der Zahnwurzel vorliegen, die mittels Wurzelkanalbehandlung nicht mehr behandelbar ist,
  • die entsprechenden Zähne durch Karies stark zerstörte sind,
  • Zähne durch Frakturen nicht mehr haltbare sind.

Bei vielen Zahnbehandlungen wird eine Eigenbeteiligung fällig. Gerade wenn Patienten Leistungen für sich beanspruchen wollen, die über die Regelleistungen der Krankenkasse hinausgehen, kann es teuer werden. Beispielsweise dann, wenn die Versorgung mit Inlays und die Verwendung von kostspieligeren Füllungen gewünscht wird.

Das sind die häufigsten Zahnbehandlungen
 

Das Bonusheft vom Zahnarzt: Ein Sparfaktor für Zahnbehandlungen?

Die meisten Menschen benötigen irgendwann einmal Zahnersatz – und damit dieser Patienten nicht allzu teuer zu stehen kommt, gibt es das sogenannte Bonusheft. Dieses wurde in Deutschland bereits Ende der 1980er-Jahre eingeführt und dient seitdem dazu, regelmäßige Zahnarztbesuche zu dokumentieren und sich so finanzielle Vorteile zu sichern. Einen Eintrag ins Bonusheft erhalten Erwachsene, wenn pro Kalenderjahr mindestens eine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt wahrgenommen wurde. Bei Kindern ab zwölf Jahren wird eine Vorsorgeuntersuchung pro Halbjahr im Bonusheft dokumentiert.

Halten Sie sich an diesen Rhythmus und haben Sie Ihr Bonusheft entsprechend gepflegt, dann gewährt die Krankenkasse Ihnen einen Bonus bzw. erhöht die Festzuschüsse für Ihren Zahnersatz auf bis zu 75 Prozent (bei zehn Jahre lückenlos gepflegtem Bonusheft). Das wirkt zunächst wie eine große Hilfe bei der Finanzierung Ihrer Zahnbehandlung, bezieht sich aber nur auf die zahnärztliche Regelversorgung. Konkret heißt das: Wenn Sie zum Beispiel höherwertige Materialien oder modernere Behandlungsmethoden bei Ihrer Zahnbehandlung wünschen, zahlen Sie den Aufpreis trotz gepflegtem Bonusheft aus eigener Tasche.

 

Bonusheft verloren – was jetzt?

Haben Sie Ihr Bonusheft verloren oder einen jährlichen Zahnarztbesuch nicht eintragen lassen, dann ist das in der Regel kein Problem. Denn Ihre Vorsorgeuntersuchungen lösen sich nicht gleich in Schall und Rauch auf, nur weil Sie keine entsprechende Dokumentation mehr haben. Wenden Sie sich also einfach an Ihre Zahnarztpraxis und lassen Sie die vergangenen Besuche dort anhand der Unterlagen Ihres behandelnden Zahnarztes in einem neuen Bonusheft ein- bzw. nachtragen. Dieses können Sie dann später persönlich in der Praxis abholen oder sich zusenden lassen.

Etwas größer ist der Aufwand wiederum, wenn Sie Ihre Vorsorgeuntersuchungen bei verschiedenen Zahnärzten wahrgenommen haben. In diesem Fall bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als die Praxen einzeln anzurufen und dort eine Nachtragung der jeweiligen Untersuchungen zu veranlassen.

 

Ist eine Zahnbehandlung steuerlich absetzbar?

Zahnbehandlungen bzw. Zahnarztrechnungen können bei der Einkommenssteuererklärung in der Regel nur dann geltend gemacht werden, wenn sie die sogenannte „zumutbare Belastung“ übersteigen bzw. den Patienten finanziell in erheblichem Ausmaß belasten. Wo die Grenze der Zumutbarkeit liegt, ist jedoch von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich und hängt unter anderem mit Parametern wie dem Jahreseinkommen, dem Familienstand und der Zahl der Kinder des Steuerzahlers zusammen.

Darüber hinaus können in der Steuererklärung auch Kosten aufgeführt werden, die mit einer vom Zahnarzt verschriebenen Therapie oder speziellen Behandlungsmethoden zusammenhängen. Und auch Fahrtkosten, die durch die Zahnbehandlungen entstehen, sind womöglich steuerlich absetzbar.

 
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Zahnbehandlungen im Ausland: Bieten sie Sparpotenzial?

Egal ob Ungarn, Polen oder die Türkei: Angesichts teurer Zahnbehandlungen im Inland lassen sich mittlerweile immer mehr Menschen von Zahnärzten und Zahnpraxen im Ausland versorgen. Dabei werben Zahnmediziner, Kieferorthopäden und Chirurgen oft mit billigen Preisen und fachmännischen Behandlungen. Die Realität sieht jedoch oft anders aus.

So entsprechen Zahnbehandlungen im Ausland tatsächlich oft nicht den gewohnten Qualitätsstandards. Und auch die Dumpingpreise, mit denen „Zahntouristen“ gelockt werden, halten selten, was sie versprechen. Denn rechnet man Reisekosten und Anfahrt, den Aufenthalt vor Ort sowie die Zahnarztkosten zusammen, dann ist die Behandlung im Ausland nur selten günstiger als ein Zahnarztbesuch in Deutschland.

Ohnehin raten Experten gemeinhin davon ab, sich für zahnmedizinische Behandlungen ins Ausland zu begeben, wo allein schon Kommunikationshürden und fehlende Beratung immer wieder zu Fehldiagnosen oder zu schlechten Behandlungsergebnissen führen können.

 

Spart man mit einer Zahnzusatzversicherung bei Zahnbehandlungen?

Ob sich eine Zahnzusatzversicherung lohnt, hängt maßgeblich davon ab, welche zahnärztlichen Leistungen Sie erwarten. Sind Sie mit den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkasse zufrieden, dann ist eine Zahnzusatzversicherung also vielleicht nicht unbedingt notwendig. Wollen Sie wiederum eine hochwertige Versorgung und legen viel Wert auf Zahnästhetik, dann besteht Handlungsbedarf. Denn wenn eine aufwendige zahnärztliche Behandlung nötig wird, müssen Sie sich auf einen hohen finanziellen Mehraufwand gefasst machen.

 
 

Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

 
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Zahnbehandlungen vorbeugen

Mit Bonusheften und Zahnzusatzversicherungen lassen sich mitunter zwar Kosten für zahnärztliche Behandlungen sparen. Die günstigste und beste Art und Weise, den eigenen Geldbeutel zu schonen, ist und bleibt jedoch die richtige Zahnvorsorge. Denn je länger Ihre Zähne gesund bleiben, desto seltener ist auch eine Behandlung nötig.

Wichtig ist dabei in Sachen Zahngesundheit vor allem:

  • eine gesunde Ernährung
  • fachgerechte Zahnpflege
  • der regelmäßige Kontrollbesuch beim Zahnarzt
  • eine jährliche professionelle Zahnreinigung
  • die frühzeitige Behandlung von Zahnerkrankungen
 

Zahnarztbehandlungen in besonderen Situationen

Ist ein Zahnarztbesuch mit Erkältung sinnvoll? Sind Zahnbehandlungen während der Schwangerschaft ein Risiko? Immer wieder fragen sich Patientinnen und Patienten in besonderen Lebenslagen oder mit Krankheitssymptomen, ob ein Besuch beim Zahnarzt ratsam ist. Dabei ist die Antwort auf die meisten dieser Fragen ganz einfach. Denn ein Besuch beim Zahnarzt ist – insbesondere bei akuten Schmerzen – nur selten eine schlechte Idee. Und selbst wenn es medizinische Bedenken gäbe: Auch über diese kann Ihr behandelnder Arzt Sie am allerbesten aufklären.

Tatsächliche Komplikationen sind dabei weder bei einer leichten Erkältung noch bei anderen alltäglichen Infekten zu erwarten. Durchaus beeinflusst werden kann die Mundhygiene jedoch beispielsweise von einer Krebserkrankung und einer damit einhergehenden Chemotherapie. Diese greift nämlich mitunter das Zahnfleisch, die Mundschleimhäute und die Kieferknochen an. In Absprache mit dem Zahnarzt sollten Mundraum und Kieferknochen während dieser Zeit besonders sorgfältig untersucht werden.

Leichte Vorsicht ist zudem auch bei Schwangerschaften geboten, bei denen grundsätzlich empfohlen wird, Eingriffe im ersten und letzten Trimester zu vermeiden und von Füllungen aus Amalgam und Kompositkunststoffen abzusehen.

 

5 Tipps bei Angst vor Zahnbehandlung

Für Angstpatienten ist jeder Zahnarztbesuch ein Stressfaktor. Erschwerend kommt hinzu, dass die Angst im Laufe der Zeit zunehmen kann, ganz besonders, wenn Zahnbehandlungen anstehen, die mehrere Termine erfordern. Zahnärzte können dieser Panik jedoch auf verschiedene Arten und Weisen begegnen – und auch als Patient selbst können Sie sich mit den richtigen Strategien aus dem Teufelskreis befreien. Helfen kann dabei unter anderem:

  • Die Wahl des richtigen Zahnarztes: Wenden Sie sich an einen Zahnarzt, der sich ausreichend Zeit für Sie nimmt und dem Sie vertrauen.
  • Die klare Benennung von Ängsten: Suchen Sie das Gespräch mit dem Zahnarzt und teilen Sie Ihre Sorgen und Bedenken.
  • Der Austausch über die Angst: Reden Sie mit Bekannten, Freunden oder anderen Angstpatienten über Ihre Ängste.
  • Die richtige Behandlung: Bei kürzeren Operationen kann Lachgas dabei helfen, einen Angstpatienten zu entspannen. Bei längeren OPs kommt wiederum auch eine Vollnarkose infrage.
  • Entspannungstherapie und Muskelrelaxation: Lassen Sie sich von einem Experten beibringen, wie Sie Ihren Körper und Geist in Stresssituationen entspannen können.
 

Probleme nach Zahnbehandlung? Das sollten Sie tun

Dass es im direkten Nachgang einer Zahnbehandlung zu Schmerzen und Unwohlsein kommt, ist zunächst einmal nicht vollkommen ungewöhnlich. Immerhin verursachen Zahnbehandlungen bei vielen Patienten akuten Stress, der wiederum auch mit Muskel- und Kieferverspannungen einhergehen kann. Und auch die Zähne und das Zahnfleisch können von einer Behandlung noch Stunden später gereizt sein.

Klingen etwaige Beschwerden jedoch über einen Zeitraum von zwei bis drei Tagen nicht ab und haben Sie etwa:

  • anhaltende Schluckbeschwerden,
  • Nervenschmerzen (z. B. gereizten Trigeminus),
  • vermehrten Speichelfluss,
  • auffällig wundes Zahnfleisch,
  • oder eine anhaltende Kieferklemme,

dann sollten Sie den erneuten Gang zum Zahnarzt nicht scheuen. Gerade offene Wunden oder Entzündungen sollten dabei nicht zu lange unbehandelt bleiben und schnellstmöglich versorgt werden.

 

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