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Die Notwendigkeit einer Wurzelkanalbehandlung ist eine unangenehme Neuigkeit, die eine weitere Behandlung zwingend notwendig macht. Erfahren Sie, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und was davon die gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Die Experten der ARAG erklären den Ablauf und die Frage der Kostenübernahme.

Ablauf und Ziel der Wurzelkanalbehandlung

Wird Karies zu spät entdeckt und deshalb zu spät behandelt, schreitet die Zerstörung des Zahns weiter fort und erreicht so auch den Wurzelkanal. Die Folge ist eine Entzündung, die ausgesprochen schmerzhaft ist und mit dem Absterben des Zahns endet. Mit einer Wurzelkanalbehandlung kann zumindest die Zahnsubstanz erhalten bleiben.

Zunächst muss der Zahnarzt den Zahn aufbohren und den Wurzelkanal freilegen. Das alles geschieht unter einer lokalen Betäubung, allerdings kann es sein, dass die Behandlung nicht ganz schmerzfrei ist. Der Kanal wird schließlich mit feinen Instrumenten gereinigt. Dazu gehört auch, dass das im Wurzelkanal befindliche Gewebe entfernt wird. Anschließend wird der Kanal innen geglättet und mehrfach mit verschiedenen Wirkstoffen gespült und behandelt. So verhindert der Zahnarzt, dass Bakterien oder auch Gewebe zurückbleiben, die Fäulnis auslösen. Die Wurzel wird in den meisten Fällen nicht sofort gefüllt, sondern mit einem Provisorium verschlossen. So hat die Umgebung des Zahns genügend Zeit sich zu beruhigen.

Es kommt aber vor, dass sich eine Entzündung unter dem Zahn entwickelt hat, was nicht immer sicher auf dem Röntgenbild sichtbar ist. Die Folgen zeigen sich in den nächsten Tagen mit zunehmenden Schmerzen. In den Tagen nach der Wurzelkanalbehandlung zeigt sich also, ob der Zahn endgültig neu gefüllt werden kann. Bleibt der Schmerz bestehen, sind weitere Untersuchungen erforderlich, für die weiteren Kosten anfallen. Alternativ muss der Zahn gezogen werden, was ebenfalls teuer werden kann, denn die Lücke muss geschlossen werden. Für einen solchen Zahnersatz gibt es lediglich Zuschüsse von der gesetzlichen Krankenkasse. Es ist also sinnvoll, sich einer Zahnwurzelkanalbehandlung zu unterziehen, um den Zahn zu erhalten.

 
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Kosten und Erstattung einer Wurzelkanalbehandlung

Die Höhe der Kosten ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie der Lage, der Schwere der Entzündung, den weiteren Zahnschäden und von der Art des Zahnes. Seitenzähne haben bis zu vier Wurzelkanäle, die allesamt gereinigt werden müssen. Bei den Frontzähnen ist es nur ein einziger Kanal. Die Kosten für die Wurzelkanalbehandlung liegen dann zwischen 500 und 1000 Euro. Im Normalfall ist eine solche Behandlung eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und es fällt keine Selbstbeteiligung an. Abweichungen sind aber möglich, wenn Sondermaßnahmen notwendig oder vom Patienten gewünscht sind. In diesem Fall muss der Patient einen Teil der Kosten selbst aufbringen. Bei bestehender Zahnzusatzversicherung besteht die Möglichkeit, die zusätzlichen Kosten rückerstattet zu bekommen. Das ist vom jeweiligen Vertrag abhängig.

 
Maßnahme
Gesetzliche Krankenkasse Kostenübernahme
Zusatzversicherung ARAG Kostenübernahme
Vorbereitung mit Betäubung, Freilegen des Wurzelkanals Nicht nötig
Reinigen des Zahns, Einbringen von Medikamenten und Füllen Nicht nötig
Sonderwünsche oder besondere Anforderungen durch Anomalien Zuzahlung erforderlich Je nach Tarif bis 100% möglich
 
 
 

Immer mehr Patienten sind überrascht, wenn sie beim Zahnarzt erfahren, dass sie auch bei einer Wurzelkanalbehandlung zuzahlen müssen. Für die Gründe sind sie zumeist nicht einmal selbst verantwortlich. So kann die Anatomie der Wurzel so abnorm sein, dass sie nur mit speziellen Instrumenten erreichbar ist. Ein weiterer Grund ist das Anhalten der Beschwerden, obwohl das Nervengewebe entfernt wurde. Hier sind weitere Untersuchungen erforderlich, um die Ursache zu identifizieren, wie z. B. versteckte Seitenkanäle. Auch das ist keine Kassenleistung.

Aber auch der Fortschritt in der Medizin trägt dazu bei, dass immer mehr Zusatzleistungen zwar möglich sind, aber nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Dennoch sind solche Maßnahmen sehr sinnvoll, ermöglichen ein exaktes Arbeiten und können so dazu beitragen, dass das Risiko von Komplikationen sinkt. Die Behandlung mit Laser und Ozon wird hierzu gerechnet und muss selbst gezahlt werden. Das gilt auch, wenn sich während des Eingriffs herausstellt, dass die Schäden an der Wurzel soweit fortgeschritten sind, dass weitere Maßnahmen für den Erhalt nötig sind.

 

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