Turnen und Gymnastik im Verein
Von der ersten Rolle bis zum Salto am Stufenbarren: So bauen Sie ein Turnangebot auf, das zu Ihrem Verein passt.
Auf den Punkt
- Vom Kinderturnen über Boden- und Geräteturnen bis zu Gymnastik und Gesundheitssport lassen sich unterschiedliche Alters- und Leistungsgruppen ansprechen.
- Eine Trainerlizenz ist nicht grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben. Vereine sollten aber darauf achten, dass Trainerinnen und Trainer für die jeweilige Gruppe und die Übungen ausreichend qualifiziert sind.
- Der Deutsche Turner-Bund empfiehlt eine Sichtkontrolle vor jedem Training sowie regelmäßige Inspektionen und Wartungen. Auffällige Geräte sollten nicht weiter genutzt und Mängel entsprechend gemeldet werden.
- Ob sich ein Mitglied verletzt oder ein fremdes Turngerät beschädigt wird, macht für Haftung und Versicherungsschutz einen Unterschied.
- Die ARAG Sportversicherung sichert Vereine und ihre Mitglieder im Rahmen des jeweiligen Sportversicherungsvertrags gegen verschiedene Risiken des Vereinsbetriebs ab.
Kinderturnen bis Geräteturnen: Welches Angebot passt zum Verein?
Turnen gehört zu den mitgliederstärksten Vereinssportarten in Deutschland. Der Deutsche Turner-Bund (DTB) zählt aktuell rund 5,28 Millionen Mitglieder in 16.035 Vereinen und ist damit der zweitgrößte deutsche Spitzensportverband. Besonders stark ist der Nachwuchs vertreten. Laut einer Bestandserhebung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sind mehr als 2,1 Millionen Kinder und Jugendliche unter dem Dach des DTB organisiert.
Für Vereine ist Turnen vor allem wegen seiner großen Bandbreite interessant. Angebote können bereits im Kleinkindalter beginnen und vom Familien- und Kinderturnen über Boden- und Geräteturnen bis zu Gymnastik, Fitness- und Gesundheitssport für Erwachsene und Senioren reichen.
Turn- und Gymnastikangebote für Vereine
Welches Angebot ein Verein aufbauen kann, hängt vor allem von Zielgruppe, verfügbaren Trainerinnen und Trainern, Hallenzeiten sowie Ausstattung ab. Während sich manche Gymnastik- und Fitnesskurse bereits mit Matten und Kleingeräten umsetzen lassen, benötigt klassisches Geräteturnen eine umfangreichere Ausstattung und entsprechend geeignete Räume.
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Turnangebot |
Was zeichnet das Angebot aus? |
Organisatorischer Aufwand |
|---|---|---|
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Eltern-Kind- und Kinderturnen |
Spielerischer Einstieg in Bewegung und Turnen; Betreuung und Aufsicht müssen auf Alter und Entwicklungsstand abgestimmt sein |
Mittel: |
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Geräteturnen |
Training an verschiedenen Turngeräten; Anforderungen und Trainingsinhalte steigen mit dem Leistungsniveau |
Hoch: |
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Bodenturnen |
Übungen wie Rollen, Handstände oder akrobatische Elemente werden ohne klassische Großgeräte trainiert |
Eher gering bis mittel: |
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Wettkampf- und Leistungsturnen |
Regelmäßiges, leistungsorientiertes Training mit Vorbereitung auf Wettkämpfe |
Hoch: |
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Gymnastik und Fitness |
Breites Kursspektrum von allgemeiner Fitness bis zu beweglichkeits- und kräftigungsorientierten Angeboten |
Eher gering: |
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Rhythmische Sportgymnastik |
Verbindung aus gymnastischen und tänzerischen Elementen; bei entsprechender Ausrichtung auch Wettkampfsport |
Mittel bis hoch: |
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Fitness- und Gesundheitssport für Senioren |
Altersgerechte Angebote mit Fokus etwa auf Beweglichkeit, Kraft, Koordination und Fitness |
Eher gering bis mittel: |
Inklusion mitdenken: Wer neue Turnangebote plant, kann von Anfang an prüfen, wie Menschen mit Behinderung teilnehmen können – etwa durch angepasste Übungen, geeignete Betreuung und einen möglichst barrierearmen Zugang zur Sporthalle.
Geräteturnen stellt andere Anforderungen als Bodenturnen
Für einfaches Bodenturnen oder Gymnastik reichen häufig eine geeignete Trainingsfläche und Turnmatten. Beim Geräteturnen kommen dagegen Schwebebalken, Barren, Stufenbarren oder Ringe hinzu. Der Verein muss entsprechende Geräte nicht nur anschaffen, sondern auch sicher aufbauen, kontrollieren und warten.
Was ein Turnverein organisatorisch auf die Beine stellen muss
Turnen stellt Vereine vor einige besondere organisatorische Aufgaben. Hallenzeiten müssen zum Gerätebedarf passen, Trainerinnen und Trainer für die jeweiligen Gruppen gefunden und Anschaffungen langfristig finanziert werden (Stichwort: Förderung). Hinzu kommt die Frage, wer innerhalb des Vereins für Trainingsbetrieb, Geräte und Sicherheit verantwortlich ist. Diese Punkte sollten geklärt sein, bevor ein neues Turnangebot startet.
Turnabteilung gründen oder in den bestehenden Verein integrieren
Wer Turnen neu in das Angebot eines bestehenden Vereins aufnehmen möchte, sollte zunächst einen Blick in die Satzung werfen: Deckt der Vereinszweck das neue Sportangebot ab oder ist eine Satzungsänderung erforderlich? Bei einem Mehrspartenverein kann Turnen anschließend als eigene Abteilung organisiert werden. Wie diese aufgebaut ist und welche Entscheidungsbefugnisse sie hat, richtet sich nach der Satzung und gegebenenfalls einer eigenen Abteilungsordnung.
Was Vereine vor dem Start klären sollten
- Verantwortlichkeiten verteilen
Wer leitet die Turnabteilung, koordiniert Trainer und Hallenzeiten und behält Anschaffung, Wartung und Kontrolle der Turngeräte im Blick? - Verbandsmitgliedschaft prüfen
Die Landesturnverbände sind die regionalen Ansprechpartner des Deutschen Turner-Bundes. Eine Mitgliedschaft kann beispielsweise für Wettkampfbetrieb, Aus- und Fortbildungen sowie weitere Verbandsangebote relevant sein. - Hallen und Finanzierung planen
Hallenzeiten sollten langfristig gesichert und laufende Kosten für Trainer, Geräte, Prüfungen, Wartung und gegebenenfalls Wettkampfbetrieb einkalkuliert werden. - Versicherungsschutz kontrollieren
Vor Aufnahme des neuen Sportangebots sollte geprüft werden, ob Tätigkeiten, eingesetzte Personen und vereinseigene Ausstattung vom bestehenden Versicherungsschutz erfasst sind.
Gut zu wissen: Soll ein eigenständiger Turnverein gegründet werden, kommen weitere rechtliche und organisatorische Schritte hinzu – von der Satzung und Gründungsversammlung bis zur Eintragung als e. V. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber – Verein gründen: Von der Idee zum eingetragenen Verein.
Eigene Turnhalle oder kommunale Sporthalle?
Viele Turnvereine nutzen kommunale Sporthallen gemeinsam in Kooperation mit Schulen oder anderen Vereinen. Welche Hallenzeiten und Turngeräte genutzt werden dürfen und welche Aufgaben der Verein übernimmt, werden in der Nutzungsvereinbarung und Hallenordnung festgehalten.
Klären Sie deshalb vorab:
- Wer übernimmt Auf- und Abbau der Turngeräte?
- Wo können vereinseigene Geräte sicher gelagert werden?
- Wer ist Ansprechpartner für Schäden, Wartung und Reparaturen?
Besonders wichtig ist das bei gemeinsam genutzten Geräten. Fällt beim Training beispielsweise ein Schaden am Stufenbarren oder an einer Matte auf, sollte das Gerät zunächst nicht weiter genutzt und der Mangel der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Bei einer eigenen Turnhalle kann der Verein Nutzung und Ausstattung selbst organisieren, muss sich dafür aber auch stärker um Instandhaltung und einen sicheren Betrieb kümmern.
Wer darf das Turntraining im Verein leiten?
Eine Trainerlizenz ist nicht grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben, um eine Turngruppe im Verein zu leiten. Trotzdem sollte der Verein darauf achten, dass Trainerinnen und Trainer sowie Ehrenamtliche für das jeweilige Angebot ausreichend qualifiziert sind. Entscheidend ist daher nicht allein der Besitz einer Lizenz. Der Verein muss eine Person auswählen, die für die konkrete Trainingsgruppe und die vermittelten Übungen geeignet ist. Bei anspruchsvollem Geräteturnen sind entsprechend andere Kenntnisse erforderlich als bei einer einfachen Gymnastikgruppe.
Welche Qualifikation sinnvoll ist, hängt vom Turnangebot ab:
- Kinderturnen
Übungsleiter C Breitensport mit Schwerpunkt Kinderturnen bzw. Eltern-Kind-/Kleinkinderturnen - Breitensport
Übungsleiter oder Trainer C Breitensport mit passendem Profil - Geräteturnen / Wettkampfsport
sportartspezifische Trainer-C-Lizenz, je nach Ausrichtung Breiten- oder Leistungssport - höherer Leistungssport
aufbauende Trainer-B- und Trainer-A-Lizenzen
Die C-Lizenz bildet in der Regel den Einstieg und umfasst mindestens 120 Lerneinheiten. Für Kinderturnen bietet der DTB eigene Schwerpunkte für das Vorschul- und Grundschulalter an. Die C-Ausbildungen werden von den Landesturnverbänden organisiert. B- und A-Lizenzen im Leistungssport der olympischen Disziplinen wie Geräteturnen oder Rhythmische Sportgymnastik übernimmt dagegen die DTB-Turn-Akademie.
Für die Lizenzierung verlangt der DTB unter anderem einen Erste-Hilfe-Nachweis über mindestens neun Lerneinheiten, der nicht älter als zwei Jahre sein darf. Lizenzen müssen außerdem durch anerkannte Fortbildungen verlängert werden.
Tipp: Prüfen Sie bei der Auswahl nicht nur, ob eine Lizenz vorhanden ist, sondern ob sie tatsächlich zum Turnangebot passt. Der zuständige Landesturnverband ist für Vereine die erste Anlaufstelle, wenn es um C-Lizenzen, passende Ausbildungswege oder die Anerkennung anderer Qualifikationen – etwa von Sportlehrern – geht.
Kinderturnen: Aufsicht besonders im Blick behalten
Beim Kinderturnen spielt die Aufsichtspflicht eine besondere Rolle. Wie viele Kinder eine Übungsleitung verantwortungsvoll betreuen kann, hängt unter anderem vom Alter und Entwicklungsstand der Kinder sowie vom jeweiligen Angebot ab.
Eine gute Orientierung bietet der DTB Kinderturn-Club: Dieser empfiehlt maximal 20 Kinder pro Übungsleitung. Bei größeren Gruppen müssen zusätzliche Aufsichtspersonen eingesetzt werden. Mindestens eine Übungsleitung pro Club benötigt zudem eine ÜL-C-Lizenz Kinderturnen oder die entsprechende P-Lizenz „Gesundheitsförderung im Kinderturnen“.
Turnmatten, Schwebebalken und Co.: Welche Ausstattung braucht ein Turnverein?
Mattenwagen, Kästen, Bänke, Barren: Eine komplette Turnhalle auf einmal auszustatten, ist weder nötig noch immer sinnvoll. Viele Vereine nutzen vorhandene Geräte der Sporthalle und ergänzen ihren Bestand dort, wo das eigene Trainingsangebot es erfordert. Was am Ende tatsächlich im Geräteraum steht, unterscheidet sich je nach Turnbereich.
Diese Turngeräte gehören zur Grundausstattung
Die folgende Tabelle zeigt eine typische Basisausstattung und ist nicht abschließend. Mit steigendem Trainingsniveau können weitere oder speziellere Anforderungen hinzukommen.
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Bereich |
Typische Ausstattung |
|---|---|
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Bodenturnen |
geeignete Bodenfläche, Turn- und Niedersprungmatten |
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Geräteturnen |
je nach Disziplin: Schwebebalken, Barren bzw. Stufenbarren, Reck, Sprungtisch, Pauschenpferd, Ringe sowie passende Matten |
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Kinderturnen |
Turnmatten, Kästen, Bänke, Kleingeräte und Materialien für Bewegungslandschaften |
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Gymnastik |
Gymnastikmatten sowie je nach Angebot Bälle, Reifen, Bänder, Seile oder andere Kleingeräte |
Zur Ausstattung gehören außerdem persönliche Dinge wie Turnanzüge, Turnschuhe oder weitere Sportbekleidung. Diese werden üblicherweise von den Mitgliedern selbst angeschafft und zählen damit nicht zum Gerätebestand des Vereins. Stellt der Verein dagegen Wettkampfkleidung oder Leihmaterial zur Verfügung, sollte klar geregelt sein, wie Ausgabe, Rückgabe und Ersatz bei Verlust oder Beschädigung organisiert werden.
Sicherheit beim Turnen im Verein
Beim Turnen wirken hohe Kräfte auf Geräte, Verbindungen und Matten. Verschleiß ist dabei nicht immer sofort offensichtlich. Der Deutsche Turner-Bund empfiehlt deshalb neben regelmäßigen Inspektionen eine Sichtkontrolle vor jedem Training sowie die regelmäßige Wartung der Turngeräte, um Sportverletzungen vorzubeugen.
Der Gerätecheck vor dem Training
- Matten prüfen: Gibt es Risse, Unebenheiten oder Stellen, an denen die Dämpfung nachgelassen hat?
- Geräte ansehen: Auf Risse, Absplitterungen und andere sichtbare Schäden achten.
- Verbindungen kontrollieren: Schrauben, Seile und bewegliche Verbindungen auf Auffälligkeiten prüfen.
- Aufbau und Sicherung prüfen: Stehen die Geräte korrekt und sind Verspannungen und Bodenanker richtig genutzt?
- Mängel ernst nehmen: Ein auffälliges Gerät nicht einfach weiterverwenden, sondern aus der Nutzung nehmen und den Mangel an die zuständige Stelle melden.
Gerade Bodenanker werden laut DTB häufig vergessen. Sie halten unter anderem verspannte Turngeräte und müssen ebenfalls regelmäßig geprüft werden. Der DTB empfiehlt hierfür mindestens alle drei Jahre eine Prüfung. Bei kommunalen Hallen liegt die Organisation in der Regel beim Hallenbetreiber beziehungsweise bei der Stadt. Vereine sollten trotzdem wissen, wann zuletzt geprüft wurde und an wen sie Auffälligkeiten melden.
Hilfestellung und Aufsicht reduzieren das Verletzungsrisiko
Beim Turnen entscheidet die richtige Hilfestellung oft darüber, ob eine neue Übung sicher ausprobiert werden kann. Trainerinnen und Trainer sollten deshalb die notwendigen Helfer- und Sicherungsgriffe beherrschen und Übungen erst dann freigeben, wenn sie zum Leistungsstand der Turnerinnen und Turner passen. Besonders bei Kindern und Anfängern ist eine engere Aufsicht wichtig.
Gut zu wissen: Zwischen gleichzeitig genutzten Geräten und Stationen sollte ausreichend Abstand bestehen, damit sich Laufwege und Sturzbereiche nicht überschneiden. So lassen sich viele vermeidbare Risiken bereits im Trainingsaufbau reduzieren.
Wenn beim Turnen etwas passiert: Wie sind Turnvereine abgesichert?
Ein Riss im Holm, Verschleiß oder ein Fehler beim Aufbau: Schäden an Turngeräten können viele Ursachen haben. Wer haftet und welche Versicherung greift, hängt vom Einzelfall ab. 3 typische Situationen zeigen, worauf es ankommt.
Was ist passiert?
Während des Trainings gibt eine Verbindung am Stufenbarren nach. Ein Vereinsmitglied stürzt und verletzt sich schwer.
Wie hilft die ARAG?
Hier ist zunächst die Unfallversicherung der Sportversicherung relevant. Sie bietet versicherten Vereinsmitgliedern Leistungen bei Unfällen im Rahmen der versicherten Vereinstätigkeit. Steht zusätzlich der Vorwurf im Raum, der Verein habe seine Kontroll- oder Sicherungspflichten verletzt, prüft die Haftpflichtversicherung mögliche Schadenersatzansprüche.
Was ist passiert?
Vor dem Training baut die Gruppe die Geräte auf. Dabei wird versehentlich ein Gerät beschädigt, das der Kommune beziehungsweise dem Hallenträger gehört. Dieser verlangt Ersatz vom Verein.
Wie hilft die ARAG?
Hier wird der Versicherungsschutz für Mietsachschäden an fremdem Eigentum interessant. In verschiedenen ARAG Sportversicherungsverträgen sind auch Schäden an fremden beweglichen Sachen beziehungsweise Sportgeräten eingeschlossen. Ob und in welcher Höhe der Schaden am Schwebebalken versichert ist, richtet sich nach dem Vertrag des jeweiligen Landessportbundes oder Landessportverbandes.
Was ist passiert?
Der Verein veranstaltet einen offenen Schnuppertag. Eine Interessentin probiert unter Anleitung erste Übungen aus, stürzt dabei und verletzt sich.
Wie hilft die ARAG?
Persönlicher Versicherungsschutz für Nichtmitglieder besteht über die reguläre Sportversicherung nicht automatisch. Vereine können offene Trainingsangebote über eine Nichtmitgliederversicherung ergänzen. Während der aktiven Teilnahme erhält das Nichtmitglied dann den Leistungs- und Deckungsumfang des für den Verein geltenden Sportversicherungsvertrags, unter anderem aus Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung.
Geht ein vereinseigenes Turngerät allein aufgrund von Alter oder Verschleiß kaputt, ist das nicht automatisch ein Haftpflichtfall. Anders kann die Situation aussehen, wenn ein erkennbarer Mangel nicht behoben wird und dadurch jemand zu Schaden kommt. Regelmäßige Kontrollen und dokumentierte Mängelmeldungen sind deshalb auch aus Haftungssicht wichtig.