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Auf den Punkt

 
  • Trainer und Übungsleiter müssen fachlich ausgebildet sein und auch auf zwischenmenschlicher Ebene mit Vereinsmitgliedern umgehen können.
  • Das Lizenzsystem richtet sich nach dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und beginnt mit der Lizenzstufe C.
  • Sowohl Trainer als auch Übungsleiter können unter bestimmten Voraussetzungen mit der Übungsleiterpauschale 3.000 Euro jährlich steuerlich geltend machen.
 
 

Deshalb brauchen Vereine gute Trainer & Übungsleiter

Viele Vereine stehen vor demselben Problem: Engagierte und wirklich gute Trainerinnen und Trainer beziehungsweise Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu finden, ist schwer. Besonders dann, wenn für das Ausscheiden eines langjährig tätigen Trainers eine qualifizierte Nachfolge gesucht wird oder zusätzliche Trainingsleiter das eigene Angebot erweitern sollen. Angehende Trainer bauen oft auf eigenen Erfahrungen auf, die sie selbst in der jeweiligen Sportart gesammelt haben. Das reicht jedoch nicht immer aus, um den komplexen Anforderungen eines Trainings gerecht zu werden. Ein vollumfänglich ausgebildeter Trainer oder Übungsleiter besitzt daher eine ganze Reihe an verschiedenen Kompetenzen:

  • Fachkompetenz: Die fachlichen Kompetenzen in der jeweiligen Sportart wie Technik, Fehlerkorrektur, Bewegungslehre und Koordination formen die Basis der Trainertätigkeit. Ohne dieses Wissen kann niemand als Trainer arbeiten. Außerdem minimieren diese Fähigkeiten das Verletzungsrisiko beim Training enorm.
  • Persönliche Kompetenz: Es ist hilfreich, dass Übungsleiter über gewisse Charaktereigenschaften verfügen, die das Ausüben ihrer Tätigkeit erleichtern. Dazu gehören etwa selbstständiges Handeln, Belastbarkeit und Stressresistenz. Aber auch ein gewisses Maß an Selbstständigkeit, Gewissenhaftigkeit und Vertrauen wirkt sich positiv auf den Vereinsalltag aus.
  • Sozialkompetenz: Nicht nur bei jungen Trainingsteilnehmern ist es wichtig, angemessen mit ihnen umgehen und auf sie eingehen zu können. So muss ein Trainer auch situationsbedingt Führungsfähigkeiten, Kommunikationsfähigkeiten und natürlich Teamfähigkeit unter Beweis stellen und die Werte des Sportvereins nach außen tragen.
  • Organisationskompetenz: Zu den Aufgaben einiger Trainer und Übungsleiter gehören neben dem Erstellen eines Trainingsplans das Organisieren von Veranstaltungen oder Wettkämpfen. Dabei gilt es nicht nur Methodiken zu kombinieren, sondern auch zielgerichtet zu coachen und Trainings- bzw. Wettkampfergebnisse auswerten zu können.

Der Job des Trainers oder Übungsleiters verlangt viel Hingabe und Herz. Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter übernehmen eine entscheidende Funktion und Position im Sportverein. Nur wer Persönlichkeit besitzt und Zuversicht ausstrahlt, kann eine Mannschaft oder einzelne Athleten motivieren und so zum Erfolg führen. Wer sich lediglich etwas dazuverdienen möchte, hat als Trainer die falschen Intentionen.

 

Was macht ein Übungsleiter, was macht ein Trainer? Der Unterschied

Was eine Übungsleiterin oder ein Übungsleiter beziehungsweise eine Trainerin oder ein Trainer in der Praxis machen, hängt in der Regel vom jeweiligen Verband ab. So kann es beispielweise sein, dass beide je nach Verein und Sportart ähnliche oder komplett unterschiedliche Aufgabenbereiche haben. Per Definition unterscheiden sich Trainer und Übungsleiter wie folgt:

  • Trainer sind Personen, die auf eine Sportart spezialisiert sind. Dabei trainieren sie einzelne Sporttreibende oder eine ganze Mannschaft und bilden diese für die Teilnahme an Wettkämpfen aus.
  • Übungsleiter hingegen sind Personen, die unabhängig von der Sportart die Aufsicht und Leitung einer Übung übernehmen. Sie besitzen im Allgemeinen sportartübergreifende Kenntnisse.
 

Pflichten & Haftung eines Sportübungsleiters

Im Rahmen ihrer Tätigkeit tragen Sportübungsleiter die Verantwortung dafür, dass Trainingsstunden korrekt und zielführend ablaufen. Falls Trainer oder Übungsleiter beim Verein angestellt sind, haben sie wie jeder andere Arbeitnehmer verschiedene Pflichten. Zum einen müssen sie ihren vertraglich vereinbarten Pflichten nachkommen, also beispielsweise pünktlich erscheinen oder bei Ausfall rechtzeitig Bescheid geben. Dafür haben sie jedoch auch einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub.

Sobald Übungsleiter Sport für Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, ist es besonders wichtig, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Sie sind verantwortlich dafür, dass die Minderjährigen zum einen selbst vor Sportunfällen und anderen Gefahren bewahrt werden, aber auch Dritten keinen Schaden zufügen. Sollte es dennoch zu einer Sportverletzung o. ä. kommen, ist schnelles Handeln gefragt. Denn Übungsleiter haben eine Erste-Hilfe-Pflicht. Um dieser auch nachkommen zu können, ist der Erste-Hilfe-Kurs bereits Teil der Ausbildung.

  • Übungsleiter haften in der Regel dann und sind zum Teil schadensersatzpflichtig, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt oder ungenügend Hilfestellung geleistet haben.
  • Vereine haften, sobald nachgewiesen werden kann, dass Sportübungsleiter nicht ausreichend qualifiziert sind und aufgrund dessen ein Schaden entstanden ist.

Die ARAG Sportversicherung steht Ihnen zur Seite, wenn an Sie ein Haftpflichtanspruch gestellt wird. Sie prüft die Haftungsfrage, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und erfüllt berechtigte Ansprüche. Trainer bzw. Übungsleiter und Verein werden somit von dem Haftpflichtanspruch freigestellt.

 

Diese Übungsleiter- und Trainerlizenzen gibt es

Zum Ausüben ihrer Tätigkeit benötigen sowohl Trainerinnen und Trainer als auch Übungsleiterinnen und Übungsleiter mindestens eine Lizenz der Stufe C. Grundsätzlich unterscheiden sich die Lizenzen voneinander. Der Trainerschein erlaubt nur die Tätigkeit in einer speziellen Sportart, die Lizenz eines Übungsleiters hingegen ist allgemeingültig. Darüber hinaus wird bei der Trainerlizenz zwischen der Arbeit im Leistungs- und der im Breitensport unterschieden. Aber wie wird man eigentlich Übungsleiter?

Das Lizenzsystem in Deutschland richtet sich hauptsächlich nach dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Die Grundlage für jede Trainer- oder Übungsleiterlizenz ist eine Vorstufenqualifikation, beispielsweise für Assistenz- oder Hilfstätigkeiten im Sportverein. Anschließend beginnen die DOSB-Lizenzen jeweils mit der ersten Lizenzstufe C.

  • Für die Übungsleiter C-Lizenz werden pädagogische und sportfachliche Grundkenntnisse sowie aktuelle Trends im Freizeit- und Breitensport vermittelt. Die B-Lizenz als zweite Ausbildungsstufe dient dazu, sich zu spezialisieren. Also beispielsweise Bewegungserziehung für Kleinkinder, Sport für ältere Menschen oder Selbstverteidigungskurse für Frauen. Für Übungsleiter ist die B-Lizenz die höchste Stufe. Zusätzlich ist sie differenziert nach Breitensport, Sport in der Prävention und Sport in der Rehabilitation.
  • Trainerinnen und Trainer im Breitensport sind meist ehemalige Sportler oder Eltern sporttreibender Kinder. Die Trainer C-Lizenz umfasst hier die Grundlagen der jeweiligen Sportart. Die B-Lizenz vertieft die breitensportlichen Kenntnisse und vermittelt soziale sowie gesundheitliche Aspekte. Auf der Lizenzstufe A werden Trainer zu Experten im Breitensport ausgebildet. Hier lernen sie außerdem Großveranstaltungen zu organisieren und durchzuführen.
  • Die Ausbildung von Trainern im Leistungssport dient dazu, Talente erkennen und fördern zu können. Die Einstiegsstufe C zielt darauf ab, Grundlagentrainings zu planen und bereits den Blick für Talente zu schulen. Die Trainer B-Lizenz qualifiziert für leistungssportliches Aufbau- und Anschlusstraining. Trainer auf der Lizenzstufe A befassen sich mit leistungsorientiertem Anschluss- und Hochleistungstraining. Sie benötigen nicht nur eine gültige B-Lizenz, sondern auch die Befürwortung vom zuständigen Landesfachverband und werden häufig im Auswahl- und Kadertraining eingesetzt. Nur für Trainer im Leistungssport gibt es noch eine 4. Lizenzstufe, das Diplom. Qualifizierte Trainer können im Anschluss an die A-Lizenz ein Diplomstudium an der Trainerakademie des DOSB absolvieren.

Gut zu wissen: DOSB-Lizenzen werden nicht vom DOSB selbst, sondern durch die jeweiligen Verbände vergeben. Ausbildung und Lizenzierung finden stets im eigenen Verein statt.

Die DOSB-Lizenz-Kosten richten sich nach Bundesland, Verein bzw. Verband und der Lizenz-Stufe. Jede Lizenz besteht aus verschiedenen Lerneinheiten wie einem Grundlehrgang und einem Aufbaulehrgang. Zusätzlich können Kosten für Unterkunft und Abschlussprüfung anfallen. So kann eine DOSB-C-Lizenz im Breitensport mit dem Schwerpunkt „Kinder und Jugendliche“ in Berlin beispielsweise 355 Euro kosten und eine allgemeine Übungsleiter-C-Lizenz in Niedersachsen 400 Euro.

 

Sportübungsleiter und Trainer qualifizieren und Lizenzen verlängern

Lizenzstufe A werden Trainer zu Experten im Breitensport ausgebildet. Hier lernen sie außerdem Großveranstaltungen zu organisieren und durchzuführen.

Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen bleiben Trainer und Übungsleiter stets auf dem neusten Stand. Für einige Aufgaben im Verein oder spezielle Trainings ist eine höhere Qualifizierung notwendig. Lizenzen der Stufe C und B haben eine Gültigkeit von 4 Jahren und können mit einem Fortbildungsnachweis von 15 Lerneinheiten um weitere 4 Jahre verlängert werden. Ein Trainerschein A ist lediglich 2 Jahre gültig, kann aber ebenfalls mit dem Nachweis von 15 Lerneinheiten verlängert werden.

Zur Verlängerung der bestehenden Lizenz oder zur höheren Qualifizierung können entweder der Verband oder Übungsleiter und Trainer selbst folgende Unterlagen postalisch oder per E-Mail einreichen:

  • Antrag auf Verlängerung bzw. Lizenzantrag bei Neuausstellung
  • Nachweis der bestehenden Lizenz
  • Nachweis über Teilnahme an notwendigen Lerneinheiten
  • unterschriebener DOSB-Ehrenkodex

Die Kosten richten sich auch hier nach Bundesland, Verband und jeweiliger Lizenzstufe. Die Verlängerung ist jedoch in der Regel deutlich günstiger, da nur wenige Lerneinheiten bezahlt werden müssen.

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Möglichkeiten wie Sportvereine Trainer und Übungsleiter finden

  1. Vereinsintern Trainer-Talente finden: Innerhalb des Vereins kann in so manchem Mitglied das Potenzial eines waschechten Übungsleiters schlummern. Aktive Trainer können dahingehend Ausschau nach etwaigen Talenten halten und diesen zunächst kleinere Aufgaben übertragen. Stellt sich heraus, dass sie motiviert sind und auf die Teilnehmenden eingehen können, besteht zunächst die Möglichkeit einer Trainer-Assistenten-Ausbildung. Im Anschluss daran kann bei Interesse eine Übungsleiter- bzw. Trainer-Ausbildung folgen.
  2. Klassische Jobausschreibung über on- und offline Kanäle: Außerhalb der eigenen Reihen können neue Übungsleiter über verschiedenste Kanäle angesprochen werden. Hier eignen sich neben der klassischen Onlinesuche in Trainersuchportalen zum Beispiel auch Aushänge an Universitäten oder Volkshochschulen, Anzeigen in Zeitungen sowie Stellenausschreibungen in Sportverbänden, auf der Vereinswebsite oder auch über Social-Media-Kanäle.
  3. Trainer-Sharing mit anderen Vereinen: Eine weitere Möglichkeit ist es, mit anderen Vereinen zu kooperieren. Das bedeutet, dass sich mehrere Vereine Trainer und Übungsleiter teilen. In einigen Fällen muss das Training eventuell nur mit einem Ersatztrainer überbrückt werden, etwa dann, wenn Trainerinnen oder Trainer wegen Krankheit, Urlaub oder Schwangerschaft ausfallen. Für solche temporären Situationen lohnt sich das Ausleihen bei einem anderen Verein. Der einfachste Weg hierfür ist sicherlich ein Blick ins Vereinsnetzwerk oder eine direkte Kontaktaufnahme.
 

Was im Übungsleitervertrag steht und Wissenswertes zu Rechnungen von Trainern

Übungsleitervereinbarungen können zwar mündlich erfolgen, sind so aber schwer nachzuvollziehen. Die rechtlichen Folgen der Einstellung eines Übungsleiters ohne Vertrag sind Defizite bei Kündigungsschutz und Kündigungsfristen. Daher ist es sinnvoll, einen schriftlichen Übungsleitervertrag aufzusetzen und so einen Arbeitsvertrag zwischen Verein und Übungsleiter zu schaffen. Das muss drinstehen:

  • korrekte Angabe von Vertragsparteien (Übungsleiter und Verein)
  • Vertragsbeginn
  • Aufgaben und Pflichten des Übungsleiters
  • Honorar / Vergütung / Übungsleiterpauschale
  • Vertragsklausel zur steuerfreien Entschädigung
  • Klarstellung, dass es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt
  • Erklärung, aktuell keine gleichartige nebenberufliche Tätigkeit auszuführen

Wenn Trainerinnen und Trainer oder Übungsleiterinnen und Übungsleiter als Selbstständige arbeiten, müssen sie selbst eine Rechnung stellen und ihre Einnahmen versteuern. Dafür können sie sich an vorhandenen Mustern orientieren. Wie bei jeder Rechnung dürfen auch hier Name und Anschrift von Trainerin oder Trainer bzw. Übungsleiterin oder Übungsleiter und Verein, Rechnungsdatum, Leistungszeitraum, USt-ID, fortlaufende Rechnungsnummer und die Beschreibung der Leistung nicht fehlen.

 

Das steckt hinter der Übungsleiterpauschale

Ehrenamtliche Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter können durch die Übungsleiterpauschale einen gewissen Betrag pro Jahr steuerlich geltend machen. Wer nach § 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz (EStG) Anspruch auf den Übungsleiterfreibetrag hat, darf somit 3.000 Euro jährlich steuerfrei verdienen. Sobald die Übungsleiterpauschale überschritten ist, wird der entsprechende Mehrbetrag ganz normal versteuert.

Als Voraussetzung für die Übungsleiterpauschale muss es sich bei der Arbeit des Übungsleiters um eine nebenberufliche Tätigkeit handeln – in der Praxis maximal 14 Stunden pro Woche. Die zeitliche Begrenzung bezieht sich auf den Jahresdurchschnitt, sodass Übungsleiter beispielsweise während der Ferien weniger arbeiten können und dafür in den anderen Monaten mehr. Mehrere Einkünfte von Übungsleitern aus verschiedenen Tätigkeiten sind kein Problem, wirken sich aber dann natürlich auf den Steuerfreibetrag aus.

 

Übungsleiter: Gehalt pro Stunde

Die Bezahlung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters richtet sich nach der jeweiligen Qualifikation, dem Bundesland und mitunter auch nach der Sportart. So kann man keine pauschale Aussage dazu treffen, was ein angemessener Stundensatz eines Übungsleiters ist. Im Rehasport gibt es beispielsweise vom jeweiligen Landesverband festgelegte Vergütungssätze. Dabei ist der Stundensatz vom Alter und der Anzahl der Teilnehmer sowie der Art des Rehasports abhängig.

Wichtig: Ehrenamtliche Übungsleiter fallen nach § 22 (3) Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht unter dessen Anwendungsbereich. Ihnen steht somit kein Mindestlohn zu.

 

Vergütung von Trainern im Sportverein

Wie viel Trainerinnen oder Trainer verdienen, ist von zahlreichen Faktoren abhängig und in jedem Sportverein individuell und vertraglich festgehalten. Allgemein kann man davon ausgehen, dass die Vergütung eines Trainers einerseits von der jeweiligen Trainerlizenz inklusive einer Spezialisierung abhängig ist. Andererseits spielt für die Bezahlung auch die persönliche Erfahrung eine wichtige Rolle. Wer erst frisch ausgebildet ist, verdient anfangs nicht so viel wie ein renommierter Trainer in der Branche. Gleiches gilt für Trainer, die zum Beispiel nur einmal wöchentlich trainieren. Denn: Trainern, die mehrmals die Woche im Verein tätig sind und womöglich auch am Wochenende Wettkämpfe betreuen, steht mehr Gehalt zu. In jedem Fall sollte die Trainervergütung zumindest alle Ausgaben wie Material- oder Anfahrtskosten decken.

Gut zu wissen: Nebenberufliche Trainer können ebenfalls von der Übungsleiterpauschale profitieren. Deshalb ist hier umgangssprachlich oft auch die Rede von einer Trainerpauschale.

 
 

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