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Auf den Punkt

 
  • Eine Abteilung beziehungsweise Sparte ist eine eigene Struktureinheit innerhalb eines Vereins.
  • Sie umfasst das Angebot für eine bestimmte Sportart oder Altersgruppe.
  • Um eine neue Abteilung zu gründen, muss ein Antrag beim Vorstand des Hauptvereins gestellt werden.
  • Die Abteilung unterliegt weiterhin der Satzung des Gesamtvereins, hat aber eine eigene Abteilungsleitung und steht im engen Austausch mit dem Vereinsvorstand.
 

Diese Rolle spielen Abteilungen in der Organisation eines Sportvereins

Jeder Verein lässt sich grob als Einsparten- oder Mehrspartenverein einordnen. Zur Erklärung: Einspartenvereine konzentrieren sich auf eine einzige Sportart, während Mehrspartenvereine mehrere Sportangebote unter einem Dach vereinen. Als solche sind sie weiterhin der Satzung des Gesamtvereins unterstellt, stehen jedoch unter der Führung einer eigenen Abteilungsleitung. Diese verwaltet die Interessen der Mitglieder und arbeitet eng mit dem Vorstand zusammen. Darüber hinaus kann es auch eine eigene Abteilungsordnung für individuelle Regeln und Strukturen geben.

 

Mögliche Formen von Abteilungen im Verein

Abteilungen können sich nicht nur durch ihre Sportart, sondern auch rechtlich unterscheiden. Unselbstständige Abteilungen agieren hauptsächlich intern und sind eng an den Hauptverein gebunden. Im Gegensatz dazu besitzen selbstständige Abteilungen mehr Freiheiten und können unabhängiger vom Hauptverein agieren.

Die Unterschiede im Detail:

Eine unselbstständige Abteilung kann weder eigene Verträge abschließen noch finanzielle Verpflichtungen eingehen. Sie ist organisatorisch vollständig in den Hauptverein eingebunden, der die juristische Verantwortung trägt. Rechte und Pflichten der Abteilungsleitung ergeben sich aus der Satzung. Neue Mitglieder treten nicht der Abteilung, sondern dem Hauptverein bei. Es gibt eine gemeinsame Kasse und Buchhaltung für den gesamten Verein.

Eine in gewisser Hinsicht rechtlich selbstständige Abteilung ist im Gegensatz dazu deutlich unabhängiger vom Hauptverein. Ein Gerichtsurteil von 1984 sagt, dass eine Abteilung als selbstständig gilt, wenn sie eine eigene Struktur hat, unabhängig vom Bestand ihrer Mitglieder ist und sowohl Aufgaben für den Hauptverein übernimmt, als auch eigenständig handeln kann (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.03.1984, Az.: II ZR 168/83). Es handelt sich also um einen Verein ohne Rechtspersönlichkeit im Sinne des § 54 BGB, der nicht in das Vereinsregister eingetragen ist. Obwohl eine selbstständige Abteilung immer noch dem Hauptverein untergeordnet ist, kann sie nach außen eigenständig handeln. Das heißt, sie kann Verträge abschließen, über eine eigene Abteilungsordnung verfügen oder vor Gericht auftreten. Wenn nicht anders geregelt, sind die Mitglieder der Abteilung auch Mitglieder im Hauptverein. Dies sollte aber die Satzung regeln.

Gut zu wissen: Zu viel Unabhängigkeit kann zu Problemen führen. Schnell wird angenommen, dass Abteilungsverantwortliche nun weitgehend frei und unabhängig agieren können. Die Abteilungen streben vielfach nach Eigenständigkeit, die aber weiterhin der Kontrolle durch den Hauptverein bedarf.

 

Haftung in den Abteilungen

Zu beachten ist das besondere Haftungsrisiko derjenigen, die für einen Verein ohne Rechtspersönlichkeit einen Vertrag abschließen. Denn diese haften, im Gegensatz zu Vorständen eines eingetragenen Vereins, gegenüber dem Vertragspartner des Vereins persönlich neben dem Verein. Handeln mehrere Personen dabei gemeinsam, haften sie als Gesamtschuldner (§ 54 Abs. 2 BGB).

Beispiel: Der Abteilungsleiter einer Abteilung, die zugleich ein Verein ohne Rechtspersönlichkeit ist, schließt im Namen der Abteilung einen Darlehensvertrag mit der Bank ab. Kommt die Abteilung später in Zahlungsschwierigkeiten, dann kann sich die Bank auch an den Abteilungsleiter halten und von diesem die weitere Rückzahlung des Darlehens verlangen.

 

Gemeinnützigkeit neuer Abteilungen

Die Gemeinnützigkeit wird über den Hauptverein vermittelt. Verstößt eine Abteilung gegen die Grundsätze der Gemeinnützigkeit, wird diese für den Gesamtverein aberkannt. Daher tragen der Gesamtverein und der Vorstand im Sinne des § 26 BGB auch die Mitverantwortung für das, was in den Abteilungen passiert.

 

Neue Abteilung gründen: So geht’s

Sie möchten Ihr Vereinsangebot durch eine neue Sportart erweitern? Dann können Sie eine neue Abteilung gründen. Der Prozess dafür ist grundsätzlich einfach, da Sie lediglich einen Antrag beim Vorstand stellen müssen. Die Gründung kann dann entweder direkt durch den Vorstand oder durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden. Prinzipiell sollte aber die Satzung die Zuständigkeit für die Gründung (und auch Schließung) von Abteilungen regeln. Ist dies nicht der Fall, dann liegt die Zuständigkeit stets bei der Mitgliederversammlung.

Wichtig: Die Vereinssatzung muss die Gründung von Abteilungen möglich machen und die Abteilungstätigkeiten müssen sich mit dem Satzungszweck vereinbaren lassen. Wenn zum Beispiel der Zweck des Vereins die Förderung des Tennissports ist, dann kann nicht ohne weiteres eine Skisportabteilung gegründet werden. Das wäre nicht satzungsgemäß und würde die Gemeinnützigkeit gefährden. In der Praxis sollte der Antrag am besten schon alle wichtigen Details enthalten: Welche Aktivitäten sind geplant? Welches Budget wird benötigt?

 

Neue Abteilung als Mitglied im Landesverband

In der Regel führt die Gründung einer neuen Abteilung dazu, dass sich der Verein damit dem jeweiligen Landesverband anschließen möchte – also die Mitgliedschaft erwirbt. Das ist in der Regel der Hauptverein.

Beispiel: Ein Mehrspartenverein verfügt über eine Fußball-, eine Handball- und eine Tischtennisabteilung. Der Verein ist Mitglied im Fußball-, Handball- und Tischtennisverband. Wird nun eine neue Abteilung Tennis eingerichtet, dann wird der Verein auch die Mitgliedschaft im Tennisverband anstreben.

 

Verwaltung und Organisation der Abteilungen

Generell ist es sinnvoll, für jeden Bereich wichtige Positionen und eine eigene Abteilungsleitung zu benennen. Bei Mehrspartenvereinen kann es beispielsweise eine Abteilungsleiterin Turnen und einen Abteilungsleiter Volleyball geben. Die Aufgabe der einzelnen Abteilungsleiterinnen und -leiter ist es, die Interessen ihrer Sportart gegenüber dem Vorstand zu vertreten und ihren Bereich weiterzuentwickeln. Zusätzlich kann es je nach Größe der Abteilung und Satzung eine stellvertretende Leitung sowie einen Kassenwart und Schriftführer geben.

Aufgaben und Verantwortung einer Abteilung

Grundsätzlich übernehmen Abteilungen oft spezielle organisatorische, sportliche und administrative Aufgaben innerhalb ihres Bereichs. Dazu werden gemeinsam mit dem Vorstand Ziele formuliert, Trainingspläne erarbeitet oder Turniere durchgeführt. Zu den Aufgaben gehört beispielsweise:

  • Durchführen von Trainings
  • Aktualität für diverse Lizenzen der Trainer und Übungsleiter prüfen
  • Verwaltung des eigenen Budgets (falls vorhanden) für Sportmaterialien, Gehälter oder Veranstaltungen
  • Beschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten
  • Kommunikation innerhalb der Abteilung und zwischen Mitgliedern und Hauptverein

In größeren Vereinen können sich Abteilungen um eigene Sponsorenverträge kümmern, sofern die Satzung dies erlaubt, oder pflegen den Kontakt zu Abteilungssponsoren. Abteilungsleiter oder Vertreter nehmen darüber hinaus an Sitzungen oder Versammlungen des Hauptvereins teil und vertreten dort die Interessen ihrer Abteilung.

 

Vor- und Nachteile von mehreren Abteilungen

Eines der Hauptargumente für eine weitere Abteilung ist das breitere Vereinsangebot und die daraus resultierende Flexibilität. Zum einen spricht das neue Mitglieder an, die sich sportlich betätigen möchten. Andererseits können so auch bestehende Mitglieder aufgefangen werden, wenn sie beispielsweise mit der bisherigen Sportart aufhören wollen. Es ist nicht selten, dass Mitglieder in mehreren Abteilungen gleichzeitig aktiv sind. Aus organisatorischer Sicht grenzen mehrere Abteilungen Verantwortungen klar ab. Gleichzeitig entlasten sie den eigentlichen Vorstand, da der Arbeitsaufwand auf vielen Schultern verteilt wird.

Die wachsende Größe des Vereins kann aber dazu führen, dass sich in den Abteilungen ein gewisses Eigenleben entwickelt. Es wird zunehmend schwieriger für die Leitung, allen Interessen gerecht zu werden. Auch die gemeinschaftliche Vereinskommunikation wird erschwert, zumal viele Abteilungen eigene Social-Media-Kanäle oder Newsletter haben.

 

Fünf Tipps, um Konflikte zwischen den Abteilungen zu vermeiden

Mit Hilfe einer klaren Kommunikation, gerechter Verteilung der Ressourcen und einem respektvollen Umgang miteinander lassen sich viele Konflikte im Vorfeld vermeiden. Reibereien entstehen in der Regel dann, wenn die Abhängigkeitsverhältnisse nicht geregelt sind. Hier sind fünf Tipps, wie Sie Konflikte zwischen einzelnen Abteilungen umgehen können:

  1. Regelmäßige Treffen zwischen den Abteilungen und dem Vereinsvorstand sorgen für einen transparenten Austausch über aktuelle Entwicklungen, Pläne und Probleme.
  2. Jede Abteilung benötigt klar definierte Aufgaben und Verantwortlichkeiten, um Überschneidungen und Missverständnisse zu vermeiden. Hierbei kann die Satzung behilflich sein.
  3. Die Verteilung von Vereinsmitteln sollte transparent und nachvollziehbar sein, damit sich alle Abteilungen fair behandelt fühlen.
  4. Zeitpläne für die Nutzung von Sportanlagen müssen in Absprache mit den Abteilungen festgelegt werden. So gibt es keine Überschneidungen, sondern klare Pläne, an die sich jeder zu halten hat.
  5. Wenn jede Abteilung das Gefühl hat, gehört und respektiert zu werden, entstehen weniger Spannungen. Daher sind alle Beteiligten gleichermaßen an Entscheidungen des Vereins zu beteiligen.
 

Abteilung auflösen

Wenn sich eine Abteilung auflösen möchte, muss sie einen Antrag an das Vereinsorgan richten, welches nach der Satzung für die Auflösung von Abteilungen zuständig ist. Das Organ entscheidet dann über die Auflösung. Das kann die Mitgliederversammlung oder auch der Vorstand sein. Schauen Sie insofern in die Satzung Ihres Vereins.

Sobald sich der gesamte Verein auflöst, bleiben die einzelnen Abteilungen nicht automatisch bestehen – es sei denn, eine Abteilung möchte selbstständig weiterbestehen. Dann kann sie sich beispielsweise für eine Abspaltung entscheiden und einen eigenen Verein gründen.

 

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