Übungsleiter finden, halten, ausbilden – so klappt’s im Vereinsalltag
Trainer sind das Rückgrat eines Sportvereins. Was Sie zu den Aufgaben, Lizenzen & Co. wissen müssen.
Auf den Punkt
- Trainer und Übungsleiter müssen fachlich ausgebildet sein und auch auf zwischenmenschlicher Ebene mit Vereinsmitgliedern umgehen können.
- Das Lizenzsystem richtet sich nach dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und beginnt mit der Lizenzstufe C. Die höchstmögliche Stufe ist die A-Lizenz.
- Sowohl Trainer als auch Übungsleiter können unter bestimmten Voraussetzungen mit der Übungsleiterpauschale 3.000 Euro jährlich steuerlich geltend machen.
Deshalb brauchen Vereine gute Trainer und Übungsleiter
Viele Vereine stehen vor demselben Problem: Engagierte und wirklich gute Trainerinnen und Trainer beziehungsweise Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu finden, ist schwer. Besonders dann, wenn für das Ausscheiden eines langjährig tätigen Trainers eine qualifizierte Nachfolge gesucht wird oder zusätzliche Trainingsleiter das eigene Angebot erweitern sollen. Angehende Trainer bauen oft auf eigenen Erfahrungen auf, die sie selbst in der jeweiligen Sportart gesammelt haben. Das reicht jedoch nicht immer aus, um den komplexen Anforderungen eines Trainings gerecht zu werden. Ein vollumfänglich ausgebildeter Übungsleiter besitzt nämlich eine ganze Reihe an verschiedener Kompetenzen:
- Die Fachkompetenz in der jeweiligen Sportart wie Technik, Fehlerkorrektur, Bewegungslehre und Koordination formt die Basis für ein verletzungsfreies Training.
- Die persönlichen Charaktereigenschaften wie selbstständiges Handeln, Belastbarkeit, Stressresistenz und Vertrauen können sich positiv auf den Vereinsalltag auswirken.
- Ein Übungsleiter muss auch soziale Kompetenzen mitbringen und situationsbedingt Führungsfähigkeiten, Kommunikationsfähigkeiten und natürlich Teamfähigkeit unter Beweis stellen.
- Zu den Aufgaben einiger Trainer und Übungsleiter gehört auch das Organisieren von Veranstaltungen oder Wettkämpfen. Dabei gilt es zielgerichtet zu coachen und Trainings- bzw. Wettkampfergebnisse auswerten zu können.
Die Vereinsarbeit verlangt viel Hingabe und Herz. Nur wer Persönlichkeit besitzt und Zuversicht ausstrahlt, kann eine Mannschaft oder einzelne Athleten motivieren und so zum Erfolg führen. Wer sich lediglich etwas dazuverdienen möchte, hat als Übungsleiter die falschen Intentionen.
Unterschied zwischen Trainer und Übungsleiter
Was eine Übungsleiter oder Trainer in der Praxis machen, hängt in der Regel vom jeweiligen Verband ab. So kann es beispielsweise sein, dass beide je nach Verein und Sportart ähnliche oder komplett unterschiedliche Aufgabenbereiche haben. Per Definition unterscheiden sich Trainer und Übungsleiter wie folgt:
- Trainer sind Personen, die auf eine Sportart spezialisiert sind. Dabei trainieren sie einzelne Sporttreibende oder eine ganze Mannschaft leistungsorientiert für die Teilnahme an Wettkämpfen.
- Übungsleiter hingegen sind Personen, die unabhängig von der Sportart die Aufsicht und Leitung einer Übung übernehmen. Sie besitzen im Allgemeinen sportartübergreifende Kenntnisse mit Fokus auf Breitensport und Gesundheitsförderung.
Pflichten und Haftung eines Sportübungsleiters
Im Rahmen ihrer Tätigkeit tragen Sportübungsleiter die Verantwortung dafür, dass Trainingsstunden korrekt und zielführend ablaufen. Falls Trainer oder Übungsleiter beim Verein angestellt sind, haben sie wie jeder andere Arbeitnehmer verschiedene Pflichten. Zum einen müssen sie ihren vertraglich vereinbarten Pflichten nachkommen, also beispielsweise pünktlich erscheinen oder bei Ausfall rechtzeitig Bescheid geben. Dafür haben sie jedoch auch einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub.
Sobald Übungsleiter Sport für Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, ist es besonders wichtig, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Sie sind verantwortlich dafür, dass die Minderjährigen zum einen selbst vor Sportunfällen und anderen Gefahren bewahrt werden, aber auch Dritten keinen Schaden zufügen. Sollte es dennoch zu einer Sportverletzung o. Ä. kommen, ist schnelles Handeln gefragt. Denn Übungsleiter haben eine Erste-Hilfe-Pflicht. Um dieser auch nachkommen zu können, ist der Erste-Hilfe-Kurs bereits Teil der Ausbildung.
- Übungsleiter haften in der Regel dann und sind zum Teil schadensersatzpflichtig, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt oder ungenügend Hilfestellung geleistet haben.
- Vereine haften, sobald nachgewiesen werden kann, dass Sportübungsleiter nicht ausreichend qualifiziert sind und aufgrund dessen ein Schaden entstanden ist.
Die ARAG Sportversicherung steht Ihnen zur Seite, wenn an Sie ein Haftpflichtanspruch gestellt wird. Sie prüft die Haftungsfrage, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und erfüllt berechtigte Ansprüche. Trainer bzw. Übungsleiter und Verein werden somit von dem Haftpflichtanspruch freigestellt. Trainer und Übungsleiter genießen den vollen Versicherungsschutz der Sportversicherung, auch wenn sie nicht Mitglied im Verein sind.
Müssen Übungsleiter volljährig sein?
Nein, eine DOSB-Übungsleiter-C-Lizenz kann in der Regel ab 16 Jahren erworben werden. Voraussetzungen sind:
• Charakterliche Eignung (Reife, Verantwortungsbewusstsein)
• Zustimmung und Unterstützung durch den Verein
• Absolvieren eines Erste-Hilfe-Kurses
• Teilnahme an den geforderten Lerneinheiten beim zuständigen Verband
Aber: Minderjährige Übungsleiter dürfen meist nur unter Anleitung oder mit Einschränkungen tätig werden – z. B. keine alleinige Aufsicht über Kindergruppen haben. Darüber hinaus muss der Verein sicherstellen, dass auch minderjährige Übungsleiter durch die Vereinsversicherung (z. B. ARAG Sportversicherung) abgedeckt sind.
Wie die ARAG Sportversicherung hier Vereine unterstützt
Wie bei jedem Übungsleitenden muss der Vereinsvorstand nach menschlichem Ermessen beurteilen, ob minderjährige Übungsleiter sich charakterlich für diese Aufgabe eignen. Falls sich herausstellen sollte, dass er oder sie noch nicht so weit war, handelt es sich um ein Auswahlverschulden. Passiert etwas, steht die ARAG Sportversicherung auf der Seite des Vorstandes. Falls nämlich Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand gerichtet werden, prüft sie den Vorwurf, lehnt unberechtigte Ansprüche ab und befriedigt berechtigte Ansprüche.
Ausbildung: Welche Lizenzstufe brauchen Trainer und Übungsleiter?
Zum Ausüben einer eigenständigen Tätigkeit benötigen sowohl Trainer als auch Übungsleiter mindestens eine Lizenz der Stufe C. Grundsätzlich unterscheiden sich die Lizenzen voneinander, denn der Trainerschein erlaubt nur die Tätigkeit in einer speziellen Sportart, die Lizenz eines Übungsleiters hingegen ist allgemeingültig. Darüber hinaus wird bei der Trainerlizenz zwischen der Arbeit im Leistungs- und im Breitensport unterschieden.
Das Lizenzsystem in Deutschland richtet sich hauptsächlich nach dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Die Grundlage für jede Trainer- oder Übungsleiterlizenz ist eine Vorstufenqualifikation, beispielsweise für Assistenz- oder Hilfstätigkeiten in Sportvereinen. Anschließend beginnen die DOSB-Lizenzen jeweils mit der ersten Lizenzstufe C.
- Für die Übungsleiter C-Lizenz werden pädagogische und sportfachliche Grundkenntnisse sowie aktuelle Trends im Freizeit- und Breitensport vermittelt. Die B-Lizenz als zweite Ausbildungsstufe dient dazu, sich zu spezialisieren. Also beispielsweise Bewegungserziehung für Kleinkinder, Sport für ältere Menschen oder Selbstverteidigungskurse für Frauen. Für Übungsleiter ist die B-Lizenz die höchste Stufe. Zusätzlich ist sie differenziert nach Breitensport, Sport in der Prävention und Sport in der Rehabilitation.
- Trainer im Breitensport sind meist ehemalige Sportler oder Eltern sporttreibender Kinder. Die Trainer C-Lizenz umfasst hier die Grundlagen der jeweiligen Sportart. Die B-Lizenz vertieft die breitensportlichen Kenntnisse und vermittelt soziale sowie gesundheitliche Aspekte. Auf der Lizenzstufe A werden Trainer zu Experten im Breitensport ausgebildet. Hier lernen sie außerdem Großveranstaltungen zu organisieren und durchzuführen.
- Die Ausbildung von Trainern im Leistungssport dient dazu, Talente erkennen und fördern zu können. Die Einstiegsstufe C zielt darauf ab, Grundlagentrainings zu planen und bereits den Blick für Talente zu schulen. Die Trainer B-Lizenz qualifiziert für leistungssportliches Aufbau- und Anschlusstraining. Trainer auf der Lizenzstufe A befassen sich mit leistungsorientiertem Anschluss- und Hochleistungstraining. Sie benötigen nicht nur eine gültige B-Lizenz, sondern auch die Befürwortung vom zuständigen Landesfachverband und werden häufig im Auswahl- und Kadertraining eingesetzt. Nur für Trainer im Leistungssport gibt es noch eine 4. Lizenzstufe, das Diplom. Qualifizierte Trainer können im Anschluss an die A-Lizenz ein Diplomstudium an der Trainerakademie des DOSB absolvieren.
Gut zu wissen: DOSB-Lizenzen werden nicht vom DOSB selbst, sondern durch die jeweiligen Verbände vergeben. Die Ausbildung und Lizenzierung finden stets im eigenen Verein statt.
Die DOSB-Lizenz-Kosten richten sich nach Bundesland, Verein bzw. Verband und der Lizenz-Stufe. Jede Lizenz besteht aus verschiedenen Lerneinheiten wie einem Grundlehrgang und einem Aufbaulehrgang. Zusätzlich können Kosten für Unterkunft und Abschlussprüfung anfallen. In Südbayern kostet die DOSB Trainer C-Ausbildung pro Modul 400 Euro, insgesamt also 1.600 Euro für vier Module. Die aktuellen Kosten für eine DOSB C-Lizenz in Berlin hängen hingegen vom jeweiligen Schwerpunkt und Verband ab. Für den sportartübergreifenden Breitensport mit dem Schwerpunkt Erwachsene oder Ältere beträgt die Gebühr aktuell 345 Euro, während für zwei Schwerpunkte 425 Euro anfallen. Wer die Lizenz im Bereich Breitensport für Kinder und Jugendliche erwerben möchte, zahlt für den Aufbaulehrgang 180 Euro.
Lizenzverlängerung für Übungsleiter und Trainer
Durch regelmäßige Fortbildung bleiben Trainer und Übungsleiter stets auf dem neuesten Stand.
• C- und B-Lizenzen haben eine Gültigkeit von vier Jahren. Die Verlängerung erfolgt durch einen Nachweis von 15 Lerneinheiten.
• A-Lizenzen sind nur zwei Jahren gültig, können aber ebenfalls durch 15 Lerneinheiten verlängert werden.
Zur Verlängerung der bestehenden Lizenz oder zur höheren Qualifizierung können entweder der Verband oder Übungsleiter und Trainer selbst folgende Unterlagen postalisch oder per E-Mail einreichen:
- Antrag auf Verlängerung bzw. Lizenzantrag bei Neuausstellung
- Nachweis der bestehenden Lizenz
- Nachweis über Teilnahme an notwendigen Lerneinheiten
- unterschriebener DOSB-Ehrenkodex
Die Kosten richten sich auch hier nach Bundesland, Verband und der jeweiligen Lizenzstufe. Die Verlängerung ist jedoch in der Regel deutlich günstiger als der erstmalige Erwerb, da nur wenige Lerneinheiten bezahlt werden müssen.
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Vereinsversicherungen entdeckenSo finden Sportvereine Trainer und Übungsleiter
- Vereinsintern Trainer-Talente finden: Innerhalb des Vereins kann in so manchem Mitglied das Potenzial eines waschechten Übungsleiters schlummern. Aktive Trainer können dahingehend Ausschau nach etwaigen Talenten halten und diesen zunächst kleinere Aufgaben übertragen. Stellt sich heraus, dass sie motiviert sind und auf die Teilnehmenden eingehen können, besteht zunächst die Möglichkeit einer Trainer-Assistenten-Ausbildung. Im Anschluss daran kann bei Interesse eine Übungsleiter- bzw. Trainer-Ausbildung folgen.
- Klassische Jobausschreibung: Außerhalb der eigenen Reihen können neue Übungsleiter über verschiedenste Kanäle angesprochen werden. Hier eignen sich neben der klassischen Onlinesuche in Trainersuchportalen zum Beispiel auch Aushänge an Universitäten oder Volkshochschulen, Anzeigen in Zeitungen sowie Stellenausschreibungen in Sportverbänden, auf der Vereinswebsite oder auch über Social-Media-Kanäle.
- Trainer-Sharing mit anderen Vereinen: Eine weitere Möglichkeit ist es, mit anderen Vereinen zu kooperieren, ähnlich wie bei Spielgemeinschaften. Das bedeutet, dass sich mehrere Vereine ihre Trainer und Übungsleiter teilen. In einigen Fällen muss das Training eventuell nur mit einem Ersatztrainer überbrückt werden, etwa dann, wenn Trainerinnen oder Trainer wegen Krankheit, Urlaub oder Schwangerschaft ausfallen. Für solche temporären Situationen lohnt sich das Ausleihen bei einem anderen Verein. Der einfachste Weg hierfür ist sicherlich ein Blick ins Vereinsnetzwerk oder eine direkte Kontaktaufnahme.
Wissenswertes zu Arbeitsverträgen und Rechnungen
Vereinbarungen können zwar mündlich erfolgen, sind so aber schwer nachzuvollziehen. Die rechtlichen Folgen der Einstellung eines Übungsleiters ohne Vertrag betreffen unter anderem Kündigungsschutz und Kündigungsfristen. Daher ist es sinnvoll, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zwischen Verein und Übungsleiter oder Trainer aufzusetzen. Das muss drinstehen:
- Korrekte Angabe von Vertragsparteien (Übungsleiter und Verein)
- Vertragsbeginn
- Aufgaben und Pflichten des Übungsleiters oder Trainers
- Honorar / Vergütung / Übungsleiterpauschale
- Vertragsklausel zur steuerfreien Entschädigung
- Klarstellung, dass es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt
- Erklärung, aktuell keine gleichartige nebenberufliche Tätigkeit auszuführen
Wenn Trainer oder Übungsleiter als Selbstständige arbeiten, müssen sie selbst eine Rechnung stellen und ihre Einnahmen versteuern. Dafür können sie sich an vorhandenen Mustern orientieren. Wie bei jeder Rechnung dürfen auch hier Name und Anschrift von Trainer bzw. Übungsleiterin und Verein, Rechnungsdatum, Leistungszeitraum, USt-ID, fortlaufende Rechnungsnummer und die Beschreibung der Leistung nicht fehlen. Wer sich vorab eine Musterrechnung erstellt, kann diese an den jeweiligen Empfänger anpassen. Es ist ebenfalls sinnvoll, den Rechnungen logische Namen zu geben. Das hilft beim späteren Archivieren und erleichtert die Zugehörigkeit für Sachbearbeiter.
Das steckt hinter der Übungsleiterpauschale
Ehrenamtliche Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter können durch die Übungsleiterpauschale einen gewissen Betrag pro Jahr steuerlich geltend machen. Wer nach § 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz (EStG) Anspruch auf den Übungsleiterfreibetrag hat, darf somit 3.000 Euro jährlich steuerfrei verdienen. Sobald die Übungsleiterpauschale überschritten ist, wird der entsprechende Mehrbetrag ganz normal versteuert.
Als Voraussetzung für die Übungsleiterpauschale muss es sich bei der Arbeit des Übungsleiters um eine nebenberufliche Tätigkeit handeln – in der Praxis maximal 14 Stunden pro Woche. Die zeitliche Begrenzung bezieht sich auf den Jahresdurchschnitt, sodass Übungsleiter beispielsweise während der Ferien weniger arbeiten können und dafür in den anderen Monaten mehr. Mehrere Einkünfte von Übungsleitern aus verschiedenen Tätigkeiten sind kein Problem, wirken sich aber dann natürlich auf den Steuerfreibetrag aus.
Gut zu wissen: Die Übungsleiterpauschale kann mit einem Minijob kombiniert werden. Aktuell liegt die Minijob-Grenze bei 556 Euro monatlich, also 6.672 Euro jährlich. Wer beides kombiniert, kann bis zu 9.672 Euro jährlich steuerfrei verdienen (3.000 Euro Übungsleiterpauschale + 6.672 Euro Minijob). Voraussetzung ist, dass die Tätigkeiten voneinander unabhängig sind.
Übungsleiter: Gehalt pro Stunde
Die Bezahlung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters richtet sich nach der jeweiligen Qualifikation, dem Bundesland und mitunter auch nach der Sportart.
- Übungsleiter ohne Lizenz oder mit wenig Erfahrung erhalten meist zwischen 7 und 10 Euro pro Stunde.
- Mit einer DOSB C-Lizenz steigt der durchschnittliche Stundensatz auf 12 bis 13 Euro, wobei die Spanne bei angestellten Übungsleitern von etwa 10 bis 20 Euro reicht.
- Besonders erfahrene Übungsleiter oder solche mit einer B-Lizenz können zwischen 16 und 17 Euro pro Stunde verdienen, in Einzelfällen sogar bis zu 30 Euro.
Wichtig: Ehrenamtliche Übungsleiter fallen nach § 22 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht unter dessen Anwendungsbereich. Ihnen steht somit kein Mindestlohn zu.
Im Rehasport gibt es beispielsweise vom jeweiligen Landesverband festgelegte Vergütungssätze. Dabei ist der Stundensatz vom Alter und der Anzahl der Teilnehmer sowie der Art des Rehasports (Position) abhängig.
Vergütung von Trainern im Sportverein
Wie viel ein Trainer verdient, ist von zahlreichen Faktoren abhängig und in jedem Sportverein individuell und vertraglich festgehalten. Allgemein kann man davon ausgehen, dass die Vergütung eines Trainers einerseits von der jeweiligen Trainerlizenz inklusive einer Spezialisierung abhängig ist. Andererseits spielt für die Bezahlung auch die persönliche Erfahrung eine wichtige Rolle. Wer erst frisch ausgebildet ist, verdient anfangs nicht so viel wie ein renommierter Trainer in der Branche. Gleiches gilt für Trainer, die zum Beispiel nur einmal wöchentlich trainieren. Denn: Trainer, die mehrmals die Woche im Verein tätig sind und womöglich auch am Wochenende Wettkämpfe betreuen, steht mehr Gehalt zu. In jedem Fall sollte die Trainervergütung zumindest alle Ausgaben wie Material- oder Anfahrtskosten decken.
Gut zu wissen: Nebenberufliche Trainer können ebenfalls von der Übungsleiterpauschale profitieren. Deshalb ist hier umgangssprachlich oft auch die Rede von einer Trainerpauschale.
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Alle ArtikelIch studierte von 1999 bis 2003 Sportwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum und arbeitete dort von 2000 bis 2006 am Lehrstuhl für Sportmedizin und Sporternährung, wo ich mich mit dem Themenkomplex Sportunfallforschung und Sportunfallprävention beschäftigte.
Seit 2006 leite ich die Auswertungsstelle für Sportunfälle in der Sportversicherung der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG.", "autorBioTeaser":"Ich engagiere mich seit vielen Jahren, damit Sporttreibende möglichst ohne Verletzungen fit und gesund in Bewegung bleiben können. Die meisten Sportverletzungen sind nämlich kein Pech, sondern haben Gründe, die beeinflussbar sind – z. B. durch Prävention. Dafür setze ich mich leidenschaftlich ein. Sie erreichen mich bei Fragen rund um einen sicheren Sport unter ", "autorEmail":"schulz@sicherheit.sport", "autorTelefon":"0234 3226094", "autorDiroKoop":"", "autorWebsite1":"https://www.sicherheit.sport/", "autorWebsite2":"", "autorWebsite3":"", "autorWebsite4":"", "autorWebsite5":"", "autorFacebook":"https://www.facebook.com/Sicherheitimsport/", "autorFacebookUsername":"", "autorLinkedIn":"https://de.linkedin.com/in/david-schulz-8552b241", "autorTwitter":"https://twitter.com/SportSicherheit", "autorInstagram":"", "autorXing":"https://www.xing.com/profile/David_Schulz8", "autorYoutube":"", "autorQuelleName1":"Expertenartikel Stiftung Sicherheit im Sport", "autorQuelleUrl1":"https://www.sicherheit.sport/author/david-schulz/", "autorQuelleName2":"", "autorQuelleUrl2":"", "autorQuelleName3":"", "autorQuelleUrl3":"", "autorQuelleName4":"", "autorQuelleUrl4":"", "autorQuelleName5":"", "autorQuelleUrl5":"", "autorQuelleName6":"", "autorQuelleUrl6":"", "autorQuelleName7":"", "autorQuelleUrl7":"", "sd_escoTermcode":"", "sd_escoName":"", "sd_escoUrl":"", "sd_Type":"", "sd_Url":"" }, "status":"ok" }
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