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20.09.2022

Es ist Juli, Halbzeit der Sommerferien und strahlend sonniges Wetter: die perfekte Mischung für eine gemeinsame Fahrradtour für „Jung und Alt“. Ein Münsteraner Sportverein hatte alle Vereinsmitglieder eingeladen und einen Grillplatz reserviert. Für versierte und Langstreckenradler war eine Strecke von 25 km geplant; Familien sollten eine Kurzdistanz von zehn km bis zum Grillplatz radeln.

Alle starteten am Treffpunkt zu unterschiedlichen Zeiten, damit sie rechtzeitig zum gemeinsamen Grillen um 18.00 Uhr ihr Ziel erreichen konnten. In der Familiengruppe zog Vereinsmitglied Martin E. seine Tochter im Kinder-Fahrradanhänger mit; Frau und Sohn fuhren mit ihren eigenen Fahrrädern. Gemeinsam radelten sie gemütlich in Gespräche mit anderen Vereinsmitgliedern vertieft auf den ländlichen Radwegen.
Kurz vor dem Ziel kreuzte eine Straße den Radweg. Von links kam ein Pkw gefahren, dessen Fahrer den von rechts kommenden Radfahrer Martin E. zu spät sah. Der Autofahrer bremste zwar, jedoch kollidierte er mit dem Fahrradanhänger an der Seite. Dadurch drehte sich der Anhänger und Martin E. stürzte in der Folge mit seinem Fahrrad. Der Autofahrer stieg aus und kam dem Verunglückten als auch seiner Tochter, die weiterhin im Anhänger saß, zur Hilfe. Glück gehabt: die Tochter blieb unverletzt.

Martin E. zog sich bei dem Sturz eine Schienbeinfraktur zu und musste von einem herbeigerufenen Krankenwagen in das nächstgelegene Krankenhaus gebracht und medizinisch versorgt werden.
Seine Frau und die übrigen Vereinsmitglieder kümmerten sich um Tochter, Fahrrad und den beschädigten Anhänger.

 

Was passiert nach einem Wegeunfall?

Zum Glück war das der einzige Zwischenfall an diesem Tag. Am Grillplatz waren alle übrigen Vereinsmitglieder gesund und gut gelaunt eingetroffen. Das Grillfest nahm fröhlich seinen Lauf: das Eventteam hatte gute Arbeit geleistet! So auch der Verein und die ARAG nach dem Unfall. Der Vereinsvorsitzende füllte mit dem verletzten Martin E. eine Sport-Schadenmeldung für Unfallschäden aus und reichte sie dem Versicherungsbüro beim LSB/LSV ein.

 

Gut zu wissen

Gesellige Veranstaltungen – wie auch diese Fahrradtour und das anschließende Grillfest – sind für den Sportverein als Veranstalter vom Versicherungsschutz des Sportversicherungs-vertrages des LSB/LSV umfasst. Daher war auch Martin E. als Vereinsmitglied bei der Teilnahme an dieser Vereinsaktivität abgesichert. Sollte er beim Unfall bleibende Schäden davongetragen haben, ist beispielsweise eine Invaliditätsleistung vereinbart, die eine unfallbedingte auf Dauer bestehende körperliche oder geistige Funktionsbeeinträchtigung entschädigt.

Und der kaputte Fahrrad-Anhänger? Ersatz kann Martin E. nur vom schadenverursachenden Pkw-Fahrer bzw. dessen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erhalten.

Für weitere Informationen und Fragen zum Versicherungsschutz steht Ihnen Ihr Versicherungsbüro gerne zur Verfügung.

 

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