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Promillegrenzen für Fahrradfahrer

Grundsätzlich liegt die Promillegrenze für Radler höher als die für Autofahrer. Konkret bedeutet das: Wenn Sie auf dem Rad mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut haben und in eine Polizeikontrolle geraten, ist Ihre Fahrt beendet. Radlern, die unter 1,6 Promille liegen und unauffällig fahren, darf die Polizei das Weiterfahren aber nicht verbieten.

Haben Sie einen Führerschein, können neben der Freiheits- oder Geldstrafe auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot die Folge sein – möglicherweise auch fürs Fahrrad.

Promillegrenzen bei E-Bikes und Pedelecs

Für das Strafmaß beim alkoholisierten Radeln mit Motorunterstützung kommt es ganz auf die Leistung des Rades an. Bei Pedelecs, deren Motor Sie nur bis 25 km/h beim Fahren unterstützt, gelten die gleichen Regeln wie bei normalen Fahrrädern.

Fahrer schnellerer Pedelecs und sogenannter E-Bikes, die ohne eigenen Pedaldruck fahren, werden wie Autofahrer behandelt: 0,5 Promille sind eine Ordnungs­widrigkeit. Haben Sie 1,1 Promille Alkohol im Blut gilt, das auch ohne Ausfallerscheinungen als Straftat.

Fahrtüchtigkeit bei Fahrradfahrern: relativ oder absolut?

Beim Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss tauchen oft die Begriffe relative oder absolute Fahruntüchtigkeit auf. Mit einem Alkoholpegel von 1,6 Promille gilt jeder Fahrradfahrer als absolut fahruntüchtig. Unterhalb dieser Grenze müssen noch weitere Umstände, etwa das Fahren von Schlangenlinien, hinzukommen. Man spricht dann von relativer Fahruntüchtigkeit. Allerdings ist auch die relative Fahruntüchtigkeit in punkto Verkehrssicherheit nicht zu unterschätzen. Bereits ab verhältnismäßig niedrigen 0,3 Promille schätzen Radfahrer Entfernung und Geschwindigkeit falsch ein.

Was passiert mit dem Führerschein?

Der Pkw-Führerschein im Zuge des alkoholisierten Radelns kann eingezogen werden, aber zumindest nicht direkt, da die Straftat ja nicht mit einem Kraftfahrzeug begangen wurde. Allerdings kann die Verwaltungsbehörde im Fall des Falles die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangen, da ein stark alkoholisierter Fahrer ungeeignet zur Führung eines Kraftfahrzeugs sein könnte.

Kann die Behörde Fahrradfahrern ein Fahrverbot aussprechen?

Das Ordnungsamt kann durchaus Fahrverbote gegen Radler aussprechen. Beispielsweise solange, bis man einen medizinisch-psychologischen Eignungstest bestanden hat. Das passierte beispielsweise einem Mann in der Stadt Münster, der mit 2,1 Promille Alkohol und Drogen im Blut auf dem Fahrrad erwischt worden. Schon zuvor hatte er seinen Führerschein abgeben müssen, weil er betrunken Auto gefahren war.

In Münster ist Alkohol am Lenker mittlerweile die häufigste Unfallursache. Die Hälfte aller Blutproben bei Verkehrskontrollen werden dort von Radfahrern genommen. Die Stadt beschloss deshalb, mit hohen Geldbußen und Fahrverboten gegen alkoholisierte Radler vorzugehen.

Zum Thema Radfahrverbot nach einer Promille-Fahrt urteilte auch das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße. Wer auf einem Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille unterwegs ist und anschließend das von ihm geforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht fristgerecht beibringt, dem kann verboten werden, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

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