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Auf den Punkt

 
  • Wenn Sie als Radfahrer eine rote Ampel überfahren, drohen Bußgelder zwischen 60 und 180 Euro sowie ein Punkt in Flensburg für den Rotlichtverstoß.
  • Radfahrer dürfen bei roter Ampel vorsichtig rechts an stehenden Autos auf der Fahrbahn vorbeifahren und sich zum Abbiegen einordnen, wenn ausreichend Platz vorhanden ist.
  • Seit Ende April 2020 dürfen Radfahrer an einer roten Ampel rechts abbiegen, wenn ein Grünpfeil für Radfahrer vorhanden ist. Sie müssen zuvor jedoch kurz anhalten.
  • Radfahrer müssen sich an die Ampeln für den Autoverkehr halten, wenn keine spezielle Radfahrerampel vorhanden ist. Existiert eine separate Fahrradampel, ist diese zu beachten.
 

Rotlichtverstoß Fahrrad: Dieses Bußgeld droht

Wenn Sie noch schnell mit dem Drahtesel über eine rote Ampel fahren wollen, kann das 60 Euro Strafe kosten, wenn Sie erwischt werden. Denn auch für Radfahrer gibt es festgelegte Regeln in der StVO. Bei Gefährdung anderer werden hier sogar 100 Euro fällig. 120 Euro kann es kosten, wenn ein Unfall passiert oder bei einer Sachbeschädigung. Einen Punkt in Flensburg gibt es obendrauf – auch wenn Sie keine Fahrerlaubnis besitzen.

Die Behörde unterscheidet übrigens den einfachen Rotlichtverstoß, wo die Ampel weniger als eine Sekunde lang Rot leuchtet, vom qualifizierten Rotlichtverstoß mit mehr als einer Sekunde „Rot“.

War die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, müssen Sie mit 100 Euro Bußgeld rechnen, werden andere gefährdet mit 160 Euro und mit Unfallfolge oder bei einer Sachbeschädigung mit 180 Euro. Gravierendere Strafen fallen indes beispielsweise an, wenn Sie alkoholisiert auf dem Fahrrad unterwegs sind und über rot fahren.

Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad
Bußgeld
Punkte in Flensburg
Einfacher Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad 60 € 1
Einfacher Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad + Gefährdung anderer 100 € 1
Einfacher Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad + Gefährdung anderer + Sachbeschädigung (Unfall) 120 € 1
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad 100 € 1
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad + Gefährdung anderer 160 € 1
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad + Gefährdung anderer + Sachbeschädigung (Unfall) 180 € 1
 

Am häufigsten werden Radfahrer bei Rotlichtverstößen durch direkte Beobachtung der Polizei ertappt. Wenn Beamte im Zuge einer polizeilichen Verkehrskontrolle vor Ort sehen, dass ein Radfahrer ein Rotlicht missachtet, können sie ihn direkt anhalten. In der Regel wird nach der Feststellung des Verstoßes der Sachverhalt aufgenommen und das Bußgeld ausgesprochen.

Eine Identifizierung von Radfahrern durch sogenannte Ampelblitzer ist natürlich wesentlich komplizierter als bei Autos, da Fahrräder keine Nummernschilder haben.

 

Über rote Ampel mit dem Fahrrad: Einspruch einlegen

Haben Sie eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, haben Sie grundsätzlich das Recht darauf, Einspruch einzulegen, falls Sie der Meinung sind, dass der Vorwurf unbegründet ist oder Fehler bei der Feststellung des Rotlichtverstoßes gemacht wurden. Für den Einspruch haben Sie nach Zustellung des Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen.

 

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Diese Regeln gelten für Radfahrer bei roter Ampel

Bei roter Ampel dürfen Sie bei genügend Platz auf dem rechten Fahrstreifen vorsichtig an stehenden Autos rechts vorbeifahren. Beim Abbiegen dürfen Sie sich vor oder hinter ihnen einordnen.

Zur Sicherheit der Radfahrer müssen Lastkraftwagen beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit einhalten: Wollen Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts abbiegen, dürfen sie maximal elf Stundenkilometer schnell sein. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung können 70 Euro Bußgeld und einen Punkt im Fahreignungsregister kosten.

 

Fußgängerampel oder Fahrradampel: Welche gilt wann für Radfahrer?

Wenn Sie als Radler eine Straße mit Ampel überqueren, gilt für Sie die Ampel für den Autoverkehr, wenn eine Radfahrerampel fehlt. Früher mussten Sie sich nach der Fußgängerampel richten.

Fahren Sie auf einem Fahrradweg mit einer gesonderten Fahrradampel, muss sie beachtet werden. Bleiben Sie bei “Rot“ also stehen, auch wenn die separate Ampel für Autofahrer noch „Grün“ anzeigt.

 

Mit dem Fahrrad rechts abbiegen bei roter Ampel

Die bestehende Grünpfeilregelung gilt seit Ende April 2020 auch für Radfahrer, die aus einem Radfahrstreifen oder Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Sie müssen – wie Autofahrer – kurz anhalten, ehe Sie bei Rot abbiegen dürfen. Neuerdings gibt es auch ein eigenes Verkehrszeichen mit grünem Pfeil, das nur für Radfahrer gilt.

 

Jan Lukas Kemperdiek, LL.M.

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, advomano Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwalt & Verkehrsrechts-Experte
  • Seit 2015 zugelassener Rechtsanwalt

Es ist mir eine Freude, mich durch komplizierte Zusammenhänge zu arbeiten und die aktuelle Rechtsprechung verständlich aufzuarbeiten. Übrigens, ich beantworte gerne Fragen - mich kann man erreichen unter:

kemperdiek@advomano.de

 

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