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Auf den Punkt

 
  • Sie müssen mit einem Lastenfahrrad auf Fahrradwegen fahren, wenn deren Nutzung vorgeschrieben ist. Fehlt die Beschilderung oder ist Ihr Rad zu breit, dürfen Sie auf der Straße fahren.
  • Wenn Sie keine Fußgänger behindern, dürfen Sie mit Ihrem Lastenrad auf dem Gehweg halten und parken. Sie können auch wie mit dem Auto am Fahrbahnrand parken.
  • Interessant für Gewerbetreibende und Selbstständige könnte die Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sein. In manchen Städten und Bundesländern gibt es aber auch Fördergelder für Privatpersonen.
  • Wir empfehlen, Ihr teures Lastenrad gegen Diebstahl zu versichern: als Basisschutz in der Hausratversicherung. Weitaus besser ist eine spezielle Fahrradversicherung, die den Diebstahl auch auf der Straße versichert, sofern Ihr Rad mit einem entsprechenden Schloss gesichert ist.

Welche Arten von Lastenrädern gibt es?

Lastenfahrräder gibt es in vielen unterschiedlichen Ausführungen und Größenordnungen. Sie verfügen aber alle über eine ausgeprägte Ladefläche. So haben handelsübliche Lastenräder ein Ladevermögen von 100 bis 150 Kilo, obwohl auch Modelle erhältlich sind, die eine deutlich größere Last tragen können. Unter den Lastenrädern gibt es drei Haupttypen: Bäckerräder, Long John-Räder und Christiania-Bikes.

Bäckerräder

Bäckerräder kennen Sie bestimmt vom Postboten oder eben vom Bäcker, der in früheren Zeiten seine Brötchen vorbeibrachte: Ein großer Korb auf dem Vorderrad trägt die Ware und das Rad ist nicht bemerkenswert wuchtiger als ein herkömmliches Fahrrad.

Long-John-Räder

Long-John-Räder hingegen sind sehr lange Fahrräder mit einem tiefen Schwerpunkt. Die längliche Ladefläche dieses hauptsächlich gewerblich genutzten Typus befindet sich zwischen der Lenksäule und dem Vorderrad.

Christiania-Bikes

Die dritte Kategorie sind die bekanntesten: Die Christiania-Bikes haben eine zweirädrige Vorderachse, auf der die Ladefläche – ein Kasten aus Holz oder Kunststoff – aufliegt.

 

Wo darf man mit dem Lastenrad fahren?

  • Sie müssen mit einem Lastenfahrrad oder einem Pedelec (mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h) auf Fahrradwegen fahren, wenn deren Nutzung vorgeschrieben ist. Fehlt die Beschilderung oder ist Ihr Rad für den Fahrradweg zu breit, dürfen Sie auf der Straße fahren.
  • Räder mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h zählen zu den Speed-Pedelecs und sind versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. Mit diesen müssen Sie auf der Straße fahren.
  • E-Bikes mit maximal 500 Watt werden wie Leichtmofas eingestuft. Innerhalb von Orten dürfen Sie Radwege nur benutzen, wenn sie mit "e-Bike frei" beschildert sind. Außerorts dürfen Sie Radwege nutzen. Wichtig: Sie dürfen Einbahnstraßen nicht in entgegengesetzter Richtung befahren.
  • Erwachsene dürfen radelnde Kinder vor deren achtem Geburtstag mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Das gilt auch, wenn Sie ein Lastenrad nutzen. Bei schmalen Bürgersteigen ist das aber keine gute Idee. Da sollten Sie lieber auf die Straße ausweichen. Fußgänger dürfen nicht behindert oder gefährdet werden.
  • Seit der letzten Novelle der Straßenverkehrsordnung dürfen Radfahrer nebeneinander radeln, wenn dadurch der Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Das gilt auch für Lastenräder.

Wie sich E-Bikes und Pedelecs generell und bei den Verkehrsvorschriften unterscheiden, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

 

Kann man Personen mit einem Lastenrad transportieren?

Ein Lastenrad kann eine gute Alternative zum Auto bilden, wenn es darum geht, den Nachwuchs von A nach B zu transportieren. Bitte beachten: Der Markt der Lastenräder ist (sehr) jung und noch recht unreguliert. So wurde erst 2020 die DIN-Norm 79010 verabschiedet. Diese legt für die Hersteller allgemeine Anforderungen an Lastenräder fest. Ist ein Lastenfahrrad für den Transport von Kindern vorgesehen, muss danach sichergestellt sein, dass diese sicher in einem Sitz mit integrierten Gurten befördert werden. Die Anwendung der DIN-Norm ist für die Hersteller allerdings freiwillig. Pflicht ist dagegen für den Fahrer des Rades die Einhaltung der Vorschrift des § 21 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO): Danach dürfen Kinder unter sieben Jahren nur mitgenommen werden, wenn ein spezieller Sitz vorhanden ist.

Laut der Novelle der Straßenverkehrsordnung vom April 2020 dürfen auch Erwachsene „geladen“ werden, wenn die Räder dafür ausgelegt sind. Also wenn es Sitzplätze, Haltegriffe oder Trittbretter gibt. Die Liebste einfach auf den Gepäckträger zu setzen und loszuradeln, ist in Deutschland auf jeden Fall weiterhin verboten.

Eine Alternative wäre ein Kindertransport per Fahrradanhänger. Informieren Sie sich hier.

 

Wo parken Sie Ihr Lastenrad am besten?

In der Stadt finden Sie mit einem Lastenrad schneller einen passenden Parkplatz als mit dem Auto. Aber ein paar Regeln sollten Sie trotzdem kennen. Wenn Sie keine Fußgänger behindern, dürfen Sie auf dem Gehweg halten und parken. Sie können wie mit dem Auto am Fahrbahnrand parken. Bei Dunkelheit die Beleuchtung nicht vergessen! Oder Sie nutzen einen kostenpflichtigen Parkplatz und ziehen einen Parkschein.

Ladezonen mit eingeschränktem Halteverbot auf der Fahrbahn dürfen Sie zum fixen Be- und Entladen wie ein Auto nutzen. Kein Problem sind Fußgängerzonen mit der Beschilderung „Lieferverkehr frei“. Hiermit sind auch Fahrräder und Lastenräder gemeint.

 
 

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Erst üben, dann starten!

Allen Vorteilen zum Trotz bergen Lastenräder Risiken. Sie werden zwar aufgrund ihrer Größe grundsätzlich besser gesehen; Lastkraftwagen haben einen solch großen toten Winkel, dass auch wuchtige Lastenräder gänzlich darin verschwinden können. Außerdem ist der Wendekreis bei den dreirädrigen Modellen recht groß. In Kurven kann man nicht schnell fahren, da es unmöglich ist, sich nach links oder rechts zu neigen. Die Zentrifugalkräfte würden das Fahrrad ins Wanken bringen oder gar umkippen lassen. Da versteht es sich von selbst, dass Sie erst auf verkehrsarmen Straßen üben, ehe Sie durch die Stadt sausen und Dinge oder Menschen transportieren. Und unsere Bitte – nicht nur als Unfall- und Krankenversicherer: Seien Sie stets gut behütet unterwegs: Tragen Sie und Ihre Kinder einen Fahrradhelm, auch als Mitfahrer in Lastenbike oder Fahrradanhänger.

 

Mit der schicken Minna durch Düsseldorf

Perfektes Lastenrad-Feeling bekommt man bei einem Selbstversuch. Wenn Sie erst einmal testen wollen, ob Sie lastenrad-kompatibel sind – und in Düsseldorf wohnen – buchen Sie sich eins für drei Tage. Kostenlos! Mit der wunderbaren Idee der Freien Lastenräder für Düsseldorf ist das möglich. Den Grill zum Rhein, die Angebetete zum Standesamt, den Großeinkauf in die Wohnung kutschieren: Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig für die schicke Minna, die starke Esther, die pure Pauline und ihre Gefährten.

 

Staatliche Förderung für Lastenräder

Interessant für Gewerbetreibende und Selbstständige könnte die Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sein. Gefördert werden Investitionen in Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr.

Privatleute in Nordrhein-Westfalen hatten bis März 2020 Glück. Hier gab es bis zu 1.000 Euro Zuschuss. In Düsseldorf können ansässige kleine Unternehmen, Vereine und Privatleute seit Juni 2021 bis zu 2.500 Euro aus einem Förderprogramm für die Anschaffung von Lastenrädern bekommen. Die Gesamtfördersumme pro Jahr beträgt eine Million Euro. De Nachfrage ist riesig! Es lohnt sich also vor der Anschaffung des Bikes nach Fördermöglichkeiten – auch zum Beispiel in der eigenen Stadt – zu schauen.

 

Wie versichere ich mein Lastenrad?

Ein Lastenrad kostet schnell vierstellige Summen. Wir empfehlen, es gegen Diebstahl zu versichern. Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Die Basis wäre die Hausratversicherung. Sie versichert grundsätzlich das Fahrrad mit. Doch Vorsicht: Das Bike ist nur versichert, wenn es in der Wohnung oder im Keller abgestellt und gesichert ist. Mit unserer Fahrradversicherung ist auch Diebstahl auf der Straße versichert, sofern Ihr Rad mit einem entsprechenden Schloss gesichert ist.

Ihnen genügt der Schutz Ihres Fahrrads in den eigenen vier Wänden?

 

Ihre Vorteile beim ARAG Fahrradschutz

  • Ihr Fahrrad ist Tag und Nacht rund um die Uhr versichert, bei uns gibt es keine so genannte "Nachtzeitklausel"
  • Wählen Sie eine individuelle Versicherungssumme bis 5.000 Euro; Sie haben keine Selbstbeteiligung
  • Wir erstatten die Kosten für das gestohlene Fahrrad, den Helm und fest verbundenes Zubehör
 

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