Sport im Winter
Wenn der innere Schweinehund anfängt, sich über die winterlichen Temperaturen zu beklagen, kann man ihn mit einigen überzeugenden Argumenten zum Schweigen bringen. Denn bei bis zu zehn Grad minus ist Sport im Freien für gesunde Menschen kein Problem.
Sport im Winter: Die richtige Kleidung
Nicht zu warm anziehen, da der Körper beim Laufen sehr viel eigene Wärme erzeugt. Um seine Kerntemperatur von 37 Grad aufrecht zu erhalten, kann der Körper seinen Grundumsatz um das Vierfache steigern. Daher raten die ARAG Experten zu einer möglichst vielschichtigen Kleidung nach Zwiebelprinzip.
Da besonders viel Körperhitze über den Kopf abgegeben wird, raten die ARAG Experten zu Mütze oder Stirnband. Handschuhe helfen, die Hände warm zu halten, die beim Joggen besonders schnell auskühlen. Den Abschluss bilden Schuhe mit gutem Profil, damit man auch auf winterlichen Böden nicht ausrutscht. Wer unterwegs erst merkt, dass es rutschig wird, sollte umgehend die Schrittlänge verkürzen, die Schrittfrequenz erhöhen und den ganzen Fuß beim Laufen aufsetzen.
Gut für die Gesundheit
Winterliches Lauftraining kann sogar das Immunsystem stärken. Vorausgesetzt, man ist gesund: Menschen mit Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems sollten ihren Arzt fragen, ob sie auch bei winterlichen Temperaturen Sport treiben dürfen. Die ARAG Experten raten zudem, sich langsam warm zu laufen und dabei durch die Nase ein- und den Mund auszuatmen, damit die Luft bereits etwas vorgewärmt in der Lunge ankommt. Wem die Luft zu kalt ist, kann ein Tuch vor Nase und Mund tragen.
Sicher durch die Dunkelheit
Da es im Winter früh dunkel wird, sollten Läufer gut sichtbare Kleidung tragen, bzw. darauf achten, dass die Sportkleidung reflektierende Elemente aufweist. Da diese meist sehr klein sind, raten die ARAG Experten zu einer Warnweste. Eine Stirnlampe sorgt nicht nur für die bessere eigene Sicht, sondern auch dafür, dass man besser gesehen wird. Das Handy mitzunehmen, sollte für Jogger in jeder Jahreszeit Pflicht sein, um gegebenenfalls Hilfe rufen zu können.
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Jogger, die durch Unebenheiten auf dem Asphalt stürzen, bleiben nicht nur auf den Schmerzen, sondern meist auch auf dem Schaden sitzen, wenn sie sich verletzen. Schadensersatz gibt es für sie laut ARAG Experten in den meisten Fällen nicht.
In einem konkreten Fall verlangte eine gestürzte Joggerin von einem Bauunternehmen Schmerzensgeld in Höhe von 3.500 Euro. Die Firma hatte ihrer Ansicht nach ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, weil vergessen wurde, die Asphaltdecke richtig zu schließen. Dadurch war die Frau in der Dunkelheit in diese vergessene Vertiefung getreten und verletzte sich durch den Sturz am Außenband.
Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Jogger als Straßennutzer die Pflicht haben, sich Straßenverhältnissen anzupassen. Die Joggerin hätte den Belagunterschied aufgrund der unterschiedlichen Farbe merken, mit Unebenheiten rechnen und der Stelle ausweichen müssen (Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 1 U 31/15).
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