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Einfach mal abschalten, den Lärm ausblenden und Musik hören – mit Knopf im Ohr oder schicken Kopfhörern. Was in Bahn oder Flugzeug völlig in Ordnung ist, kann im Straßenverkehr kritisch werden. Das sind die Regeln für Fahrradfahrer.

Mit Kopfhörern Fahrradfahren: Das sagt das Gesetz

Die gute Nachricht für Musikliebhaber: Musikhören oder Telefonieren per Ohrstöpsel oder Kopfhörer ist auf dem Fahrrad grundsätzlich erlaubt. Aber: Die Lautstärke muss so gering sein, dass Warnsignale noch wahrgenommen werden können. Dennoch raten wir, extrem vorsichtig zu sein oder beispielsweise im hektischen Stadtverkehr lieber ganz auf den Musikgenuss zu verzichten. Denn passiert ein Unfall, kann das empfindliche Konsequenzen haben: Sie könnten eine Mitschuld haben oder den Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verlieren.

 

So viel kann es kosten, wenn Sie im Straßenverkehr als Radfahrer zu laut Musik hören

Das Tragen des Kopfhörers mit zu lauter Musik stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, weil Sie Ihren Pflichten aus der Straßenverkehrsordnung zur gegenseitigen Rücksichtnahme nicht ausreichend nachkommen. Das kostet dann ein Bußgeld von 15 Euro.

Im Falle eines Unfalls sind die Konsequenzen gravierender. Sie können nämlich als Unfallopfer Ihren Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegen den Unfallgegner verlieren. Selbst wenn dieser ganz klar schuld war, könnte er versuchen, bei Ihnen ein Mitverschulden zu konstruieren.

Sind Sie der Unfallverursacher, wird sich der Kopfhörer möglicherweise auf die Schuldfrage auswirken. Es ist auch nicht auszuschließen, dass die Haftpflichtversicherung desjenigen, der während eines Unfalls einen Kopfhörer trug, ihre Einstandspflicht aufgrund einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung entsprechend zu kürzen versucht.

 

Musik per Kopfhörer: Die Lautstärke entscheidet

Nach der Straßenverkehrsordnung muss der Fahrzeugführer – also auch der Radfahrer – dafür sorgen, dass sein Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Das Problem ist zu entscheiden, wann ein Gehör beeinträchtigt wird.

Leise Musik zu hören, ist also erlaubt. Auf jeden Fall sollten Sie das Klingeln von überholenden Radlern hören können oder herannahende Autos identifizieren. Selbstverständlich ist, dass Ihnen Aufforderungen aus dem Lautsprecher eines Streifenwagens ebenso wenig entgehen dürfen wie herannahende Fahrzeuge mit eingeschaltetem Martinshorn.

Das Walkman-Urteil

Immer wieder wird ein Grundsatzurteil aus den Zeiten des Walkman herangezogen. Es hat noch Gültigkeit. 1987 entschied das Oberlandesgericht Köln (Az.: Ss 12/87), dass Kopfhörer beim Radfahren untersagt sind, wenn die eingestellte Lautstärke zu hoch ist.

Handy auf dem Fahrrad: So verhalten Sie sich richtig

Auch wenn man es immer wieder sieht: Mit dem Handy am Ohr oder auch nur in der Hand ist das Radfahren strikt verboten. Möchten Sie Ihr Smartphone als Navi nutzen, müssen Sie leider immer wieder mal anhalten und sich orientieren.

Wenn Sie radelnd mit einem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung erwischt werden, kostet das 55 Euro. Übrigens: Freihändig radeln kann ein Bußgeld von fünf Euro nach sich ziehen. Also lieber die Hände am Lenker und das Handy in der Tasche lassen!

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