
Autofahren im Ausland: Bußgelder, Mietwagen und Co.
Das Auto ist das beliebteste Reiseverkehrsmittel der Deutschen. Wir haben wichtige Infos und Tipps zusammengetragen, damit die Reise gelingt.
13.03.2023 • 7 min Lesezeit
Gut vorbereitet mit dem Auto ins Ausland
Mit dem Auto im Ausland unterwegs zu sein ermöglicht es Ihnen, abgelegene Orte und Landschaften zu erkunden, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln schwer zugänglich sind. Allerdings kann das Autofahren in einem fremden Land auch Herausforderungen und unerwartete Situationen bei alltäglichen Dingen mit sich bringen – zum Beispiel beim Tanken. Schon allein deshalb ist es clever, sich vor Reiseantritt die wichtigsten Vokabeln anzueignen.
‚Bitte‘, ‚Danke‘ und ‚Prost‘ ist wahrscheinlich vielen Urlaubern gleich in mehreren Sprachen geläufig. Doch wenn man an der Tankstelle in Finnland steht und das Wort ‚Polttoöljyi‘ liest, muss man schon ein echter Globetrotter sein, um zu verstehen, dass es sich dabei um Dieselkraftstoff handelt. Oder wer denkt schon beim griechischen Wort ‚Amoliwdi Wensina‘ an Super oder Super plus? Einfacher wird die Sache, wenn man sich auf die Oktanzahl des jeweiligen Kraftstoffes konzentriert: Mit Oktan 91 ist Benzin gemeint, bei Oktan 95 handelt es sich um Super und Super Plus hat einen Wert von 98. In einigen Ländern müssen Sie übrigens an der Kasse zahlen, bevor Sie tanken können, während in anderen Ländern die Zahlung direkt an der Zapfsäule erfolgt. Unterschiede gibt es auch beim Parken, Höchstgeschwindigkeiten, Promillegrenzen und Verkehrszeichen.
Bevor Sie ins Ausland reisen, machen Sie sich also unbedingt mit den dortigen Verkehrsregeln und Fahrbedingungen vertraut.
Wie hoch sind Promillegrenzen in beliebten Reiseländern?
Innerhalb des EU-Auslands herrschen unterschiedliche Promillegrenzen. In Ungarn gilt zum Beispiel die 0-Promille-Grenze; in Polen darf man ab 0,2 Promille Alkohol nicht mehr hinters Steuer, in Portugal ist mit 0,5 Promille Schluss. Einzig in Großbritannien darf man mit unter 0,8 Promille unbehelligt vom Pub nach Hause fahren – und das sogar auf der linken Fahrbahnseite. Schottland hat die Grenze auf 0,5 Promille gesenkt. Wer in Dänemark mit mehr als 2,0 Promille erwischt wird, muss sogar damit rechnen, dass das Auto einkassiert und versteigert wird.

Höchstgeschwindigkeiten im EU-Ausland
So unterschiedlich wie die Promillegrenzen sind auch die geltenden Höchstgeschwindigkeiten. So dürfen Sie auf italienischen und rumänischen Autobahnen und Schnellstraßen maximal 130 km/h fahren und in Malta lediglich 80 km/h. Die folgende Übersicht zeigt, in welchem EU-Land, welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.
EU-Land |
Autobahn |
Schnellstraße |
Außerorts |
Innerorts |
---|---|---|---|---|
Belgien | 120 km/h | 120 km/h | 90 km/h* (70 km/h in Flandern) | 50 km/h |
Bulgarien | 140 km/h | 120 km/h | 90 km/h | 50 km/h |
Dänemark | 140 km/h | 120 km/h | 90 km/h | 50 km/h |
Estland | 90 km/h* (im Sommer 110 km/h) | 90 km/h* (im Sommer 110 km/h) | 90 km/h | 50 km/h |
Finnland | 80 - 120 km/h (siehe Beschilderung) | 80 - 120 km/h (siehe Beschilderung) | 80 km/h | 50 km/h |
Frankreich | 130 km/h* | 110 km/h* | 80 km/h* | 50 km/h |
Griechenland | 130 km/h | 110 km/h | 90 km/h | 50 km/h |
Irland | 120 km/h | 120 km/h | 80 km/h | 50 km/h |
Italien | 130 km/h | 130 km/h | 90 km/h | 50 km/h |
Kroatien | 130 km/h | 130 km/h | 90 km/h | 50 km/h |
Lettland | 90 km/h* | 90 km/h* | 90 km/h | 50 km/h |
Litauen | 110 km/h (im Sommer 130 km/h) | 110 km/h (im Sommer 120 km/h) | 90 km/h* | 50 km/h |
Luxemburg | 130 km/h | 130 km/h | 90 km/h | 50 km/h |
Malta | 80 km/h | 80 km/h | 80 km/h | 50 km/h |
Niederlande | 130 km/h* | 100 km/h | 80 km/h | 50 km/h |
Österreich | 130 km/h | 130 km/h | 100 km/h | 50 km/h |
Polen | 140 km/h | 120 km/h | 90 km/h | 50 km/h |
Portugal | 120 km/h | 100 km/h | 90 km/h | 50 km/h |
Rumänien | 130 km/h | 130 km/h | 90 km/h | 50 km/h |
Schweden | 110 km/h | 110 km/h | 70 km/h | 50 km/h |
Slowakei | 130 km/h* | 130 km/h* | 90 km/h | 50 km/h |
Slowenien | 130 km/h | 110 km/h | 90 km/h | 50 km/h* |
Spanien | 120 km/h | 120 km/h | 90 km/h | 50 km/h |
Tschechien | 130 km/h | 110 km/h | 90 km/h | 50 km/h |
Ungarn | 110 km/h | 110 km/h | 90 km/h | 50 km/h |
Zypern | 100 km/h | 100 km/h | 80 km/h | 50 km/h |
Tabelle zu Geschwindigkeitsbegrenzungen im EU-Ausland. Die Angaben gelten für PKW und Lieferwagen unter 3,5 t.
*Abweichungen wegen Straßenbeschaffenheit, Tageszeit oder Wetterlage. Auch können die Werte anders sein, wenn explizit eine andere Höchstgeschwindigkeit ausgeschildert ist und wenn es sich bei dem PKW-Fahrenden um einen Anfänger in der Probezeit handelt.
Die verhängten Bußgelder für Tempoüberschreitungen variieren. Wer mit 20 Stundenkilometern zu viel auf dem Tacho unterwegs ist, zahlt in Polen mindestens 25 Euro und in Norwegen mindestens 460 Euro. Keine Gnade hat man mit Temposündern in Frankreich. Hier kann es bis zu 1.500 Euro teuer werden, wenn man die Höchstgeschwindigkeit missachtet. Übrigens: Die Eidgenossen in der Schweiz verhängen für Temposünder sogar Haftstrafen.
Darf ich im Ausland mit deutschem Führerschein überhaupt Autofahren?
Ja, Führerscheine, die in einem EU-Land ausgestellt wurden, dürfen auch in der gesamten Europäischen Union verwendet werden. Überprüfen Sie allerdings vor Reiseantritt die Gültigkeit der Fahrerlaubnis. Denn anders als deutsche Führerscheine haben die internationale Fahrerlaubnis und Dokumente aus anderen EU-Staaten durchaus ein Verfallsdatum. Ist der Führerschein abgelaufen oder läuft im Urlaub ab, verliert er sofort seine Gültigkeit und wird womöglich gar nicht erst anerkannt. Wer einen vorläufigen Führerschein besitzt, darf nicht im Ausland fahren. Alte graue oder rosa Exemplare sind EU-weit zwar weiterhin gültig, aber es kann zu Problemen kommen, weil ausländische Behörden die Dokumente nicht akzeptieren.
In einigen Ländern außerhalb der EU kann es sein, dass Sie einen internationalen Führerschein benötigen. Dies ist zum Beispiel in Neuseeland, vielen südamerikanischen, afrikanischen und asiatischen Ländern der Fall. Informieren Sie sich vorab, über die geltenden Anforderungen für Autofahrende.
Wird der Führerschein auf Reisen gestohlen oder geht er verloren, können Urlauber sich an die örtliche Polizei, das Konsulat oder die Botschaft des eigenen Landes wenden. Dort wird dann ein vorläufiges Dokument ausgestellt, mit dem man weiterhin für einen begrenzten Zeitraum im Aufenthaltsland fahren darf.
Mit einem Mietwagen im Ausland unterwegs
Ans Ziel fliegen und dann mit einem Auto mobil sein: Viele Urlauber ordern vor der Reise oder später am Urlaubsort einen Mietwagen. Egal, ob Sie einen Roadtrip durch Europa oder eine Reise durch die Landschaften Asiens planen: Ein Mietwagen gibt Ihnen die Freiheit, für Sie neue Regionen in Ihrem eigenen Tempo zu erkunden. Damit die Mietwagenbuchung keine bösen Überraschungen mit sich bringt, haben wir einige Tipps zusammengestellt.
11 Tipps zur Buchung eines Mietwagens im Ausland
- In Deutschland buchen Das ist zwar nicht immer die billigste Lösung, schützt aber vor unliebsamen Überraschungen, die zum Beispiel aus einem unverständlichen Vertrag in einer fremden Sprache resultieren.
- Früh suchen Viele Anbieter haben Frühbucherrabatte im Programm. Wer sich darauf verlassen will, dass das Wunschauto auch tatsächlich zur Verfügung steht, sollte den Mietwagen am besten gleichzeitig mit der Reise buchen.
- Angebote vergleichen Ein reiner Preisvergleich ist schön und gut. Aber sind die Angebote auch identisch? Achten Sie vor allem auf im Angebot enthaltene Leistungen, wie z. B. Versicherungsschutz, Kilometerbegrenzung oder Zusatzfahrer.
- Am Urlaubsort bezahlen Wenn es um die Bezahlung geht, wird zu Anbietern ohne Vorauszahlung geraten. Nach Möglichkeit sollte erst vor Ort bezahlt werden, wenn man den Mietwagen übernimmt.
- Tücken bei der Online-Buchung vermeiden Wer online einen Mietwagen reserviert, hat kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es kommt dann auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vermieters an, ob eine kostenfreie Stornierung möglich ist.
- Vorsicht Selbstbehalt Günstige Kaskoversicherungen beinhalten in der Regel einen Selbstbehalt. Liegt dieser bei 500 Euro oder mehr, kann der Urlaub schon bei einem ansonsten harmlosen Auffahrunfall zu Ende sein, weil die Reparaturkosten die Urlaubskasse verschlingen. Daher wird zu einer etwas teureren Versicherungsvariante mit geringer oder gar keiner Selbstbeteiligung geraten. Um eine Doppelversicherung zu vermeiden, sollten Inhaber einer Kreditkarte prüfen, ob bereits ein entsprechender Versicherungsschutz über die Karte besteht.
- Tankregelung beachten Normalerweise herrscht die „Full-to-Full-Regelung“ beim Tanken: Das Fahrzeug wird vollgetankt angemietet und vollgetankt wieder abgegeben. Wer das verschwitzt, zahlt oft die sehr viel höhere Tankpauschale des Vermieters.
- Schadenversicherung checken Sie ist neben der Haftpflichtversicherung obligatorisch. Ob Teil- oder Vollkasko-Police, hier ist ein Blick ins Kleingedruckte wichtig: Denn Schäden durch Vandalismus, Glasbruch oder am Unterboden sind nicht immer gedeckt.
- Fahrerwechsel inklusive Viele besonders günstige Versicherungsangebote gelten nur für den Vertragsnehmer als Fahrer. Wer sich auf längeren Strecken mit dem Beifahrer abwechseln möchte, sollte den Versicherungsschutz beim Vertragsabschluss erweitern.
- Fahrzeugzustand überprüfen Bei Übernahme ist der Fahrzeugzustand kritisch zu überprüfen. Dabei können Mieter den Zustand des Mietwagens zusätzlich mit Fotos dokumentieren. Alle Schäden müssen in das Übernahmeprotokoll aufgenommen werden, ansonsten könnte man später für fremd verursachte Schäden haftbar gemacht werden. Sofern nicht angeboten, sollten Urlauber eine Kopie des Protokolls verlangen. Auch bei Rückgabe des Autos muss der Fahrzeugzustand dokumentiert werden. Damit es nicht nachträglich zu Ärger wegen eventueller Schäden kommt, sollten Sie sich eine Kopie des Übergabeprotokolls aushändigen lassen. Zudem sollte das Fahrzeug nicht außerhalb der Öffnungszeiten abgegeben werden. Erstens gibt es so kein überprüfbares Rückgabeprotokoll, zweitens werden Urlauber möglicherweise für Schäden verantwortlich gemacht, die bis zur Öffnung des Fuhrparks am abgestellten Mietwagen entstehen.
- Unfall, Diebstahl, Knöllchen? Das tun! Wird der Mietwagen gestohlen oder ist in einen Unfall verwickelt, müssen Sie umgehend Polizei und Vermieter informieren. Darüber hinaus kann es in den AGB weitere Schritte geben, die unternommen werden müssen, um nicht für den Schaden haftbar gemacht zu werden.
Bei Verkehrsverstößen mit dem Mietwagen haftet der Mieter. Wer im Ausland ein Knöllchen kassiert, sollte das Bußgeld nicht ignorieren.
Bußgelder im Ausland sind europaweit vollstreckbar
Wer nach der Reise ein ausländisches „Knöllchen“ in seinem Briefkasten vorfindet, sollte dieses nicht einfach wegwerfen. Bußgelder können nämlich EU-weit unter bestimmten Voraussetzungen vollstreckt werden. Möglich ist dies, seit Deutschland 2010 einen EU-Rahmenbeschluss zur Vollstreckung von Geldsanktionen in nationales Recht umgesetzt hat. Inzwischen wenden alle EU-Länder den Rahmenbeschluss an. Für deutsche Autofahrer bedeutet das: Rechtskräftige Bußgeldbescheide aus diesen Ländern können ab einer Höhe von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden. Da die Bußgelder im Ausland oft wesentlich höher als in Deutschland ausfallen, kann dieser Schwellenwert auch bei einem harmlosen Parkverstoß erreicht sein. Zudem werden die Verwaltungsgebühren in den Schwellenwert mit eingerechnet. Lautete der Bußgeldbescheid also zum Beispiel auf 40 Euro, kann er gleichwohl in Deutschland vollstreckt werden, wenn Verfahrenskosten von 30 Euro dazukommen.
Zuständig für die Vollstreckung ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn. Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen können also ignoriert werden. Das BfJ leitet die Vollstreckung nur dann ein, wenn der Bescheid aus dem Ausland eine deutsche Übersetzung enthält, die zumindest den wesentlichen Inhalt wiedergibt. Ferner scheidet eine Vollstreckung aus, wenn der Betroffene in dem ausländischen Verfahren keine Gelegenheit hatte, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Sparen mit Bußgeldrabatten im Ausland
Bei geringfügigen Verstößen in Deutschland wird ein Verwarnungsgeld erhoben, das unter Umständen direkt gezahlt werden kann. Ansonsten flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus. Anders sieht es in einigen anderen Ländern aus. Wer schnell zahlt, kann bis zur Hälfte des Bußgeldes sparen.
- In Belgien erhalten Sie bis zu zehn Prozent Rabatt, wenn Sie einen entsprechenden Vergleichsvorschlag des Staatsanwalts annehmen.
- In Frankreich werden je nach Verstoß bis zu 45 Euro vom Bußgeld erlassen. Voraussetzung: Man zahlt innerhalb einer festgelegten Zeitspanne, die sich danach richtet, ob der Bußgeldbescheid direkt vor Ort ausgehändigt wurde oder erst später zugestellt wird.
- In Italien wird in der Regel beim erstmaligem Verkehrsverstoß der gesetzliche Mindestbetrag verlangt. Davon können Sie 30 Prozent abziehen, wenn Sie innerhalb von fünf Tagen zahlen – außer bei schwerwiegenden Delikten mit Fahrverbot oder Kfz-Beschlagnahme.
- In Spanien, Großbritannien und Griechenland sind bis zu 50 Prozent Ersparnis drin, wenn Sie fristgerecht zahlen. In Großbritannien gilt das allerdings nur für Verstöße im ruhenden Verkehr.
Auch im Ausland auf rechtlichen Rückhalt vertrauen können
Mit dem ARAG Verkehrsrechtsschutz sind Sie weltweit gelassen unterwegs. Egal, ob Auto, Bahn, Fähre oder Fahrrad: Wir halten Ihnen den Rücken frei und tragen die Kosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen, zum Beispiel nach einem Unfall oder bei Streit mit dem Mietwagenanbieter.
Autounfall im Ausland: So verhalten Sie sich richtig
Ein Unfall im Ausland ist doppelt ärgerlich. Nach dem Crash kommen Sprachbarrieren, unbekannte Verwaltung, Papierflut und eventuell sogar ein endloses juristisches Nachspiel. Mit einem Verkehrsrechtsschutz, der auch im Ausland greift, sind Sie auf der sicheren Seite.
So verhalten Sie sich bei einem Unfall im Ausland
- Wichtigste Regel: Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
- Rufen Sie die Polizei!
- Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, fragen Sie nach der „Grünen Karte“ des Unfallgegners.
- Fotografieren Sie mit dem Handy oder einer Kamera die Unfallstelle und einzelne Details.
- Fertigen Sie ein Unfallprotokoll an. Notieren Sie sich insbesondere das Kennzeichen des Unfallgegners und dessen Herkunftsland sowie Schadenstag und -ort.
- Melden Sie umgehend den Schaden Ihrer eigenen Autohaftpflichtversicherung, spätestens innerhalb einer Woche. Auch wenn der andere für den Unfall verantwortlich zu sein scheint.
- • Organisieren Sie die Schadensregulierung! Das müssen Sie nicht direkt während des Urlaubs machen, sondern können es gelassen von zu Hause aus tun. Über den Zentralruf der Autoversicherer (Bundeseinheitliche Nummer: 0800/250 260 0) kommen Sie in Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners. Spätestens jetzt ist es nützlich, alle Unterlagen (Unfallbericht, Unfallbestätigung, evtl. grüne Versicherungskarte des Unfallgegners) parat zu haben.
Mit diesen Dokumenten können Sie vorbeugen
Damit Sie beispielsweise bei einem Auffahrunfall im Ausland bestens gewappnet sind, sollten Sie bei Reiseantritt an die folgenden Dokumente denken.
- Europäischer Unfallbericht
- Grüne Karte (erhältlich bei Ihrer Versicherung)
- Schutzbrief oder Reiseversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Vollkasko-Versicherung
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