Wie Sie Doppelversicherung vermeiden
Doppelt abgesichert heißt nicht besser geschützt, sondern oft nur teurer.
Damit Sie nur dort abgesichert sind, wo es wirklich Sinn ergibt und unnötige Doppelversicherungen meiden.
Auf den Punkt
- Doppelversicherungen sichern ein Risiko mehrfach ab.
- Sie entstehen oft durch Eheschließung oder Zusammenziehen.
- In einigen Fällen kann die Mehrfachversicherung sogar strafbar sein.
- Häufig sind Doppelversicherungen unnötig und führen zu Mehrkosten.
- Bei einigen Versicherungen kann eine Mehrfachversicherung allerdings sinnvoll sein.
Was versteht man überhaupt unter Doppelversicherung?
Eine Doppelversicherung bzw. Mehrfachversicherung besteht, wenn Sie ein Risiko doppelt oder gleich mehrfach abgesichert haben.
Das kann schnell versehentlich passieren, wenn Sie beispielsweise heiraten oder zwei Haushalte zusammenlegen. In diesen Situationen ist eine Hausratversicherung oder Privathaftpflicht ausreichend. Zwei davon wären mit unnötigen Kosten verbunden und im Schadensfall doppelt abzukassieren, ist strafbar.
Bei Renten- oder Lebensversicherungen hingegen ist eine Mehrfachversicherung durchaus sinnvoll, um die Vorsorge zu verbessern. Es kann zudem von Vorteil sein, eine individuelle Unfallversicherung zu haben, da Sie mitunter anderen Risiken ausgesetzt sind als Ihr Partner.
Heißt es eigentlich Doppelversicherung oder Mehrfachversicherung?
Falsch ist beides nicht, aber der juristische Begriff ist Mehrfachversicherung. Seit Inkrafttreten des Versicherungsvertragsgesetzes 2008 wird statt "Doppelversicherung" der Begriff "Mehrfachversicherung" verwendet.
Was passiert beim Heiraten oder Zusammenziehen mit doppelten Versicherungen?
Bei vielen Versicherungen reicht nach der Heirat oder dem Zusammenlegen zweier Haushalte eine Police für alle völlig aus. Machen Sie einen gründlichen Versicherungs-Check – zusammen mit einem Versicherungsexperten. Dieser hilft Ihnen, die Übersicht zu behalten und eventuell auch Geld zu sparen. Ein Experte wird Ihnen auch sagen, wie es weitergeht.
Meist startet es mit einem Anruf bei Ihrer Versicherung. Die beteiligten Versicherungen werden im Fall einer Mehrfachversicherung fragen, wann die jeweiligen Policen abgeschlossen wurden. Für gewöhnlich hat die ältere Versicherung die älteren Rechte.
Doppelt versichert? Sonderkündigungsrecht & Rückerstattung
Voraussetzung für die Auflösung einer Doppelversicherung ist, dass dieselbe Gefahr mehrfach versichert ist und die gemeinsamen Versicherungssummen den Versicherungswert übersteigen. Sobald eine Mehrfachversicherung zustande kam, ohne dass Sie davon wussten, können Sie gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme herabgesetzt wird.
Versicherungsvertragsgesetz – § 79 Beseitigung der Mehrfachversicherung
(1) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
(2) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Prämien verlangen.
Eine gesetzliche Frist für dieses Aufhebungsverlangen nennt § 79 VVG nicht – dennoch sollten Sie Ihre Versicherer z. B. nach einer Heirat zeitnah informieren, um unnötige Beiträge zu vermeiden. Beachten Sie außerdem, dass einzelne Versicherer in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) eigene Meldefristen vorsehen können.
Im nächsten Schritt prüfen die beteiligten Versicherer gemeinsam mit Ihnen, welcher Vertrag bestehen bleiben soll. Meist handelt es sich dabei um die ältere Versicherung. Die nicht mehr benötigte bzw. doppelte Versicherung wird dann ordnungsgemäß gekündigt. Falls Sie doppelt versichert waren, steht Ihnen eine Beitragsrückerstattung zu. Das bedeutet, dass Ihr Versicherer den zu viel gezahlten Beitrag ab dem Zeitpunkt der Vertragsaufhebung an Sie zurückzahlen muss.
Rückerstattung bei Doppelversicherung – Ein Beispiel
Sie legen zwei Haushalte zusammen und passen Ihre Hausrat-Verträge an, indem Sie den älteren Vertrag umstellen, weil die Wohnfläche, der Wohnort oder auch der Wert des Hausrats sich geändert haben. Wenn Sie jetzt den jüngeren Vertrag wegen der bestehenden Doppelversicherung kündigen, wird dieser zum Kündigungstermin abgerechnet. Die Beiträge werden ab dem Kündigungstermin zurückerstattet, weil ja auch das Risiko nicht mehr besteht. Die Details darüber finden Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Typische Mehrfachversicherungen und was Sie beachten müssen
Mehrfachversicherungen entstehen häufig aus Versehen oder durch Versäumnisse von Fristen. In einigen Fällen überschneiden sich aber auch die Leistungen von zwei unterschiedlichen Policen. Einem Versicherungslaien fällt dies meist nicht auf. Der Klassiker: Zwei Menschen bringen durch eine Heirat die deckungsgleichen Versicherungen mit in die Ehe, wie etwa Hausrat- und Haftpflichtversicherung, und vergessen, ihre Verträge rechtzeitig zu kündigen.
In jedem Fall gilt jedoch, dass der Anspruch eines Versicherten gegenüber mehreren Versicherungen nie mehr als die Schadenshöhe beträgt. Das ist in § 200 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt.
Bereicherungsverbot – § 200 VVG
Hat die versicherte Person wegen desselben Versicherungsfalles einen Anspruch gegen mehrere Erstattungsverpflichtete, darf die Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen.
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Versicherung |
Als Doppelversicherung |
Das sollten Sie wissen |
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Hausratversicherung |
meist überflüssig |
Nach dem Zusammenziehen oder einer Hochzeit reicht in der Regel eine Police für den gemeinsamen Haushalt aus. Prüfen Sie, ob die Versicherungssumme angepasst werden muss. |
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Privathaftpflichtversicherung |
oft sinnlos |
Für Paare oder Familien genügt häufig ein gemeinsamer Vertrag. Vergleichen Sie vor einer Kündigung Leistungen und Deckungssummen. |
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Rechtsschutzversicherung |
tarifabhängig |
Oft reicht ein gemeinsamer Familien- oder Partnertarif. Prüfen Sie vorab, welche Leistungen die einzelnen Verträge enthalten. |
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Unfallversicherung |
kann sinnvoll sein |
Mehrere Unfallversicherungen sind grundsätzlich zulässig. Die vereinbarten Leistungen können sich ergänzen. |
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Lebensversicherung |
sinnvoll |
Mehrere Lebensversicherungen sind möglich und können Teil Ihrer persönlichen Vorsorge sein. |
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Rentenversicherung |
sinnvoll |
Mehrere Verträge sind üblich und können helfen, Ihre Altersvorsorge individuell aufzubauen. |
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Krankenversicherung |
nur in Ausnahmefällen |
Zwei Krankenvollversicherungen sind meist nicht sinnvoll. Zusatzversicherungen können hingegen eine gute Ergänzung sein. |
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Zahnzusatzversicherung |
selten nützlich |
Viele Tarife schließen eine weitere Zahnzusatzversicherung aus oder begrenzen die Leistungen. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen. |
Zwei Hausratversicherungen gleichzeitig
Zwei Hausratversicherungen gleichzeitig gehören gerade nach dem Zusammenziehen zu den häufigsten Doppelversicherungen. Hier reicht eine Police für den gesamten Haushalt. Falls Sie beispielsweise nach einer Hochzeit versäumt haben, eine Mehrfachversicherung in der Hausratversicherung zu kündigen, können Sie einen Schaden beiden Versicherern melden. Vergessen Sie nicht, die jeweils andere Versicherung anzugeben. Sie bekommen allerdings nicht mehr Geld ausbezahlt. Beide Versicherungen werden sich in der Regel die Summe entsprechend der vereinbarten Versicherungsleistung aufteilen.
Unser Tipp: Es spricht viel dafür, Versicherungen regelmäßig zu checken und überflüssige Beiträge zu sparen. Prüfen Sie, ob die Versicherungssumme beim verbleibenden Vertrag für einen vergrößerten Haushalt ausreicht. In jedem Fall sollten Sie Ihrer Versicherung mitteilen, wenn es Änderungen bei den folgenden Punkten gibt:
- Wohnfläche
- Wert des Hausrats
- Wohnort
Kann man zwei Haftpflichtversicherungen haben?
Die Haftpflicht sichert Sie und weitere Personen im Schadensfall gegen finanzielle Forderungen ab. Auch hier reicht eine Police für den gesamten Haushalt. Eine Doppelversicherung der Haftpflicht ist zwar nicht grundsätzlich verboten, strafbar machen Sie sich aber, wenn Sie im Schadensfall vorsätzlich bei beiden Versicherungen abkassieren. Das gilt als Versicherungsbetrug (§ 263 StGB). Daher sollten Sie bei einer versehentlichen Doppelversicherung umgehend Ihren Versicherer informieren und vom außerordentlichen Kündigungsrecht des neueren Vertrages Gebrauch machen. Ändern sich Ihre Lebensumstände, können Sie einen Single-Vertrag auf einen Partner- oder Familienvertrag umstellen, um gegebenenfalls weitere Personen in die Police aufzunehmen und einer Versicherungslücke entgegenzuwirken.
Ist eine Kündigung der Haftpflichtversicherung wegen Doppelversicherung möglich?
Der neuere Vertrag einer doppelt versicherten Haftpflicht kann vom Versicherungsunternehmen sofort gekündigt werden. Zu viel bezahlte Beiträge werden anteilig zurückerstattet.
Zuverlässigen Haftpflicht-Schutz abschließenDoppelte Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung steht Ihnen in rechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Versichert sind beispielsweise im Familientarif der ARAG zusätzlich Ihr Ehe- oder Lebenspartner und dessen Kinder sowie am Wohnsitz gemeldete verwandte oder verschwägerte Personen. Bei der Kündigung der Rechtsschutz-Doppelversicherung besteht für den neueren Vertrag ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Gut zu wissen: Prüfen Sie beim Verkehrsrechtsschutz, ob die Police für das Fahrzeug oder für den Fahrer gilt. Handelt es sich um einen Fahrer-Rechtsschutz, muss der Ehepartner noch mitversichert werden – bei einer Fahrzeug-Police ändert sich nichts.
Sind zwei Unfallversicherungen sinnvoll?
Generell ist es möglich, mehrere Unfallversicherungen zu besitzen, denn diese sind personenbezogen. Bei einer Hochzeit ändert sich daran nichts, soweit Sie Ihre Versorgungslage nicht verbessern wollen. Falls Sie mehrere Policen besitzen, prüfen Sie, ob eine mit einer hohen Invaliditätssumme nicht besser ist. Im Fall der Unfallversicherung kann es sein, dass Sie selbst und über Ihre Familie unfallversichert sind und sogar Ihr Arbeitgeber eine Police für Sie abgeschlossen hat. Kein Problem, Sie dürfen nur bei der Meldung eines Unfalls niemals vergessen, dies anzugeben. Jeder Versicherer deckt unterschiedliche Leistungen ab und manch Versicherungsnehmer möchte durchaus für alle Fälle vorbereitet sein. Interessanter ist dann vielmehr, wie im Falle eines Schadens vorgegangen werden muss. Unser Tipp: Zeigen Sie einen Unfall bei allen Versicherern individuell an.
Ein Gerichtsurteil zeigte, dass man in diesem Fall den Versicherungsschutz riskiert und am Ende leer ausgehen kann. Eine Frau hatte sich an beiden Daumen so schwer verletzt, dass von einer 50-prozentigen Invalidität auszugehen war. Sie meldete den Unfall ihren Unfallversicherungen. Dort wurde sie gefragt, ob sie noch weitere Policen habe. Sie beantwortete die Frage nicht und verletzte damit ihre Aufklärungspflicht (Oberlandesgericht Koblenz Az.: 10 U 778/15). Die Unfallversicherung musste nicht zahlen.
Das Risiko von Mehrfachversicherungen besteht darin, dass man einem Versicherungsnehmer Versicherungsbetrug unterstellen könnte. Denn es kommt vor, dass jemand extra mehrere Versicherungen bei verschiedenen Unternehmen abschließt, um mehrmals abzukassieren. Laut Versicherungsvertragsgesetz sind solche Versicherungen aber ungültig.
Mehrere Renten- und Lebensversicherungen
Mehrere Vorsorgeverträge zur gleichen Zeit beeinflussen sich nicht gegenseitig. Sie müssen nichts ändern. Die mehrfache Versicherung bei Renten- und Lebensversicherungen bringt sogar echte Vorteile, wenn man optimal vorsorgen möchte. Denn hierbei handelt es sich nicht um Schadensversicherungen. Grundsätzlich kann man also so viele Verträge abschließen, wie man möchte – auch bei verschiedenen Anbietern. Setzen Sie hier auf eine gute Beratung eines Versicherungsexperten, der Ihnen sagen kann, ob Sie besser einen alten Vertrag aufstocken sollten, sofern das möglich ist oder einen neuen abschließen.
Zur Altersvorsorge beraten lassenDoppelt krankenversichert: Geht das?
Eine doppelte Krankenversicherung ist per se nicht verboten. Jedoch müssen Sie dann auch für beide Versicherungen Beiträge entrichten, obwohl Sie immer nur die Leistungen einer Versicherung in Anspruch nehmen können. Bei einer Behandlung entscheiden Sie nämlich, ob Sie sich als privater oder gesetzlicher Patient behandeln lassen:
- Privatpatienten erhalten nach der Behandlung eine Rechnung, die bei ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden muss.
- Gesetzlich Versicherte legen bei einer Behandlung lediglich ihre Krankenkassenkarte vor.
Auch die Vorteile einer Doppelversicherung in der privaten Krankenversicherung sind fragwürdig. Unterm Strich haben Sie nämlich einen finanziellen Mehraufwand, da Sie mehrere Beiträge zahlen. Im Krankheitsfall können Sie aber nur von einer Versicherung Gebrauch machen, auch wenn Sie doppelt krankenversichert sind. Streben Sie dennoch eine Doppelversicherung der privaten Krankenversicherung an, müssen Sie Ihren Bestandsversicherer in der Regel über den Abschluss einer weiteren Versicherung informieren.
Gut zu wissen: Viele Versicherer fragen Sie bei Antragsstellung einer Krankenversicherung, ob Sie in Besitz einer weiteren Krankenversicherung sind und diese fortbestehen lassen möchten. Wenn ja, ist ein neuer Vertragsabschluss oftmals nicht möglich. Die Versicherer lehnen den Antrag ab, da die Absprachen zu Kostenübernahmen, Verantwortlichkeiten etc. bei einer Doppelversicherung mit einem erheblichen organisatorischen Mehraufwand verbunden sind.
Warum eine Auslandsreisekrankenversicherung für Privatversicherte Sinn macht
Im Fall einer Auslandsreise ist es sehr sinnvoll, eine meist preiswerte zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, selbst dann, wenn Erkrankungen im Ausland in Ihrer privaten Krankenvollversicherung abgesichert sind. Die Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung greifen in der Regel für akute Ereignisse. So sind Sie doppelt vor etwaigen Ansprüchen auf Kostenerstattung und gegebenenfalls Pauschalerstattung geschützt. Außerdem fallen Ihre Behandlungskosten im Ausland nicht unter Ihre Selbstbeteiligung, da sie über die Auslandsreisekrankenversicherung abgerechnet werden. Dafür müssen Sie als Privatversicherter im Krankheitsfall im Ausland nur Ihren Auslandsreisekrankenschutz bemühen und melden den Schadenfall einfach nicht bei Ihrer Vollversicherung.
Doppeltes Krankenhaus-Tagegeld
Krankenhaus-Tagegeldversicherungen sind personenbezogen. Mehrere Verträge zur gleichen Zeit beeinflussen sich nicht gegenseitig. Beachten Sie jedoch, dass eine weitere Krankenhaus-Tagegeld- oder auch Krankentagegeld-Versicherung nur mit Einwilligung Ihres ersten Versicherers abgeschlossen werden kann. Sollten Sie mehrere Policen besitzen, achten Sie darauf, dass diese in Summe Ihr aktuelles Nettoeinkommen absichern können. Ist Ihr Einkommen seit dem Abschluss gestiegen, ergänzen Sie am besten die entstandene Lücke.
Gut zu wissen: Wenn anderweitige Krankenhaustagegeldversicherungen bestehen, muss die Höhe des jeweiligen Tagessatzes geprüft werden. Oft gibt es einen maximal absicherbaren Tagessatz.
Darf man zwei Zahnzusatzversicherungen abschließen?
Eine Doppelversicherung bei Zahnzusatzversicherungen ist selten möglich. Denn oft enthalten Zahnversicherungstarife eine Klausel, welche besagt, dass der Abschluss nur dann möglich ist, wenn für die zu versichernde Person keine andere private Versicherung mit Zahnleistungen besteht.
Grund dafür, dass einige Menschen zwei Zahnzusatzversicherungen abschließen möchten, ist, dass sie Leistungslücken oder Anteilshöhen füllen bzw. steigern wollen. Auch bei einer Zahnzusatzversicherung gilt das sogenannte Bereicherungsverbot, welches besagt, dass Versicherte niemals mehr Leistung erhalten dürfen, als die Behandlung ursprünglich gekostet hat.
In § 78 (1) des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) heißt es zusätzlich: „Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden (Mehrfachversicherung), haften die Versicherer in der Weise als Gesamtschuldner, dass jeder Versicherer den von ihm nach dem Vertrag zu leistenden Betrag zu zahlen hat, der Versicherungsnehmer aber insgesamt nicht mehr als den Betrag des Schadens verlangen kann.“
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