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Auf den Punkt

 
  • Ist Ihr Pass, Ausweis oder Führerschein verloren gegangen oder gestohlen worden, melden Sie sich am besten sofort bei der örtlichen Polizei.
  • EC-Karten, Personalausweise der neuen Generation und Mitarbeiterausweise können oft per Telefon gesperrt werden.
  • Der Verlust von Ausweisdokumenten im Ausland wird in der Regel nicht durch Reiseversicherungen gedeckt.
  • Oft kann die deutsche Botschaft im Ausland für vorübergehenden Ersatz Ihrer Papiere sorgen.
  • Fertigen Sie vor der Abreise Kopien wichtiger Dokumente an. Damit lässt sich die Bearbeitungszeit für neue Papiere deutlich verkürzen.
 

Schnell handeln! Drei Schritte, wenn Ausweis oder Reisepass im Ausland geklaut wurden

Sie haben im Urlaub Ihren Personalausweis verloren, Ihr Reisepass wurde gestohlen oder gar Ihre ganze Brieftasche? Dann gilt vor allem erst einmal: Ruhe bewahren – und die folgenden drei Schritte befolgen:

 

Verlust melden:
Wenden Sie sich bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Papiere umgehend an die örtliche Polizei. Dort wird ein Protokoll erstellt. Mit diesem können Sie sich über das nächstgelegene deutsche Konsulat Ersatzdokumente ausstellen lassen.

 

Ausweis sperren:
Wenn Ihr neuer Personalausweis über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion verfügt, können Sie diesen über den Sperrnotruf 0180-1-33 33 33 sperren lassen. Sie brauchen dazu Ihr Sperrkennwort, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.

 

Kredit- und EC-Karten sowie Kundenkarten und Mitarbeiterausweise schützen:
Die meisten Bankkarten lassen sich im Verlustfall schnell über den gebührenfreien Sperrnotruf 116 116 (aus dem Ausland 0049 116 116) sperren, wenn Ihr Kreditinstitut bei diesem System mitmacht. Andernfalls kontaktieren Sie Ihre Bank direkt.

 

Zahlt die Reiseversicherung bei Diebstahl im Ausland?

Der Verlust von Ausweisdokumenten im Ausland wird in der Regel nicht durch Reiseversicherungen gedeckt. Werden Ihnen auf Reisen Ihre Papiere gestohlen, dann besteht dementsprechend meist kein Anspruch auf die Erstattung der daraus entstehenden Kosten. Der Grund: Reiseversicherungen schützen meist vor erheblichen finanziellen Schäden, nicht aber für geringe Sachwerte. Die Kosten, die durch einen Diebstahl von Reisedokumenten oder Pässen entstehen, fallen nicht in diese Rubrik. So entschied 2017 in einem wegweisenden Urteil auch das Landesgericht Hildesheim (Az. 7 S 136/16). Die Begründung: Durch den Verlust seiner Dokumente waren dem Kläger keine „erheblichen Schäden“ entstanden. Eben solche erheblichen Schäden waren in den Versicherungsbedingungen jedoch als Bedingung für Rückerstattungen aufgeführt.

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Darf ich weiterreisen, wenn Personalausweis oder Pass im Ausland verloren gehen?

Entgegen der weit verbreiteten Annahme muss Ihr Urlaub nicht zu Ende sein, wenn Sie Ihre Ausweispapiere verloren haben. Wichtig ist, dass Sie sich schnellstmöglich an die deutsche Botschaft oder das nächstgelegene deutsche Konsulat wenden. Dort können Sie vorübergehenden Ersatz für abhandengekommene Ausweise und Pässe bekommen. Erfragen Sie zudem, ob Sie erneut ein Visum beantragen müssen. Haben Sie eine wichtige Weiterreise geplant, dann sollten Sie sich um einen sogenannten vorläufigen Reisepass bemühen. Dieser erlaubt es Ihnen für einen eingeschränkten Zeitraum weiterzureisen. Für die Ausstellung benötigen Sie zwei biometrische Passbilder sowie ein alternatives Ausweisdokument wie einen Führerschein. Ein Tipp: Wenn Sie bei den Behörden Kopien Ihrer verlorenen Dokumente vorlegen können, dann kann das die Bearbeitungszeit deutlich verkürzen.

 

Ausweis im Ausland verloren: Ist der Rückflug in Gefahr?

Da Sie bei einer Rückreise per Flugzeug Ausweisdokumente benötigen, kann der Verlust eines Reisepasses oder eines Personalausweises auch für Ihre Heimreise Probleme verursachen. Zudem wird in manchen Ländern bei der Ausreise zusätzlich zur simplen Identifikation auch noch das Vorzeigen eines Einreisestempels verlangt. Es ist also wichtig, dass Sie sich schnellstmöglich um Ersatz für Ihre Ausweisdokumente bemühen. Um Ihre sichere und schnelle Rückreise zu ermöglichen, stellen deutsche Auslandsvertretungen einen sogenannten Reiseausweis als Passersatz aus. Doch Vorsicht: Dieser gilt höchstens für einen Monat und berechtigt – anders als ein vorläufiger Reisepass – nicht zur Weiterreise in andere Länder.

 

Nach Diebstahl oder Verlust: Muss man den Reisepass sperren lassen?

Mangels zu blockierender Funktionen müssen Sie Ihren Reisepass nicht sperren lassen. Nach § 1 des sogenannten Passgesetzes sind Sie allerdings dazu verpflichtet, den Verlust des Dokuments schnellstmöglich zu melden. Die Behörden nehmen die Verlustanzeige dann auf, dokumentieren den Fall und können Ihnen nach Vorlage der nötigen Dokumente Ersatzpapiere ausstellen. Anders verhält es sich, wenn Sie einen Personalausweis der neuen Generation verloren haben. Dieser verfügt – falls freigeschaltet – über eine Onlineausweisfunktion, die Sie sofort sperren lassen sollten. Der Sperrnotruf ist unter der Rufnummer 0180-1-33 33 33 erreichbar. Für die Sperrung benötigen Sie Ihr Sperrkennwort, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.

 

Führerschein im Ausland verloren oder gestohlen? Das sollten Sie tun

Verlieren Sie im Ausland Ihren Führerschein, dann müssen Sie den Verlust nicht zwangsläufig bei der deutschen Botschaft melden. Handelt es sich jedoch um einen Diebstahl, dann sollten Sie schnellstmöglich den Weg zur örtlichen Polizei suchen. Erstatten Sie Anzeige und lassen Sie sich eine sogenannte Diebstahlbescheinigung ausstellen. Langfristigen Ersatz für Ihren Führerschein bekommen Sie im Regelfall nur bei den Deutschen Verwaltungsbehörden.

Sind Sie für den Rest Ihrer Reise auf Ihren Führerschein angewiesen und waren Sie mit einem Internationalen Führerschein unterwegs, dann können Sie wiederum vorübergehende Papiere erhalten. Die deutsche Botschaft kann Ihnen in diesem Fall vor Ort eine amtliche Übersetzung des nationalen Führerscheins anfertigen, die von den meisten ausländischen Behörden als Ersatz akzeptiert wird.

Auch bei einem Verlust des Fahrzeugscheins oder des Fahrzeugbriefs sollte Ihre erste Anlaufstelle die örtliche Polizeidienststelle sein. Ratsam ist es jedoch ohnehin, den Fahrzeugbrief gar nicht erst mit auf Reisen zu nehmen, sondern sicher zuhause zu verwahren.

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Was sind die besten Tipps für sicheres Reisen?

Gegen Diebstahl oder einen verlorenen Reisepass ist, genauso wie bei Gepäckverlust am Flughafen, niemand gefeit. Trotzdem lässt sich das Risiko für verlorene Dokumente auf Reisen mit der richtigen Planung und ein paar einfachen Vorkehrungen minimieren. Mit den folgenden Tipps reisen Sie sicherer:

  • Wichtige Dokumente sicher verwahren
    Anstatt Ihre EC- und Kreditkarte sowie Ihren Reisepass stets mitzuführen, sollten Sie auf Reisen kleine Bargeldbeträge mitführen. Bei einem Verlust können Sie mit der im Hotel eingeschlossenen Kreditkarte schnell für Nachschub sorgen.
  • Papiere eng am Körper tragen
    Transportieren Sie Ausweise und Wertgegenstände so, dass Taschendiebe kein einfaches Spiel haben. Etwa in einer flachen Bauchtasche unter der Kleidung.
  • Nutzen Sie technische Hilfsmittel
    Mit diebstahlsicheren Rucksäcken oder Apps, mit denen sich nicht nur Ihr Handy, sondern auch Ihre Wertgegenstände aufspüren lassen, sind Sie auf der sicheren Seite.
  • Abgesichert dank Kopien
    Fertigen Sie vor Ihrer Abreise Kopien Ihrer wichtigsten Dokumente an. Gehen Ihnen Ihre Papiere unterwegs verloren, dann beschleunigen die Kopien die Bearbeitungszeit neuer Dokumente erheblich.

Abgesichert mit dem Top-Schutzbrief: Unser ARAG-Experte erklärt

Was kann die ARAG für Sie tun, wenn Sie Ihre Papiere im Ausland verloren haben? Und wie schützen Sie sich am besten gegen den Verlustfall? Mareike Pasing, Geschäftsführerin der ARAG Service Center GmbH, die tagtäglich Notrufe von Kunden entgegennimmt, hat die Antworten:

Frau Pasing, wie unterstützt die ARAG Reisende in Notfallsituationen?

„Aus vielen Tausenden Notfällen wissen wir, wie wichtig gerade in Stress-Situationen organisatorische Hilfe ist. Kunden können uns nach einem Überfall jederzeit – Tag und Nacht – kontaktieren. Wir erklären, was dann zu tun ist, um schnellstmöglich neue Papiere zu bekommen – und unterstützen Hilfesuchende auch bei der Umbuchung eines Fluges oder der Suche nach einem Hotel.“

Und wer trägt die Kosten?

„Im Rahmen des ARAG Top-Schutzbriefes haben wir einen Spielraum. In einem solchen Fall übernehmen wir grundsätzlich die Kosten für die Ersatzpapiere, die vor Ort beschafft werden müssen, und für die Neubeschaffung in Deutschland. Wer im Ausland erkrankt, erhält von uns die Mehrkosten ersetzt und im Fall des überfallenen Reisenden ist ähnliches denkbar. Einige Tarife sehen eine Soforthilfe in Höhe von 250 Euro bis 1.000 Euro vor – auch für zusätzlich entstehende Reisekosten.“

 

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