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Auf den Punkt

 
  • Verwarngelder für das Parken ohne Parkschein liegen zumeist zwischen 20 und 40 Euro.
  • Höhere Geldstrafen kommen zum Beispiel dann in Frage, wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer durch Ihr Falschparken gefährden oder Rettungsgassen blockieren.
  • Wer Parkverstöße in Serie begeht, dem droht im schlimmsten Fall die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).
  • Wollen Sie Widerspruch gegen ein Bußgeld einlegen, dann sollten Sie den zugehörigen Strafzettel nicht bezahlen.
 
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Halten und Parken im Straßenverkehr: Was ist erlaubt?

Egal ob Parken im Parkverbot, eine abgelaufene Parkscheibe oder ein fehlender Parkschein: Parkverstöße zählen zu den am häufigsten registrierten Vergehen im deutschen Straßenverkehr. Der Begriff „Parken“ ist dabei im Verkehrsrecht klar geregelt. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es dazu:

„Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“

Dementsprechend handelt es sich nicht in allen Situationen, in denen ein Fahrzeug zum Stehen kommt, um einen Parkvorgang. Vielmehr ist bei kurzen Fahrtunterbrechungen und/oder in Fällen, in denen der Fahrer sein Fahrzeug nicht verlässt, die Rede von einem Haltevorgang.

 

So viel kann Sie Falschparken kosten

Die Höhe der Bußgelder für Parkverstöße richtet sich vor allem nach der Schwere des jeweiligen Vergehens. Das Parken ohne Parkschein kommt Sie deshalb mitunter viel billiger zu stehen als das Parken in einer Gefahrenzone oder im absoluten Halteverbot. Doch wie hoch sind die Bußgelder für die verschiedenen Delikte nun genau? Mit der folgenden Übersicht behalten Autofahrer den Durchblick.

Zu beachten ist, dass die jeweiligen Bußgelder auch höher ausfallen können, wenn erschwerende Faktoren wie die Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer oder die Überschreitung der zulässigen Parkzeit um mehr als einer Stunde hinzukommen.

 

Bußgelder fürs Falschparken: Das kosten Knöllchen

Parken in verkehrsberuhigten Zonen ab 10 Euro
Parken im Kreuzungsbereich ab 10 Euro
Parken im Halteverbot ab 25 Euro
Parken auf Sperrflächen ab 25 Euro
Parken in Kurven ab 35 Euro
Parken in zweiter Reihe ab 55 Euro
Parken auf dem Gehweg ab 55 Euro
Parken auf dem Radweg ab 55 Euro
Parken an Taxihaltestellen ab 10 Euro
Parken in Fußgängerzonen ab 55 Euro
Parken auf einem Behindertenparkplatz ab 55 Euro
Parken auf Parkplätzen für E-Fahrzeuge oder Carsharing-Fahrzeuge ab 55 Euro
Parken in einer Feuerwehrzufahrt ab 55 Euro
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Wie hoch sind die Kosten für das Parken im Parkverbot?

Falschparken kann schnell teuer werden. Wer zum Beispiel an unübersichtlichen Stellen parkt, muss mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert, erhöht sich die Strafe auf 55 Euro. Ähnlich teuer kann das Parken auf Geh- und Radwegen werden, wo bereits ein Falschparken mit 55 Euro zu Buche schlägt. Besonders heikel wird es an Engstellen: Werden Rettungsfahrzeuge behindert, kann der Bußgeldbescheid fürs Falschparken bis zu 100 Euro betragen. Um ein Parkverbot nicht zu übersehen, ist es daher immer ratsam, auf die Beschilderung zu achten.

 

Welche Strafe gibt es für das Halten und Parken im absoluten Halteverbot?

In Deutschland sind die Regelungen zum Halteverbot klar definiert. Unzulässiges Halten in einem Abstand von weniger als 10 m vor einer Ampel oder auf der linken Fahrbahnseite wird mit einem Bußgeld von 10 Euro geahndet. Werden durch das Halten andere Verkehrsteilnehmer behindert, können Sie mit einem Bußgeldbescheid in Höhe von 15 Euro rechnen.

Besondere Vorsicht ist an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen geboten. Hier kann das unzulässige Halten zu Bußgeldern zwischen 20 und 35 Euro führen. Auch das Halten auf Autobahnen oder Schnellstraßen ist nicht zu empfehlen und wird mit 30 Euro geahndet.

Ein weiterer kritischer Punkt ist das Halten in zweiter Reihe. Je nach Situation werden hier Bußgelder zwischen 55 Euro und 100 Euro fällig. Auch das Halten auf Bürgersteigen, Radwegen oder Fahrradstraßen sollte vermieden werden, da hier Strafen zwischen 50 und 90 Euro drohen.

 

Welche Strafe gibt es fürs Parken ohne Parkschein?

Beim Parken ohne Parkschein handelt es sich um ein geringfügiges Vergehen, für das üblicherweise ein Verwarngeld fällig wird. Dieses wird entweder von der Polizei oder vom Ordnungsamt festgelegt und dem Halter des Fahrzeugs per Strafzettel mitgeteilt. Wie hoch die Geldstrafe im Einzelfall ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wie lange ein Fahrzeug gesetzeswidrig geparkt war und ob andere Verkehrsteilnehmer behindert wurden. Üblicherweise liegen Verwarngelder für das Parken ohne Parkschein zwischen 20 und 40 Euro. Kommen andere Faktoren hinzu, zum Beispiel die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder das Zustellen einer Rettungsgasse, dann sind auch deutlich höhere Strafen möglich.

 

Welche Kosten können durch das Parken ohne Parkscheibe entstehen?

Verwenden Sie beim Parken keine Parkscheibe an der Windschutzscheibe, kann das ganz schön ins Geld gehen. Für das Parken ohne Parkscheibe bis zu 30 Minuten fallen hier schon Kosten von 20 Euro an. Dieser Betrag steigt jedoch, je länger Sie parken. Bei einer Parkdauer von mehr als drei Stunden sind sogar 40 Euro Verwarnungsgeld fällig.

 

Parkschein abgelaufen oder Parkscheibe vergessen

Haben Sie die Gültigkeit Ihres Parkscheins überzogen? Oder vergessen eine Parkscheibe auf das Armaturenbrett zu legen? Dann droht ebenfalls ein Verwarngeld. Ist die zulässige Parkzeit zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht um mehr als dreißig Minuten überschritten worden, kommen Sie im Zweifelsfall mit einer Strafe von 20 Euro davon. Bei längeren Überschreitungen der Parkzeit kann sich das Verwarngeld jedoch erhöhen.

 

Wie viele Strafzettel fürs Falschparken darf man bekommen?

Grundsätzlich gibt es kein festgelegtes Maximum an „zulässigen“ Strafzetteln. Vielmehr weist jeder einzelne Strafzettel auf eine von den Behörden registrierte Ordnungswidrigkeit hin, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Trotzdem können wiederholte Parkverstöße im Extremfall auch schwerwiegendere Folgen haben als einfache Geldstrafen.

Sammeln Sie etwa über mehrere Monate hinweg immer wieder Knöllchen für falsches Parken, dann steht es den Behörden offen, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anzuordnen. Denn wer in Serie gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, muss genauer auf seine Fahreignung geprüft werden. Bestehen Sie die MPU nicht, dann kommt es zum Führerscheinentzug. Dieses Szenario ist im Zusammenhang mit Parkverstößen jedoch äußerst selten.

 

Wann verjähren Strafzettel fürs Falschparken?

Genau wie bei anderen Ordnungswidrigkeiten auch, verjährt die Verfolgung des Parkverstoßes nach einer Frist von drei Monaten. Erhalten Sie den Zahlungsbescheid für einen Strafzettel von den Behörden nach der Verjährungsfrist, dann können diese die Zahlung des Bußgelds nicht mehr aktiv von Ihnen einfordern.

 

Kann ich Widerspruch gegen Strafzettel einlegen?

Wenn Sie einen Strafzettel bekommen haben und gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen wollen, dann sollten Sie sich sicher sein, dass gute Gründe dafür bestehen. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt hinzu, der sich im Verkehrsrecht auskennt. Denn kommt es zu einem Verfahren, in dem Ihr Einspruch gegen Falschparken abgelehnt wird, müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen. Zudem sind die Bußgelder für Parkverstöße in der Regel so gering, dass sich der Aufwand eines schriftlichen Einspruchs nur selten lohnt. Sind Sie sich trotzdem sicher, dass Sie sich gegen ein Bußgeld wehren wollen, dann sollten Sie den dazugehörigen Strafzettel auf keinen Fall bezahlen. Sonst wird es nämlich ungleich komplizierter, diesen im Nachhinein anzufechten.

 
 

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Auto abgeschleppt

Autos, die falsch geparkt sind, können grundsätzlich auch abgeschleppt werden. Im Einzelfall liegt es allerdings im Ermessen der Behörden, ob dies auch tatsächlich geschieht. Haben Sie lediglich die zulässige Parkzeit überschritten, dann ist es eher unwahrscheinlich, dass Ihr Auto gleich abgeschleppt wird. Haben Sie jedoch eine Feuerwehrausfahrt oder andere Ein- und Ausfahrten zugeparkt, blockieren Sie einen Behindertenparkplatz oder steht Ihr Auto im absoluten Halteverbot, dann steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Behörden den Abschleppdienst rufen oder Ihr Auto von diesem zumindest umstellen lassen.

 

Abschleppdienst – mit diesen Kosten ist zu rechnen

Ist Ihr Auto abgeschleppt worden, dann sollten Sie sich schnellstmöglich mit dem zuständigen Abschleppunternehmen in Verbindung setzen. Denn je länger Ihr Auto verwahrt wird, desto teurer wird es für Sie als Falschparker. Üblicherweise liegen die Gesamtkosten für ein abgeschlepptes Auto – je nach Ort des Vergehens und Verwahrungsdauer des Fahrzeugs – in Deutschland zwischen 80 und 300 Euro. Wem Sie dieses Geld schulden, hängt davon ab, ob die Polizei bei dem Abschleppdienst in Vorleistung getreten ist oder nicht. Ist dies der Fall, dann melden sich die Behörden mit einer Rechnung per Post bei Ihnen. Ist niemand in Vorkasse gegangen, zahlen Sie das Geld direkt an das Abschleppunternehmen.

 

Auto abgeschleppt? So erheben Sie Einspruch

Sie sehen sich im Recht, obwohl Ihr Auto abgeschleppt wurde? In diesem Fall können Sie schriftlichen Einspruch bei den Behörden einlegen, um sich sowohl das Bußgeld als auch die Abschleppkosten zu sparen. Doch Vorsicht: Wird gegen Sie entschieden, dann tragen Sie womöglich nicht nur die schon genannten Kosten, sondern auch die Verfahrenskosten. Ein Tipp: Klägern wurde in der Vergangenheit vor allem dann Recht gegeben, wenn sich Parkverbotsschilder widersprachen oder diese zu kurzfristig aufgestellt wurden.

 

Halteverbot für einen Umzug beantragen

Damit Sie bei Ihrem Umzug kein Parkplatzproblem bekommen, können Sie bei den Behörden im Vornhinein eine Halteverbotszone beantragen. Dazu kontaktieren Sie je nach Standort entweder das Straßenverkehrsamt, das Landratsamt oder das Bezirksamt. Wichtig ist, dass Sie die Ämter bereits einige Wochen im Voraus informieren. Denn um Anliegern und anderen Parkenden die Gelegenheit zu geben Ihre Fahrzeuge rechtzeitig aus dem Halteverbot zu entfernen, sollten die entsprechenden Schilder nicht erst am Tag des Umzugs aufgestellt werden. Für die Einrichtung einer Halteverbotszone fallen Bearbeitungsgebühren sowie Miet- und Aufstellkosten für Schilder an.

 

Jan Lukas Kemperdiek, LL.M.

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, advomano Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwalt & Verkehrsrechts-Experte
  • Seit 2015 zugelassener Rechtsanwalt

Es ist mir eine Freude, mich durch komplizierte Zusammenhänge zu arbeiten und die aktuelle Rechtsprechung verständlich aufzuarbeiten. Übrigens, ich beantworte gerne Fragen - mich kann man erreichen unter:

kemperdiek@advomano.de

 

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