
Falschparken: Was kosten Parkverstöße?
Ein fehlender Parkschein ist eine Ordnungswidrigkeit. Auch das Parken auf Behindertenparkplätzen oder entgegen der Fahrtrichtung ist teuer.
09.11.2021 • 4 min Lesezeit

Bußgeldrechner und Erste Hilfe bei Bußgeldbescheid
Halten und Parken im Straßenverkehr: Was ist erlaubt?
Egal ob Parken im Parkverbot, eine abgelaufene Parkscheibe oder ein fehlender Parkschein: Parkverstöße zählen zu den am häufigsten registrierten Vergehen im deutschen Straßenverkehr. Der Begriff „Parken“ ist dabei im Verkehrsrecht klar geregelt. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es dazu:
„Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“
Dementsprechend handelt es sich nicht in allen Situationen, in denen ein Fahrzeug zum Stehen kommt, um einen Parkvorgang. Vielmehr ist bei kurzen Fahrtunterbrechungen und/oder in Fällen, in denen der Fahrer sein Fahrzeug nicht verlässt, die Rede von einem Haltevorgang.
Hier riskieren Sie einen Parkverstoß
Die Höhe der Bußgelder für Parkverstöße richtet sich vor allem nach der Schwere des jeweiligen Vergehens. Das Parken ohne Parkschein kommt Sie deshalb mitunter viel billiger zu stehen als das Parken in einer Gefahrenzone oder im absoluten Halteverbot. Doch wie hoch sind die Bußgelder für die verschiedenen Delikte nun genau? Mit der folgenden Übersicht behalten Sie den Durchblick.
Zu beachten ist, dass die jeweiligen Bußgelder auch höher ausfallen können, wenn erschwerende Faktoren wie die Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer oder die Überschreitung der zulässigen Parkzeit um mehr als einer Stunde hinzukommen.
Bußgelder fürs Falschparken
Parken in verkehrsberuhigten Zonen | ab 10 Euro |
Parken im Kreuzungsbereich | ab 10 Euro |
Parken im Halteverbot | ab 25 Euro |
Parken auf Sperrflächen | ab 25 Euro |
Parken in Kurven | ab 35 Euro |
Parken in zweiter Reihe | ab 55 Euro |
Parken auf dem Gehweg | ab 55 Euro |
Parken auf dem Radweg | ab 55 Euro |
Parken an Taxihaltestellen | ab 10 Euro |
Parken in Fußgängerzonen | ab 55 Euro |
Parken auf einem Behindertenparkplatz | ab 55 Euro |
Parken auf Parkplätzen für E-Fahrzeuge oder Carsharing-Fahrzeuge | ab 55 Euro |
Parken in einer Feuerwehrzufahrt | ab 55 Euro |
Welche Strafe gibt es fürs Parken ohne Parkschein?
Beim Parken ohne Parkschein handelt es sich um ein geringfügiges Vergehen, für das üblicherweise ein Verwarngeld fällig wird. Dieses wird entweder von der Polizei oder vom Ordnungsamt festgelegt und per Strafzettel mitgeteilt. Wie hoch die Geldstrafe im Einzelfall ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wie lange ein Fahrzeug gesetzeswidrig geparkt war und ob andere Verkehrsteilnehmer behindert wurden. Üblicherweise liegen Verwarngelder für das Parken ohne Parkschein zwischen 20 und 40 Euro. Kommen andere Faktoren hinzu, zum Beispiel die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder das Zustellen einer Rettungsgasse, dann sind auch deutlich höhere Strafen möglich.
Parkschein abgelaufen oder Parkscheibe vergessen
Haben Sie die Gültigkeit Ihres Parkscheins überzogen? Oder vergessen eine Parkscheibe auf das Armaturenbrett zu legen? Dann droht ebenfalls ein Verwarngeld. Ist die zulässige Parkzeit zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht um mehr als dreißig Minuten überschritten worden, kommen Sie im Zweifelsfall mit einer Strafe von 20 Euro davon. Bei längeren Überschreitungen der Parkzeit kann sich das Verwarngeld jedoch erhöhen.
Wie viele Strafzettel fürs Falschparken darf man bekommen?
Grundsätzlich gibt es kein festgelegtes Maximum an „zulässigen“ Strafzetteln. Vielmehr weist jeder einzelne Strafzettel auf eine von den Behörden registrierte Ordnungswidrigkeit hin, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Trotzdem können wiederholte Parkverstöße im Extremfall auch schwerwiegendere Folgen haben als einfache Geldstrafen.
Sammeln Sie etwa über mehrere Monate hinweg immer wieder Knöllchen für falsches Parken, dann steht es den Behörden offen, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anzuordnen. Denn wer in Serie gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, muss genauer auf seine Fahreignung geprüft werden. Bestehen Sie die MPU nicht, dann kommt es zum Führerscheinentzug. Dieses Szenario ist im Zusammenhang mit Parkverstößen jedoch äußerst selten.
Wann verjähren Strafzettel?
Genau wie bei anderen Ordnungswidrigkeiten auch, verjähren Strafzettel für Parkverstöße nach drei Monaten. Erhalten Sie den Zahlungsbescheid von den Behörden zu spät, dann können diese die Zahlung des Bußgelds nicht mehr aktiv von Ihnen einfordern.
Kann ich Widerspruch gegen Strafzettel einlegen?
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Einspruch gegen einen Strafzettel einzulegen, dann sollten Sie sich sicher sein, dass gute Gründe dafür bestehen. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt hinzu, der sich im Verkehrsrecht auskennt. Denn kommt es zu einem Verfahren, in dem Ihr Einspruch abgelehnt wird, müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen. Zudem sind die Bußgelder für Parkverstöße in der Regel so gering, dass sich der Aufwand eines schriftlichen Einspruchs nur selten lohnt. Sind Sie sich trotzdem sicher, dass Sie sich gegen ein Bußgeld wehren wollen, dann sollten Sie den dazugehörigen Strafzettel auf keinen Fall bezahlen. Sonst wird es nämlich ungleich komplizierter, diesen im Nachhinein anzufechten.
Auto abgeschleppt
Autos, die falsch geparkt sind, können grundsätzlich auch abgeschleppt werden. Im Einzelfall liegt es allerdings im Ermessen der Behörden, ob dies auch tatsächlich geschieht. Haben Sie lediglich die zulässige Parkzeit überschritten, dann ist es eher unwahrscheinlich, dass Ihr Auto gleich abgeschleppt wird. Haben Sie jedoch eine Feuerwehrausfahrt oder andere Ein- und Ausfahrten zugeparkt, blockieren Sie einen Behindertenparkplatz oder steht Ihr Auto im absoluten Halteverbot, dann steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Behörden den Abschleppdienst rufen oder Ihr Auto von diesem zumindest umstellen lassen.
Abschleppdienst – mit diesen Kosten ist zu rechnen
Ist Ihr Auto abgeschleppt worden, dann sollten Sie sich schnellstmöglich mit dem zuständigen Abschleppunternehmen in Verbindung setzen. Denn je länger Ihr Auto verwahrt wird, desto teurer wird es für Sie. Üblicherweise liegen die Gesamtkosten für ein abgeschlepptes Auto – je nach Ort des Vergehens und Verwahrungsdauer des Fahrzeugs – in Deutschland zwischen 80 und 300 Euro. Wem Sie dieses Geld schulden, hängt davon ab, ob die Polizei bei dem Abschleppdienst in Vorleistung getreten ist oder nicht. Ist dies der Fall, dann melden sich die Behörden mit einer Rechnung bei Ihnen. Ist niemand in Vorkasse gegangen, zahlen Sie das Geld direkt an das Abschleppunternehmen.
Auto abgeschleppt? So erheben Sie Einspruch
Sie sehen sich im Recht, obwohl Ihr Auto abgeschleppt wurde? In diesem Fall können Sie schriftlichen Widerspruch bei den Behörden einlegen, um sich sowohl das Bußgeld als auch die Abschleppkosten zu sparen. Doch Vorsicht: Wird gegen Sie entschieden, dann tragen Sie womöglich nicht nur die schon genannten Kosten, sondern auch die Verfahrenskosten. Ein Tipp: Klägern wurde in der Vergangenheit vor allem dann Recht gegeben, wenn sich Parkverbotsschilder widersprachen oder diese zu kurzfristig aufgestellt wurden.
Halteverbot für einen Umzug beantragen
Damit Sie bei Ihrem Umzug kein Parkplatzproblem bekommen, können Sie bei den Behörden im Vornhinein eine Halteverbotszone beantragen. Dazu kontaktieren Sie je nach Standort entweder das Straßenverkehrsamt, das Landratsamt oder das Bezirksamt. Wichtig ist, dass Sie die Ämter bereits einige Wochen im Voraus informieren. Denn um Anliegern und anderen Parkenden die Gelegenheit zu geben Ihre Fahrzeuge rechtzeitig aus dem Halteverbot zu entfernen, sollten die entsprechenden Schilder nicht erst am Tag des Umzugs aufgestellt werden. Für die Einrichtung einer Halteverbotszone fallen Bearbeitungsgebühren sowie Miet- und Aufstellkosten für Schilder an.
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