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Auf den Punkt

 
  • Auch wenn die Zahl der Vereine seit Jahren steigt: Gerade im ländlichen Raum kämpfen viele Clubs mit Mitgliedermangel und Geldsorgen.
  • Marketingmaßnahmen, Kooperationen und die Bewerbung um öffentliche Fördermittel können dabei helfen, eine Vereinsauflösung abzuwenden.
  • Wird eine Vereinsauflösung aktiv angestrebt, ist dafür ein Auflösungsbeschluss der Mitgliederversammlung notwendig.
  • Am Ende der Abwicklung des Vereins steht die Löschung aus dem Vereinsregister.
 
 

Wie steht es um Vereine in Deutschland? Von Vereinssterben und neuen Möglichkeiten

Seien es Fußballvereine, Nachbarschaftsclubs oder die freiwillige Feuerwehr: Die Zahl der eingetragenen Vereine steigt in Deutschland seit Jahren stetig. Laut Umfragen ist mittlerweile fast jeder zweite deutsche Bürger Mitglied eines Vereins – und gerade in den Großstädten organisieren und engagieren sich immer mehr Menschen. Auch bei Sportvereinen sind die Mitgliederzahlen bis 2020 stark gestiegen. Zu diesem Zeitpunkt zählten deutsche Sportvereine über 24 Millionen Mitglieder. Mit Beginn der Coronapandemie sank diese Zahl jedoch, wie die Grafik zeigt.

Generell gibt es aber immer weniger Sportvereine in Deutschland. Laut dem Deutschen Olympischen Sportbund ist die Gesamtzahl der deutschen Sportvereine zwischen 2011 und 2021 von 91.148 auf 87.600 gesunken.

Besonders im ländlichen Raum lösen sich seit geraumer Zeit immer mehr Vereine auf. Der Grund: In strukturschwachen ländlichen Regionen jenseits der deutschen Metropolen fehlt es zunehmend an freiwilligen Helfern und Ehrenamtlichen. Dieser Mangel führt wiederum vermehrt dazu, dass diejenigen, die sich weiterhin im Verein engagieren wollen, immer öfter überarbeitet und überfordert sind. Die Konsequenz sind Austritte, Vereinsauflösungen und ein regelrechtes Vereinssterben.

Anders als in der Vergangenheit ist es für Vereine deshalb wichtiger denn je, proaktiv potenzielle Neumitglieder und Ehrenamtliche anzusprechen, Marketingmaßnahmen zu ergreifen, ihre Netzwerke zu pflegen und sich zu digitalisieren. Denn vorprogrammiert sind Mitgliederschwund und Vereinsauflösung auch im ländlichen Raum nicht, insofern Vereine sich richtig aufstellen.

 

Den Verein retten: Wie man eine Vereinsauflösung vermeidet

Geht es darum, einen Verein vor der Auflösung zu retten, muss zunächst bestimmt werden, warum es dem Verein überhaupt schlecht geht. Neben dem nicht unüblichen Mitgliedermangel und fehlendem ehrenamtlichen Engagement können auch andere Faktoren die Vereinsarbeit belasten. So zum Beispiel Uneinigkeiten auf der Vorstandsebene oder Streitigkeiten im Verein. Während letztere Punkte für gewöhnlich interne Angelegenheiten betreffen und nur zwischen den involvierten Personen gelöst werden können, lassen sich Auflösungsgründe wie Mitgliedermangel und fehlende Einnahmequellen tatsächlich systematisch angehen. In der Folge erörtern wir deshalb einige der wichtigsten Maßnahmen zur Rettung von Vereinen.

 

Unterstützer finden und Förderungen für Sportvereine beantragen

Miete, Personalkosten, Werbeausgaben, Reisebudgets: Viele kleinere Vereine lösen sich auf, weil sie ihre Arbeit mit den Mitgliedsbeiträgen nicht mehr entsprechend decken können. Am Geldmangel im Verein leidet nicht nur die Struktur und Entwicklung des Clubs, sondern auch die Motivation von Ehrenamtlichen und Freiwilligen.

Ein noch viel zu selten genutztes Mittel, um diese Probleme anzugehen, ist die aktive Suche nach entsprechenden Fördermitteln. Denn tatsächlich gibt es in Deutschland eine ganze Reihe von Möglichkeiten, öffentliche Gelder für die Vereinsarbeit zu akquirieren. Von Anschubfinanzierungen in der Sportförderung über Projektzuschüsse im Bereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz bis hin zu sogenannten Fehlbedarfsfinanzierungen.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Landessportbund/Landessportverband nach möglichen Fördermitteln.

Eine weitere gute Anlaufstelle, um sich umfassend über entsprechende Förderoptionen zu informieren, ist die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, in der sämtliche aktuelle Förderprojekte aufgelistet sind. Hier finden Sie nicht nur Projekte auf Bundesebene, sondern auch Projekte, die an die Fördertöpfe der EU angedockt sind. Zudem können Sie sich über die Datenbank als Vereinsverantwortlicher auch an regionale und überregionale Verbände wenden.

Neben offiziellen Förderverzeichnissen gibt es darüber hinaus im Netz noch andere Mittel und Wege, um sich über etwaige Förderungsmittel für Vereine zu informieren. So zum Beispiel auf dem Fördermittel-Blog für gemeinnützige Organisationen und auf den entsprechenden Förderseiten vom Deutschen Ehrenamt.

 

Mitgliedergewinnung, Netzwerkarbeit und Kooperationen

Grundsätzlich hat jeder Verein – unabhängig von seiner Größe – die Möglichkeit, mehr Mitglieder für sich zu gewinnen. Immer im Fokus sollte dabei jedoch die Frage stehen, welche Menschen der Verein anziehen will, welche Strategien und Konzepte sich dafür am besten eignen und was eine Mitgliedschaft im Verein nach außen hin überhaupt attraktiv macht. Zentral ist dabei …

  • … die Schaffung von modernen und zielgruppenspezifischen Angeboten: Will ein Sportverein beispielsweise mehr junge Menschen anziehen, dann stellt sich automatisch die Frage, ob das bestehende Angebot dafür geeignet ist. Werden noch die richtigen Sportarten angeboten? Sind die Angebote des Vereins auch unverbindlich und flexibel nutzbar? Oft sind es veraltete Vereinsstrukturen, die das Mitgliederwachstum schmälern.
  • die richtige Netzwerkarbeit: Vereinsmitgliedschaften ergeben sich oft im Privaten und über persönliche Empfehlungen. Nutzt Ihr Verein diesen Umstand bereits für sich oder mangelt es vielleicht noch an Familienangeboten und Schnupperkursen?
  • die Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit: Wer heutzutage mehr Interesse für die eigene Vereinsarbeit generieren will, der kommt nicht umhin, die Öffentlichkeitsarbeit zu professionalisieren. Zum Beispiel durch den Bau einer professionellen Vereinswebsite, dem Aufsetzen eines Newsletters oder eigenen Social-Media-Kanälen, die einen Einblick in das Vereinsleben gewähren.

Zudem bieten sich für Vereine, die entsprechende Maßnahmen nur unzureichend umsetzen können, Kooperationen und Partnerschaften besonders an. So arbeiteten zuletzt immer mehr Vereine mit Schulen zusammen – und das nicht nur um schulisches Sportangebot sinnvoll zu ergänzen, sondern auch um finanzielle Synergien zur Förderung von Sportkursen zu schaffen und etwaige Anschubfinanzierungen wahrzunehmen. Dass derartige Kooperationen oft auf beiden Seiten zu positiven Resultaten führen, zeigt der Umstand, dass Bildungseinrichtungen und Sportvereine bereits heute in vielen Bundesländern eng zusammenarbeiten. So gibt der Landessportbund NRW an, dass in der Primarstufe 85 Prozent und in der Sekundarstufe 70 Prozent der Ganztagsschulen mit
Sportvereinen zusammenarbeiten.

 

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Letzter Ausweg Vereinsauflösung: Was passiert jetzt?

Wie eine Vereinsauflösung im Detail abläuft, hat immer auch mit den Gründen für die jeweilige Auflösung zu tun. Wurde ein Verein beispielsweise nur für ein gewisses Projekt gegründet und ist dies in der Satzung klar definiert, kann er sich nach Ablauf eines definierten Zeitraums automatisch auflösen. Ist es wiederum eine Insolvenz, die eine Vereinsauflösung unumgänglich macht, wird zunächst ein entsprechendes Insolvenzverfahren eröffnet. Und „erlischt“ ein Verein, weil er nicht mehr über eine ausreichende Zahl von Mitgliedern verfügt und deshalb nicht einmal mehr ein Notvorstand in Frage kommt, dann kann ihm die Rechtsfähigkeit von Amts wegen entzogen werden.

 

Verein auflösen: Ablauf und Vorschriften

Will ein Verein selbst aktiv zum Mittel der Vereinsauflösung greifen, dann ist dafür laut § 41 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein Beschluss der Mitgliederversammlung nötig. Wenn in der Vereinssatzung keine abweichende Mehrheit festgelegt worden ist, muss diese mit einer Dreiviertelmehrheit für einen Auflösungsbeschluss stimmen. Um die Mitglieder während der Versammlung umfassend über das Vorhaben zu informieren, sollten die Vereinsverantwortlichen im Vorfeld bereits eine Reihe von sogenannten Auflösungsberichten erstellen. Dazu gehören unter anderem ein Abschlussbericht, ein Kassenbericht, ein Kassenprüfungsbericht, ein Inventurbericht und ein Rechenschaftsbericht.

Hat die Mitgliederversammlung die Auflösung erst einmal beschlossen, wird der Verein vom Gesetz künftig als „Verein in Auflösung“ beziehungsweise als „Liquidationsverein“ bezeichnet. Das bedeutet unter anderem, dass der Verein seine Tätigkeit nicht umgehend einstellen muss, sondern bis auf Weiteres formal fortbesteht und auch weiterhin rechtsfähig ist.

 

Die Liquidation bei Vereinsauflösung

Nach der satzungsgemäßen Auflösung eines Vereins muss dieser abgewickelt beziehungsweise liquidiert werden. Dafür muss der Vorstand des Vereins die Auflösung beim Registergericht anmelden und dort auch ein Protokoll der Mitgliederversammlung einreichen. Zudem muss der Vorstand die Auflösung nach der Beschlussfassung innerhalb von einem Monat an das zuständige Finanzamt melden. Erst dann beginnt der sogenannte Liquidationsvorgang nach § 48 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dieser sieht vor, dass für die Abwicklung des Vereins Liquidatoren bestimmt werden, die die Rolle des Vorstands übernehmen und dazu verpflichtet sind, den Verein gerichtlich und außergerichtlich vollumfänglich zu vertreten.

Zur Abwicklung des Vereins, auf die später auch die Löschung des Vereins im Vereinsregister folgt, gehören unter anderem die Beendigung aller laufenden Geschäfte, das Bedienen etwaiger Gläubiger und die Ausschüttung des Restvermögens an eine in der Satzung festgelegte gemeinnützige Organisation.

 

Vereinsauflösung Checkliste: Alles auf einen Blick

Da eine Vereinsauflösung ohne das entsprechende Vorwissen wie ein äußerst komplexer Vorgang wirken kann, ist es wichtig, dass die Verantwortlichen stets den Überblick über die zentralen Formalitäten behalten. Die folgende Checkliste bietet Ihnen deshalb einen komprimierten Überblick über die wichtigsten Schritte der Vereinsabwicklung:

  • Einen Beschluss der Mitgliederversammlung herbeiführen (für einen Auflösungsbeschluss ist eine Dreiviertel-Mehrheit notwendig, insofern die Satzung es nicht anders bestimmt)
  • Protokoll der entsprechenden Mitgliederversammlung anlegen
  • Liquidatoren bestimmen oder Liquidation durch vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder einleiten
  • Auflösung des Vereins beim Registergericht anmelden
  • Aufbewahrung von Vereinsunterlagen und Geschäftsbüchern organisieren
  • Auflösung des Vereins nach § 50a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) öffentlich bekannt machen
  • Laufende Geschäfte des Vereins abwickeln und Verträge beenden
  • Forderungen einziehen, Gläubiger ermitteln und bedienen
  • Vereinsvermögen zu Geld machen
  • Für den Fall einer Überschuldung die Insolvenz einreichen
  • In Abstimmung mit dem Finanzamt allen steuerlichen Verpflichtungen nachkommen
  • Beendigung der Liquidation und Erlöschen des Vereins
  • Restliches Vereinsvermögen satzungsgemäß verwenden
  • Beendigung der Liquidation von einem Notar beglaubigen und im Vereinsregister eintragen lassen
 
 

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