Die ARAG Sportversicherung bietet den Sportvereinen und -verbänden im Landessportbund Hessen sowie den Vereinsmitgliedern Schutz und Sicherheit über die Sportversicherung des Landessportbund Hessen e.V. Darüber hinaus bieten wir sportspezifische Zusatzversicherungen für Ihren Vereinsbetrieb. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Vereinsleben aktiv und sorgenfrei genießen können.
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Sportvereine im Landessportbund Hessen e.V. sind im Rahmen und Umfang der Sportversicherung abgesichert. Somit verfügen Vereine, Verbände und deren Mitglieder über eine solide Grundabsicherung. Diese kann mit entsprechenden Zusatzversicherungen erweitert werden, die von jedem Verband oder Verein individuell abgeschlossen werden können. Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten einer zusätzlichen Absicherung für Ihren Sportverein vor:
Im Todesfall |
2.500 Euro für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr |
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4.000 Euro für Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr |
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5.000 Euro für ledige Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr |
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8.000 Euro für Verheiratete/Lebenspartner nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz |
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1.100 Euro Erhöhung der Todesfallsumme für jedes versorgungspflichtige Kind |
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Im Invaliditätsfall |
50.000 Euro Grundsumme |
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200.000 Euro Höchstsumme |
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Leistungsbeschreibung für Invaliditätsentschädigungen | ab 20 % | erfolgt die Leistung nach der Feststellung | |
über 25 % | wird der 25 Prozent übersteigende Satz zweifach bezahlt | ||
über 50 % | wird der 50 Prozent übersteigende Satz dreifach entschädigt | ||
ab 75 % | wird die Höchstleistung in Höhe von 200.000 Euro gezahlt. | ||
Übergangsleistung |
2.500 Euro nach sechs Monaten und weitere |
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2.500 Euro nach neun Monaten |
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Weitere Leistungen |
20.000 Euro für Reha-Management-Kosten |
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10 Euro Krankenhaustagegeld pro Tag bei stationärem Aufenthalt |
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5.000 Euro für Serviceleistungen |
Sie stellt die Versicherten von Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche Dritter werden befriedigt, unberechtigte Ansprüche abgewehrt.
Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro pauschal für Personen. Sach- sowie Vermögensschäden.
Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Organisationen gemäß Umweltschadengesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung es Versicherten von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten. Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro.
Die Versicherten haben Versicherungsschutz für den Fall, dass gegen sie Schadenersatzansprüche von einem Dritten für einen
Vermögensschaden geltend gemacht werden (Drittschaden). Die Versicherungsleistungen betragen je Verstoß 35.000 Euro, maximal
70.000 Euro je Organisation im Versicherungsjahr.
Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Schäden an seinem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung)
verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eingetreten sind
(zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 7.500 Euro und 110.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.
Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, Opfer-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung. Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 200 Euro. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk Anwalts.
Der Versicherer ersetzt entstandene Kosten grundsätzlich nur nach Vorleistung anderer Leistungsträger (zum Beispiel gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen, Träger der Sozialhilfe). Erstattet werden die Kosten für: |
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Zahnersatz |
bis 40 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 2.550 Euro je Sportunfall |
Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte |
bis zu 55 Euro je Schadenfall |
Andere Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung | |
Rückbeförderung einer reiseunfähig erkrankten versicherten Person in den Heimatort, soweit sie über die planmäßig vorgesehenen Rückreisekosten hinausgehen | |
Überführung einer verstorbenen Person in den Heimatort | |
Heilkostenersatz bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthalts | |
Fahrtkosten zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus |
bis zu 10,30 Euro je Transport |