
Straf-Rechtsschutz im Sport
Voller Einsatz für Ihr Recht

Mit Bestleistungen für Ihre Interessen
Es gibt Situationen, in denen Sie oder Mitglieder Ihres Vereins mehr denn je auf schnelle, kompetente rechtliche Rückendeckung angewiesen sind. Zum Beispiel dann, wenn es um den Vorwurf strafrechtlichen Vergehens wie Beleidigung, üble Nachrede oder Steuerhinterziehung geht.
Selbst ein jederzeit vorausschauendes und verantwortungsvolles Handeln kann nicht vor Fehlern oder Versäumnissen schützen. Man wirft Ihnen eine Straftat vor? Wir sind für Sie da und kümmern uns um Ihre Verteidigung.
In welchen Fällen sind wir für Sie da?
Wir vertreten Sie bzw. Ihre Mitglieder bei Disziplinar- und Standesrechtverfahren sowie allen Vergehen, Verbrechen und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Arbeit für den Verein. Zum Beispiel beim Vorwurf
- der Steuerhinterziehung
- Sozialversicherungsbeiträge vorzuenthalten
- der Körperverletzung nach einem Sportunfall
Wer ist versichert?
Unser Versicherungsschutz gilt für die gesetzlichen Vertreter des Vereins, seine Mitglieder und Beschäftigten bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeiten für den Verein. Ausgenommen sind Berufssportler, Lizenzspieler und Profiabteilungen.
Einem neuen Vorstand wird vorgeworfen, von unrichtigen Angaben in der letzten Steuererklärung Kenntnis gehabt zu haben, welche durch den abgewählten Vorstand abgegeben wurde. Das Finanzamt hätte innerhalb der Festsetzungsfrist informiert werden müssen. Es wird wegen Steuerhinterziehung ermittelt.
Ein Wassersportverein bestellt bei einem Hersteller neue Ruderboote. Nach Lieferung weisen diese nicht die angegebene Beschaffenheit aus. Eine Nachbesserung wird gefordert. Nachdem der Hersteller nicht darauf eingeht, wird die zweite Rate des Kaufpreises nicht gezahlt. Dem Vorstand wird eine Täuschung vorgeworfen, da die Sportgeräte keine Mängel aufweisen würden. Es wird wegen Betrugs ermittelt.
Aus einer sicheren Deckung planvoll agieren
Wir zahlen bei einem Strafverfahren die Verteidigung in vereinbarter Höhe bis hin zur Vertretung vor Gericht. Über die gesetzlichen Gebühren hinaus übernehmen wir die Kosten gemäß einer Honorarvereinbarung mit einem spezialisierten Anwalt. Gleichzeitig übernehmen wir die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit und helfen Ihnen so, den guten Ruf Ihres Vereins zu schützen.
Welche Kosten übernehmen wir?
- außergerichtliche Betreuung durch einen Anwalt
- Kostenschutz vor Gericht
- Steuer-Straf-Rechtschutz (bis 50.000 Euro)
- Öffentlichkeitsarbeit (bis 50.000 Euro)
- private Ermittlungen (bis 50.000 Euro)
- Darlehen für eine Strafkaution (bis 200.000 Euro)
- 24-Stunden-Strafverteidiger Hotline
Die Versicherungssumme beträgt 500.000 Euro je Rechtsschutzfall, maximiert auf das Zweifache für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Fälle.
Wann übernehmen wir die Kosten?
- ab der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Versicherten
…und wann nicht?
Der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat. Und bei verkehrsrechtlichen Vergehen übernehmen wir keine Kosten.
Gut zu wissen
Die Tarife gelten für Mitgliedsvereine der Landessportverbände (LSV) und der Landessportbünde (LSB).
Sie haben Fragen zum maßgeschneiderten Versicherungsschutz für Ihren Verein?
Wir beraten Sie gern