So machen Sie die Sportanlage fit – rund ums Jahr
Erhalten Sie praktische Tipps und Checklisten zur Sicherheit Ihrer Sportanlagen im Frühjahr, Herbst und bei Eis und Schnee.
Auf den Punkt
- Im Frühjahr heißt es raus aus dem Winterschlaf: Winterschäden identifizieren und beheben. Und die Rasenpflege steht an.
- Ob Natur- oder Kunstrasen: Das Grün möchte gepflegt werden – besonders wenn Maulwürfe und Wühlmäuse am Werk sind.
- Im Herbst muss die Sportanlage winterfest gemacht werden. Erneute Rasenpflege steht an und die Bäume müssen verstärkt kontrolliert werden.
- Die Befreiung des Vereinsgeländes und der Zuwege von Eis und Schnee ist wichtig wegen der Verkehrssicherungspflicht. Wann und wie oft auf den umliegenden Gehwegen Schnee geschippt werden muss, legen die Städte und Kommunen fest.
Im Frühjahr: Winterschäden erkennen und beheben
Wärmende Sonnenstrahlen, Vogelgezwitscher, raus aus dem Winterschlaf: Holen Sie im Frühjahr das Beste aus Ihrer Sportanlage heraus. Starten Sie gut vorbereitet in die neue Outdoor-Saison und geben Sie Unfällen erst gar keine Chance.
Wo sind Winterschäden?
Haken Sie einfach unsere Checklisten Punkt für Punkt ab.
Wege und Böden
- Halten Sie Gehwege stets frei. Eine Gefahrenquelle ist auch im Frühjahr noch nasses Laub. Kehren Sie es regelmäßig zusammen.
- Laub sammelt sich gerne in Regenrinnen oder Fallrohren. Achten Sie darauf, dass alle Steckverbindungen miteinander verbunden und dicht sind und Wasser frei hindurchfließen kann.
- Kontrollieren Sie den Boden auf entstandene Stolperfallen oder Löcher und entfernen Sie diese.
Geräte und Materialien
- Entfernen Sie Geräte und Materialien, die für kältere Jahreszeiten bestimmt sind, aus Ihren Außenanlagen.
- Nutzen Sie das Frühjahr zum Aussortieren oder zur Wartung defekter Ausstattungsgegenstände.
- Kontrollieren Sie die Platzpflegegeräte. Reparieren Sie sie bei Bedarf.
Sonstiges
- Entfernen Sie Abdeckungen auf den Anlagen und kontrollieren Sie vorhandene Tartanflächen auf eventuelle Schäden.
- Nach der Reinigung können Bodenhülsen wieder benutzt werden. Gleiches gilt für Netze aller Art.
- Wasser marsch: Das Bewässerungssystem kann nach einem Check wieder in Betrieb genommen werden.
- Überprüfen und reparieren Sie die Beleuchtung insbesondere an Zugängen, Gehwegen und Parkplätzen. Beauftragen Sie im Falle von offenliegenden und reparaturbedürftigen Steckdosen oder Stromleitungen eine Elektrofachkraft.
- Checken und erneuern Sie Linien auf den Spielfeldern.
- Lose Dachziegel und Dachpfannen stellen eine Gefahr auf Ihrem Vereinsgelände dar. Lassen Sie diese schnellstmöglich reparieren, wenn ein Schaden auffällt, und sperren Sie das Gelände in der Zwischenzeit.
- Kontrollieren Sie – wenn vorhanden – Ihren vereinseigenen Spielplatz besonders gründlich.
Bäume kontrollieren
Bäume auf der Anlage sind eine Freude, bergen aber auch Gefahren. Denn Schäden der Bäume sind nicht immer sichtbar. Legen Sie besonderen Wert auf die Behebung möglicher Sturm- oder Frostschäden. Kleinere Schäden an Bäumen können Sie selbst beheben. Dazu zählen beispielsweise abgeknickte Äste. Für alle anderen Schäden holen Sie am besten einen Fachmann dazu.
Zweimal jährlich ist eine Regelkontrolle durch einen zertifizierten Baumkontrolleur durchzuführen. Dieser begutachtet die Bäume in belaubtem und unbelaubtem Zustand und untersucht sie auf Standsicherheit, potenzielle Krankheiten und Pilzbefall. Zertifizierte Betriebe findet man z. B. über die Landwirtschaftskammern oder Garten- und Landschaftsbau-Betriebe.
Ist durch einen schiefen Baum Gefahr im Verzug, wenden Sie sich umgehend an die Feuerwehr und sperren in der Zwischenzeit das Gelände. Safety first!
Stellen Sie Regeln zum Betreten des Geländes im Herbst und Winter auf. Bei anhaltender Nässe, Frost oder Schnee müssen Sie den Spielbetrieb eventuell untersagen.
Sicht- und Funktionsprüfungen
Wetterunabhängig gilt: Denken Sie an die Durchführung und Dokumentation Ihrer Sicht- und Funktionsprüfungen. Zusätzliche Kontrollen sind besonders nach Stürmen oder starkem Regen durchzuführen. Haben Sie ein Auge auf Ihre Zäune, Masten oder Pfosten und prüfen Sie besonders deren Standfestigkeit. Weiterführende Informationen zu den Sicht- und Funktionsprüfungen, aber auch zur Jahreshauptinspektion finden Sie im Sportstättenleitfaden der Stiftung Sicherheit im Sport.
Rasenpflege in Vorbereitung auf die Saison
Schenken Sie Ihrem Rasen die notwendige Aufmerksamkeit. Achten Sie dabei unbedingt auf die Vorgaben des Herstellers, insbesondere bei Hybrid- oder Kunstrasen.
Tipps zur Rasenpflege
- Schlechte oder falsche Pflege begünstigt Schimmel- oder Fäulnis.
- Sorgen Sie für eine für den Boden passende Beregnung.
- Braune Flecken oder Moos sind nicht immer mit einem Vertikutiergerät zu behandeln. Häufig sind sie ein Zeichen von Nährstoffmangel im Boden. Um dem entgegenzuwirken, verwenden Sie einen geeigneten Dünger. Nach der ersten Düngung verschwinden unschöne Stellen von allein wieder. Empfehlenswert vor der Düngung ist ein leichtes Anrauen des Bodens.
- Sorgen Sie für eine ausreichende Kalium- und Eisenversorgung. Ein Mangel wirkt pilzfördernd. Für einen gesunden Boden ist ein ausgeglichenes Verhältnis von Bakterien oder andere Kleinlebewesen notwendig. Dem entgegen stehen Bodenverdichtungen oder eine Übersäuerung des Rasens. Stutzig werden sollten Sie bei fleckigen oder flächigen Verfärbungen. Ursache dafür sind häufig Larven oder Maden.
- Die erste Düngung kann ab vier Grad Celsius erfolgen. Meist genügt eine zweite Düngung im Frühsommer.
- Bei einem Befall von Schädlingen helfen sofortige Maßnahmen. Ein Zeichen für einen Schädlingsbefall sind beispielsweise übermäßig viele Vögel.
- Unabhängig von der Art des Rasens gilt: Entfernen Sie Müll, unnötige Materialien, oberflächlichen Abfall oder Schmutz.
Maulwürfe und Wühlmäuse
Fast alle Betreiber von Sportstätten haben früher oder später mit den grabewütigen Nagern zu tun. Generell gilt: Vorbeugen ist besser als bekämpfen.
Der europäische Maulwurf steht unter Artenschutz und darf laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nicht bekämpft werden. Darum kann man die Tiere nur vertreiben – das geht mit geringem Aufwand und ohne die Tiere zu verletzen. So sind Maulwürfe sehr geruchsempfindlich. Darum sind Essig, saure Milch oder Brennnesseljauche erfolgversprechend. In Fachgeschäften gibt es andere geruchsintensive Mittel, die helfen, die unliebsamen Gesellen loszuwerden. Helfen strenge Gerüche nicht, halten Sie Rücksprache mit zuständigen Fachbehörden. Diese stellen manchmal Sondergenehmigungen aus oder senden Ihnen Fachleute.
Sind die lästigen Hügel erst einmal da, kann lediglich die Erde entfernt werden. Allerdings führt fehlende Erde in den Gängen zu Senkungen des Rasens und somit zu Unebenheit und einer erhöhten Verletzungsgefahr. Möchten Sie bauliche Maßnahmen treffen, bietet sich eine vertikale Maulwurfssperre an. Diese sind jedoch aufwendig zu installieren und kostenintensiv.
Sportplätze liegen häufig in ländlichen bewaldeten Umgebungen. Hier fühlen sich Wühlmäuse besonders wohl und graben unterirdische Gänge. Die dadurch entstehenden länglichen flachen Erdhaufen weisen ebenso wie die ovalen Tunneleingänge auf Wühlmäuse hin. Am schlimmsten ist es im Frühjahr, wenn der Schnee schmilzt. Dann sind die freigelegten Gänge der Wühlmäuse an der Oberfläche sichtbar. Eine Unbespielbarkeit des Sportplatzes ist die Folge und umfangreiche Rasenreparaturarbeiten werden notwendig. Um das zu vermeiden, versuchen viele Vereine mit Wühlmausfallen vorzubeugen. Doch hier ist Vorsicht geboten, wie der Fall eines Sportvereins zeigt, der die lästigen Nager mit sogenannten selbstschießenden Fallen zu bekämpfen versuchte.
Zum Praxisfall mit WühlmäusenIm Herbst: Rasenpflege, Baumkontrolle, Laub fegen
Glitschiges Laub, matschiger oder gefrorener Boden und Herbstwinde, die Äste oder Gegenstände losreißen können, sind jetzt Ihre Gegner. Ihr Gelände braucht besondere Aufmerksamkeit: Rasen pflegen, Bäume kontrollieren, Laub fegen, Anlagen und Geräte checken.
Praktische Tipps zur Sicherheit
Wir haben viele praktische Tipps zur Sicherheit Ihrer Sportanlagen in der kalten Jahreszeit:
Geräte und Materialien
- Entfernen Sie Geräte und Materialien, die für wärmere Jahreszeiten bestimmt sind, von Ihren Außenanlagen.
- Nutzen Sie den Herbst zum Aussortieren oder zur Wartung defekter Ausstattungsgegenstände.
- Kontrollieren Sie die Platzpflegegeräte. Sind sie intakt, lagern Sie sie ein. Reparieren Sie sie bei Bedarf.
Sportanlagen
-
Halten Sie Ihre Gehwege stets frei. Kehren Sie Laub zusammen oder schippen Sie Schnee.
- Entfernen Sie regelmäßig Moos, da dies sonst mittelfristig zu Pflegemängeln Ihrer Anlage führen kann.
- Decken Sie leere Bodenhülsen ab.
- Entfernen Sie Netze aller Art und lagern Sie diese trocken ein.
- Kontrollieren Sie die Regenrinnen und entfernen Sie dabei angesammeltes Laub. Achten Sie auf undichte Rinnen: Das Wasser kann durch Glätte die Unfallgefahr erhöhen und außerdem zu Bauschäden führen.
- Kontrollieren Sie die Fallrohre. Reparieren Sie undichte Stellen und stellen Sie sicher, dass das Fallrohr fest im Entwässerungsrohr steckt, das in den Boden führt. Leichte Verstopfungen können Sie einfach wegspülen.
- Kontrollieren Sie die Wasserversorgung Ihrer Sportanlage. Entwässern Sie ggf. Ihr Leitungssystem und schließen das Bewässerungssystem.
- Haben Sie ein Auge auf Ihre Zäune, Masten oder Pfosten und prüfen Sie besonders deren Standfestigkeit.
Rasenpflege im Herbst und Winter
Ihr Rasen muss gepflegt und für den Winter vorbereitet werden. Achten Sie unbedingt auf die Vorgaben des Herstellers. Kurz zusammengefasst gilt:
Naturrasen
- Schnitthöhe dauerhaft niedrig halten.
- Nachsäen und geeigneten Dünger verwenden. Im Herbst sind dies meist kaliumhaltige Dünger.
- Vertikutieren des Rasens zur Tiefenlockerung
Hybridrasen
- Orientieren Sie sich an der Vorgehensweise beim Naturrasen.
- Entfernen Sie Müll oder andere unnötige Materialien.
- Streuen Sie die Rasentragschicht oder Sandschicht ein.
Kunstrasen
- Reinigen Sie das Granulat von oberflächlichem Abfall und Schmutz.
- Führen Sie zusätzlich eine Tiefenreinigung durch.
- Sanden Sie das Gelände nach.
- Sollten Sie Schnee entfernen, nutzen Sie einen Besen oder eine Schippe aus Kunststoff. Metall kann zu Faserbrüchen führen.
Mehr zu Kunstrasenplätzen lesen Sie hier.
Zusätzliche Kontrollen in Abhängigkeit vom Wetter
Wenn das Wetter mitmischt, sollten Sie Ihre Sicht- und Funktionsprüfungen regelmäßig fortsetzen. Zusätzliche Kontrollen sind besonders nach Stürmen, starkem Schneefall oder bei anderen Schäden erforderlich.
Prüfen Sie dabei:
- Sauberkeit
- Sichtung nach fehlenden/defekten Teilen
- Beschaffenheit der Bodenoberfläche
- Funktion
- Stabilität
Leichtathletikanlagen
Leichtathletikanlagen benötigen besondere Beachtung. Decken Sie Ihre unbeweglichen Anlagen, wie für Hoch- oder Stabhochsprung, wetterfest ab. Sprunggruben verlangen eine luftdurchlässige Netzabdeckung, die wind- und sturmfest angebracht sein muss.
Kontrollieren Sie vorhandene Tartanflächen. Decken Sie Risse ab, damit sie sich nicht vergrößern können. Breiten diese sich dennoch aus, erneuern Sie die Fläche oder holen sich Expertinnen und Experten zur Hilfe.
Tennen-, Asche- oder Sandplätze
Kümmern Sie sich bei Tennen-, Asche- oder Sandplätzen als erstes um den Boden. Reinigen Sie die Plätze von oberflächlichem Müll oder herumliegenden Pflanzenabfällen. Anschließend decken Sie die Spielfelder luftdurchlässig ab. Lagern Sie alle Netze, Planen und Netzpfosten ein und verschließen Sie die Bodenhülsen. Decken Sie alle Linienbänder ab oder rollen Sie sie zum Einlagern ein. Dabei können Sie verschlissene Linienbänder auch direkt für eine Erneuerung markieren.
Warten Sie alle Geräte oder Materialien. Kontrollieren Sie die Spannmechanik der Netzpfosten, ölen Sie sie und streichen Sie sie bei Bedarf neu. Lassen Sie Motorwalzen am besten durch Fachbetriebe warten. Dazu gehört auch, das Wasser ablaufen zu lassen, Öl zu wechseln oder Antriebsketten zu fetten.
Bäume
Im Herbst steht der zweite jährliche Check des Baumbestands an – durch einen zertifizierten Baumkontrolleur. Dieser untersucht die Bäume auf Standsicherheit, potenzielle Krankheiten und Pilzbefall. Achten Sie aber auch stets selbst auf abgeknickte Äste oder schief stehende Bäume und beseitigen Sie das Gefahrenpotential.
Schnee fegen: Wer ist zuständig?
Grundsätzlich gilt, dass die Gemeinden die so genannte Verkehrssicherungspflicht tragen. Sie müssen also dafür sorgen, dass die Straßen und Gehwege gefahrlos durch die Bürger genutzt werden können.
Wann Vereine in der Pflicht sind
Die Gemeinden können die Verkehrssicherungspflicht an die Grundstückseigentümer per Satzung weitergeben, die wiederum bei vermieteten oder verpachteten Objekten in den meisten Fällen auf die Mieter oder Pächter übertragen wird.
Als Mieter oder Pächter sollten Vereine im Miet- oder Pachtvertrag nachsehen, wer für den Räum- und Streudienst der umliegenden Wege zuständig ist. Oft ist auch festgelegt, ob die Mieter oder Pächter zu Schaufel und Besen greifen müssen oder ob dies ein professionelles Unternehmen erledigt. Die Kosten dafür können dann dem Verein auferlegt werden.
Nicht nur die Gehwege rund ums Vereinsgelände sollten von Eis und Schnee befreit werden. Ähnliches gilt auch für die Zuwege zum Parkplatz, zum Vereinsgebäude, den Sportstätten oder für die Zugangswege zu den Umkleidekabinen im Innenbereich des Vereinsgeländes. Schließlich soll sich niemand verletzen.
Wann muss geräumt werden?
Die Uhrzeiten für die Räumpflicht für Gehwege stehen meistens entweder im Landesgesetz oder in der Ortssatzung. Es lohnt, einen Blick auf die Homepage der Gemeinde zu werfen, oder anzurufen, um sich über die aktuell gültige Satzung zu informieren. Dort sind meist die Zeiten, die Intensität und sonstige Details geregelt, also auch zum Beispiel, ob nicht nur der Gehweg, sondern auch die Fahrbahn mitgereinigt werden muss. Sie müssen aber normalerweise nicht gleich den gesamten Bürgersteig von Schnee und Eis befreien. Die Faustregel lautet: Zwei Passanten müssen auf einem rutschfesten Durchgang gefahrlos aneinander vorbeigehen können.
In der Regel sind die Räum- und Streuzeiten werktags zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen zwischen 9.00 Uhr und 20.00 Uhr. Bei starkem und wiederkehrendem Schneefall müssen Sie auch mehrmals am Tag raus und spätestens innerhalb einer Stunde nach jedem beendeten Schneefall schippen. Und wenn für die Nacht Glatteis angekündigt ist, darf nicht bis zum nächsten Morgen gewartet werden, sondern es muss vorbeugend gestreut werden. Allerdings dürfen Passanten laut einem Urteil des LG Frankfurt morgens gegen 7.00 Uhr noch nicht damit rechnen, dass der Bürgersteig von Schnee und Eis befreit ist (Az.: 2/23 O368/93).
Womit streut man am besten?
Zu viel Salz verschmutzt das Grundwasser und schadet Tieren und Natur. Daher verbieten viele Kommunen den Einsatz von Streusalz oder erlauben es nur an gefährlichen Stellen wie Rampen und Treppen oder bei extremer Eisglätte. Das ist etwas kniffelig, denn kommt es zu einem Schaden, der durch Streuen mit Salz verhindert worden wäre, kann eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegen und zu einem Schadensersatzanspruch führen. Fragen Sie am besten bei der Stadt oder der Gemeinde nach, was bei Ihnen erlaubt ist.
Das passende Gerichtsurteil: Hobelspäne sind kein geeignetes Streumittel bei Glatteis
Eine Frau hatte einen eisglatten Gehweg mit Hobelspänen gestreut. Eine Passantin stürzte und brach sich den Oberarm, der daraufhin operiert werden musste. Die Beklagte musste später aber nur 50 Prozent der Schadensersatzforderungen begleichen. Die Richter urteilten, dass die Verletzte für ihren Unfall mitverantwortlich gewesen wäre, weil sie eine erkennbar glatte Stelle betreten hat (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 6 U 92/12).