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20.03.2024

Wenn Eltern auf dem Sportplatz trainieren oder ein Spiel ihrer Sprösslinge besuchen, wird es dem jüngeren Nachwuchs schnell mal langweilig. Wie gut, wenn sich ein Spielplatz auf dem Gelände und in Sichtweite der Erwachsenen befindet.

Vereine, die hier investieren, zahlen zukunftsorientiert auf das Thema Nachwuchsförderung ein. Denn vielleicht startet die nächste Fußball-Generation oder ein künftiges Leichtathletik-Talent die Karriere im vereinseigenen Sandkasten. Wer sich hier wohlfühlt, kommt gerne mit zum Sport. Wer sich früh beim Sport für Kinder kümmert, hat später weniger Nachwuchssorgen.

Richten Sie sich mit einem attraktiv ausgestatteten und gepflegten Spielplatz auf dem Vereinsgelände nicht nur an Ihre sportlich aktiven Mitglieder, sondern machen Nichtmitgliedern ein niederschwelliges Angebot, die Sportart und Ihren Verein kennenzulernen – mit einem Spielplatz ein Kinderspiel! Schnell ist ein Probetraining, natürlich perfekt abgesichert vereinbart.

 

Bei der Spielplatzplanung mit der Stadt oder Gemeinde kooperieren

Attraktive Spielgeräte können teuer werden. Vielleicht ist eine Kooperation mit der Stadt oder Gemeinde möglich – besonders, wenn der Spielplatz auch den Kindern des Viertels zugänglich sein soll. Dann könnte man sich auch die Kontrolle und Instandsetzung teilen.

 

Einen neuen Spielplatz bauen

Beim Bau eines Spielplatzes auf dem Vereinsgelände sollten Sie unbedingt die Vorgaben der Spielgeräte-Hersteller beachten. Die Geräte dürfen keinerlei Verletzungsgefahren bergen und müssen frei von scharfen Kanten, spitzen Ecken oder Spalten sein. Setzen Sie besser nicht auf „Marke Eigenbau“: Schon Kleinigkeiten beeinträchtigen die Stabilität. Das kann ein instabiler Pfosten sein, ein zu lang geschnittenes Gewinde und ähnliche Details.

Pfosten müssen stabil verankert werden; am sichersten ist das Einbetonieren. Die Pfosten sollten optimalerweise mit Metallschuhen versehen werden, damit sie beim Kontakt mit feuchtem Sand oder Erde nicht faulen. Zusätzlich sollte das Holz imprägniert und später regelmäßig gepflegt werden.

Je höher die Geräte sind, desto weicher muss der Untergrund sein. Ab einer Gerätehöhe von 1,50 Metern schafft man mit einer etwa 40 Zentimeter dicken Schicht aus Sand, Holzschnitzeln oder Rindenmulch eine gute Dämmung als Prophylaxe für einen möglichen Sturz. Füllen Sie die Dämmschicht regelmäßig nach.

 

Sichere Spielgeräte: Wer haftet bei Unfällen?

Für die Sicherheit der Spielgeräte eines Spielplatzes ist der Betreiber – meist die Kommune oder eben der Sportverein – verantwortlich. Daher müssen Sie bei Spielgeräten, die das ganze Jahr über Wind und Wetter ausgesetzt sind, regelmäßig kontrollieren, ob Rost, Nägel oder Splitter Kinder verletzen könnten oder ob es mutwillige Beschädigungen gab.

Da Sportstätten und Sportanlagen ohnehin jedes Jahr im Rahmen einer gesetzlich vorgeschriebenen Hauptinspektion sicherheitstechnisch geprüft werden müssen, sollten Sie die Geräte des vereinseigenen Spielplatzes unbedingt miteinbeziehen. Das reicht aber nicht. Stark frequentierte Spielplätze müssen viel öfter kontrolliert werden – am besten sichten Sie Ihre Spielgeräte täglich und prüfen zusätzlich alle ein bis drei Monate Funktion und Stabilität aller Spielgeräte.

Checken Sie, ob die Geräte standfest und unversehrt sind. Schrauben, Muttern und Steckverbindungen müssen kontrolliert und nachgezogen werden. Bei Holz können Splitter, Risse oder Wasseransammlungen entstehen, bei Seilen spröde Stellen, bei Metall Rostbildung und bei Kunststoffoberflächen Risse.

Die Wartung sollten qualifizierte Profis durchführen. Ein Vernachlässigen der Verkehrssicherungspflichten kann im Falle eines Unfalls hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Benennen Sie am besten eine Spielplatz-Beauftragte oder einen Spielplatz-Beauftragten, an die oder den sich die Spielplatznutzer wenden können, wenn ihnen etwas auffällt. Die Kontaktdaten gehören auf eine Hinweistafel an der Spielfläche oder auf Ihre Website.

 

Wer hat die Aufsichtspflicht auf dem Spielplatz?

Bei Sportvereinen übertragen Eltern ihre Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche, die dort trainieren, an den Verein. Dieser delegiert sie wiederum an Trainerinnen, Trainer und Übungsleitende. Diese Übertragung geschieht per Vertrag. Eine Absprache oder ein Signal reichen hier: Der Übungsleiter signalisiert, dass er in dem Moment die Aufsichtspflicht im Verein übernimmt, indem er beispielsweise die Tür zur Turnhalle aufschließt.

Spielen Geschwisterkinder von trainierenden Kindern und Jugendlichen, während sich ihre Eltern auf dem Vereinsgelände aufhalten, auf dem Spielplatz, ist die Aufsichtspflicht Sache der Eltern. Passiert ein Unfall etwa beim Toben auf Ihrem Spielplatz, ist der Verein nicht haftbar zu machen. Verletzt sich aber ein Kind, weil die Rutsche rostig oder die Schaukel morsch ist, hat der Verein seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt und kann von den Eltern haftbar gemacht werden.

 

Wie sind Mitglieder auf dem vereinseigenen Spielplatz versichert?

Vereinsmitglieder genießen den vollen Versicherungsschutz des jeweiligen Sportversicherungsvertrags der ARAG – auch auf dem Spielplatz ihres Sportvereins. Da der ARAG Sportversicherungsvertrag in erster Linie für Vereinsmitglieder gilt, lohnt es, Nichtmitglieder bei sportlichen Aktivitäten wie zum Beispiel einem Probetraining oder bei anderen Sportveranstaltungen mit einer Nichtmitgliederversicherung abzusichern. Diese gilt jedoch nicht bei sonstigen Freizeitaktivitäten, wie einem Grillabend oder bei freiem Spiel auf einem vereinseigenen Spielplatz.

 

Wie sind der Verein und seine Helfer versichert?

Falls es doch mal zu einem Schaden kommt, und der Verein, der Vorstand oder beauftragte Mitglieder haftbar gemacht werden sollen, steht die ARAG Sportversicherung auf Ihrer Seite. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt und berechtigte Ansprüche befriedigt. Außerdem besteht der Versicherungsschutz der gesamten Sportversicherung bei allen Aktivitäten für den Verein, zum Beispiel mit einer Unfall- und Rechtsschutzversicherung.

 

Fragen zum Versicherungsschutz beantwortet Ihnen gerne Ihr zuständiges Versicherungsbüro beim Landessportbund oder Landessportverband.

Hier geht es direkt zu Ihrem Versicherungsbüro.

 

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Regeln auf dem Spielplatz im Verein

 

Altersbegrenzung

Was bei öffentlichen Spielplätzen gilt, lässt sich auch auf vereinseigene Flächen übertragen: Je nach Gemeinde sind ausgewiesene Spielplätze in der Regel für Kinder bis 12 oder 14 Jahren zugelassen. Damit soll vermieden werden, dass Spielplätze zum Jugendtreff werden. Kinder unter drei Jahren dürfen nur unter Aufsicht ihrer Eltern auf den Spielplatz. Ab einem Alter von vier Jahren dürfen sie begrenzt allein spielen – mit einem Kontrollblick spätestens alle 20 bis 30 Minuten. Ab etwa sieben Jahren darf der Nachwuchs dann auch mal ohne Aufsicht und regelmäßige Kontrolle auf dem Spielplatz spielen. Als Sportverein könnten Sie aber auch eine eigene Spielplatz-Ordnung erstellen und sichtbar auf dem Platz anbringen.

 

Öffnungszeiten und Lärm

Sind Spielplätze im Verein öffentlich zugänglich, müssen deren Betriebszeiten beachtet werden, auch im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner. Die meisten öffentlichen Spielplätze dürfen von acht Uhr morgens bis acht Uhr abends bespielt werden – sogar ohne eine Mittagsruhe. Es darf durchgetobt werden. Wenn es keine entsprechende Einschränkung auf dem Hinweisschild des Spielplatzes gibt, dürfen Kinder sogar sonntags auf dem Spielplatz Krach machen.

Gut zu wissen: Die Regeln zum Lärm auf Sportplätzen stehen in der Sportanlagenlärmschutzverordnung. Sie hält fest, an welche Immissionswerte und Ruhezeiten sich Sporttreibende halten müssen.

 

Tabus auf dem Spielplatz

Auf öffentlichen Spielplätzen – und das sollte auch für Vereins-Spielplätze gelten – , darf weder geraucht noch Alkohol getrunken werden. Das gilt vor allem für die Eltern, die ihre Kinder begleiten. Wenn Ihre Vereinsmitglieder auf den Sieg der Bambinis anstoßen oder einen Kindergeburtstag mit einem Schlückchen Sekt begleiten wollen, heißt es auf dem Spielplatz daher Selters statt Sekt.

Hunde sind auf den meisten öffentlichen Spielplätzen nicht erlaubt. Das kann auch für das Vereinsgelände gelten. Manche Gemeinden oder Vereine gestatten allerdings kleinere Hunde. Vermerken Sie auf der Hinweistafel am Spielplatz, was in Ihrem Verein gelten soll.

Sandkisten werden leider noch allzu oft als Aschenbecher genutzt. Gefährlich sind Zigarettenstummel für Kleinkinder. Bei ihnen kann eine verschluckte Zigarette zu Vergiftungssymptomen wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall führen. Längst gibt es deshalb etwa in Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland landesweite Rauchverbote auf Spielplätzen. Andernorts kann das Entsorgen von Zigarettenkippen auf Spielplätzen richtig teuer werden: So sind in Köln etwa seit 2019 150 Euro Bußgeld fällig!

 

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