Haftpflichtversicherung wird auf Italiens Skipisten Pflicht
16.12.2021
Ab dem 1. Januar 2022 gelten auf Italiens Skipisten verschärfte Sicherheitsvorschriften. Neben einer Helmpflicht für minderjährige Ski- und Rodelfahrer bis 18 Jahren und vermehrten Alkoholkontrollen, wird eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden für alle Skifahrer verpflichtend. Bei einem Verstoß werden neben dem Entzug der Liftkarten zusätzlich Verwaltungsstrafen in Höhe von 100 bis 150 Euro erhoben.
Beim Skipasskauf ist daher zu erwarten, dass allen Skifahrern eine „zusätzliche“ Haftpflichtversicherung angeboten wird. Insoweit eine Privat-Haftpflichtversicherung oder eine DSV aktiv-Mitgliedschaft mit Versicherungspaket vorhanden ist, besteht bei der Skisportausübung kein zusätzlicher Bedarf an einer weiteren Haftpflichtversicherung. Weiterhin sind Skivereine im LSB/LSV als Veranstalter von Skireisen und-freizeiten über den jeweiligen Sportversicherungsvertrag mit dem LSB/LSV versichert. Die teilnehmenden Mitglieder sind während der Vereinsreise ebenfalls abgesichert.
Ein entsprechender Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung ist unserer Recherche nach bis dato nicht mitzuführen.
Um auf Nummer sicher zu gehen empfehlen wir einen personifizierten Nachweis in Form des Versicherungsscheins zur Privat-Haftpflichtversicherung oder die „DSV aktiv-Mitgliedskarte“ beim Skifahren und beim Liftkartenkauf vor Ort mitzuführen. Skivereine im LSB/LSV können eine Bescheinigung über den bestehenden Versicherungsschutz beim Versicherungsbüro des LSB/LSV anfordern und bei Bedarf den teilnehmenden Vereinsmitgliedern in Kopie aushändigen.
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