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Auf den Punkt

 
  • Bezahlter Urlaub ist in Deutschland ein gesetzlich verankertes Recht.
  • Ihr Urlaubsanspruch kann in der Regel im Krankheitsfall noch bis zu 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres geltend gemacht werden. Jedoch nur, wenn Ihr Arbeitgeber Sie rechtzeitig über den offenen Anspruch und dessen Verfall informiert.
  • Eine sogenannte Urlaubsabgeltung kommt in Frage, wenn Sie Ihren Urlaub vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses nicht komplett nehmen konnten.
  • Sie können sich im Urlaub krankschreiben lassen, damit Ihre versäumten Urlaubstage nicht verloren gehen.
 
 
 

Grundlegende Rechtslage zum Urlaubsanspruch bei Krankheit

Die Regelungen zum Urlaubsanspruch bei Krankheit sind in § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) klar definiert. Dieser Paragraph besagt:

"Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet."

 

Wer hat Urlaubsanspruch?

Bezahlter Urlaub ist ein gesetzlicher Anspruch für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Wie viele Tage das konkret sind, ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) genauestens geregelt. Aktuell muss jeder Arbeitgeber mindestens 20 Tage (bei einer Fünftagewoche) beziehungsweise 24 Tage (bei einer Sechstagewoche) gewähren. Je nach Arbeits- oder Tarifvertrag können es jedoch mehr sein. Schwerbehinderte mit einer Fünftagewoche haben derweil fünf Tage mehr Jahresurlaub.

Mindestanspruch

Habe ich Urlaubsanspruch bei einer längeren Krankheit?

Grundsätzlich ist am Urlaubsanspruch bei Krankheit – auch bei einer längeren Erkrankung – nicht zu rütteln. Dies ergibt sich nicht zuletzt aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das entschieden hat, dass die Erbringung von Arbeitsleistung keinen Einfluss auf den Urlaubsanspruch hat. Dieser bleibt dementsprechend ebenfalls bestehen, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin aufgrund einer Krankheit länger ausfällt.

 

Wann verfällt Urlaub bei Krankheit?

Ein Urlaubsanspruch kann bei langfristiger Krankheit nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) noch bis zu 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres geltend gemacht werden. Mit einem endgültigen Verfall von Urlaubstagen ist also erst bei einer mehrjährigen Krankschreibung zu rechnen, beziehungsweise am 31. März des übernächsten Kalenderjahres (BAG, Az.: 9 AZR 353/10). Dieser Zeitraum wird Übertragungszeitraum genannt. Gut zu wissen: Tarifverträge können auch einen längeren Übertragungszeitraum vorsehen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Jahr 2009 seine „alte“ Rechtsprechung aufgegeben und geurteilt, dass auch im Fall einer lang andauernden Krankheit ein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub besteht. Im Plädoyer heißt es, dass europarechtlich ein Anspruch auf einen vierwöchigen Mindesturlaub bestehe. Der aber würde nicht umgesetzt, wenn langfristig erkrankte Arbeitnehmer ihren Urlaubsanspruch nach nationalen Vorschriften verlieren würden (Az.: C-350/06).

Mit einem weiteren Urteil aus dem Jahr 2011 hat der EuGH allerdings zugelassen, dass die EU-Staaten die Übertragung von Urlaubsansprüchen zeitlich begrenzen dürfen. Eine solche Frist müsse jedoch die Dauer des Bezugszeitraums, an den sie anknüpft, deutlich überschreiten, so die Luxemburger Richter (Az.: C-214/10). Daran anknüpfend hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) den Übertragungszeitraum für deutsche Arbeitnehmer auf 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres festgelegt.

Der Europäische Gerichtshof hat mit aktuellem Urteil vom 22.09.2022 (Az.: C-518/20) die starre 15-Monatsfrist des Bundesarbeitsgerichts gekippt. Urlaubsansprüche verfallen danach nicht mehr automatisch nach 15 Monaten, nur weil der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht beantragt hat. Es liegt nämlich in der Verantwortung des Arbeitgebers, den Urlaub zu gewähren und verpflichtet den Arbeitgeber zum Nachweis hierüber. Kommt er dieser Nachweispflicht nicht nach, bleibt auch der Anspruch auf bezahlte Freizeit bestehen.

 

Wann verfällt tariflicher Urlaubsanspruch bei Krankheit?

Ob bei einer längeren Krankheit über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus auch ein tariflicher Mehrurlaub aufrechterhalten wird, hängt von dem jeweiligen Tarifvertrag ab. Prinzipiell gelten für den Urlaubsanspruch bei Krankheit die im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgehaltenen Regelungen. Sind im Tarifvertrag jedoch eigene Regelungen in Bezug auf die Themen Urlaubsübertragung und Urlaubsabgeltung festgehalten, können sich hier Abweichungen ergeben.

 

78 Wochen krank: Was dann?

Auch nach einer solch langen Ausfallzeit, beispielsweise wegen eines Burnouts, müssen Sie nicht direkt um Ihre Urlaubstage bangen, denn: Urlaubsansprüche entstehen auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis für eine Weile „ruht“. Zwar erlischt nach 78 Wochen Ihr Anspruch auf Krankengeld. Da die übliche Verfallsfrist für Ihren Jahresurlaub jedoch immer erst am Ende des jeweiligen Jahres beginnt, haben Sie, je nach Beginn Ihrer Krankheit, auch nach 78 Wochen noch Zeit, Ihre Urlaubstage zu nehmen. Sollten Sie im Anschluss an Ihre Krankheit direkt aus dem Job ausscheiden, haben Sie zudem womöglich auch einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung.

 
 

Schützen Sie sich bei Streit mit dem Arbeitgeber

Selbst wer einen guten Job macht, kann in Streitigkeiten mit seinem Arbeitgeber geraten. Keine Sorge: Mit dem Arbeitsrechtsschutz können Sie bei rechtlichen Konflikten rund um Ihr Arbeitsverhältnis entspannt bleiben.

 
 

Kann ich mir meinen Urlaubsanspruch bei langer Krankheit auszahlen lassen?

Zwar ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgehalten, dass Sie sich Ihren Urlaub in bestimmten Fällen auszahlen lassen können, ganz so einfach ist das jedoch nicht. Für eine Auszahlung Ihres Urlaubsanspruchs gibt es relativ enge Bestimmungen. Konkret wird eine sogenannte Urlaubsabgeltung nämlich erst möglich, wenn ein Arbeitsverhältnis bald endet und gleichzeitig noch ein Anspruch auf Resturlaub besteht, der in der Kürze der Zeit nicht mehr genommen werden kann. Dies kann zum einen im Falle eines Aufhebungsvertrags oder einer fristlosen Kündigung vorkommen, zum anderen zudem bei einer ordentlichen Kündigung. Letzteres Szenario ergibt sich dann, wenn Ihr Chef bis zum letzten Tag auf Ihre Dienste angewiesen ist und deshalb mit Ihnen übereinkommt, Ihren Resturlaub auszubezahlen. So kann er bis zum offiziellen Ende Ihrer Anstellung weiter auf Sie zählen.

Ähnlich verhält es sich im Falle einer langen Krankheit: Sind Sie für einen längeren Zeitraum krank und scheiden anschließend direkt aus Ihrer Arbeitsstelle aus, ohne Ihren Resturlaub nehmen zu können, besteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung.

 

Bekommt man Urlaubsgeld, wenn man Krankengeld bezieht?

Grundsätzlich besteht für Arbeitnehmer ein Anspruch auf Urlaubsgeld, auch wenn er oder sie für einen längeren Zeitraum ausgefallen ist. Eine Ausnahme von dieser Regel tritt ein, wenn es eine explizite vertragliche Vereinbarung gibt, die festlegt, dass der Bezug des Urlaubsgelds direkt an den Urlaubsantritt gebunden ist.

 

Was ist, wenn ich krank im Urlaub werde?

Auch wenn es vielen Arbeitnehmern in Deutschland nicht bewusst ist: Urlaubstage, an denen Sie krank sind, sind nicht zwangsläufig verloren. Im Gegenteil: Mit einem entsprechenden ärztlichen Attest, das Ihre Arbeitsunfähigkeit belegt, dürfen die verpassten Urlaubstage nicht auf Ihren Jahresurlaub angerechnet werden. Immerhin sollen Ihre freien Tage der Gesundheit und der Entspannung dienen und nicht der Genesung.

 
Werden Sie während Ihres Urlaubs krank, müssen Sie bereits für den ersten Krankheitstag ein Attest vorlegen.
 

Was passiert, wenn man krank vor dem Urlaub wird?

Wer kurz vor einem geplanten Urlaub krank wird, muss nicht zwangsläufig in den sauren Apfel beißen und mit Schnupfen und Fieber verreisen. Vielmehr haben Sie in diesem Fall das Recht, Ihren Urlaub in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber neu zu planen. Die Urlaubstage, an denen Sie nun de facto krank ausfallen, gehen also nicht von Ihrem Jahresurlaub ab.

Arbeitsrechtliche Unklarheiten entstehen derweil immer wieder in der Frage, ob ein Arbeitnehmer direkt im Anschluss an eine überstandene Krankheit in den Urlaub gehen darf oder nicht. Oft wird hier von Arbeitgeberseite argumentiert, ein Angestellter müsse nach der Genesung zumindest für einen Tag vor Urlaubsantritt wieder im Büro erscheinen. Tatsächlich haben solche Regelungen jedoch keinerlei gesetzliche Basis. Im Gegenteil: Ein bereits genehmigter Urlaub darf nur in Ausnahmefällen verweigert werden, zum Beispiel dann, wenn vom Arbeitgeber dringende betriebliche Gründe vorgebracht werden.

 

Kann ich in den Urlaub trotz Krankschreibung?

Ob Sie trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren, liegt generell in Ihrem eigenen Ermessen. Auch für die Frage wie weit Sie wegfahren dürfen, wenn Sie krankgeschrieben sind, gibt es keine gesetzliche Regelung in Deutschland.

Eine Ausnahme ergibt sich jedoch, wenn die geplante Reise Ihre Genesung verhindert. Passen Sie Ihr Verhalten an die Art der Erkrankung und die ärztlichen Anweisungen an. Fahren Sie mit einer schweren Grippe in den Abenteuerurlaub oder mit einem angebrochenen Arm gen Skipiste, kann dies durchaus ein Grund für eine Abmahnung – oder im Wiederholungsfall sogar für eine fristlose Kündigung – sein. Wann genau ein Urlaub Ihrer Genesung im Wege steht und einen Bruch arbeitsvertraglicher Pflichten darstellt, kann immer bloß im Einzelfall entschieden werden.

Klar ist wiederum: Wer eine Krankheit vortäuscht, um in den Urlaub zu fahren, begeht nicht nur Vertragsbruch, sondern macht sich strafbar. In diesem Fall handelt es sich nämlich um Betrug.

 

Habe ich ein Recht auf Urlaub während einer Wiedereingliederung?

Während der Wiedereingliederung nach einer Krankheit gelten Sie immer noch als arbeitsunfähig. Deshalb ruht Ihr Arbeitsverhältnis und damit ist auch der Urlaubsanspruch in dieser Zeit nicht erfüllbar. Sie sammeln aber weiter Ihre Urlaubsansprüche an und können den Urlaub beanspruchen, wenn die Wiedereingliederung erfolgreich beendet ist.

Bei der stufenartigen Wiedereingliederung in den Job selbst spricht man oft vom sogenannten Hamburger Modell. Dieses ist in § 74 SGB V und § 28 SGB IX geregelt und gilt als eine Maßnahme, die nach langem Arbeitsausfall und anschließender Reha oder Krankenhausbehandlung für die Zeit nach der Entlassung empfohlen und geplant wird. Ein Vermerk darüber findet sich meist in Ihrem Entlassungsbericht. So sollen Sie behutsam und in Stufen wieder ins Arbeitsleben zurückfinden. Dieses Wiedereingliederungsprogramm wird in Deutschland Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) angeboten. Für Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV), darunter fallen auch Beamte, gibt es ein ähnliches Prozedere.

 

Was passiert bei einem Aufhebungsvertrag mit meinem Urlaub?

Wer einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet und dadurch aus einer Stelle ausscheidet, hat in der Regel einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Konkret bedeutet das: Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen die Urlaubstage, die Sie nicht nehmen konnten, aus. Festgelegt ist diese Regelung im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Anders verhält es sich, wenn Sie noch lang genug im Job sind, um Ihren Resturlaub zu nehmen. In diesem Fall geht die Urlaubsgewährung Ihrem Abgeltungsanspruch vor. In Aufhebungsverträgen wird deshalb oft die unwiderrufliche Freistellung des Arbeitnehmers vereinbart, womit offene Urlaubsansprüche erfüllt werden. Ausgezahlt wird Ihr Urlaub also nur, wenn Sie wirklich keine Zeit mehr haben, ihn zu nehmen.

 

Kann die Krankenkasse Urlaubsabgeltung mit dem Krankengeld verrechnen?

Nein. Obwohl hierüber in der Vergangenheit Unklarheit herrschte und teilweise abweichende juristische Auffassungen miteinander konkurrierten, ist diese Frage durch ein Urteil des Bundessozialgerichts mittlerweile eindeutig geklärt. Dieses entschied 2006, dass eine Urlaubsabgeltung weder zu einer vorübergehenden Unterbrechung des Krankengeldbezugs noch zu einer Verrechnung mit dem Krankengeld führt (Az.: B 1 KR 26/05 R).

 

Ist Urlaubsabgeltung bei Krankheit steuerfrei?

Eine Urlaubsabgeltung gilt als sozialversicherungspflichtiges Einkommen und wird dementsprechend versteuert. Soll heißen: Es werden sowohl Lohnsteuer als auch Kirchensteuer sowie Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen.

 

Wie ist der Urlaubsanspruch nach langer Krankheit und anschließender Rente?

Haben Sie bei Ihrem Renteneintritt noch offene Urlaubstage, besteht laut § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) allgemein ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung. So heißt es: „Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.“ Dies gilt ebenfalls, wenn Sie zu Beginn Ihrer Rente noch keinen finanziellen Ausgleich für Ihren Resturlaub bekommen haben. In diesem Fall können Sie die Urlaubsabgeltung noch nachträglich geltend machen. Dieser Anspruch sollte beim Arbeitgeber schriftlich und unter Vorlage der notwendigen Dokumente (zum Beispiel Ihr Rentenbescheid) eingereicht werden. Wie lange dies rückwirkend möglich ist, hängt maßgeblich von den tarif- oder arbeitsvertraglichen Regelungen ab. Gibt es hierüber in Ihrem Arbeitspapier keine konkreten Vereinbarungen, dann gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren.

Hajo Brumund

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, rbo-Rechtsanwälte und Notarin GbR
  • ARAG Partneranwalt & Arbeitsrechts-Experte
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2008

Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht in Oldenburg und unterstütze Arbeitnehmende in unserer Kanzlei bei allen rechtlichen Angelegenheiten. Mein Ziel ist es, die oft komplizierte Rechtsprechung im Arbeitsrecht verständlich für jeden aufzubereiten. Ich beantworte gerne Fragen und bin unter folgender Nummer erreichbar:

hb@rbo-rechtsanwaelte.de

 

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