
Krankengeld: Ab wann zahlt die Krankenkasse?
Wer länger krank ist, erhält sechs Wochen lang sein Gehalt weiter, bis es Krankengeld gibt. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie in unserem Artikel.
23.08.2016
Wer länger krank ist, macht sich irgendwann auch Gedanken um seine Finanzen. Dabei ist es ganz einfach: Sechs Wochen lang zahlt der Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter und danach gibt es Krankengeld. Die entstehende Einkommenslücke lässt sich gut mit einer Krankentagegeldversicherung auffüllen.
Die Sechs-Wochen-Regel beim Krankengeld für Arbeitnehmer
Wenn Sie als Arbeitnehmer eine längere Auszeit brauchen, um von einer Krankheit zu genesen, gilt für Sie zunächst die Sechs-Wochen-Regel. Sechs Wochen lang erhalten Sie Ihr Gehalt von Ihrem Arbeitgeber weiter. Haben Sie ein festes Monatsgehalt, wird es weitergezahlt. Bekommen Sie ein leistungsabhängiges Gehalt oder hätten Sie Zulagen erhalten, bekommen Sie das Gehalt, das Sie im Krankheitszeitraum durchschnittlich verdient hätten. Lediglich durch einen Tarifvertrag darf zu Ihren Ungunsten eine andere Bemessungsgrundlage festgelegt werden.
Ihre Entgeltfortzahlung beginnt mit dem ersten Tag der Erkrankung. Werden Sie während eines Arbeitstages krank, startet die Zahlung erst ab dem nächsten Tag. Ihre Krankenkasse springt ein, wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind. Als Versicherter haben Sie in Deutschland nämlich einen Anspruch auf Krankengeld, wenn eine Krankheit Sie arbeitsunfähig macht. Arbeitsunfähig bedeutet, dass Sie Ihren Beruf krankheitsbedingt nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung Ihrer Krankheit ausüben können. Hat Ihr Arzt Ihnen also eine Arbeitsunfähigkeit bestätigt, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse im Allgemeinen 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Bruttogehaltes. Berechnen Sie in unserem Servicerechner Ihre Versorgungslücke.
Selbstständige müssen selbst vorsorgen
Selbstständige können beim Abschluss ihrer (freiwilligen) gesetzlichen Versicherung wählen, ob sie Krankengeld erhalten wollen. Dieses wird dann ab der siebten Woche der Krankheit gezahlt.
Sichern Sie sich als Selbstständiger gegen Geldeinbußen ab. Wenn Sie Krankengeld erhalten, stockt die Krankentagegeldversicherung den entstehenden Fehlbetrag auf und sichert so Ihre Existenz bei Verdienstausfällen – so lange wie Sie es brauchen.
So funktioniert das Krankengeld bei privat Versicherten
Privat Versicherte erhalten Krankentagegeld, das je nach abgeschlossenem Versicherungstarif bis zu 100 Prozent des Nettoverdienstes ersetzt. Die Versicherung legt dabei den Durchschnittsverdienst der vergangenen zwölf Monate vor Krankheitsbeginn zugrunde. Selbstständige können wählen, ob sie die Unterstützung wenige Tage nach der Krankschreibung erhalten wollen – und eben nicht erst ab der siebten Woche wie gesetzlich vorgeschrieben. Bitte beachten Sie: Als privat Versicherter müssen Sie Ihrem Anbieter unbedingt mitteilen, wenn sich Ihr Nettoeinkommen ändert, damit Sie stets angemessen abgesichert sind.
Zweimal krank, zweimal Krankengeld?
Die sechs-Wochen-Regel läuft grundsätzlich für jede neue Krankheit neu an. Ein Beispiel: Wenn Sie wegen eines Beinbruchs sechs Wochen nicht arbeiten konnten und sich – nachdem Sie wieder arbeiten – eine schwere Grippe holen, bekommen Sie jeweils für die Dauer von bis zu sechs Wochen Ihre Entgeltfortzahlung.
Wenn sich beide Krankheiten überlappen, löst die "zweite" Erkrankung keine neue Entgeltfortzahlungsfrist aus. Erkranken Sie also an der Grippe, während Sie wegen des Beinbruches noch im Bett liegen, erhalten Sie insgesamt nur bis zu maximal sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
Werden Sie aufgrund der gleichen Krankheitsursache erneut oder mehrfach arbeitsunfähig, werden die einzelnen Phasen der Arbeitsunfähigkeit addiert und Sie haben nur einmal Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Von dieser Regel gibt es aber zwei Ausnahmen. Waren Sie vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig, haben Sie erneut Anspruch auf Entgeltfortzahlung von bis zu sechs Wochen. Das gilt auch, wenn zwar die Frist von sechs Monaten nicht erfüllt ist, seit Beginn der ersten Erkrankung aber zwölf Monate vergangen sind.
Sonderfall: Mehr Krankengeld für Organspender zu Lebzeiten
Wenn Sie zu Lebzeiten ein Organ spenden, haben Sie seit August 2012 einen Anspruch darauf, dass die Krankenkasse des Empfängers Ihnen Krankengeld für die Zeit nach der Organspende zahlt. Ihnen werden bis zu 100 Prozent Ihres Gehaltes (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) ersetzt.
Krankschreibung rechtzeitig verlängern lassen
Unser Tipp: Achten Sie immer darauf, dass Sie die Krankschreibung rechtzeitig verlängern lassen! Wer zum Beispiel erst einmal bis zu einem Mittwoch krankgeschrieben ist und verlängern muss, muss spätestens am darauf folgenden Werktag – also am Donnerstag – zum Arzt gehen. Endet die bisherige Krankschreibung an einem Freitag, reicht es aus, wenn Sie Ihren Arzt am Montag wieder aufsuchen.
Unsere Empfehlung: Gehen Sie idealerweise am letzten Tag der Krankschreibung zum Arzt, um Ihre Krankschreibung zu verlängern. Das ist auch im Sinne Ihres Arbeitgebers, der so rechtzeitig informiert werden kann.
Wird die Krankschreibung nicht rechtzeitig verlängert, zahlt die Krankenkasse kein Geld für die dazwischen liegenden Tage. Das macht sich nicht nur direkt auf dem Konto bemerkbar. Das fällt hinterher auch bei der Rentenversicherung ins Gewicht. Denn vom Krankengeld werden auch Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt.
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