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21.08.2023

Auffahrunfall: Ruderboot trifft auf SUP Board

Bei sonnigem Juli-Wetter unternahmen zwei Vereinssportler eine Trainingsfahrt in einem Ruderboot in Vorbereitung auf eine Regatta. Zu diesem Wettkampf hatte der Ruderverein mehrere Vereinsboote angemeldet.

Bei der Einfahrt in eine Bucht übersahen die beiden Ruderer eine auf einem SUP Board sitzende Paddlerin. Erst als die Ruderer aufgehört hatten zu rudern und mit schwebenden Blättern fuhren, hörten sie die Warnungen weiterer Vereinsmitglieder vom Ufer aus. Ihnen gelang es daraufhin, die Geschwindigkeit ihres Ruderboots zu reduzieren. Einen Zusammenstoß konnten sie dennoch nicht vermeiden. Die Paddlerin wurde durch den Ausleger des Ruderboots am Rücken verletzt. Sie erlitt Prellungen an der Lendenwirbelsäule.

Die Krankenkasse forderte die Erstattung der Kosten für die Behandlung ihrer Versicherten. Zugleich meldete der Arbeitgeber der Paddlerin den Ersatz der Lohnkosten für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit seiner Mitarbeiterin an.

 

So half die ARAG

Nach dem Zusammenstoß meldeten die Ruderer als Unfallverursacher den Schadenfall über die Homepage der ARAG Sportversicherung dem Versicherungsbüro bei ihrem LSB/LSV. Die Mitarbeiter des Versicherungsbüros kontaktierten zeitnah den Ruderverein und baten, die ARAG zu informieren, sobald Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Das geschah dann auch.

Da die beiden Ruderer die Kollision aus Unaufmerksamkeit verursacht hatten, glich die ARAG die geforderten Behandlungskosten in Höhe von 1.000 Euro aus. Dem Arbeitgeber zahlte die ARAG den Lohn für die Zeit der fünftägigen Arbeitsunfähigkeit seiner Mitarbeiterin von 1.100 Euro.



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