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23.01.2023

Im Verein: Gut versichert auf die Piste

Endlich wieder Ski fahren – ohne Be- und Einschränkungen. Begeistert organisierte der Abteilungsleiter Ski des württembergischen Vereins in K. nach Absprache in der Vorstandssitzung eine Abfrage per WhatsApp: Wer kommt mit zur Skiausfahrt über das Silvester-/Neujahrs-Wochenende? Drei Übernachtungen und vier Skitage unter Begleitung des eigenen Skilehrers versprachen eine tolle Ski-Auszeit. 25 Vereinsmitglieder meldeten sich direkt an.

Alles passte: Der Verein wandelte eine Reservierungsanfrage in einer Frühstückspension in eine Buchung um, organisierte einen Bus und plante auch schon die erste gemeinsame Ausfahrt vor Ort. Die angemeldeten Vereinsmitglieder zahlten ihren Reisepreis direkt an den Verein.

 

Sturz am Sessellift

Alles war perfekt geplant, aber am Sessellift kam es dann zu einem Unfall. Vereinsmitglied F. fuhr mit seiner Frau den Berg hoch. Beim Ausstieg aus dem Sessellift war F. auf seinen Skiern nicht flink genug. Er wurde vom Rahmen des Sessels getroffen, stürzte zu Boden und verletzte sich. Die Mitarbeiter des Liftbetreibers riefen telefonisch Hilfe herbei und F. wurde in ein Krankenhaus zur ärztlichen Versorgung gebracht. Zwischenzeitlich lief der Skikurs des Vereins mit den übrigen Vereinsmitgliedern weiter – ohne weitere Verletzungen!

 

Wie half die ARAG?

F. und alle weiteren Vereinsmitglieder sind bei einer solchen Ski-Tour im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrages mit dem Württembergischen Landessportbund e.V. unfallversichert. Gleiches gilt für alle Vereinsmitglieder aller weiteren bei ARAG versicherten LSB/LSV.
Nach der Rückkehr in das heimische K. füllten die Vereinsverantwortlichen gemeinsam mit F. eine Sport-Unfallmeldung aus und schickten diese an das Versicherungsbüro. F. reichte die Rechnung über den erfolgten Rettungseinsatz auf der Skipiste dem Versicherungsbüro nach Vorlage bei seiner Krankenkasse ein. Den nicht durch die Krankenkasse erstatteten Teil der Rechnung übernahm die ARAG.

 

Unser Tipp, wenn Sie als Verein eine Ski-Freizeit organisieren

Bitte denken Sie daran, dass Sie möglicherweise gesetzlich verpflichtet sind, eine Insolvenzabsicherung (Kautionsversicherung) abzuschließen, um sich als Reiseveranstalter entsprechend abzusichern. Bitte nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit unseren Versicherungsbüros direkt vor Ort bei den jeweiligen LSB/LSV auf.

 

Weitere wertvolle Informationen

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