
Künstlersozialkasse verstehen und nutzen: Was Sportvereine wissen müssen
15.01.2025 • 6 min Lesezeit
Die Künstlersozialkasse: ein wichtiger Partner für Sportvereine
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine Einrichtung, die speziell selbstständige Künstlerinnen, Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten sozial absichert. Für Sportvereine, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen, bietet die KSK nicht nur eine strukturierte Möglichkeit, die Sozialversicherungsabgaben zu regeln, sondern auch rechtliche Sicherheit. Durch die Abgaben an die KSK tragen Vereine aktiv dazu bei, faire Arbeitsbedingungen für freiberufliche Kreative zu fördern.
Sportvereine profitieren von einer klar geregelten Abwicklung der Sozialversicherungsbeiträge. Ohne die KSK müssten freiberufliche Künstlerinnen und Künstler die vollen Beiträge allein tragen. Mit Hilfe der KSK wird die Last zwischen den Kreativen, den Auftraggebern (wie Vereinen) und dem Staat aufgeteilt.
Warum ist die KSK besonders relevant für Sportvereine?
Viele Sportvereine arbeiten regelmäßig mit Kreativen zusammen, sei es für Marketingmaterialien, Vereinsfeste oder andere Veranstaltungen. Häufig bestehen Unsicherheiten darüber, wann und wie Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen. Die KSK schafft hier klare Richtlinien und hilft, rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Wichtige Vorteile für Vereine
- Rechtliche Absicherung: Durch die KSK wird das Risiko von Nachforderungen durch Finanz- oder Sozialversicherungsbehörden deutlich verringert.
- Transparente Abwicklung: Die jährliche Meldung der Honorare bietet eine einfache Möglichkeit, Abgaben korrekt zu berechnen und zu entrichten.
- Förderung fairer Bedingungen: Die Abgabe stärkt die soziale Absicherung freiberuflicher Kreativer und verbessert die Zusammenarbeit.
Selbstständige Kreative im Verein: wichtige Berufsgruppen und Voraussetzungen
Viele Sportvereine greifen in vielfältiger Weise auf die Expertise selbstständiger Künstlerinnen, Künstler und Publizistinnen zurück. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es, Vereinsveranstaltungen professionell zu gestalten, die Außenwirkung zu verbessern und den Verein moderner aufzustellen. Die häufigsten Berufsgruppen, die von Vereinen beauftragt werden, sind:
- Grafikdesignerinnen und -designer: Sie erstellen ansprechende Designs für Vereinsbroschüren, Plakate oder Social-Media-Inhalte.
- Fotografinnen und Fotografen: Sie dokumentieren Events, machen Mannschaftsfotos oder erstellen visuelles Material für Marketingzwecke.
- Musikerinnen und Musiker: Ob Vereinsfeste, Jubiläen oder Weihnachtsfeiern – Live-Musik schafft eine besondere Atmosphäre und zieht mehr Gäste an.
- Texterinnen und Texter: Für Vereinszeitschriften, Pressemitteilungen oder Website-Inhalte sorgen sie für eine professionelle Ansprache und klare Kommunikation.
- Weitere kreative Personen und externe Fachkräfte: Durchführung kreativer Workshops und Kurse, wie beispielsweise Fotokurse oder grafische Schulungen.
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft von Künstlerinnen und Künstlern in der KSK
Damit diese Personen von der KSK profitieren können, müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen.
- Hauptberuflichkeit: Die künstlerische oder publizistische Tätigkeit muss den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellen.
- Mindesteinkommen: Das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit muss mindestens 3.900 Euro jährlich betragen (Ausnahmen gelten für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger in den ersten drei Jahren).
Für Sportvereine ist es wichtig, diese Kriterien zu kennen, um bei der Beauftragung sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit mit KSK-Mitgliedern reibungslos abläuft. Eine offene Kommunikation über die Abgabepflicht und die erwarteten Dokumentationen (z. B. Honorarnachweise) schafft Transparenz und erleichtert die administrative Abwicklung. So können Vereine die kreativen Potenziale optimal nutzen und gleichzeitig ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen.
Wann muss der Verein Künstlersozialabgabe zahlen?
Sportvereine sind verpflichtet, die Künstlersozialabgabe zu zahlen, wenn sie Dienstleistungen von selbstständigen Kreativen in Anspruch nehmen, die eindeutig künstlerischer oder publizistischer Natur sind. Dies betrifft nicht nur regelmäßige, sondern auch einmalige oder gelegentliche Aufträge. Dabei ist es unerheblich, ob die Leistungen im Rahmen einer großen Veranstaltung oder für kleinere interne Projekte erbracht werden.
Auch Honorare, die nicht direkt als künstlerisch wahrgenommen werden, können abgabepflichtig sein, sofern die Tätigkeit eindeutig der Kunst oder Publizistik zuzuordnen ist. Die KSK prüft regelmäßig, ob Vereine ihre Abgabepflichten ordnungsgemäß erfüllen.
Vertiefende Informationen zu den Voraussetzungen und den zugehörigen Prozessen der Künstlersozialabgabe stehen auf der Website der Künstlersozialkasse (KSK).
Verpflichtende Meldung bei der Künstlersozialkasse und deren Ablauf
Damit Sportvereine ihrer Abgabepflicht korrekt nachkommen können, ist ein strukturierter Ablauf notwendig. Die KSK hat hierfür klare Vorgaben definiert.
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Prüfung der Abgabepflicht
Vor der Beauftragung eines selbstständigen Kreativen sollte der Verein überprüfen, ob die geplante Leistung unter die abgabepflichtigen Tätigkeiten fällt. Dies beinhaltet die Prüfung, ob der Auftragnehmer als selbstständig gilt und ob die Leistung künstlerischer oder publizistischer Natur ist. Es ist ratsam, klare Vereinbarungen zu treffen, um die Abgabepflicht im Vorfeld festzustellen. -
Registrierung bei der KSK
Sobald feststeht, dass abgabepflichtige Tätigkeiten in Anspruch genommen werden, muss sich der Verein bei der KSK registrieren. Diese Registrierung umfasst die Angabe grundlegender Vereinsdaten und erfolgt meist unkompliziert online oder schriftlich. -
Erfassung der Honorare
Es ist entscheidend, dass alle Honorare und Zahlungen an selbstständige Künstlerinnen und Künstler lückenlos dokumentiert werden. Diese Dokumentation sollte zentrale Daten wie Rechnungsbeträge, Zahlungsdaten und gegebenenfalls Nebenkosten umfassen. Dadurch werden nicht nur rechtliche Anforderungen erfüllt, sondern auch mögliche Nachforderungen seitens der KSK effektiv vermieden. Es sollte darauf geachtet werden, dass auch Nebenkosten wie Reisekosten, sofern sie separat ausgewiesen sind, erfasst werden. -
Jahresmeldung der Honorare
Am Ende eines jeden Kalenderjahres erstellt der Verein eine Übersicht aller gezahlten Honorare und reicht diese spätestens bis zum 31. März des Folgejahres bei der KSK ein. Die Meldung erfolgt in der Regel über standardisierte Formulare und beinhaltet alle notwendigen Angaben zur Berechnung der Abgabe. -
Berechnung und Überweisung
Auf Grundlage der gemeldeten Honorare berechnet die KSK den fälligen Abgabebetrag, der aktuell bei 5 Prozent liegt (Stand 2025). Der Verein erhält daraufhin eine Zahlungsaufforderung, die fristgerecht beglichen werden muss.
Durch die Einhaltung dieses Ablaufs können Sportvereine sicherstellen, dass sie ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Gleichzeitig wird das Risiko von Nachforderungen und rechtlichen Auseinandersetzungen minimiert. Wir empfehlen, bei Unsicherheiten frühzeitig die Beratung durch die KSK in Anspruch zu nehmen.
Berechnung der Künstlersozialabgabe und Bemessungsgrundlage
Die Künstlersozialabgabe wird auf der Grundlage der an selbstständige Künstlerinnen und Künstler gezahlten Honorare berechnet. Hierbei wird die sogenannte Bemessungsgrundlage herangezogen, die alle relevanten Zahlungen umfasst. Die Abgabe fördert eine gerechte Verteilung der Sozialversicherungsbeiträge und stärkt die soziale Absicherung freiberuflicher Kreativer.
Definition der Bemessungsgrundlage
- Erfasst werden: Honorare, die direkt für künstlerische oder publizistische Tätigkeiten gezahlt werden. Dazu zählen auch Nebenkosten wie etwa Kosten für Material, sofern diese separat ausgewiesen sind.
- Nicht erfasst werden: Reisekosten, die für eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit im Rahmen der steuerlichen Freigrenzen erstattet werden, und nachträgliche Vervielfältigungskosten, wenn sie erst nach Abschluss der künstlerischen Leistung anfallen. Außerdem Kosten, die vom gemeinnützigen Verein im Rahmen der Übungsleiterpauschale von derzeit 3.000 Euro an nebenberuflich Tätige gezahlt werden.
Beispielrechnung für Sportvereine
- Honorare an eine Musikerin: 2.000 Euro
- Honorare an einen Fotografen: 1.000 Euro
- Gesamthonorare: 3.000 Euro
- Künstlersozialabgabe (5 Prozent): 150 Euro
Durch eine korrekte Berechnung und fristgerechte Zahlung wird das Risiko von Nachforderungen minimiert. Diese Maßnahmen erleichtern zugleich die Abwicklung der jährlichen Meldung und schaffen Klarheit bei Prüfungen durch die KSK. Eine klare und ordnungsgemäße Dokumentation aller Zahlungen ist hierbei unerlässlich.
10 Punkte Fahrplan – Künstlersozialkasse
Ein strukturierter Ansatz hilft Sportvereinen, den Anforderungen der Künstlersozialkasse gerecht zu werden und rechtliche Risiken zu minimieren. Der folgende Fahrplan fasst die wichtigsten Schritte zusammen.
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Leistungen identifizieren
Prüfen, ob künstlerische oder publizistische Dienstleistungen im Verein erbracht oder beauftragt werden. -
Abgabepflicht prüfen
Sicherstellen, dass die beauftragten Tätigkeiten tatsächlich unter die Abgabepflicht fallen. -
Registrierung durchführen
Falls noch nicht erfolgt, den Verein bei der Künstlersozialkasse registrieren lassen. -
Verträge und Absprachen festhalten
Klare schriftliche Vereinbarungen mit den Auftragnehmern treffen, um rechtliche und finanzielle Transparenz zu gewährleisten. -
Honorare erfassen
Alle gezahlten Honorare und Nebenkosten dokumentieren und sorgfältig archivieren. -
Meldung vorbereiten
Am Jahresende eine Übersicht aller gezahlten Honorare erstellen und bis zum 31. März des Folgejahres an die KSK übermitteln. -
Abgabenbescheid checken
Den Bescheid prüfen, den die KSK anhand der gemeldeten Entgelte erlässt. -
Fristgerecht überweisen
Die Abgabe rechtzeitig an die KSK zahlen, um Mahngebühren oder Strafen zu vermeiden. -
Selbstkontrolle durchführen
Die interne Kontrolle der Unterlagen sollte eng mit der regelmäßigen Dokumentation und der Vorbereitung der Jahresmeldung an die KSK verknüpft werden. Dadurch lassen sich potenzielle Fehler frühzeitig erkennen und vermeiden, ohne redundante Schritte im Prozess zu schaffen. -
Bei Unsicherheiten Beratung suchen
Im Zweifelsfall direkt Kontakt mit der Künstlersozialkasse aufnehmen, um individuelle Fragen zu klären.
Vereinsblog und Öffentlichkeitsarbeit – Freiberuflerin Katrin
Katrin schreibt regelmäßig Artikel für den Vereinsblog eines Sportvereins. Die Artikel beleuchten nicht nur die aktuellen Veranstaltungen des Vereins, sondern stärken auch dessen Außendarstellung und Öffentlichkeitsarbeit. Der Verein zahlt ihr ein monatliches Honorar von 500 Euro. Da diese Tätigkeit eindeutig publizistischer Natur ist, fällt sie unter die Abgabepflicht der KSK.
Lösung: Der Verein meldet das jährliche Honorar von 6.000 Euro bei der KSK und zahlt darauf 5 Prozent Künstlersozialabgabe, was einem Betrag von 300 Euro entspricht. Der Verein dokumentiert dabei alle Zahlungen und Rechnungen sorgfältig, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Musik und Kultur – Freiberufler Paul
Paul tritt als Musiker regelmäßig bei Vereinsfesten auf. Seine Auftritte sind oft ein Höhepunkt der Veranstaltungen und tragen wesentlich zur Unterhaltung und zum Erfolg der Feste bei. Pro Auftritt erhält Paul ein Honorar von 1.000 Euro. Der Verein organisiert jährlich drei Veranstaltungen, bei denen Paul auftritt.
Lösung: Der Verein meldet die Gesamthonorare von 3.000 Euro an die KSK und überweist die fällige Künstlersozialabgabe in Höhe von 150 Euro (5 Prozent). Auch hier werden alle Vereinbarungen und Zahlungen ordnungsgemäß dokumentiert, um Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Fotos, Social-Media und Website – Freiberuflerin Anna
Anna ist eine professionelle Fotografin, die regelmäßig für den Verein tätig ist. Sie erstellt professionelle Aufnahmen für das Vereinsmagazin, den Jahresbericht und die Social-Media-Kanäle des Vereins. Darüber hinaus erwirbt der Verein von Anna auch bereits vorhandene Bilder aus ihrem Portfolio, um sie auf der Vereinswebsite zu nutzen. Für diese Nutzung zahlt der Verein zusätzlich 1.000 Euro.
Lösung: Der Verein berechnet die Gesamthonorare aus Annas Projekten und dem Erwerb der Bilder. Insgesamt betragen die Zahlungen an Anna 5.000 Euro. Diese Summe wird bei der KSK gemeldet, und die Künstlersozialabgabe beträgt 250 Euro (5 Prozent). Der Verein stellt sicher, dass alle Zahlungen, Nutzungsrechte und Vereinbarungen dokumentiert werden, um die Anforderungen der KSK zu erfüllen und Transparenz zu gewährleisten.
Diese Fallbeispiele verdeutlichen, wie wichtig eine klare Dokumentation und frühzeitige Klärung der Abgabepflicht sind. Egal, ob regelmäßig oder gelegentlich, jede in Anspruch genommene künstlerische oder publizistische Leistung sollte vom Verein auf ihre Abgabepflicht geprüft werden.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich der Orientierung und stellt keine Garantie auf Vollständigkeit dar. Die KSK aktualisiert ihre Vorgaben regelmäßig, und es können sich branchenspezifische Unterschiede ergeben. Sportvereine sollten sich daher direkt bei der Künstlersozialkasse erkundigen und spezifische Fragen mit den Fachleuten der KSK klären, um sicherzugehen, dass sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen.
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