Sportversicherungsbüro SBR

Ihre ARAG beim Sportbund Rheinland.

Wir sind an Ihrer Seite, wenn’s um Sport und Sicherheit im Verein geht.

Luftaufnahme vom Deutschen Eck in Koblenz mit Reiterdenkmal und Flussmündung

Über uns

Die ARAG Sportversicherung bietet den Sportvereinen und -verbänden im Sportbund Rheinland e.V. sowie den Vereinsmitgliedern Schutz und Sicherheit über die Sportversicherung des Sportbund Rheinland e.V.

Darüber hinaus bieten wir sportspezifische Zusatzversicherungen für Ihren Vereinsbetrieb. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Vereinsleben aktiv und sorgenfrei genießen können.

Ihr schneller Weg zu kompetenter Beratung

Sie haben Fragen zum Versicherungsschutz Ihres Vereins oder möchten sich zu möglichen Zusatzversicherungen informieren?

Jost Schäfer - Büroleiter Sportversicherung

Jost Schäfer

Ihr Ansprechpartner der ARAG beim Sportbund Rheinland e.V.

Jetzt Termin online vereinbaren 0261 13493330

Im Schadensfall: So nehmen Sie die Sportversicherung in Anspruch

Grundsätzlich gilt: Melden Sie Schadensfälle so schnell wie möglich an Ihr Versicherungsbüro. Am besten geht das über unsere Online-Formulare.

Wichtig zu wissen: Im Rahmen der Schadenmeldung werden die Daten Ihres Vereins sowie Ihre Kontaktdaten als Ansprechpartner an die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG übermittelt. Dies erleichtert den Prozess und reduziert die Anzahl der manuellen Eingaben, die Sie vornehmen müssen.

Unfall melden

Haftpflichtschaden melden

Kfz-Schaden melden

PDF-Formulare sonstige Schäden

Zusatzversicherungen für Ihren Sportverein

Sportvereine im Sportbund Rheinland e.V. sind im Rahmen und Umfang der Sportversicherung abgesichert. Somit verfügen Vereine, Verbände und deren Mitglieder über eine solide Grundabsicherung. Diese kann mit entsprechenden Zusatzversicherungen erweitert werden, die von jedem Verband oder Verein individuell abgeschlossen werden können. Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten einer zusätzlichen Absicherung für Ihren Sportverein vor:

Kinder steigen fröhlich mit Fußbällen aus Auto

Kfz-Zusatz­versicherung

Ob Auswärtsspiele oder Abschluss­fahrten: Mitglieder, deren Eltern und Ehrenamtliche sind für Ihren Verein viel unterwegs. Meistens im privaten Pkw. Umso wichtiger ist ein starker Versicherungsschutz im Schadensfall.

Zur Kfz-Zusatz­versicherung
Mädchen-Fußballteam steht im Kreis für Teambesprechung

Nichtmitglieder­­versicherung

Von Probetrainings über Kurs­angebote bis zu Lauftreffs: Unsere Zusatz­versicherung deckt die aktive Teilnahme von Nichtmitgliedern an allen Sportangeboten Ihres Vereins und seiner Abteilungen ab.

Zur Nichtmitglieder­­versicherung
Gruppe Jugendlicher steigt in schwarzen Kleinbus

Reise­versicherung für Vereine

Bevor Sie zur Ski-Freizeit oder der Saison-Abschlussfahrt aufbrechen, sollten Sie unbedingt daran denken, die Reiseteilnehmer, Organisatoren und Reiseleiter abzusichern. Unter Umständen ist auch eine Insolvenz­absicherung verpflichtend.

Zur Reise­versicherung für Vereine

Noch mehr Zusatzversicherungen

Sport-Vereinsschutz CyberSchutz für Sport­vereine Gebäude­versicherung Ergänzung zur Vermögensschadenhaftpflicht- und D&O-Versicherung Straf-Rechtsschutz für Vereine Veranstaltungs­ausfall­versicherung Elektronik­versicherung

Die Sportversicherung deckt diese Bereiche ab

Unfall

Schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge.

Haftpflicht

Wir schützen Verbände und Vereine sowie Sportler vor Schadens­ersatz­ansprüchen.

Rechtsschutz

Wir schützen Ihr Recht als Verein oder Verband und leisten je Rechtsschutzfall bis zu 75.000 Euro.

Umwelt-Haftpflicht

Schadens­ersatz­ansprüche für Umwelt­schäden auf Grundlage zivil­rechtlicher Ansprüche. Die Versicherungs­summe beträgt 5.000.000 Euro.

Unfall-Zusatzleistungen

Versichert ist der unfallbedingte Ersatz von Zahn- oder Brillenschäden.

Vermögens­­­schaden / D&O

Rückhalt für Ihre Vorstände, damit diese für die wirtschaftlichen Folgen von Fehlern in ihrer Verbands- / Vereins­tätigkeit nicht mit ihrem Privat­vermögen haften müssen.

Vertrauens­­schaden

Wir ersetzen den Schaden, wenn beispielsweise Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauens­personen veruntreut werden.

Alle Leistungen der Sportversicherung im Detail

Erfahren Sie, welchen Versicherungsschutz Sie als Mitglied des Sportbunds Rheinland e.V. über den ARAG Sportversicherungsvertrag haben.

Versicherteninformation (81.2 kB) Kurzmerkblatt (113.4 kB) Merkblatt (664.1 kB)

Im Todesfall

  • 5.000 Euro für Kinder und Jugentliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • 10.000 Euro für ledige Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
  • 12.500 Euro für Verheiratete/Lebenspartner nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz
  • 15.500 Euro für Verheiratete mit einem versorgungspflichtigen Kind
  • 21.000 Euro für Verheiratete mit zwei oder mehr versorgungspflichtigen Kindern

 

Im Invaliditätsfall

  • 45.000 Euro Grundsumme
  • 150.000 Euro Höchstsumme

Leistungs­beschreibung für Invaliditäts­entschädigungen:

  • bis 10 Prozent erfolgt keine Leistung
  • von 10 Prozent bis 25 Prozent erfolgt die Leistung nach der Feststellung
  • über 25 Prozent bis 50 Prozent wird der 25 Prozent übersteigende Satz dreifach entschädigt
  • über 50 Prozent bis 90 Prozent wird der übersteigende Satz vierfach entschädigt
  • von 90 Prozent bis 100 Prozent wird die Höchstleistung in Höhe von 150.000 Euro gezahlt

 

Übergangsleistung

  • 1.500 Euro nach sechs Monaten
  • weitere 1.500 Euro nach neun Monaten
  • 5.000 Euro für Serviceleistungen
  • 10 Euro Krankenhaustagegeld pro Tag bei stationärem Aufenthalt länger als acht Tage
  • 20.000 Euro für Reha-Management-Kosten

Die Versicherungssummen betragen je Ereignis:

Personen- und Sachschäden pauschal

15.000.000 Euro

Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen

zum Beispiel Gebäudebestandteile sowie deren Einrichtungen

500.000 Euro

Mietsachschäden durch Leitungswasser und Abwasser

an den zu Vereinszwecken gemieteten Räumlichkeiten (Brand und Explosion über Umwelthaftpflicht)

5.000.000 Euro

Schlüsselverlust

Schlüsselverlust siehe Vermögensschaden-Haftpflicht

4.000 Euro

Luftsportrisiken

Unterhaltung von Segelfluggeländen, Betrieb von Flugmodellen, Besitz und Betrieb von Startwinden

512.000 Euro für Personenschäden, 255.000 Euro für Sachschäden.

Sie stellt die Versicherten von Schadensersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche Dritter werden befriedigt, unberechtigte Ansprüche abgewehrt.


Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden und gilt auch für Schäden durch Brand und/oder Explosion an zu Vereinszwecken gemieteten Gebäuden und/oder Räumen.

Die Vermögensschaden-Haftpflicht schützt alle Verbands-/ Vereinsmitglieder bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit, wenn hierbei durch eine Pflichtverletzung unmittelbar ein Vermögensschaden beim Verein selbst ober bei Dritten verursacht wird. Die Versicherungsleistung beträgt 125.000 Euro je Versicherungsfall. Mitversichert ist auch der Verlust von eigenen und fremden Schlüsseln mit einer Versicherungssumme von 20.000 Euro.

Die D&O-Versicherung bietet den Vorständen und Geschäftsführern eine Absicherung ihres persönlichen Haftungsrisikos, wenn sie für einen Vermögensschaden auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Die Versicherungsleistung beträgt 125.000 Euro je Versicherungsfall.

Wir ersetzen den versicherten Organisationen Schäden an ihrem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung) verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eintreten (zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 10.000 Euro und 110.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.

Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung.

Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 75.000 Euro. Die Selbstbeteiligung beträgt je Rechtsschutzfall 250 Euro. Diese entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk Anwalts.

Der ARAG Sport-Newsletter

Abonnieren Sie jetzt kostenlos unsere Infos und Rechtstipps für Vereine und Verbände.

Nützliche Infos für Sportvereine

Frau im Business-Anzug hält einen Basketball in einem modernen Büro.

Ratgeber und Praxisbeispiele

Wir geben Tipps und Informationen zum Vereinsrecht und informieren Sie, wie unsere Absicherungen Vereinen und Verbänden in verschiedenen Situationen Ihres Vereinslebens geholfen haben.

Alle Vereinsinformationen
Physiotherapeut behandelt das Bein einer Patientin in einer Praxis

Forschung und Prävention im Sport

Mit der Stiftung Sicherheit im Sport leistet die ARAG einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der Unfallforschung und Unfallprävention im Sport.

Mehr erfahren