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Optimaler Schutz in verantwortungsvoller Tätigkeit

Über den Sportversicherungsvertrag Ihres Landessportbunds/Landessportverbands besteht bereits eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und D&O-Versicherung mit einer Versicherungssumme von 125.000€ bzw. 250.000 Euro je Schadenfall als Grundabsicherung. Mit der Ergänzungsdeckung können Sie Ihre Entscheidungsträger noch umfassender absichern.

Zusätzlich zur Grundabsicherung können Sie eine Versicherungssumme
in Höhe von 125.000, 250.000 oder 500.000 Euro wählen.

Natürlich haben Sie die Möglichkeit, die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und die D&O-Versicherung einzeln abzuschließen oder anzupassen. Vereinbaren Sie jedoch die Erhöhung für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und D&O-Versicherung in Kombination, erhalten Sie einen attraktiven Preisvorteil und sichern sich die bestmögliche Absicherung für Ihren Verein oder Verband.

 

Wann hilft die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt neben Vorständen und Geschäftsführern auch alle anderen Haupt- und Ehrenamtlichen im Verein, die im satzungsgemäßen Auftrag arbeiten. Machen Abteilungsleiter, Jugendwarte und Trainer einen Fehler oder versäumen etwas zu tun, bietet die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz für Vermögensschäden, die dem Verein oder Dritten hieraus entstehen.

Wann braucht man eine D&O-Versicherung?

Vorstände eines eingetragenen Vereins können für Vermögensschäden unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen gegenüber dem Verein oder Dritten haften – eventuell sogar gesamtschuldnerisch, also auch für Fehler von Vorstandskollegen. Die D&O-Versicherung sichert persönlich haftende Entscheidungsträger gegen zivilrechtliche Schadenersatzforderungen ab und schützt so die berufliche und private Existenz.

In diesen Fällen helfen die D&O-Versicherung und die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Praxisbeispiele: Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

  • Eigenschaden: Der Abteilungsleiter Breitensport organisiert einen Volkslauf. Für das Rahmenprogramm engagiert er eine Band. Er versäumt, das Ordnungsamt zu informieren, die Veranstaltung wird untersagt. Die Künstlergage muss trotzdem vom Verein überwiesen werden. Wir übernehmen die Kosten.
  • Drittschäden: Ein Sportverein macht für Angestellte versehentlich falsche Angaben zur Sozialversicherung. Als ein Mitarbeiter in Rente geht, bekommt er dadurch 135 Euro weniger monatliche Rente. Er macht den Verein haftbar. Wir übernehmen die Kosten.
  • Steuern: Ein Verein führt lange Zeit zu wenig Steuern ab. Nach 5 Jahren fordert das Finanzamt eine Nachzahlung. Der Verein ist gezwungen, einen Kredit aufzunehmen. Durch die Zinsen entsteht dem Verein ein Vermögensschaden. Wir übernehmen die Kosten.
  • Schlüsselverlust: Ein Mitglied wohnt am städtischen Sportpark und fungiert für den Verein als Hausmeister. Den Zentralschlüssel für die Schließanlage des Sportparks verliert er trotz großer Sorgfalt. Der Austausch der Schließanlage kostet 8.000 Euro. Wir übernehmen die Kosten.
  • Rechtsvorschriften nicht eingehalten: Dem Verein wird die Gemeinnützigkeit aberkannt, weil er rechtliche Rahmenbedingungen nicht eingehalten hat. Steuervorteile und Subventionen entfallen.

Praxisbeispiele: D&O-Versicherung

  • Pflichtverletzung Vorstand: Der Vorstand versäumt es, öffentliche Mittel zu beantragen.
  • Beantragungsfehler: Zweckgebundene Spendengelder werden falsch verwendet und müssen zurückgezahlt werden.
  • Schadenersatzforderung gegen Vorstand: Mitglieder verlangen vom Vorstand Schadenersatz, weil er für den Verein langfristig Mietverträge zu ungünstigen Konditionen abgeschlossen hat oder die Kündigungsfrist nachteiliger Miet- oder Pachtvereinbarungen versäumt hat.
  • Fehlplanung: Der Anbau des Vereinsheims überschreitet wesentlich die von der Mitgliederversammlung genehmigten Kosten.
  • Aberkennung Gemeinnützigkeit: Dem Verein wird die Gemeinnützigkeit aberkannt, weil er rechtliche Rahmenbedingungen nicht eingehalten hat. Steuervorteile und Subventionen entfallen.
  • Haftung im Außenverhältnis zum Sozialversicherungsträger: Der Geschäftsführer führt die einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter nicht an den Sozialversicherungsträger ab.
 

Das leistet unsere D&O-Versicherung

Versicherter Bereich Leistung
Grunddeckung Ihres Sportversicherungsvertrags
Versicherungssumme abhängig von der Mitgliedschaft im jeweiligen LSB/LSV
Schutz des Privatvermögens der Organe
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass eine versicherte Person wegen einer Pflichtverletzung, die sie in ihrer Eigenschaft begangen hat, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Mitversichert ist die operative Tätigkeit der versicherten Organe.
Versicherte Personen
Versicherte Personen sind ehemalige, gegenwärtige oder zukünftige Mitglieder des Vorstandes, der Geschäftsleitung, des Kuratoriums, des Präsidiums, des Aufsichtsrates, des Verwaltungsrates oder des Beirates sowie deren Stellvertreter des Versicherungsnehmers oder seiner Tochterunternehmen.
Erweiterter Vermögensschadenbegriff
Vermögensschäden im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einschließlich der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (§ 823 l BGB) sind mitversichert.
Zusatzleistung Reputationsschäden
Im Zusammenhang mit einem Schadenfall kann das Ansehen der versicherten Personen geschädigt werden. Wenn dies aufgrund von Medienberichten oder anderer öffentlich zugänglicher Informationen Dritter nachweislich droht oder nachweislich entstanden ist, sind in Abstimmung mit dem Versicherer die Kosten für das Honorar eines externen Public Relations Berater versichert. Diese Kosten sind insgesamt auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt.
Zusatzleistung Organisationsrechtsschutz
Droht dem Verein durch erstmalige schriftliche Mitteilung einer Behörde die vollständige Aberkennung der Gemeinnützigkeit im Sinne der §§ 51 ff, 63 AO bezüglich der laufenden Besteuerung, werden die Kosten der Verteidigung bei einem schützenswerten Interesse bis EUR 50.000 übernommen.
Individuelle Ergänzungsoptionen zu Ihrem Sportversicherungsvertrag
Versicherungssummen im Schadenfall Wahlweise 125.000, 250.000 oder 500.000 Euro im Versicherungsjahr
Diese ergänzenden Versicherungssummen stehen nachrangig zur oben genannten Grunddeckung zur Verfügung.

Das leistet unsere Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Versicherter Bereich Leistung
Grunddeckung Ihres Sportversicherungsvertrags
Versicherungssumme abhängig von der Mitgliedschaft im jeweiligen LSB/LSV
Versicherter Umfang
Versicherungsschutz besteht bei der Ausübung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebs.


Versicherte Personen
Versicherungsschutz besteht für den Verein, seine Organe, alle Mitarbeiter und Angestellten, die haupt-, neben- oder ehrenamtlich für den Verein tätig sind.


Drittschäden
Versicherungsschutz besteht, wenn die versicherte Person aufgrund einer Pflichtverletzung, einer pflichtwidrigen Handlung oder eines pflichtwidrigen Verhaltens von einem Dritten aufgrund eines dadurch erlittenen Vermögensschadens in Anspruch genommen wird.



Eigenschäden
Der Versicherungsschutz umfasst auch Vermögensschäden, die dem Verein unmittelbar entstanden sind, weil Organe oder Personen bei ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit für den Verein fahrlässig gegen ihre Pflichten verstoßen haben.


Individuelle Ergänzungsoptionen zu Ihrem Sportversicherungsvertrag
Versicherungssummen im Schadenfall Wahlweise 125.000, 250.000 oder 500.000 Euro im Versicherungsjahr
Diese ergänzenden Versicherungssummen stehen nachrangig zur oben genannten Grunddeckung zur Verfügung.

Sie haben Fragen oder möchten sich beraten lassen?

Unsere Ansprechpartner der Sportversicherungsbüros bei den Landessportbünden stehen Ihnen gern zur Verfügung.

 
 
Beratung vor Ort
 

4 Möglichkeiten die Ergänzungsdeckung(en) abzuschließen

Icon Abschluss online

Online

Das geht schnell und bequem: Berechnen Sie im ersten Schritt Ihren Beitrag und schließen die Versicherung dann mit Ihren persönlichen Angaben ab.

Icon Abschluss telefonisch

Telefonisch

Gerne erstellen wir Ihnen am Telefon ein Angebot, das wir Ihnen zuschicken. Dieses müssen Sie nur noch unterschrieben an uns zurücksenden.

Icon Abschluss vor Ort

Vor Ort

Vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem zuständigen Versicherungsbüro. Vor Ort erstellen wir Ihnen dann ein individuelles Angebot.

Icon Abschluss postalisch

Postalisch

Lassen Sie sich Ihr individuelles Angebot per Post zuschicken. Nachdem Sie alles in Ruhe durchgelesen haben, schicken Sie uns die Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben zurück.

 
 

So verhalten Sie sich im Schadensfall

Wenn etwas passiert, sollten Sie sich unverzüglich bei uns melden. Am schnellsten geht das telefonisch.
Wir helfen Ihnen dann schnell und unkompliziert.

Unsere Rufnummer

 

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